Volltext Seite (XML)
Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich WG-KMM flr Mudors, ASW, Kmvdors, Wirf, Zt. Mdm, Kmnlhrrrt, Amaa md Ws» Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. ' — > »» » — . 'M » - 46. Jahrgang. - Nr. 136. Sonntag, den 14. Juni 1896. »d« do« Ram» mit 10 Dienstpflichtige Feuerwehr. Die diesjährige Frühjahrs-Uebang soll in folgender Weise abgehalteu werden und sind hierzu folgende Tage bestimmt worden, und zwar: für die erste Kompanie Montag, der LS. Juni, „ „ zweite „ DienStag, „ L« „ „ dritte „ Mittwoch, „ 17 „ Begin« derselben abend- 7 Uhr SV Minnie», wo «it dem Ver lesen der Mannschaften begonnen wird. Zu spät kommende, sowie unentschuldigt Fehlende haben die Strafen zu gewärtigen, welche die hiesige Feuerlöschordnung enthält. Die erste und zweite Kompanie haben sich bei dem obere« Spritze«, Hanfe am Friedhof, die dritte Kompanie am Spritzenhanfe hinter dem ViathanS einzufioden und den Anordnungen ihrer Herren Hauptleute, sowie ihrer Herren Zugführer Folge zu leisten. Lichtenstein, den 11. Juni 1896. Der Branddirektor. Paul Geipel. Sparkaffen-Erpeditionstage in Lichtenstein: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Kirfcheuoerpocht«»-. Die diesjährige Nutzung von den fiskalische» Kirschbänme« an dea Straßen der nachgenannteu Amtsstraßenmeisterdistrikte soll gegen sofortige bare Bezahlung und unter deu sonstigen, vor Beginn de« Termin- bekannt za machenden Bedingungen öffentlich an die Meistbietenden verpachtet werden, als: 1. Freitag, de» IS. Juni dss. Js., vormittag- LL Uhr in der Schützenhalle in Glauchau die Nutzung der Alleen im Glauchauer AmtSstraßenmeisterdistrikte, 2. Sonnabend, den 20. Juni dss. Js., nachmittags iS Uhr im alte» Schiehhaufe in Lichtenstein die Nutzung der Alleen im Lichten- steiner AwtLstraßeumeisterdistrikte, Zwickau und Glauchau, am 11. Juni 1896. AliMt Sbchi« ui Kßffn.KMM». AliMt SmemMn. Döhnert. Liebscher. TageSgefchtcht« * — Lichtenstein, 13. Juni. Unsere Leser erinnern sich de» am 15. Dezember 1892 bei eine« unserer Mitbürger ausgeführten EmbruchdiebstahleS, bei welche« namentlich Wertpapiere dem Diebe iu die Hände fielen. Die Meinungen darüber, ob bet Ankauf der gestohlenen Papiere unser Mitbürger sein Eigentumsrecht geltend machen kSone, gingen sehr auseinander. Gegenwärtig liegt ein rechtskräftiges Urteil hierüber vor. DaS eine gestohlene Wertpapier wurde, wie festgestellt werden konnte, am 30. März 1894 von einer Bank in Posen angekauft. Unser Mitbürger nahm dieses Papier als sein Eigentum iu Anspruch und ließ Klage gegen die Bank unter der Begründung erheben, daß diese beim Ankauf nicht dte gehörige Sorgfalt beobachtet habe und dem zufolge einem unredlichen Besitzer gleich zu achten sei. Der Bank waren, wie sämtlichen Banken der größeren deutschen Städte, im Herbst 1893 die Num mern der gestohlenen Wertpapiere mitgeteilt wordeu. Auch war der Diebstahl im Deutschen ReichSanzeiger und in der Berliner Börsenzeitung bekannt gemacht worden. Bom erstinstanzlichen Gericht wurde Kläger abgewiesen; daS Königliche Oberlandesgericht Posen hob auf eingewendete Berufung die Entscheidung auf uud verurteilte die Bank zur Herausgabe deS Pa piere» und zur Tragung sämtlicher Prozeßkosteu. DaS Oberlandesgericht führt aus, die Bekanntmachung in den bezeichneten Zeitungen genüge allerdings im allgemeinen nicht, um den Anspruch auf Herausgabe deS PapiereS zu begründen. Da- Unterlasten der KevntniSnahme von solchen Bekanntmachungen stelle sich aber unter Umständen, namentlich seitens eines Kaufmannes bezw. einer Bank al» eine die Vindi kation de» betreffenden gestohlenen oder verlorene» Wertpapiere- begründende grobe Fahrlässigkeit dar. Im vorliegenden Fall« sei dte Beklagte, die gewerbs mäßig mit Effekten handelt und Jnhaberpapiere an kaust bezw. ih, Vertreter — abgesehen von der Be kanntmachung de» Diebstahls im Deutsche« Reichs- anzeiger — insbesondere auch verpflichtet gewesen, die in dem ihr polizeilich vorgelegten Schreiben ver zeichneten gestohlenen Wertpapiere zu notieren und diese Notiz bei jedem Ankauf bezüglicher Jnhaber papiere «inzusehen. Die Ansicht deS als Sachver ständiger vernommenen Bankiers, der Vertreter der Beklagten habe am 30. März 1894 wegen Ablaufs zu langer Zeit keine Beraolaffuog mehr gehabt, sich der im Herbst 1893 ihm gemachten polizeilichen Mit teilung der Nummer deS gestohlene» Wertpapiere» zu erinnern, sei nicht zutreffend. Beklagte habe nicht die erforderliche Sorgfalt und Kontrolle augewendet, um sich darüber zu vergewissern, daß sie nicht eio gestohlenes Wertpapier erwerbe, habe vielmehr ein grobe» versehen beim Erwerbe begangen und sei deshalb die Beklagte einem uuredlicheu Besitzer gleich zu achten. Lt. * — Hohn darf, 13. Juni. Gestern abend coucertierte hier die Kapelle de» Kgl. Sächs. Jnf.- Reg. Nr. 105 (Straßburg) unter Direktion ihre» Kapellmeister» O. Dangel. Hierzu hatte- sich ein recht zahlreiches Publikum eingefunden, welches da- reich auSgestattete und gut gewählte Programm mit großem Beifall aufnahm. Im übrigen waren die Leistungen der Kapelle gute und dürste bet einem zweite» Auftreten in Lichtenstein nächsten DienStag iw goldnen Helm wieder ein recht zahlreicher Besuch zu erwarten sein. — Dte Zeit der Ausflüge ist wieder herange- kommen und zahlreich pilgern die erholungsbedürf tigen Menschenkinder hinaus in die freie Natur, um sich in Wald und Flur zu ergötzen und verstaubten Lungeu wieder einmal reine, frische Luft zuzuführeu. Gar nicht selten wird indessen ein solcher Ausflug beeinträchtigt, wenn man von den schwärmenden Mücken belästigt wird und manchem Ausflügler ist durch einen Mückeustichmit nachfolgenden schmerz- lichen Anschwellungen die gute Laune gründlich ver dorben worden. Da wird e» gewiß von Vielen freudig begrüßt werden, ein ebenso einfach wie sicher wirkendes Mittel gegen die Folgen böser Insekten stiche zu wissen. AlS ein solche« Mittel wird von erfahrener Seite daS Bestreichen der gestochenen Stelle mit gewöhnlicher Wasch- oder Toilettenseife empfohlen, wodurch nicht nur die lästigen Anschwel lungen verhütet werden, sondern auch da« empfind- liche Jucken der Haut »ach kurzer Zett aufhört, was bei Anwendung vou Salmiakgeist nicht immer der Fall ist. Die Seife wird etwa« angefeuchtet und so dick aufgestrichen, daß der Aufstrich sichtbar ist. Sollte mau von eiuem besonders giftigen Insekt ge- stochen sein, muß der Aufstrich wiederholt werden, nachdem der erste sich verloren hat. Dieses Mittel hat deu Vorzug, daß ein Stückchen Seife in der Tasche weniger unbequem ist, als ein Fläschchen mit Salmiak, auch hat man Seife leichter zur Hand, als Salmiak. — E« gtebt zahlreiche Vorboten guten und schlechten Wetter», die besonders dte Landbevölkerung zu kennen Pflegt. Diese Anzeichen treffen auch ge wöhnlich zu, sind aber doch wenig bekanut, weil sie die Wissenschaft nicht anerkennt. So weiß z. v. jeder Landmann: Weun die Sonne heiter untergeht, geht sie heiter wiederauf, wennderMondweiß leuchtet, weu» die Milchstraße abends recht deutlich zu sehe» ist, wen» die Eule» nacht- schreien, düFeldmäuse am Abend lustig herumlaufe», weun die Wolke» morgen- oder abend« von Ost nach West ziehen, dte Kerzeu ruhig brenue», der Rauch deS Schornstein» zum Himmel steigt, die Mücken nach Soanenuutergang «och lustig tanzen — daun kommt Sounenscheiu. Äiud verkün den su« der rotaufgeheude Moud und die rote Sonu«, wenn Souueugewebe herumfliegen, die Sterne schieße«. Liegt der Froschlaich im Wasser, so giebt e» einen trockenen, liegt er am Ufer, einen feuchten Sommer. Die Spinne ist dte trefflichste Wetter- prophrtin, bester und sicherer al» da« Barometer und sagt das so viele Tage voraus, wa« letztere» nur so viele Stunden voraussagt. Spinnt sie recht lange Fäden, so darf man auf 10—14 Tage schöne« Wet ter rechnen, spinnt sie schwach und wenig, auf ver änderliche Witterung, spinnt sie gar nicht, versteckt sie sich und zeigt un» den Rücken, so kommt sicher Wind und Regen. An alle diese Zeichen glaubt der Landman« wett intensiver, als an die Theorie der kritischen Tage und wohl mit Recht. — Der 8 24 de« sächsischen Gesetze-, die Wah len für den Landtag betr., vom 3. Dezember 1868 enthielt bekanntlich die Vorschrift, daß im Juni jeden Jahres die LandtagSwahl-Listen einer Revision zu unterwerfen seien. Wie au» den Bestimmungen iu den §8 36, 37 de» jüngst verabschiedeten Gesetze-, dte Wahlen für die zweite Kammer der Stände versammlung betr., vom 28. März 1896 hervorgeht, ist mit dem Erlaß dieser Gesetze» de» ß 24 de» früheren LandtagSwahl-GesetzeS, insoweit die Wahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung in Frage kommen, außer Kraft getreten. Hiernach hat eine Revision und Abänderung der seitherige« Land tagswahl-Listen vom laufenden Jahre ab nicht weiter stattzufinden. — Dresden, 11. Juni. Im köntgl. Lust- schlöße Pillnitz betreibt man gegenwärtig sehr emsig die Vorbereitungen zu der für den 22. d. M. an- gesetzte« Eröffnung de» SommerhoflagerS. Die prächtigen Biumenkulturen des großen Schloßgarten haben neuerdings wieder verschiedene Verschönerungen erfahren. Man kann in vieler Beziehung so recht vou einem paradiesischen Eindruck spreche». — Dresden, 11. Juni. Unsere an monu mentalen, historische«, sowie modernen Bauwerke« reiche Residenzstadt ist wieder um einen prächtige» Gebäude bereichert worden. Im ruhigen, vornehmen Stadtteile, in der Zinzendorfstraße, schrägüber dem PalatS Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Georg, unweit de» Großen Garten-, erhebt sich da- „Hospiz", ei« großartige-, in reinster, altdeutscher Renaissance er baute« Hotel erste« Range-, welche» sein Entstehe» dem Stadtverein der inneren Mission verdankt, dessen Eigentum da» Hospiz ist. Dieses neue, große, ele gante und mit allem modernen Komfort auSgestattete Hotel soll alle« Denen, welche für ihre« Dre-daer Aufenthalt eine ruhige, solide Unterkunft suchen, ei« angenehmes Heim bieten. Die Leitung deS Hotel» soll nach dem Muster der Berliner Hospize geschehen, billig und gut — ohne Trinkgelder, unter fachkun diger Leitung eine- Hoteldirektors. Mit dem Hotel ist ein großer, herrlicher Concertsaal verbunden, welcher in Dresden für vornehme künstlerische Ver anstaltungen thatsächlich »in Bedürfnis war. Hier ist der geeignetste Platz für Kongresse, BersamnUungea