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«r. 164. eripst-. <kft»«t»t «»tcrEo »»>«»». Uftlt». Preis i0„. A-»« «ixj-Ine Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit >od Recht, Freiheit »ad Gesetz!, DomrerStug, 17. J«lt 187S. Inserate find «» die Esp-Vitio» U» «echzi, M ft»»«. Zisrrt>„»,tl,»hr stir die Ep-Ne»»««- » N» «ft« Wt,^»»»t M W. Telegraphische Depeschen. *AerU», 18. Juli. Fürst Bismarck ist mit seiner Gemahlin und seinem zweiten -Sohne Graf Wilhelm heute Morgen 8'/, Uhr nach Kisstngen ab- gereist. *Riel, 15. Juli. Die Corvette Medusa hat den Hafen verlaffen, um nach Westindien zu gehen. *Wien, 15. Juli. Der Kaiser hat, wie die amtliche Wiener Zeitung meldet, dem ehemaligen Fürst bischof von Breslau, Förster, das Großkreuz deS LeopoldordenS, ferner dem Fürstbischof von Lavant, Stepischnegg, das Großkreuz des Franz-Josephorden- und dem Bischof von Sanct-Pölten, Binder, da« Commanpeurkreuz deS LeopoldordenS verliehen. * Madrid, 14. Juli. Die Kammer hat heute mit 247 gegen 44 Stimmen die in Beantwortung der Botschaft des Königs beantragte Adresse ange nommen. * Versailles, 15. Juli nachmittags. Die Bu- rcaux des Senats haben heute die Commission zur Vorberathung des Ferry'schen Gesetzentwurfes gewählt. Von den gewählten Mitgliedern der Com mission sind 5 gegen und 4 für den Entwurf. Die bei der Wahl der Commissionsmitglieder abgegebenen Stimmen repräsentiren 136 Gegner und 123 An hänger des Gesetzentwurfes. — Die Deputirten- kammer hat ungeachtet des Einspruches des Mi- uisterS des Innern den Art. 5 deS Gesetzentwurfes betreffend die Verlegung der Kammern nach Paris in der vom Senat beschlossenen Fassung abgelehnt und dagegen den Art. 5 in der Fassung angenommen, daß den Präsidenten der beiden Kammern das Recht zu- stehen soll, direct Truppen zu requiriren. * Versailles, 15. Juli. In den Bureau x de« Senats unterstützte der Ministerpräsident Waddington die Ferrh'sche Gesetzvorlage und wies den Vor wurf zurück, daß durch dieselbe die Freiheit der Fa milien bedroht werde. Weiter hob Waddingtonhervor, die Regierung habe mit der Vorlage nur eine sociale Richtung treffen wollen, welche sich stet- den Regie rungen feindlich gezeigt habe und deren Lehre die Ne gation der modernen Ideen sei. Der Zweck des Ge setze« sei, diese Lehre zu unterdrücken. * Wien, 15. Juli. Au« Bukarest wird gemeldet, daß der Finanzminister Stourdza sich nach Berlin begeben hat und heute oder morgen dort eintrifft. * Wien, 15. Juli. Meldungen der Politischen Correspondenz. Au« Konstantinopel: „Die fran zösische Regierung hat daS Ansuchen Ismail-Pa sch a'ö, in Algier Wohnung nehmen zu dürfen, ab gelehnt. Ismail-Pascha soll sich nunmehr entschlossen haben, seinen Aufenthalt in Nizza zu nehmen." — Aus Philippopel: „Die russischen Truppen haben am Sonntag Philippopel verlaffen." — Aus Bukarest: „Die Sektionen der rumänischen Kammer haben sieben Deputirte gewählt zur Anbahnung eine« Compromiffo« mit der Regierung in der Frage «egen der staatsrechtlichen Stellung der Juden. Heut« soll der Ministerpräsident Bratiano mit dem österreichisch- ungarischen Gesandten über dieselbe Frage conferiren." Deutsche» Reich. X Vertin, 15. Juli. Dem BundeSrathe ist vom Reichskanzler noch vor seiner Abreise nach Kissingen der Entwurf eines Gesche« über Abänderung der Art. 13» 24, 69 und 75 der Verfassung des Deut- schm Reiche« nebst Motive» zugegangen. Durch dieses Gesetz soll bestimmt werd«»: daß die Berufung deS BundeSrathe« und do« Reichstage« mindestens alle zwei Jahre stattfindep soll. Die Legislatur de- Reichstages ist darin auf vier Jahre festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben müssen für jede« Jahr fest gestellt «nd auf den HauShältSetat gebracht werden. In den Motiven wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche durch das gleichzeitige Tagen deS Reichstage« und de« Landtages entstehe«, ein Umstand, der bereits mehrmals den Reichstag veranlaßt hat, die Regierung zu ersuchen, ein gleichzeitiges Tagen der beiden legis lativen Körperschafte« z« vermeiden. Das ist aber, wie di« Motive hervorhebey, jn vielen Fällen unmög lich, da mit Rückficht auf hie Feststellung de« Etats die Berufung der legislativen Körperschaften möglichst kurz vor dem Beginn de« neuen EtatsjahrcS stattzu finden pflegt. Da« Verlegen de« Beginn« de« EtatS- jahres vom 1. Jan. auf den 1 April habe keine wirk liche Hülfe geboten, peil Pie Misten Bundesstaaten dasselbe gethan haben. Dv-Halb fei e« nöthig, dem Etat eine zweijährige Dauer zn geben. Wenn die Partjcularlandtage auch «M ähnliche Einrichtung für ihre Staaten qnuähmey, würde Pas gleichzeitige Tagen de- Reichstage- und der Partjeularlandt-ge leicht zu beseitigen sein, ha .dann in dem einen Jahre der Reichs- Lag, im, andern dex Latchtag ejnberufey werde« könnt«. «D.0 Srrtt» , 15. JuK. DaS Project einer DerläNgerÄNg -der Etat«- und Legislatur perioden, von dem schon seit einigen Wochen die Red« ist, hat jetzt greifbare Gestalt angenommen. Ein Gesetzentwurf über Abänderung der bezüglichen Ver- saffungsartikel ist in der letzten Bundesrathssitzung vorgelegt und den Ausschüssen überwiesen worden. Man begreift schwer, warum in einem Augenblick, wo der BundeSrath schon im Begriff ist, sich zu verab schieden, eine Angelegenheit, deren Erledigung doch auf alle Fälle erst nach langen Monaten stattfinden kann, noch mit solcher Ueberhastung in die allgemeine Ermüdung hineingeworfen wird- Jedenfalls zeugt diese Beschleunigung der Angelegenheit von dem hohen Werthe, welchen ihr der Reichskanzler beilegt, und es erwächst der Publicistik die Pflicht, frühzeitig zu dem Project Stellung zu nehmen. Was man zu Gunsten einer Ausdehnung der Etatsperioden von einem auf zwei Jahre sagen kann, liegt auf der Hande die Budgetberathungen nehmen regelmäßig so unge mein lange Zeit in Anspruch, daß eine nur alle zwei Jahre stattfiudende Feststellung deS Etat« esne außer ordentlich große Zeitersparniß in sich schließen würde. Viele Unzuträglichkeiten der parlamentarischen Geschäfts lage, wie sie sich in den letzten Jahren herausgestellt, würden sicherlich vermieden werden, wenir etwa ab wechselnd in einem Jahre der preußisch», im zweiten der Reichsetat festgestellt würde. Damit ist aber auch alle« gesagt, was sich zu Gunsten de- Vorschlag» sagen läßt, und die Rücksicht auf Zeitersparniß allein kann doch unmöglich eine Maßregel rechtfertigen, deren Wir kung fast unausbleiblich ein» Herabdrückung der Macht stellung der Volksvertretung sein müßte. Wenn die Begründung der Vorlage auf eine Reihe deutscher Mittelstaaten hinweist, in denen mehrjährige Budg«t- perioden ohne Schapen für das constitutionelle Priucip bestehen, so kann uns dies von der Annehmbarkeit de« -Borseblag- nicht überzeugen. WaS in kleine» Ver- hältniffrn angehen mag, paßt darum noch nicht im großen, und eine alte Einrichtung beibehalt««, ist »twa- anderes, al« »in bestehendes Verfassung-recht umstoßen. Die Einführung zweijähriger Etatsperioden hätte natur gemäß auch eine Ausdehnung der Legislaturperioden auf mindestens vier, vielleicht auf sechs Jahre zur Folge, und daS scheint uns ein weitere« starke- Be denken, welches gegen den Vorschlag spricht. Soll ein« Volk-Vertretung wirklich die Stimmungen unp An schauungen de« Volkes treu und wahr widerspiegeln, so dürfen die Wahlperioden nicht allzu Jange währen, zumal in einer so erregten, ereignißreichen und wechsel- vollen Zeit wie die heutige. Man muß den Wählern nicht allzu selten Gelegenheit geben, die ÜebereinstiM- mung zwischen sich und ihren Abgeordneten herzusteyen. — Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung schreibt up- term 15. Juli: „Die ReichSeisenhahnen in Elsaß- Lot^cingen, deren Verwaltung stagtSveptragSmäßig such pachtweise auch den Betrieb mehrerer luxemburgischer Lmir» leitet, berühren sich bekanntlich an mchrer« Punften mit den preußischen Staat-bahnen an der Saar unp Mosel. Im Jntexeffe d«s Verkehrs ww de« Oekonoyne w-r eine nähere Anlehnung beider Verwaltungen schon Wher in« Äuge gefaßt; dieselbe wurde noch mehr angezeigt, nachdem nunmehr die Ein setzung einer besondern Landesverwaltung für Elsaß- Lothrmgen (die Reichsbahnen sind bekqnutlich Reichs-, nicht Landeseigenthum) gesetzlich bestimmt worden. Nach der Publication im Reichs-Anzeiger vom gestri gen Tage ist jene Maßpegel jetzt zur Ausführung ge bracht, indem für die Verwaltung der ReichSeisenhah- nen ein besonderes Reichsamt als Ceutralbehörde ein gerichtet und dessen Leitung al- Chef dem Preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten, zu dessen Ressort, wie -bekannt, das Eisenbahnwesen in Preußen gehört, — als Nebenamt — von Sr. Maj. dem Kaiser ver tragen - ist. Besondere Ausgaben erwachsen dadurch Ein Vatermordproceß vor dem berliner Kreis schwurgericht. Aus Berlin vom 14. Juli schreibt man der Magde- burgischen Zeitung: „Ein grauenhaftes Verbrechen, vor dem der Psycho loge wie vor einem Räthsel steht, gelangte heute zur Verhandlung vor dem königlichen Krei-schwurgericht. Nichts Geringeres als die Anschuldigung, seinen leib lichen alten Vater einiger Mark wegen mit kaltem Blute ermordet zu haben, führte den erst zwanzigjäh rigen Schiffer Friedrich Geier auf die Anklagebank. Die äußerst umfangreiche Anklageschrift erzählt darüber Folgendes: Am 28. März d. I., vormittags gegen 7 Uhr, bemerkte der Dachdeckermeister Neumann, daß an der Decke seiner im Hause Freiheit Nr. 86 zu Köpenick belegenen Wohnung Blut durchsickere. Neu mann veranlaßte sofort einen seiner Gesellen, vom Dache aus in die oberhalb belegene Wohnung hinein zusehen. Dem Gesellen bot sich ein grauenvoller An blick dar. Der achtundfunfzigjährige Arbeiter Geier lag in einer Blutlache, anscheinend ermordet, am Boden. Auf Veranlassung der Polizei wurde die verschlossene Dachwohnung durch einen Schlosser geöffnet und nun fand man den alten Geier in einer schrecklich verstüm melten Weise ermordet vor. DaS ganze Rückgrat, das Nasenbein und der darüber liegende Knochen, fer ner das rechte Jochbein und der Unterkiefer warxn den: alten Manne zerschmettert. Ferner constatirten die Aerzte vier Schädelbrüche, die wol den Tod deS alten Mannes herbeigeführt haben. Dem Anscheine nach wär der Mord mit einem scharfen Beile begangen worden. Das Spind des Geier war erbrochen und durchwühlt. Es hatte den Anschein, daß der oder die Mörder Geld nicht gefunden haben, denn bei der Leicke selbst wurden noch 560 M. in Gold versteckt vor gefunden. Nach dem Tode seiner Ehefrau, im Decemb«r 1878, bewohnte der Ermordete die erwähnte Dach wohnung, die mit einer Küche verbunden war, ganz allein. Er hatte sich durch mühsames Arbeiten 600 M- gespart und, obwol seine Kräfte schon sehr abnahmeu, so arbeitete er in einer chemischen Fabrik in Köpenick zur großen Zufriedenheit seiner Arbeitgeber täglich von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abend«. Wenn der alte Mann zu Haus« war, hielt er seine Wohnung stets verschloffen und öffnete ganz besonders in der letzten Zeit außer seinen beiden Kindern, dem zwanzigjährigen Friedrich und einer bereits verheiratheten Tochter, nie mand. Der Alte hat aber selbst diesen seinen Kin dern, obwol er mit denselben ü» besten Einvernehmen lebte, nicht getraut, denn er verbarg seine ersparten 600 M. auch vor diesen in sorgfältigster Weise. Am Donnerstag, 27. März, abends gegen 8 Uhr, hörten Hausgenossen in seiner Wohnung drei heftige Schläge fallen. Dann war es eine halbe Minute still, worauf nochmal« zwei Schläge und nach noch einer Minute ein sechster Schlag erfolgte. Alsdann hörte man einen Mann in der Wohnung umhergehen. Zehn Minuten darauf hörte man die Geier'sche Wohnung auf- und wieder zuschließen und einen Mann eiligen Schrittes die Treppen hinuntergehen. Der Dachdecker meister Neumann trat aus seiner Wohnung und be merkte bei einem düpern Lampenschein einen jungen Mann, als den er den Friedrich G«wr erkannt zu haben glaubt. Diese Bekundung sywol als auch der Umstanp, daß Friedrich Geier wegen schwerer Körperverletzung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt :c^ schon mehr fach bestraft ist und in der ganzen Üingegeud Köpe nicks als ein wüster Raufbold bekannt, ja gefürchtet ist, lenkten de» Verdacht auf den Angeklagten, wes halb am Freitag nachmittags zu seiner Verhaftung geschritten wurde. Friedrich Geier befand sich gerade in Grünau auf den Kähnen, wo ex als Schiffer be schäftigt war, unbearbeitete daselbst in aller Seelen ruhe. Als ihn die Polizeibeamten fragten, ob er denn noch nicht wisse, daß sein Vater ermordet sei, erwiderte er in höchst gleichgültigem Tone: «Ja, ich habe schon so was gehört, ist er denn ganz todt?» Der Ange klagte leugnet nun aufs entschiedenste, den Mord be gangen zu haben, und es ist allerdings auch von dem Schiffer Albxecht sowie von dessen Cyncubine, der unverehelichten Auguste Schmalz, und dem Schiffs knecht Hermann Schwäbisch eidlich beendet worden, daß Geier jun. sich am Donnerstag und Freitag von den Kähnen nicht einen Augenblick entfernt habe. Diese. Angaben werden jedoch von einer großen Anzahl achtbarer Zeugen bestritten, die den Friedrich Geier am Donnerstag, 27. Juni, mehrfach, und zwar sogar in der Mhe der Wohnung seines Vaters ge sehen haben, upd außerdem, hat der vierzehnjährige Sohn,dxS genannten Schiffers Albrecht nach gehöriger Verwqrnung schließlich Folgendes bekundet: Am Don nerstag, 27. März nachmittags, hat Friedrich Geier zu Schwäbisch und seinem Vater geäußert: «Ich must