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Freitag, 7. Juni 1907. > i. bi» mit 17. längs Abt, , i» . v»iwf«m»0 -etzn«d«A. A-rnfp^-Ly^'. A<ch«t» «WWW» ß Pflichtfeuerwehr Oberfchlema. Sonnabend, den 8. Juni LVV7, abends 7 Uhr Gesamt-Ueb««g. Insaaten.*nna»m« »r dl« «« «M »«»« u Är^x»»'sch-a ntchti-rau-tat. »utwdrtt«« Lu ^9»b« «tn-es-nLIa M-mulkNdt« »acht sich Die aus Anlaß des zweigleisigen Ausbaues der Eisenbahnstrecke Wiesenburg« Wilkau verfügte Sperrung des zwischen Station 313 u. SO (neu 310) und 317 u. 70 (neu 314) gelegenen Teiles des von Haara nach Stlberstraße führenden Fußweges für den öffentlichen Verkehr wird hiermit wieder aufgehoben. 555 o. I. Zwickau, den 4. Juni 1907.Königliche Amtshauptmaunschaft. der mittlere Flügel (Mich vom Ebertkreuz) vom 17. bis mit 24. Juni dS. K Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird in jedem einzelnen Faste mit S bestraft. Königliche Forstrevierverwaltuug Lauter, 5 Juni 1907. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche« Jmpfvorschristeu werden Mit Geldstrafe bis z« SO Mk. oder mit entsprechender Hast bestraft. Johanngeorgenstadt, am 3. Juni 1907. Der Bürgermeister. Am 1'2. Juni dss. Jhs. findet im Deutschen Reich eine Berufs» und Betriebszählung statt, die den Zweck hat, der Verwaltung und Wissenschaft neue und zuverlässig« Nach» richten über die Zusammensetzung der Bevölkerung nach dem Beruf, sowie über dl« Zahl und Größe der land« und forstwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe zu verschafft». Die hiesige Einwohnerschaft wird hiermit ersucht, die Formulare, die in den etv« zelnen Haushaltungen durch freiwillige Zähler verteilt werden, am LS. Juni a. e. genau auszufüllen und sodann zur Abholung bereit zu halten. Es wird beson- oers gebeten, die Herren Zähler in dem von ihnen übernommenen Amt auf das bereitwilligste zu unterstützen und ihnen nach Möglich keit entgegenzukommen. Nach dem Reichsgssetz vom 25. März 1907 kann mit Geldstrafe LiS zu 30 Mk. bestraft werden, wer die zum Zwecke der Berufs« und Betriebszählung an ihn gertchtAen Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet, oder sich weigert, die erforderlichen An gaben zu machen. Zschorlau, am 1. Juni 1907. Der Gemeiudevorftaud. Hilbig. '^AF^I^^Q^I^^^Pö^izei-ien«rstelle^ü^l^^^ ungen sind im Gemeindeamt zu erfahren. Beutha, den 5. Juni 1907. Der Gemeiudevorstaub. Rudolph. voran: sie bringen aber auch die Haupteinnahme, nämlich zwei Drittel der bundesstaatlichen Einnahmen. GS handelt sich dabei um die Eisenbahnen, Domänen, Forsten, Berg werke usw., im Reiche um Post, Telegraphie usw. Im ein zelnen bezieht das Reich aus den ErweroSeinkünften runt Schwarzenberg. Holzauktion. Freitag, de» 7. laufende« Monats «achmittags S Uhr sollen hier in der Neustadt am Schwarzwasser 23 Erlenklötzer von 15—30 om Oberstärke, 3 und 3^0 m lang, 1b rm Erlenknüppel, 4 « Erlenüste, 30 « Erlenretsig gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Die Hölzer find bis zum ö. laufenden Monats abends abzubringen. Schwarzenberg, am 6. Juni 1907. Der Rat der Stadt. vr. Rüdiger, Bürgermeister. Bekanntmachung. Berufs- und Betriebszählung bett. Am 12. Juni dieses Jahre- hat nach Maßgabe de» Reichsgesetzet vom 25. März dieses Jahres für den Umfang dss Reichs eine Berufs» «ad BetriebSzählmrg und in Verbindung damit eine Zählung der Personen, für die zu der reich-gesetzlichen Invalidenversicherung Beiträge entrichtet werden, derjenigen Personen, welche auf Grund der Reichsgesetze Unfall- oder Invalidenrente beziehen, und der Witwen und Waisen stattzufinden. Bet der hohen Wichtigkeit dieser Zählung richten wir an olle Einwohner ins besondere Haushaltungsvorstände des hiesigen Stadt- und GutSbezirkS daß Ersuchen, die Zählformulare genau und vollständig auszufüllen und den Herren Zählern bei Wieder* einsammlung und Prüfung der Zählformulare jede gewünschte Auskunft zu erteilen. Uebrigens wird auf die Bestimmung in 8 5 deS Reichsgesetzes vom SS. März dieses Jahres hingewiesen, nach welcher mit Geldstrafe btS zu dreißig Martz Ge straft wird, wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetz und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt g,MWMV» Vorschriften obliegen. Wildenfels, am 4. Juni 1907. Dar Stabtrat, Morgenstern, Bürgermeister. Wegen Vornahme von umfänglichen Straßenbauarbeiten werden innerhalb deS StaatSforstrevtereS Lauter folgende öffentliche Wege für den Fährverkehr gesperrt. 1., der untere Flügel vom 6. bis mit 15. Juni öS. IS. Bekanntmachung, öffentliche Impfungen in Johanngeorgenstadt bett. Die öffentlichen «nentgettliche« Impfungen werden in diesem Jah« im Rathaussaale durch den Jmpfarzt Herr« vr. navS. Dietz hier vorgenommen. Mittwoch, den SO. Juni, von «achmittags Vs» Uhr a« Werden die Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben bis Al anfangen, und Donnerstag, den 27. Jnni, von «achmittags /z» Uhr an die Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben bl bis 2! beginnen, geimpft. Alle geimpften Kinder sind eine Woche nach der Impfung dem Arzte im Impf- raume zur Nachschau vorzustellen. Demnach sind vorzustellen: die Impflinge vom SO. Jimi am S. Juli «ach«». Uhr, « » 27. » - 4l » » /,8 - . Der Jmpfpflicht unterliegen in diesem Jah« die Kinder, die 1 ., in den Vorjahren wegen Krankheit oder auS sonstigen Gründen nicht zur Impfung gelangt oder ohne Erfolg geimpft worden sind. 2 ., im Jahre 1906 geboren sind. Die Eltern und Erzieher impfpflichtiger Kinder werden hiermit aufgefordert, mit letzte«» in den anberaumten Impfterminen, sowie zu den Revtsionsterminen zu erscheinen ober die Befreiung von der Jmpfpflicht durch ältliches Zeugnis nachzuweisen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natür lichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht weiden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühe« oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit «inen Kleidern gebracht werden. Vie Finanzen -es lieiciis un ser vMveskaalen. DaS neueste Vierteljahröheft zur Statistik des Deut schen Reiches (h-rauSgegeben vom Kaiserl. Statist. Amt) enthält eine bedeutsame Veröffentlichung über die Finanzen des Reichs und der deutschen Bundesstaaten. Ihr liegen die Boranschläge für 1906 und die Rechnungen für 1904 zugrunde. Unter Beschränkung auf die Voranschläge wird im nachstehenden ein Blick auf die wichtigsten Zahlen geworfen. Die Gesamtausgaben beliefen sich im Jah« 1906 in den Bundesstaaten auf 4618 Millionen Mk., im Reiche auf 2571 Millionen Mk-, zusammen auf 7189 Millionen Mk. Die Gesamteinnahmen betrugen in den Bundesstaaten 4606 Millionen Mk., im Reiche 2571, zusammen 7177 Millionen Mk. Die Gesamtschulden stellten sich in den Bundesstaaten auf 12495 Millionen Mk., im Reiche auf 3543 Millionen Mk., zusammen auf 16038 Millionen Mk. Die Beträge für die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen werd«» durch gegenseitige Zahlungen zwischen Reich und Bundesstaaten oder zwischen einzelnen Bundesstaaten (meist auf dem Wege tz« Abrechnung au»g,glichen) erheblich beeinflußt- Matrtkulav beitrüge, UeLerweisuno« und and«« Postan ton«»«» hier in Ku« St Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen deS Reiches und der Bundesstaaten gekürzt werden, wenn man zu den tat sächlich erhobenen Einnahmen und geleisteten Ausgaben gelangen will. In der Reichsstatistik wird davon abgesehen, weil die betreffenden Posten vollständig nicht erfaßt werden können. Der Bestimmung nach Liebem sich die Ausgaben in solche zur Erlangung von VrwerbSeinkünften, in Aus gaben für die Staatsschuld, für die sonstige Staatsverwalt ung, für ReichS-wecke und für Überweisungen an die Bun desstaaten. Der ordentliche Bedarf der Ausgaben für di, ErwerbSeinkünfte beziffertesich im Reiche (in runden Sum men) auf 577 Millionen Mark, in den Bundesstaaten auf 2205 Millionen Mark. Der ordentliche Bedarf für die Staatsschuld betrug im Reich« 127 Millonen Mark, in den Bundesstaaten 511 Millionen Mark. Der ordentliche son stige Bedarf für die Staatsverwaltung machte im Reiche 1570 Millionen Mark au-, in den Bundesstaaten 1529 Millionen Mark. Die Leistungen der Bundesstaaten an daS Reich beliefen sich auf 246 Millionen Mart. Als außerordentlicher Bedarf kommen an Ausgaben für Ev- werbSetnkünfte im Reich 57 Millionen Mark, in den Bun desstaaten 60 Millionen Mark, an Bedarf für die Staats schuld nur in den Bundesstaate» 962 Millionen Mark, an Ausgaben für die sonstig, Staatsverwaltung im Reiche 229 Millionen Mark, in dm Bundesstaaten 58 Millionen Mark und zur Deckung früherer Fehlbeträge nur in den Bundes staaten 700 Millionen Mark hinzu. Der Bedarf für diß zelnen bezieht das Reich aus den ErwervSeinkünfte« rund SO Proz. seiner ordentlichen Einnahmen, auS Steuer« und Zöllen 52 Proz., auS Gebühren usw. OHS Pro-., «iS sonstigen Einnahmen 15 Proz. Die Bunde-staatm decken rund 6S Proz. ihrer ordentlichen Einnahmen au» dm LrwerbSetnkünften, 15 Proz. au» Steuem und Zöllen, 4 Proz. auS Gebühren u. s. w., 1^6 Pro-, au» Ver gütungen der Reich-kaffe, 4^4°/, au» sonstigen Einnahmen, 0/11 auS Ueberschüssen, 4^9 °/, au» Ueberwelsunoen der Reich-kaffe. Nach Abzug d« Eisenbahnschulden betmgt die fundierte Staatsschuld in runden Zahlen auf dm Kopf:im Reiche 52 Mk., in Preußen 117 Mk., in Nahem SS ML, in Sachsen 37 Mk., in Württemberg 15 Mk., in Vaden (hier unter Einrechnung der Etsenbahnschuld) 27S Mk., in Hessen 47 Mk., inMecklenburg-Schwerin 61 Mk., in Sachsen- Weimar 4/14 Mk. in Mecklenburg-Strelitz 15 Mk, t» Oldenburg 22 Mk., in Braunschweia108 Mk., in Met- ningen 24 Mk., in Altenburg 4^7 Mk., in Kobur, 92 Mk., in Anhalt (hier wird nur der Anteil an dar schuld verzeichn«) 56 Mk» in SonderShausm 7,951 Rudolstadt 45 ML, tn Wald^k « «L7 in Reust Linie Lkr wieder«» ma Anteil a« d« »siMhM 1 rMbM-lksfreunö. f N Tageblatt uni Mntrblatt W für bk kal.unb LtSbtirchenZchör-en mMtz.Grünhain.Karknskin.TohLM- ge-lM8M.Lsßmtz. KeuMkl.-schimbrrg.HchwaizenbsrL lsw.Wil-ensels. Da „LrjgeblrÄIche Bsllrfteund" «scheint tL-IUH »II «uln^me dakatz« LV» . nach den Sonn» und tzesit^en. Ldonnaaeat «omullch A» vtt» 1oO. 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