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Amts- und Anzeigeblatt für öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vtrrteljShrlich Mk. 1.80 einschließt. de« .Illustrierten UnterhaltungSbtatt«' in der Geschäftsstelle, bet unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstaltrn. Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Vonn» und Feiertage für den solgenden Lag. Fel-Adr. E Amtsblatt. Eibenstock, Larkseld, hmdrhübel, ^UgrUtUtt Neuheide.Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, UnterftUtzengrün, wildenthal usw. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Anzeigenpreis: die kletnspaitige Zeile 1L Pfg., für auswärtige 1b Pfg. Im ReUameteil di« Zeile 80 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zelle 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bis spätesten» vormittag» 10 Uhr, für größere TagS verher. Aernsprecher Mr. 110. 204. IVI« «3. Jahrgang. Dienstag, den 19. Dezember Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung des Reichskanzlers über Saatkartoffeln vom 16. November 1916 (R.-G.-Bl. S. 1281). 8 1- Landwirtschaftliche Berufsvertretung im Sinne der Verordnung des Reichskanzlers ist der Landeskulturrat. Das Ministerium behält sich vor, in Ausnahmefällen eine andere ähnliche Stelle für die Vermittlung von Saatkartoffeln zu bestimmen. 8 2. Zur Ausfuhr von Saatkattoffeln auS dem Königreiche Sachsen ist die Genehmi gung der Landeskartoffelstelle erforderlich. 8 3. Dem Kartoffelcrzeuger sind auf ein Hektar Anbaufläche vierzig Zentner Saatgut zu belassen. Vergleiche Verordnung deS Ministeriums deS Innern vom 17. Oktober 1916 (Sächsische Staatszeitung vom 19. Oktober 1916). 8 4. Die Bekanntmachung des Reichskanzlers über Saatkattoffeln vom 6. Januar 1916 (R. G. Bl. S. 5) ist als erledigt zu betrachten. Die dazu erlassene Ausführungsverord nung vom 11. Januar 1916 (Sächsische Staatszeitung vom 12. Januar 1916) und die Verordnung des Ministeriums des Innern über den Handel mit Saatkartoffeln vom 4. März 1916 (Sächsische Staatszeitung vom 6. März 1916) in Verbindung mit der Verordnung vom 15. April 1916 (Sächsische Staatszeitung vom 17. April 1916) wer den aufgehoben. Nachstehend wird die Reichsbekanntmachung über Saatkartoffeln vom 16. Novem ber 1916 nochmals zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 13. Dezember 1916. 1857 b II 8 IV MinisteriuM des Innern. Verordnung über Saatkartoffetn. Bom 16. November loio. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung deS Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1- Saatkartoffeln auS der Ernte 1916 dürfen nur durch die Vermittlung von land wirtschaftlichen Berufsvettretungen (Landwirtschaftskammern usw.) oder ähnlichen von den Landeszentralbehörden bestimmten Stellen abgesetzt werden. Kattoffelerzeuger dür fen ohne diese Vermittlung Saatkartoffeln an Landwirte innerhalb ihres Kommunalver bandes unmittelbar zur Aussaat absetzen. 8 2. Die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen oder die von den LandeSzentralbehör- den bestimmten ähnlichen Stellen dürfen den Absatz von Saatkartoffeln nach außerhalb ihres Bezirkes nur an die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, an die von den Lan deszentralbehörden bestimmten ähnlichen Stellen oder an die von den Vertretungen oder Stellen bezeichneten Organisationen und Personen vermitteln. Saatkartoffeln aus Ori ginalzuchten und von landwirtschaftlichen Körperschaften anerkannte Saatkattoffeln sind auf Anfordern tunlichst an diejenigen Stellen und Personen zu vermitteln, die bisher diese Saatkattoffeln bezogen haben. 8 3. Die Ausfuhr von Saatkartoffeln aus einem Kommunalverband in einen anderen Kommunaloerband bedarf der Genehmigung des Kommunalverbandes, aus dem die Saatkattoffeln ausgeführt werden sollen, oder der Genehmigung der von der Landes zentralbehörde sonst bestimmten Stelle. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die für den Kommunalverband, aus dem die Saatkartoffeln ausgeführt werden sollen, zuständige landwirtschaftliche Berufsvertre tung oder die von der Landeszentralbehörde bestimmte ähnliche Stelle und die für die sen Kommunalverband zuständige Vermittlungsstelle (tz 7 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 590) die Ausfuhr ver langen. 8 4. Die Bestimmungen der Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiterverkauf vom 13. Juli 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 696) gelten bis zum 15. Mai 1917 nicht für Saatkartoffeln. 8 5. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Ver ordnung. Sie bestimmen, wer als Kommunalverband und als landwirtschaftliche Be rufsvertretung im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. Sie können anordnen, daß die den Kommunalverbänden auferlegten Verpflichtungen durch deren Vorstand zu erfüllen sind. 8 6. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu eintausendfünf hundert Mark wird bestraft: 1. wer Saatkartoffeln der Vorschrift des 8 1 zuwider absetzt; 2. wer Saatkartoffeln ohne die nach § 3 erforderliche Genehmigung ausführt. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, unabhängig davon, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 Die Bekanntmachung, betreffend Saatkartoffeln, vom 14. September 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 1031) wird aufgehoben. 8 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. November 1916. Der Stellvertreter des Reichstanzlers. Dr. Helfferich. Aom Wettkrieg, Weiteres Vordringen in Wumänien; reiche Wente an Hransportmittetn. — Gin französischer Truppeniransporldampfer ver senkt. — Ariand vor dem Sturz? Der gestrige Heeresbericht meldet uns von neuen Erfolgen au der Ostfront, wobei in Rumänien wie der zahlreiches rollendes Material in unsere Hände siel: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 17. Dezember. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bei Hannescamps, nördlich der Ancre, ver suchten englische Abteilungen unter dem Schutze starken Feuers in unsere Gräben zu erinzen; sie sind blutig zurückgewiesen woroen Heeresgruppe deutscher Kronprinz. Auf dem Ostufer der Maas haben die Fran zosen gestern ihren Angriff fortgesetzt. Nach har tem Kampf ist ihnen Bezondaux und der Wald we tlich des Dorfes verblieben. Ihre nordwärts weitergeführten Stöße sind vor unseren Stellungen auf dem Höhenrücken nördlich Bezonvaax zusam mengebrochen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nach starker Feucrvorbereitung griff der Russe bei Jiluxt (nordwestlich von Dünaburg) an, er wurde ab- ae wiesen. Nördlich der Bahn Kowel—Luzk stürmten Teile dss Brandenburgischen Reserve-Jnfanterie-Regiments Nr. 52 die russische Stellung in etwa 600 Meter Breite. 5 Offizier«, 300 Mann konnten gefangen, mehrere Maschinengewehre und Minenwcrfer als Deute zurückgesandt werden. Front des Generalobersten Erzher zog Joseph. An der Cimbroslawa Wk (Waldlarpathen) und im Uztal stießen deutsche Truppen über die eigenen Linien vor, machten einige Dutzend Gefangene und vertrieben den sicy zur Wehr setzenden Feind. Auch süelich ron Me ße e an es ei (an der Bistritz) Borfeldgefechte Heeresgruppe des Generalfeldm ar- schalls von Mackensen Der Buz au Ab schnitt ist in breiter Front üb e r scy rr't- ren. Unseren Truppen fielen außer 1150 Gefan genen 19 Lokomotiven und etwa 4 0 0 E'rsen - bahn wagen, zumeist beladen, sowie eine Unzahl von Fuhrwerken in die Hand. In der Dobrnd- s ch a hat rasche Verfolgung des nur vereinzelt Wi derstand leistenden Feindes unsere verbündeten Truppen bis dicht an das Waldg edier im Nordteil des Landes geführt, wo Gegen wehr erwartet wird. Makedonische Front. Keine größeren Gefechtshandlungen. Der erste Generalquartiermeister: (W. T. B.) Ludendorff. Die österreichisch-ungarischen Berichte vom Sonnabend und Sonntag besagen: Wien, 16. Dezember. Amtlich w.re verlaut bart. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Gcneralfeld mar- schalls von Mackensen. Der Rückzug des Gegners hat nun auch auf die Dobrudscha- Front übergcgriffen, wo di« Verbündet?« gestern früh die Verfolgung ausgenommen haben. Süd östlich von Buzau haben unsere Truppen den Calmatuiul überschritten, nördlich der genannten Stadt den Bergfnß gewonnen. Hierbei wurden abermals 2000 Gefangen« etngebracht. Front des Generalober st en Erzher zog Joseph. Die russischen A n g r r s s « bc schränkten sich gestern nur auf den Raum südlich des Uztales. Hier brachen rier Anstürme gegen die Truppen des Fetomarschalleutnants Fabiny in unserem Artillerie- und Maschinengeweyrjeuer zu sammen. Front des GeneralfeldmarschallS Prinz Leopold von Bayern. Bei Augu- stowka griffen di? Russen gegen die von unseren Jägern vorgestern genommenen Gräben mehrmals, aber immer vergeblich an. Westlich von Lu^l überfiel ein österreichisch ungarisches Jagdkom mando russische Sicherungstruppen und zersprengte sie; es wurden Gefangene eingebracht. Italienischer und Südöstlicher Kriegs schauplatz. Nichts von Belang. Ter Stellvertreter des Chefs des Generalstabrs: von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Wien, 17. Dezember. Amtlich wird verlaut bart: Oe st kicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generalfeldmar- schalls von Mackensen. In der östlichen Wa lachei überschritten di« Truppen des Generals der Infanterie von Falkenhayn den Buzan-Ab schnitt an mehreren Stellen. Im Laufe des gest rigen Tages wurden 1l50 Mann gefangen, 18 Lo komotiven und etwa 400 beladene Eisenbahnwa gen erbeutet. Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph. Südlich von Valepnt - na wurde ein Angriff von zwei russischen Batarl- louen durch einen energischen Gegenstoß osterrei- chisch-ungartscher Truppen abgewiesen. Hierher wurden 1 Fähnrich und 65 Mann als G fangen« eingebracht. Im Uztal und westlich des Eibl-- täles stießen dsutschc Abteilungen über die eigene Linie vor und nahmen einige Dutzend Mann ge fangen. Heeresfront des Generalfeldmar schalls Prinz Leopold von Bayern. Südlich von Bol. Porst stürmten deutsche Kom-