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^Llkeökatt Mnzeiger. Amtsblatt für die Linigl. Gerichtkiiiitel sowie die Stadträthr z« Nies« «wd Stech!«. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. ^4/ 82. Freitag, de« LS. ivetobeu 1866. Dieser Blatt ,, SkUxvlatt und Iknzetger", erscheint wüchenttich zweimal, Dienftag» und Aniwa«, und UM vier» teljährlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Postanstalt, in unseren Hchedttionen in Riesa und Strehla. sowie von all« unser« Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevoSmSchttgt Haasenstein mu Uogler w Hamburg-Altona und Frankfurt a. H. Angler in Leipzig, F. W. Saalbach in Oredde» «R Ingen -ort — Bekanntmachung. Auf Grund dazu erhaltener Ministerial-Ermächtigung wird die Hauptcollectton der ÜTniglkch SAchkifchch Landeslotterie des Herrn Theodor Zeidler in Riesa, andurch autonsirt, sich der BermitttllMg Mr v tz Handdarlehnen zwischen den Darleihern und der Königlichen Finanz-Hauptkasse zu unterziehen. Indem dich Behufs der Erleichterung der Einzahlung von dergleichen Darlehnen Mr öffentlichen Kennt- niß gebracht wird, stellt man dem sich dafür interessirenden Publiko anhenn, wegen etwaiger GebrauchMllchnng von gedachter Gelegenheit, sein Geld äußerst Vorth eil ha ft und sicher anzulegen, sich mit ddr gedachtm Firma unmittelbar in Verbindung setzen zu wollen. Königliche Amtshauptmannschatt Meißen, am 3V. Juli 1866. v. Egidy, Amtshauptmann. Bezugnehmend auf vorstehende Bekanntmachung bemerke ich, daß die Handdarlehne mit 6 vom Hundert aufs Jahr verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen den 30. Septbr. Md den 31. März auchgezahtt werden. Die Handdarlehne, zu deren unentgeldlichen Besorgung ich mich hierdurch erbiete, unterliege« einer halb jährigen an obige Zinstermine gebundenen, beiderseitigen Kündigung jedoch mit der Beschränkung, dgtz dir SlaatSreaierung nicht vor -em 81. März 1868 von der Kündigung Gebrauch machen wird, während die Letztere den Darlehnsgläubigern schon von dem 30. Septbr. 1866 an freisteht. Die Quittungen und etwaigen Cessionen der Handdarlehne sind stempelfrei. Auch ist die ReeoMtton derselben von allen Gerichtsbehörden des Landes kostenfrei zu bewirken. Theodor Zeidler in Riesa. B e k a ll n t m a ch ll ll g. Nachdem der Maurermeister Herr Carl August Zänker in Riesa die Agentur der Rheinischen Feuer versicherungs-Gesellschaft zu Mainz niedergelegt hat, so ist am heutigen Tage der Goldarbeiter Herr Hau» Friedrich Vorfteuse« in Riesa auf Ansuchen als Agent der gedachten Feuerversicherungsgesellschaft für die Stadt Riesa verpflichtet und be stätigt worden, was in Gemäßheit von ß. 13 der Ausführungsverordnung zum VI. Abschnitte des das An- moblliar-Brandversicherungswesen betreffenden Gesetzes vom 20. October 1862 hierdurch zur öffentlichen Kenntnih gebracht wird. Rresa, am S. October 1866. Königliches Gerichts-Amt. Uibrig. Schl. Bekanntmachung. In den Nachmittagsstunden des 24. September dies. Jahres sind aus einer Gutswohnung zu Panitz von einem unbekannten Manne, der einen grauen Rock mit Sammtkragen getragen, nachverzeichnete Kleidungs stücke entwendet worden. Zu Ermittelung des Diebes und resp. Wiedererlangung des Gestohlenen wird solches bekannt gemacht. Königliches Gerichtsamt Riesa, den 6. October 1866. Mbrig. S. O Eine blauwollene gewirkte Unterjacke, ein roth und gelb gestreifter Frauenfianellrock, eine wattirte Fraürn- tbibetjacke mtt schwarzem Sammtbesatz, ein Handtuch roth gezeichnet: ä., zwei blaue MStmer- und zwei blkük AtüueNWmHen von Leinwand.