Volltext Seite (XML)
n MrgW8wdt.LssMK ÄeuMUSchMbsrg.Zchwa0MbeNbzwMlöe!^ Hcl^ivarrani Schneeberg sS. Aus 81 Tageblatt mb Mntsblatt N für Lis kal.Mö MttZchenBchMn inMo,Grunhaln.KmtsnM qEW8ratt.MMLeuMUSchMberg.Zchwav-nbMbzw.MöenM Di-gramm-^i-r-ffe« üaltefreund Zchn«sb«A. Atnsirrech-r: »4. M«. in U. M Ull. «k.1« Grünhain, am 12. Juli .1911. Der Bürgermeister. Hi^MiWchen ih^ M Keir. Verordnung, zur Abänderung der Ergänzung der Wegen des herrschenden großen Wassermangels wird hauptsächlich aus feuer« polizeilichen Gründen die Benutzung städtischen LeitungSÄassers zum Garten« oder Straffenfprengen sowie alles Laufenlaffen offener oder defekter Zapfstellen hierdurch verboten und wird jede Zuwiderhandlung auf Grund 8 368 Ziffer 8 des Reichsstrafgefstzbuchs bestraft. Gleichzeitig wird um tunlichste Einschränkung des allgemeinen Wasserverbrauchs ersucht. Inhalt Nr 7: Bekanntmachung. Handschriftliche Berichtigung der Nachweisung, die Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppen teile und Militärbehörden betr. Verordnung, die Errichtung eines Zuwachssteueramts betr. Verordnung, die Vollziehung des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911 betr. Verordnung, über das Verfahren bei den aus Dänemark, Schweden und Nor wegen über Seequarantäneanstalten eingeführten Schlachtrindern. Verordnung über die Einfuhr von Tieren für Tiergarten. Bekanntmachung, eine wettere Abänderung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 beigefügten Verzeichnisses über die Zu weisung der in den Oberlausitzer Parochien lebenden fremden Konfessionsverwandten an LehrerstaudeS behufs Erhaltung des Vertrauens zur Volks, schule pflichtgemäß ermahnt worden sind, künftighin den aus ihrem Verhalten abzuleitenden Folgen die sorgfältigste Aufmerksamkeit zu widmen. Das in der Sache eingeschlagene Verfahren der In spektion bietet keinen Grund zu oberaufsichtsbehördlichem Einschreiten, zumal da die in der Presse verbreiteten An gaben über die Art der Fragestellung bei den amtlichen Vernehmungen sich als unzutreffend erwiesen haben. Das Ministerium vermag nach eingehender Prüfung der Akten und des Berichts der Inspektion auf die Eingaben nichts zugunsten der Genannten zu verfügen. Zum Schluß gibt das Ministerium der Erwartung Ausdruck, die Lehrerschaft werde bei jeder Betätigung im öffentlichen Leben allezeit der in ihrem wichtigen Erzieherberufe begründeten Verant wortung, sowie der in ihrem eigenen Organe jüngst aus- gesprochene.» grundsätzlichen Auffassung eingedenk bleiben: „Die sächsische Lehrerschaft hat mit der Sozial demokratie nichts gemein. Es trennt sie eine Kluft von ihr. Das Trennende liegt einmal in dem nationalen Moment, zum andern in dem religiöse n." —— ragesselMMe» Deutschland. Berlin, 12. Juli. (Der Kaiser als Förderer des Sports) Der Kaiser hat für das deutsch-akademische Olympia, das aus Anlaß des Jubiläums der Universität vom 31. Juli bi» 3. August in Breslau stattfindet, einen Beitrag bis zur Höhe von 3000 Mark überweisen lassen. Außerdem hat er für den Steger im turnerischen Sechs kampf und Fünfkampf und den sportlichen Dreikampf, für den Meister des Herren-Einzelspiels beim Tennis-Turnier, für den Sieger im Brustschwimmen und für die siegende Mannschaft im Hochschulvierer Siegerkränze gestiftet. Berlin, 12. Juli. (Der französische Bot schafter beim Staatssekretär des Aeußern.) Der französische Botschafter Jules Eambon stattete heute dem Staatssekretär des Aeußern v. Ktderlen-Wächter aber mals einen Besuch ab. Die Besprechung zwischen den beiden Staatsmännern war von längerer Dauer. Berlin, 12 Juli. (Ein plumpes Börsen manöver.) Wie au» Börsenkreisen mitgeteilt wird, hat man an auswärtigen Plätzen da» Gerücht zu verbreiten gesucht, daß acht deutsche Kriegsschiffe vyr Marokko' «im getroffen leien. Offenbar handelt e» sich dabet um ein plumpes Börsenmanövtr. >»r „«ygidlrMi volkifnml»» »scheint täglich «It Xoxiahwe »er Lage »och »ni Sonn- »»d Festtag,u. ^vonnement «o««llUd SS Pfg. 3-serate: im Zi«l,blall»e)lrk »» Naum »er ls». Petthette ii Pfg-, »„«l. -o» «»»«Irt» IS vl >., im «mlliche« Seil der «,»» »er Ls». LorxuM »S »fg., i« «edl.-SeIl »i« Zeile « M Das Kultusministerium über den Besuch sozialdemokratischer Ver sammlungen durch Lehrer. Die K. Bezirksschulinspektioa I Dresden hattechseiner- zeit fünf Dresdner Lehrer wegen ihres Verhaltens in sozialdemokratischen Versammlungen zurechtgewiesen. Darauf hatten die Lehrer Beschwerde beim K. Kultusministerium geführt Dieses hat darauf eine Entscheidung erlassen, in der es u. a. heißt: „Das Ministerium des Kultus und öff. Unterr. hat durch Verordnung vom 6 Februar d. I. die Bezirksschulinspektion angewiesen, das Verhalten der jenigen Lehrer, die an den von sozialdemokratischer Seite zur Erörterung der Volksschulrefvrm einberufenen öffent lichem Versammlungen durch Vreden usw. teilgenommen hatten, einer Prüfung zu unterziehen. Nachdem das Ergebnis der Erörterungen angezeigt worden ist, eröffnet das Ministerium der Inspektion folgendes: Die oberste Schulbehörde ist weit davon entfernt, der Lehrerschaft die mit ihrer amtlichen Stellung vereinbare Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte irgendwie zu beschränken. Der Lehrerschaft ist deshalb außerhalb ihres Amtes weder im allgemeinen die Teilnahme am öffentlichen Leben, noch insbesondere die Meinungsäußerung oder sonstige Betätigung auf politischem Gebiete grundsätzlich irgendwie verwehrt. Allein diese politische Betätigung, sowie über haupt die Ausübung jener staatsbürgerlichen Befugnisse hat ein« mit Neberuahme des Amtes von dem Lehrer selbst übernommene Grenze in dem besonderen Treu- und Ver trauensverhältnisse, das ihn gleich dem Beamten mir dem Staat« und dessen Oberhaupte, sowie mit seinen Vorge setzten verbindet, und das seinen Ausdruck in dem Amtoelde findet, dem König treu und gehorsam sein, unter genauer Beobachtung der Gesetze des Landes und der Landesver fassung die «hin übertragene Funktion als ständiger Lehrer nach seinem besten Wissen und Gewissen verwalten und sich allenthalben den Anordnungen seiner Vorgesetzten gemäß bezeigen zu wollen Unvereinbar mit dem Diensteide ist Nun die Unter stützung aller Bestrebungen, die sich der bestehenden Staats ordnung mit bewußter GNlschledeuhett entgegensetzen und aus ihren Umnurz abzie.en. Daß die Sozialdemokratie solchen Beftrevungen huldlgt, ist hinlänglich bekannt und noch neuerdings ausdrücklich, wie auf der vorjährigen Landesversammlung, so durch den „Vorwärts" bekundet worden, der di« Parteigenossen al» „Anhänger d«r Republik" und ,,Todfeind« der bürgerlichen Gesellschaft, di» da» Beutha. Wegefperrung Wegen vorzunehmender Beschotterung wird der Kommunikationsweg nach Raum vom 14. bis 20. Juli dss. Js. für den Fährverkehr gesperrt. Beutha, am 12. Juli 1911. Der Gemeindevorstand. Proletariat knechtet", bezeichnet, indem er gleichzeitig deren Ueberwindung durch die „Erorberung der politischen Macht, die Beseitigung der Klassen, die Aufrichtung der sozialisti schen Gesellschaft" für das zu erstrebende Ziel der Partei erklärt. Unter diesen Umständen läuft aber den besonderen Pflichten des Beamten- und Lehrerstandes jede Betätigung schlechthin zuwider, die auch nur den Anschein erweckt, als wenn ein Angehöriger dieser Stände sich jenen Zielen gegenüber nicht scharf ablehnend verhalte- Nun ist im bloßen Besuche einer sozialdemokratischen Versammlung nicht ohne weiteres stets eine Förderung der Sozialdemokratie zu erblicken- denn der Besucher kann sehr wohl den Zweck ver folgen, sich einmal über sozialdemokratische Grundsätze und Ziele persönlich genauer zu unterrichten, auch wer in einer derartigen Versammlung das Wort nimmt, betätigt nicht damit allein schon sozialdemokratische Gesinnung. ES können sich aber in solchen Versammlungen Verhältnisse ergeben, deren nicht gebührende Berücksichtigung die An nähme einer Uebereinstimmung mit jenen Anschauungen und damit einer den Pflichten eines Beamten oder Lehrers widerstreitenden Gesinnung nicht ausgeschlossen erscheinen lassen. Aus dem Verhalten der Lehrer (folgen die Namen) ergibt sich, daß keiner von ihnen in den Volksversamm lungen, die von der sozialdemokratischen Partei zum Zwecks der Agitation auf dem Gebiete des Volksschulwesens ver anstaltet worden sind, mit der erforderlichen Entschiedenheit und Deutlichkeit entgegengetreten ist. Auch einer Resolution, die, wie die BezirkSschulinspek- tion in ihrem Beschluß mit Recht hervorhebt, „gröbliche Entstellungen, sowie beleidigende Ausfälle gegen die staatS- erhaltenden Parteien enthält und geeignet ist, die friedliche Auseinandersetzung der verschiedenen Volkskreise über die beregten Fragen zu stören", ist keiner der obengenannten Lehrer entgegengetreten, vielmehr haben einige von ihnen, nachdem sie vorher in ihren Reden nicht mit Entschieden heit gegen solche Anschauungen aufgetreten waren, während oder unmittelbar vor der Abstimmung den Saal verlassen und andere, obwohl sie noch im Saal waren, der Abstimmung sich enthalten. Unter solchen Umständen war, wie die Auffassung verschiedener Kreise hinterher gelehrt hat, die Annahme mindesten» nicht ausgeschlossen, daß sich di« Lehrer nicht, wie e» ihre Pflicht gewesen wäre, in vollen Gegensatz zu obigen Anschauungen jener Partei stellen wollten. Au» diesem Grunde ist e» gerechtfertigt, wenn da» Auftreten der fünf Lehrer tn jenen Versammlungen beanstandet ist und diese auch im eigensten Jntrrrsse de» Freitag, den 14. Juli 1SI I, vormittags 1« Uhr soll im „Schützen- hauS" hier, 1 Seekoffer gegen Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht Schneeberg, den 13. Juli 1911. Die Gemeinde Lauter beabsichtigt, einen Teil des Wegeflurstückes Nr. 265, ge nannt Zellergaffe in Lanter, welche von der Schtllerstraße abzweigt und an der Hauptstraße ausmündet, für den öffentlichen Verkehr einznziehen. Etwaige Einsprüche hiergegen sind binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung qb gerechnet, hier anzubringen. 896 L. Die Königliche Amtshauptmaunfchaft Schwarzenberg, am 6. Juli 1911. Die diesjährige Obstnutznng an den staatlichen Apfel«, Birnen- und Pflau menbäumen an den Straßen der Werdauer und Zwickauer Amtsstraßenmeisteret soll am 17. Juli dÄ Js., von vorm. 10 Uhr an, in Werler's Restaurant in Werdau und diejenige an den Straßen der Wilkauer und Kirchberger Amtsstraßenmeisteret am 18. Juli ds. Js., von vorm 10 Uhr an, im Gasthaus „Zur Stadt Kirchberg" in Wilkan gegen sofortige Barzahlung und unter den vor der Verpachtung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden Zwickan, am 12. Juli 1911. Königl. Straffen- u. Waffer-Bauamt. Verordnung über die Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten vom 29. April 1905. Inhalt Nr. 8: Verordnung zur Abänderung der Ausführungsverordnungerk züm Reichs- und Viehseuchengesetze. Verordnung über die Schlachtsteuerkontrolle durch Orts polizeibeamte und Fleischbeschauer Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrentenbank-, Landeskulturrentenbank und Altersrentenbank-Verwaltung betr. Die Stadträte von Aue, Löffnitz, Neustädtel, Schneeberg u. Schwarzenberg die Bürgermeister von Grünhain, Partenstein, Johanngeorgenstadt u. Wildenfels' die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftliche» Bezirks Schwarzenberg' I-stritii-X-nah«, ftr »l« am vachMUia »sch,>»«>»» »««mir dl, ,or- «illag U Uhr. «In« Sürgschoft sllr »I, »,r dy. »« »m »orgischrlideue» fowi« „ tilil««ler LIN« mir» nicht «raedn, Uu«s» wird ftr »I» UichlizkeH KU»d»uisch »»fzrgrdeu» nicht zar«nil»t. Zl„aIrtIg»Zl»ftrIze u»r argra v«r»„dn«hl»ug. Für Uit- »HUN»« ) «an öliges««»!,r «l,«l>>ri,ii macht sich die Urdaiitl»» nicht »«»«»orUich. Nr. 35 und 36 des diesjährigen Reichsgesetzblattes sind erschienen und liegen in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Nr. 35 Gesetz, betr die SchtffSmeldungen bei den Konsulaten de» Deutschen Reichs. Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Aenderung der Anlage 0 zur Etsenbahn-VerkehrSordnung. Bekanntmachung, betr. Schaffung von Rayons. Bekannt machung, betr. Bestimmungen zur Ausführung de» Gesetzes über den Absatz von Kali salzen. Inhalt: Nr. 36 Bekanntmachung, betr. das Außerkrafttreten des Freundschaft»-, Handels« und Schiffahrtsvertrags mit dem Sultan von Zanzibar. Die Ttadträte von Aue, Lötznitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmanuschaftlichen Bezirks —Schwarzenberg. Rk 7 und 8 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes sind erschienen und liegen in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Ein sichtnahme auS: