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ErMb.Dolksfreund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. s'ch-Ä"?-" ... ..Mr die Migl.««r stä-üschmLehör-en in Ane, Gränhai», Hartenstein, Zohaun- ^VlülSviliN georgenstadt, Lößnitz, Nenstädtel, Schneeberg, SchwarMber- and Wildenfels. I Drr,*rj«btrgtsch« Boll«ft«und" «rschrtnt Utgltch „U Auönahm« der L«gk i nach den Som^ und Festtagen. Lbonnement oterteljährltch 1 Mart 80 Ms - i Inserat« werden pro Kaesvaltene Zette mit IO Pfa , tm amtlichen Theil die MH» 27 / 2gespaltene Zeile mit 30 Psg , Reklamen dl« «gestialtene Zeil« mit 23 Psg. * I berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Tas» nach erhöhtem Laris. Donnerstag, 1S. April 1SS7. Polt.Zeitungiiist« Nr. Jnsrratm.il muchm« siir die am Nachmittag erscheinend« Nummer bi» »or- mittag 11 Uhr. »in« Bürgschaft sür die nächsttSgiae Ausnahme der Anjeiaen b«j. an d«n voraeschriebenen Lagen sowie an besiimmter Stelle wird nicht gegeben. AudwSrtlge Auftrbg« nur gegen Boraudbejahlung. ^ür Rückaa«« eingeiandter Manuskripte macht flch die Redaktion nicht derantwortlich. so Lahrgauz. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnabend, den 24. April 18S7, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 12. April 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. _ Nachdem von den Ersatz Commissionen der AushcbungSbezirke Zwickau, Crimmitschau und Mesenburg der Reservist Karl Rudolf Wolf in Schweinsburg, d., die Landwehrleute Gustav Adolph Müller in Zwickau-Pölbitz, Paul Morgner in Werdau, Karl Paul Hofman« in Neukirchen, Reinhard Küchler in Crimmitschau, Richard Panzer in Hartenstein und der Ersatz-Reservist Gustav Frohmeyer in Crimmitschau hinter den letzten Jahrgang der Landwehr II. Aufgebots bis zum nächsten ZurückstellungStermin« zurückgestellt worden sind, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zwickau, am 2. April 1897. Der Civilvorsttzende der Ersatz-Commissionen in den Aushebungsbezirken Zwickau, Crimmitschau n. Wiesenburg. vr. Schnorr von CarolSfeld. - Ar. Ortsgesetz sür-tk^tM Atte über Erhebung von Abgaben beim Erwerb von Grundstücken. 8 1. Wer im Bezirke der Stadt Aue liegende Grundstücke ganz oder anthrilig durch Kauf, Erbfolge, Vermächtniß, Schenkung, Tausch oder aus einem anderen 'RechtSgrunde eigenthümlich er wirbt, hat eine Abgabe nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu entrichten. ' 8 2. Diese Abgabe beträgt zusammen ein Prozent des jeweiligen Zeitwerthes und vertheilt sich: 0,2 o/g zur Armenkasse, 0,1 °/„ „ Schulkasse, 0,1 °/„ „ Kirchenkasse, 0,1 °/g , Feuerlöschkasse, 0,5 °/g „ Stadtkasse. Die Abgabe zur Stadtkasse ist zur Schuldentilgung zu verwenden. Bei Zwangsversteigerungen wird nur die zur Schulkasse festgesetzte Abgabe erhoben. Wird jedoch das im Zwangsversteigerungsverfahren erworbene ErstehungSrecht nach Schluß des LerfteigerungStermineS an einen Dritten abgetreten, so finden lediglich die Bestimmungen in Absatz 1 Anwendung. In ErpropriationSfällen wird die in 8 1 geordnete Abgabe nicht erhoben. 8 3- Befreit von der Abgabe ist die Stadtgemeinde. 8 4. Die Bestimmung des jeweiligen Zeitwerthes der Grundstücke erfolgt durch den Stadtrath. »ei Kaufverträgen wird zunächst die Kaufsumme zu Grunde gelegt. Wird innerhalb zwei Wochen von Mittheilung der Höhe des AbgabenbetragcS an den Abgabepflichtigen an gerechnet seitens des Letzteren Widerspruch erhoben, so veranlaßt der Stadt rath, falls er den Widerspruch nach Gehör des Bauausschusses bei Gebäuden, des Wirthschafts- auSschusses bei anderen Grundstücken nicht für begründet erachten kann, eine Neueinschätzung durch «inen von ihm bestellten Sachverständigen. Wer als Beamter im Dienste der Stadt Aue steht, darf als Sachverständiger nicht gewählt werden. Dem Abgabepflichtigen steht frei, binnen einer ihm zu bestimmenden Frist das Gutachten eines von ihm gewählten Sachverständigen beizubringen. Der Stadtrath entscheidet über den Widerspruch unter Berücksichtigung der erlangten Gut achten nach freiem Ermessen. Gegen diese Entscheidung stehen dem Abgabepflichtigen die gesetzlichen Rechtsmittel zu. Die Kosten dieser Würderung trägt, wenn der Widerspruch sich al» unbegründet erwiesen hat, der Abgabepflichtige, anderen Falls, wenn durch feinen Widerspruch eine Herabsetzung der Schätzungssumme hcrbeigeführt worden ist, die Stadtkafse. Im Uebrigen erfolgt da» Verfahren kostenfrei. 8 5. Ist bei Berechnung der Abgabe ein höherer Werth nicht angenommen worden als der jenige, welcher in der der Erwerbung zu Grunde liegenden Urkunde festgesetzt ist, so steht dem Abgabepflichtigen wegen der Höhe der Schätzungssumme ein Widerspruchrecht nicht zu. 8 6. Die Abgabepflicht tritt ein mit dem Zeitpunkte, in welchem der Anttag auf Eintragung de» neuen Erwerbers als Eigenthümer im Grund- und Hypothekenbuche bei der Hypothekenbehörde eingereicht wird. — Zu vergl. 8 5 Abs. 2 des Kostengesetzes vom 6. November 1890, Gesetz- nnd Verordnungsblatt 1890 Seite 175 —. Ist als Eigenthümerin eines Grundstückes eine Handelsgesellschaft unter einer Firma eingetragen, und es erfolgt in den Personen der Inhaber ein Wechsel, so wird die Abgabe fällig mit dem Zeitpunkte des Eintrags de» Wechsel» im Handelsregister. Für die Bestimmung des bei Berechnung der Abgabe zu Grunde zu legenden Werthe» ist hierbei da» Verhältniß der Antheile der einzelnen Inhaber am Geschäftsvermögen maßgebend. 8 7- Dem Erwerbe von Eigenthum an Grundstücken ist der Erwerb sonstiger Rechte, welche ein besonders Folinm im Grund- und Hypothekenbuche haben, gleichgestellt. 8 8. Gegenwärtiges OrtSgesetz tritt mit Ablauf einer Woche nach der ersten Bekanntmachung de» StadtratheS im Amtsblatte in Kraft. Soweit beim Inkrafttreten bereits Anträge auf Eintragung — oben 8 6 Abs. 1 — bei der Hypothekenbehörde eingereicht sind, finden die Bestimmungen gegenwärtigen OrtSgesetze» dann Anwendung, wenn die nach dem Regulativ vom 25. September 1883 geordnete Abgabe noch nicht zur Stadtkasse entrichtet ist. , Das Regulativ, die bei Erwerbung von Grundstücken in der Stadt Aue zu erhebenden Abgaben betreffend, vom 25. September 1883 ist vom gleichen Zeitpunkte ab aufgehoben. Aue, den 13. November 1896. Der Rath ««d die Stadtverordnete« der Stadt Ane. v 8. vr. Kretzschmar, B. V. 8 Ernst Papst. Der Kirchenvorstand sür Aue. v 8 Thomas, Pf., Bors. Die Kircheninspektion für Aue. v. 8. Frhr. v. Wirsing. V 8. Läv. ttt. Noth, S. I». 8. vr. Kretzschmar, v. Die Gchulinspektion für Aue, v. 8. vr. Kretzschmar, B. V 8. vr. HannS, Bez.-Schulinsp. Kühn. Zur Feier -es Geburtstages Sr. Majestät des Königs soll am 23. d. MtS. Mittag» 1V, Uhr im Saale der Castnogesellschaft hier ein Festmahl stattfinden. Zur Betbeiligung an demselben wird hierdurch ergebenst eingeladen. Zeichnungsliften liegen au» in der RathSerpedition, im Casino und im RathSkeller bi» zum 20. d. Mt». Die Bewohner der Stadt Schneeberg werden außerdem ersucht, durch Häuserschmuck den Tag zu feiern. Schneeberg, am 14. April 1897. Da» «üutOttcho BetzUtk-kommaNd». Da» Königliche Amtsgericht. Obers«. Jungnickel. Müller. Der Stadtrath. vr. von Woydt. Bauplatz-Versteigerung. Die der Stadtgemeinde Neustädtel gehörigen, gegenüber dem Rathhause an der Karlsbader Straße gelegenen zwei großen und die hinter denselben gelegenen zwei kleineren Bauplätze sollen von uns Donnerstag, den 29. April 1897, vo« Vormittags 10 Nhr ab unter den im Termine bekannt zu machenden, auch vorher an RathSstelle einzusehenden Bedingungen versteigert werden. Erstchungslustlge werden ersucht, zur angegebenen Zeit im Deputationszimmer unsere» Rathhauscs sich einzufinden. Der Rath der Stadt. 3 Speck, Bürgerin. H a ü 11 i t; Z«KS«igs Geburtstag, Freitag, 2S. dfs. U " l soll Weckruf, Mittags Platzmustk und Abeuds 8 Uhr im Schubert'schen Lokale Festmahl stattfinden, für das man dort bis 21. dss. zeichnen wolle. Zu Ehren des Tags wird um recht zahlreiche Bctheiligung, wie auch um reiche Be flaggung der Gebäude ersucht. Rath -er Sta-t Lötzattz» am 14. April 1897. Zieger, Brgrm. Bem. Der Ferien halber fällt der öffentliche Fest-Schulactus diesmal auS. Das namentlich an den Eingängen zu öffentlichen Gebäuden sowie Gast- und Schankwirthschaften zu beobach tende Berunreiutgen der Straße« und Plätze durch Wasserabschlagcn wird hierdurch mit Geldstrafe bis zu 30 Mark event. Haftstrafe bis zu 8 Tage« bedroht. Schwarzenberg, am 12. April 1897. Der Rath der Stadt. Gareis, Brarmstr. Nachdem mit der Austragung der Et«komme«steuerzettel A-rllfH Sr in« für laufendes Jahr begonnen worden ist, werden diejenigen hiesigen Beitragspflichtigen, welche bis zum 17. April ds. I. das Ergebniß ihrer diesjährige»! Einschätzung nicht mitgetheilt erhalten haben, gemäß der Bestim mung in 8 46 Abs. 2 des Einkommensteuergesetze» vom 2. Juli 1878 hierdurch aufgefordert, zur Entgegennahme dieser Mittheilung in der RathSexpedition Zimmer Nr. 2 sich zu melden. Hartenstein, den 13. April 1897. Der Stadtrath. Forberg, Bürgermstr. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommensteuereinschätzung den Beitragspflich tigen bekannt gemacht worden find, werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 46 des Einkom mensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mittheilung des EinschätzungSergebntsseS sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme anzumelden. Auerhammer, den 12. April 1897. Der Gemeinderat h. Albert Lange. Die auf Donnerstag, den 15. ds». Mon. in der Solbrig'schen Restauration in Ritter»« grün anberaumte Versteigerung hat sich erledigt. Schwarzenberg, am 14. April 1897. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Secretär Roth.