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Riesaer G Tageblatt S8 J-Hrg. Donnerstag, 4 Mai 1S0S «teudS 1VS V' ßiekusprechsteitt «r. S0. die beiden unter Allerhöchstihrcr weisen Regierung blühenden Länder habe« bitte. Ich in, den Ruf zusammen fassen zu dürfen: Seine'Majestät der Kaiser von Oester reich und apostolische König vvn Ungarn, Mein lieber väterlicher Freund,, lebe hoch, hoch htoch!" — Allen in dem Schillerfeier-Konzert dar gebotenen Gesängen liegen Schillersche Gedichte zu Grunde. Frau Dr. Börner singt außer den herrlichen Sopran-Arien in der „Glocke" auch noch ein wenig bekanntes Lied von F. Schubert: „Der Eichwald brauset —" (Schubert hat das Gedicht zweimal vertont) und ein zartes Lied von F. LiSzt über das Gedicht aus „Wilhelm Tell": „Es lächelt der See —Eine sehr wirksame Komposition von Mendels sohn: „Festgesang an dis Künstler" bringt der Männer gesangverein „Amphion" zur Aufführung, während der ver stärkte Kirchenchor das schöne Rombergsche Werk: „Das Lied von der Glocke" mit Occhesterbegleitung vortragen wird. Die Solopartien werden von Künstlern ausgeführt, denen sämtlich ein sehr guter Ruf vorausgeht. Hoffentlich läßt es daS Pulikum von Riesa und Umgebung nicht an Unterstützung fehlen. Der Verkauf von Eintrittskarten hat bereits begonnen. — Im städtischen Schlachthofe zu Riesa gelangten im Monat April er. zur Schlachtung 808 Tiere und zwar: 12 Pferde, 113 Rinder (16 Ochsen, 1b Bullen, 78 Kühe und 4 Stück Jungrinder), 216 Kälber, 355 Schweine, 78 Schafe und 34 Zickel. Von diesen Tieren wurden als gänz lich untauglich für den menschlichen Genuß befunden: 1 Kuh und 1 Kalb. Als bedingt tauglich waren anzusehen: 1»/, Kuh, 5 Schweine, deren Fleisch in gekochtem Zustande auf der Freibank zum Verkauf gelangte, während das Fleisch von 5'/, Kühen und 2 Schweinen als tauglich aber minder wertig befunden und auf der Freibank im rohen Zustande verkauft wurde. Notschlachtungen wurden vorgenommen bei 1 Pferde, 3 Schweinen und 1 Kalbe. An einzelnen Organen waren zu vernichten bei Pferden: 2 Lebern; bet Rindern: 58 Lungen, 13, Lebern, 1 Darmkaual, 7 sonstige Organe und von zwei Rindern sämtliche Baucheingeweide; bet Schweinen: 28 Lungen, 20 Lebern, 5 Darmkanale, 10 sonstige Organe und 3 kx Muskelfleisch; bet Schafen: 8 Lungen, 8 Lebern, 1 sonstiges Organ. Von auSwärtS wurden in den Stadtbezirk eingeführt: 3 Rinderviertel, 1 Kalb, 10 Kalbskeulen (davon 3 mit Niere), 2 Kalbsrückenstücke. —* Wie uns der Sächsische Landesverband des Mauen KreuzeS mitteilt, bringt daS jetzt häufig al« Mittel gegen die Trunksucht angepriesene Toza-Pulver ebenso wie alle anderen derartigen Mittel keine Heilung hervor. Die Ham burger Medtzinalbehörde hat da« Mittel untersuchen lasten. ES besteht aus En-ianwur-el und doppelkohlensaurrm Na Vorkommen ansteckender Krankheiten betreffend (Gesetz- und VerordnungSbl. S. 244) werden aufgehoben. Dresden, den 29. April 1905. Mitüsterkm des Inner«. v. Metz sch. tron, hat einen Wert von wenigen Pfennigen und wird für 10 Mk. verkauft. Der Verkäufer des Pulvers ist ein - Däne. Völlige Enthaltsamkeit von allen geistigen Getränken ist erfahrungsgemäß die einzige dauernde und schnelle Hilfe. Wer Näheres über die Trinkerrettungsarbeit des Blauen Kreuzes wissen will, das in Sachsen Ende 1904: 585 An hänger (gegen 1903: 200 mehr) und 450 Vollmitglieder (150 mehr) zählt«, worunter 135 gerettete Trinker und Trinkerinnen, der wende sich an den Veibandsoorsttzenden, Pastor Seltmann in Lhammenhain, Bez. Leipzig. — Die Ur Wähler listen für die bevorstehenden Landtagswahlen sind laut Verordnung deS Ministeriums des Innern am 15. Juni d. I. öffentlich auszulegen und am 8. Juli abzuschließen. Die mit Aufstellung dieser Listen beauftragten Stadträte, Bürgermeister und Gemeindeoor- stände sollen daher unverzüglich mit den erforderlichen Ar beiten beginnen. — Tie Genickstarre betreffend, schfreibt das „Dresd ner Journal": Durch die Berichte über die starke epi demische Verbreitung der Genickstarre in Oberschlesien und durch die fortgesetzten Mitteilungen in den Zei tungen über das Auftreten dieser Krankheit in ver schiedenen Gegenden Deutschlands und jeden einzelnen vorgekommenen Erkrankungsfall ist in weiten Kreisen der Bevölkerung die Befürchtung hervorgerufcn worden, daß auch in Sachsen eine umfängliche Ausbreitung der genannten Krankheit zu gewärtigen fei. Diese Befürch tung ist zur Zeit als eine za weitgehende? zu bezeichnen. Bis jetzt sind innerhalb Sachsens vier Fälle von Ge nickstarre festgestellt worden, davon^zwei an zwei Orten in der Lausitz undi je einer im Erzgebirge und im Vogt lande. Schon aus dieser geringen Zahl der Fälle und weiter noch daraus, daß die vier Orte, in denen die Erkrankungen vorgcbommen sind, weit voneinander ent fernt liegen und von 'den vier Kranken aus eine Neber- tragung der Krankheit auf andere Personen nicht statt gefunden hat, ist zu erkennen, daß es sich nicht um ein epidemisches Auftreten der Genickstarre, sondern nur um vereinzelte Erkrankungsfälle handelt. Solche vereinzelte Fälle sind aber bisher schon fast in jedem Jahre in größerer oder geringerer Häufigkeit vorgelbmmen, nur sind sie nicht wie die jetzt beobachteten in den Zeitungen mitgeteilt worden und daher auch nicht zur allgemeinen Kenntnis gelangt. Mr dürfen sonach wohl hoffen, daß das Austreten der Genickstarre wie in den früheren Jahren so auch in diesem Jahve auf vereinzelt« Füllii beschränkt bleiben vnd ein epidemisches Umsichgreifen der selben nicht stattftnden wird», zumal, da nunmehr auch die kalte, nasse Witterung, tvelchö die Entstehung und Vev- SM» »ich« LvStatt «fched« Hb« Lch abend« mit «»«nahm« der Sonn- und Festtage, vierteljährlich« veMMnM bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark vv Psg-, durch unsere LchM seit tu» Hau» 1 »«1 « Psg-, bei Abholung au, Schall« der kaiscrl. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei in« Hau» S Mark 7 Pfz Auch Vlovattabaememmt« werd« U^eigen-Annahu« für die Rmnm« de» Ausgabetage« bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag dou Langer ck Vluterltch in Riesa. — GeschLstSstelle: «astantenktrabe SS. — Für die Redaktton verantwortlich: Herman« Schmidt tu Ries«. OerLliches urrd Sächsisches. Riesa, 4. Mai 1905. — Zu Ehren des bekanntlich jetzt in Wien weilenden Königs von Sachsen fand! gestern in dem festlich geschmück ten Zeremoniensaal der Hofburg ein Galadincr statt. Mährend desselben brachte der Kaiser Franz Josef folgenden Trinkspruchs aus: „Euerer Majestät Besuch ist Mir ein erfreuliches Zeichen Unserer beiderseitigen freundschaftlichen Ge fühle, sowie der ausgezeichneten und engen Bezieh ungen, welche zwischen Unseren Staaten bestehen. Ich heiße Euere Majestät von Herzen willkommen und kann nicht umhin,, Meinen aufrichtigen Taut für diesen Be such hiermit zum Ausdruck zu bringen. Zugleich spreche Ich die Zuversicht auch daß die traditionelle gute Nach barschaft, welche von jeher zwischen hem Königreich Sachsen und Oesterreich-Ungarn gepflegt wird, fort dauern und Unseren Völkern wie bisher zum Wohle ge reichen werde. Indem Ich auchj in dieser Richtung Mich der glücklichen Uebercinstimmung Euerer Majestät In tentionen mit den Meinen versichert halte, erhebe Ich das Glas auf das Wohlergehen Euerer Majestät und auf eine lange und segensreiche Regierung!" Ter König von Sachsen erwiderte mit folgen dem Toast: „Euerer Majestät sage Ich Meinen herzlichsten, tief gefühlten Tank für den überaus freundschaftlichen und glänzenden Empfangs welchen Allerhöchsllneselben die Gnade hatten, Mir heute in Ihrer Haupt- und Residenz stadt zu gelvähren. Eine langjährige innige Freund- schäft verbindet Unsere Länder und Häuser. Euerer Majestät treue Liebe und verwandtschaftlichen Gefühle für Meine beiden in Gott ruhenden Vorgänger und die auch Mir so oft bewiesenen Zeichen vvn Huld und Gnade, machen es Mir zur Ehrenpflicht, im Sinne Mei nes heißgeliebten verewigten Vaters alles zu tun^ um . die festgeknüpfte Freundschaft weiter zu pflegen. Ich folge dabei auch dem Zuge Meines Herzend. Seit den Tagen der großen Kämpfe vor Wien 1683 haben Unsere Armeen treue Waffenbrüderschaft gehalten. Wie Meine Armee Euere Majestät^iwit Stolz zu den Ihrigen zählt und seit dem heutigen Tage mit Allerhöchster Geneh migung auch Seine Kaiserliche und. Königliche Hoheit Erzherzog Ftanz Ferdinand ihr angehört, so erfüllt cs Mich mit k^rechtigtem Stolze, in der glorreichen öfter- reichisch-ungarischen Armee die Stells eine» Oberbefehls haber- etnnehmen zu dürfen. Alle Gefühle und auf- ; richtigen Wünsche, welche Ich für Euere Majestät und Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche für Strehla Blatt 709 auf den Namen Friedrich P-nl Kirsten eingetragene Grundstück soll am 86. Juni 1905, vormittag- V,11 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 4,8 Ar groß und auf 48 000 M. — Pf. geschätzt. ES besteht aus dem Wohnhause Nr. 193 k des Brandkatasters nebst Hofraum und Garten und liegt an der König Albertstraße. Brandverstcherung: 39280 Mk. Steuereinheiten: 183,36. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen daS Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet.. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein wägung des am 20. April 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes auS dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS ge- ringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 3. Mai 1905. Königliches Amtsgericht. Verordnung über Vie «nzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten vom 2S. April 1S0S. 8 1. Außer den in 8 1 des ReichSgesetzeS, betreffend die Bekämpfung gemein gefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (RetchSgesetzbl. S. 306) angeführten Fällen der Anzeigepflicht — bei Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulenpest), Pocken (Blattern) — wird die Anzetgepfitcht für Lrvap, Diphtherie, Genickstarre (wooivgitis evrvdroopiimiw), Scharlach und LhPhnS nach Maßgabe folgender Bestimmungen angeordnet! 8 2. Jeder Erkrankung«, und Todesfall an Croup, Diphtherie, Genickstarre, Scharlach und Typhus, sowie jeder Fall deS Verdachte« der Genickstarre und deS TyphuS ist von dem behandelnden Arzte unverzüglich und spätestens binnen 24 Stunden nach erlangter Kenntnis dem Bezirksarzte mündlich oder schriftlich (unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars) anzuzeigen. Bei Postsendungen ist die Frankierung der Anzeigen nicht erforderlich. 8 3. Ist in den Fällen des § 2 ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zugezogen worden, so ist die Anzeige von den nachstehend aufgeführten Personen an die Polizeibehörde des Aufenthaltsortes deS Erkrankten oder deS SterbeorteS zu erstatten. Anzeigepflichtig sind in diesen Fällen: 1) der Haushaltungsvorstand, 2) jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 3) derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankung^- oder Todesfall sich ereignet hat, 4) die Leichenfrau. — Die Verpflichtung der unter 2—4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Die Polizeibehörde hat die bei ihr eingehenden Anzeigen sofort an den Bezirksarzt einzusenden. § 4. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht werden an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft geahndet. 8 5. Der letzte Satz von 8 18 Ziffer 3 Absatz 2 der Verordnung vom 12. De zember 1900 zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900, die Be kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten betreffend usw. (Gesetz- und VerordnungSbl. S. 967) und die Verordnung vom 25. Juni 1904, die Anzeigepflicht der Aerzte beim ««d K«rrigrr (SlMlitt «ck Aqchrr) . Amtsblatt her ASnigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König! Amtsgericht? und des Stadtraths zu Ries«