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M n der er, er Bett, en. Für s Mrgt sre Woh- ermeister! Treppe. »mer. tslocale. ich von i Herrn in dem t Eck, tfemten erg ge. fchmleS Ihla« Hiedes n, um Hoch, - Äer' ' Mah- ärßer, r-^- Intelligenz und Wochenblatt : für Frankenberg mtt Sachsenburg und Umgegend. Zn Gemäßheit des Gesetzes vom li. Mai 1852, welches die direkten Wahlen der Gemeindevertre- ter aufhebt, ist sofort eine Neuwahl des hiesigen Stadtverordneten-Collegiums und zwar durch Wahl männer vorzunehmen. Nachdem die deshalb erforderliche Wahlliste aufgestellt worden, haben wir künftigen zweiundzwanzigsten Juli lauf. I. zum Wahlt'ermiw anberaumt und es werden alle Diejenigen, welche Einsprüche gegen diese Wahlliste, die wir im hiesigen Ralhhause und in den Schankwirthschaftcn zu Jedermanns Ansicht ausgelegt ha» den, zu machen gedenken, hiermit veranlaßt, dieselben spätestens am achten Tage vor dem Wahl» tage, mithin " . am dreizehnten Juli lauf. I., ' - bei deren Verlust geltend zu machen. ' Auf die Stimmzettel, welche sämmtlichen in der Wahlliste aufgeführten Stimmberechtigten werden behändigt werden, sind, localstatutarischer Anordnung gemäß, behufs der Wahl von 45 Wahlmanvera (auf W3 Stimmberechtigte) sechs Namen und zwar: L Namen von Angesessenen - UNd ' 2 Namen von Unangeseffenen zu bemerken und die so ausgefüllten Stimmzettel am gedachten Wahltage des Vormittags von 8-7-12 Uhr und des Nachmittags von 2 — 6 Uhr auf dem Rathhause vor der geordneten Wahldeputation von den Stimmberechtigten in Person abzugeben. Frankenberg, den 25. Juni 1852. Der Stadtrat h. Stöckel, Bürgermeister. ' Bekanntmachung. Wir haben neuerdings Veranlassung gehabt, wahrzunehmen, daß die Aufbewahrung von Streich hölzchen nicht immer mit derjenigen Vorsicht erfolgt, welche nothwendig ist, um Mißbrauch mit den selben zu verhüten und namentlich Kindern das Spielen mit denselben unmöglich zu machen, obwohl man glauben sollte, daß die wiederholten öffentlichen Nachrichten von Schadenfeuern, welche durch unvorsichtiges Handhaben von Streichhölzchen entstanden sind, zu verdoppelter Vorsicht gerade für die BewohUer unsrer Stadt, für welche ein Schadenfeuer namenloses Unglück herbeisühren k«M, Ursache sein würden. - 7? Indem wir daher Jedermann hierdurch -ringend auffordern, mit größtmöglicher Wachsamkeit Auf sicht zu führen, daß mit Streichhölzchen nicht leichtsinnig umgegangen werde, machen wir zugleich die Hauswirthe zu genauer Revision in ihren Häusern verbindlich und erwarten, haß dieselben in Fällen der Wahrnehmung unvorsichtigen Gebührens ihrer Micthbewohner oder von Kindern dersel ben unverzüglich Anzeige erstatten werden. Namentlich machen wir darauf aufmerksam, daß eS durchaus nicht geduldet werden kann, wenn' Eltern in ihren Wohnungen unerwachsene Kinder ohne Aufsicht und eingeschloffe« allein lassen. Frankenberg, den 1. Juli 1852. D e r S t a d t r a t h. Stöckel, Bürgermeister.