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Inserat« w«rdsn mit 20 Pf., solche aus unsere Aimshauptmannfchakt mit 18 Pf. die Spaltzeil« oder deren Naum berech net. Bekanntmachung«! «mf der ersten Seite (nutz »on Behörden) die zwet- gespaltene Zeile 40 bez, 35 Pf. - Tabellarisch« undkomplizierteJnscrat« mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, in> redaktioneNen Teile, di, Spaltenzeile 50 Pf. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem ^Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mir die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird leine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 103 Sonnabend den 5. Mai 1917 abends 82. Jahrgang Wcheritz-Mmlg ltm und Anzeiger siir WMM, UMckrg N.U Di« ^velherttz - Zeitung" erscheint täglich mi. Äus- nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ansae» geben. Preisvierteljähr- !ich 1 M. 80 Pf., zwei, monatlich 1 M. 20 Pf., nnmonatlich60Pf- Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post- boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Bekanntmachung, Abänderung »er Satzung für »en Biehhandelsvervan» im Königreich Sachsen vom IS Februar ISIS vetr. Die Satzung wird wie folgt abgrändert: 8 2 Absatz I lautet: Der Verband verfolgt nur gemeinnützige Zwecke. 8 6 Absatz 4 -erhält folgende Fassung: Der Vorstand kann einem Mitgliede die Ausweiskarle (8 5) entziehen, wenn Gründe vorliegen, die es rechtfertigen würden, dem Mitgliede den Betrieb des Vieh handel« auf Grund der Verordnung vom 23. September Idi 5 zur Fernhaltung unzu verlässiger Personen vom Handel (Reichsgrsetzblatt Seite 603) zu untersagen, oder wenn da« Mitglied den Bestimmungen der Satzung oder den nach 8 H erlassenen Anord nungen zuwidergrhandelt hat. Nach 8 6 Absatz 4 wird al« neuer Absatz elngesügt: Die Ausweiskart« kann außerdem vom Vorstand« zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, welche die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden. Im Falle der Zurücknahme der Ausweirkarte kann den Beteiligten die ge zahlte Gebühr zurück»stattet werd n In 8 10 wird „3. die Mitgliederversammlung" gestrichen. 8 12 Absatz 8 und 9 lauten: Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter führt die laufenden Geschäfte des Vorstandes. Er vertritt den Vorstand nach außen, verhandelt in dessen Namen mit Behörden und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriststücke im Namen de« Vorstandes. Er kann in den laufenden Geschäften einen Angestellten mit der Zeichnung von Schriftstücken beaustragen; aus dessen Zeichnung mutz das Auftragsverhältni» und seine Stellung ersichtlich sein. Urkunden und Rechtsgeschäfte, welche den Verband gegen Dritte verbinden sollen, ebenso Vollmachten müssen vom Vorsitzenden oder seinem^Siellvertreter und einem Mit gliede des Vorstandes unterzeichnet sein. 8 13 lautet: Der Beirat besteht au» 16 Mitgliedern; je ein Mitglied ernennen die Stadträte der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zittau; die übrigen Mitglieder werden von dem Ministerium des Innern ernannt. Von den letzteren wird je eins von den Vereinen zur Wahrung der Interessen des Diehhandrls in Dresden, Leipzig und Chemnitz und je 2 von dem Landeskulturrat für da» Königreich Sachsen und von dem B zirksverrin im Königreich Sachsen des Deutschen Fleischerverbande« vorgrschlagen. Der Beirat wird vom Vorstande nach Bedarf, mindesten» jedoch einmal jährlich, berufen. 8 14 fällt weg. 8 >7 Absatz 2 und 3 werden durch folgende Bestimmung ersetzt: Die Einnahmen des Verbandes müssen nach Deckung der Berwaltungskosten und nach Abzug der vom Vorstände für erforderlich gehaltenen Rücklagen zu gemeinnützigen, vor allem die Viehzucht und die Fleischversorgung des Königreichs Sachsen fördernden oder verbilligenden Zwecken Verwendung finden. Die Entschließung darüber liegt dem Borstande ob. Der Beschluß bedarf der Zustimmung des Ministerium» des Innern. 8 lUUlri. — Der Verband wird durch Anordnung der Ministeriums des Innern aufgelöst. Die Liquidation und Legung der Schlußrechnung erfolgt durch den Vorstand, die Prüfung der Schlußrechnung durch das Ministerium des Innern. Ein nach Deckung der Verbindlichkeiten sich etwa ergebender Nebelschütz darf eben falls nur zu den in 8 >7 näher angegebenen Zwecken Verwendung finden. Der Vor- stand beschließt darüber nach Anhörung de» Beirates. Der Beschluß bedarf der Zu stimmung des Ministerium« de« Innern. Drrrden, den 28. April 1917. Ministerfa» der Innern. Berbtt des Dörrens von Frühgemüse. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 3 Mat 1917. Ministerium de« Innern. — Opfertag für das Rote Kreuz. Im ganzen Lande findet am I I. und 12. Mal 1917 «in großer Opfertag zu Gunsten de» Roten Kreuzes statt. An diesen sollen besonder» geschmackooll, Broschen für die Damen zum Preis« von 2 M. und Nadeln zum Preise von I M. durch die Sammler und Sammlerinnen verlaust werden. Wenn dieser Preir auch höher ist, als der bl», her für di» au» solchen An'ässen verkauften Abzeichen übliche, lo wollte man diesmal ein wirk! che» Schmucks ück von bleibendem Werte schassen, welche» dauernd al» solche» und zugleich al» Andenken an den hoffentlich letzten Opfer lag de» Roien Kreuze« getragen werden kann. Die schon bisher in sehr bedeutender Zahl eingegan- genen Bestellungen auf solche Abzeichen seitens der Ge meinden und anderer Stellen zeigen, datz die Broschen und Nadeln auch tatsächlich den allgemeinen Geschmack getrosfen haben. Oertttches und Sächsisches. Dippoldiswalde. In der am 3. d. M. unter dem Vor- Auf Grund von ß 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 (Reichs-Gesetzblatt Seite 914) wird den Herstellern von Dörrgemüse da» Dörren von Frühgemüse bis 31. Juli 1917 untersagt. Ausgenommen von diesem Ver bot sind die an den Frischmärkten verbleibenden Ueberstände an Frühgemüse, welche zur Trocknung vor dem Verderb geschützt werden müssen. Berlin, den 30. April 1917. Retchsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungrabtrilung. von Tillys I-vdmnsinMelvmi'Ivilung. Den Gemeinden sind in diesen Tagen zur Verteilung an die «ichtlandwirtschaft- liche Beoölkeruny auf Lebensmittelkarten Gerstenmehl, Rübensauerkram, tzaferflocken, Graupen bez. Gerstengrütze sowie Kunsthonig und Sirup und an die gesamte Be völkerung Teigware« überwiesen worden. Ferner sind Grieß an die Gemeinden und Haferflocken an die Apotheken und Drogerien für Kinder und Kranke abgegeben worden. Dippoldiswald«, am 3. Mai 1917. Nr. 1513a Mob. ll. Königliche Amtshauptmannschast. Stadtkinder aufs Land! Die Herren I. Pfarrer Böhmig in Nassau, 2. „ Gilbert in Schellerhou, 3. „ Sachse in Dittersbach, 4. Kantor Brückner in Reichstädt, 5. „ Burgardt in Ruppendorf, 6. Oberlehrer Zimmermann in Pretzschendorf, 7. Lehrer Faust in Beerwalde haben sich in dankenswerter Weise bereit erklärt, für die Unterbringung von Großstadt- kindern aufs Land die erforderliche Vermittlung zu übernehmen. Die Landwirte, welche die Absicht haben, Stadtkinder bei sich aufzunehmen, wollen sich daher an einen der vorgenannten Herren wenden. Dippoldiswalde, den 2. Mai 1917. Rr. 4l2cO. Königliche Amtshauptmannschast. Wegen vorzunrhmender Reinigung bleiben die Geschäftsräume des unterzeichneten Etadtrates einschließlich Stadt- und Sparkasse Mittwoch und Donnerstag den S. und 10. Moi d. 2. geschlossen. Das Standesamt ist an beiden Tagen vormittag« von 11 bi« 12 Ahr geöffnet. Stadtrat Dippoldiswalde, am 4 Mai 1917. Spinat-Preis. Der Richtpreis für Spinat beim Verkauf durch den wird hiermit auf 60 Pf. für ein Pfund festgesetzt. Dippoldiswalde, am 4 Mai 1917. Der Stadtrat. Itzlilvklrai-iivn werden Dienstag den 8. d. M vormittag« von 11—12 Uhr im Rathaursaale verabfolgt. Stadtrat Dippoldiswalde. Die Gemeinde-Verb.-Sparkasse Schmiedeberg ist Montag« bi» Freitags vormittag» 8—1 und nachmittags 3—5 Uhr, an Sonnabenden von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags geöffnet. Die Einlagen werden von» Tag« nsvk eilvi- kimmmlrlmng di« «««» vor- rl«r- llÜLUmalkImng v«n-Lin«ü. pW- Verwaltung münSclsichercr Wertpapiere. 150000 M. in Kleingeldguischeinen von 10, 25 und 5S Pf. und die Aufnahme eines Darlehns durch die Gemeinde Börnchen b. P. aus dem gewerblichen Genossenschaft«^ zur Weitergabe an einen Einwohner. Genehmigt wurde» sodann dir Aufnahme von weiteren Darlehen für den Bezirk für Zwecke der Kriegssamilienunterstützung und die Ueber- tragung einer durch den Tod freigewordenen Verpfleg- geldermätzigung an zwei ander« Gemeinden. Herr Super intendent Michael-Dippoldiswalde wurde als Mitglied i» den Vorstand de« Verein» Heimatdank Dlppoldirwaldv- Land gewählt. Sodann erledigte der Bezirksausschuß 37 Gesuche um Sonderunterstützungen au« Mitteln de« Bezirks bezw. des Haupiausschusses für Krieg,Hilfe i« Bezirke Dippoldiswalde-Land und faßte auf eine da« Wetiinstift betreffende Angelegenheit Entschließung, nahm von dem Wegfall der Hauptkörung 1917 Kenntni» und beschloß die Anschaffung von Karten in Buntdruck v« 14 der wichtigsten Sorten Arpsel und von I I der haupt sächlichsten Sorten Birnen von der Reich, stelle für Gemüse und Obst zur Verteilung an Schulen pp. sitze des Herrn Amtshauptmann v. d. Planitz abgehaltenen 9. diesjährigen öffentlichen Sitzung des Bezirksaus schusses der Kgl. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde umfaßte die Tagesordnung nebst Nachtrag 73 Punkt,. Herr Amtshauptmann begrüßte die vollzählig erschienenen Mitglieder und berichtete nach Eintritt in die Tagesordnung zunächst über di« Einrichtung von Pilzbestimmungsstellen. Darnach soll die Kenntnis der für die Krieg?ernährung so wichtigen Pilze in möglichst weite Kreise getragen werden. Vorläufig befindet sich «ine solche Pilzbestimmungs stelle bei Herrn Oberlehrer Zimmermann in Pretzschen dorf. Aber auch di« mrist«n Lehrer der Bezirk, sind gern bereit, Pilze zu bestimmen. Ferner berichtete der Herr Vorsitzende über die Saatkartosseloerso gung, über da« Er. gebni» der Nachprüfung der Gelreidebesiände und über die Beihilfe des Reich» und de» Staat« zur Krtrgrfamilien- unterstützung auf Monat März 1917. Befürwortet wurden zur Behebung de» Mangels von Kleingeld di, Einführung von Krieg»,rsotzgeld durch den Bezirksorrband für den Bezirk und zwar di» zu einem Gesamtbeträge von