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ErzgebNolksfrelmki. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. ÄNttAblUU ftr die köoiglicht» und stjdtischeu Behörde» i» Aue, Srü»hain, Hartenftei», 8oh«»»»e»rzeustadi Lößnitz, Skeu-ä-tel, Gchneeberg, Gchwar-euker- «nd Wildenfels. G^itio«. Druck und v«ckag von L. M Gärtner in Schneebmg. Rr. 36. Sonn« und Festtage. Jahr-««g. « r l a st, das diesjährige Musterungsgeschäft in den Aushebimgs- bezirken Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden »., die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1874 und d, diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine end- giltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Commission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohtm Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1 ., Die von der Ersatzcommission ausgesprochene, tm Loosungsscheine ver merkte Entscheidung ist nicht rndgiltig, erst von der Königlichen Ober- Ersatz-Commission wird im AushebungStermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2 ., Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungs termine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtS- behörde zu beglaubigen ist (8 62,. der Wehrordnung.) S., Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur AuS- Hebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechneu, beim AuShebungSgeschäst demjenigen TrüppentMüberwiestn zu werden, zu welchem sie vorge mustert find, sie können dagegen bestimmt darauf rechnen, am allge meinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zuge- theilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Verzicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu er klären. 4 ., Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienst zeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre (8 12,2 der Wehrordnung). Reflectirende haben, dafern sie das 21. Le bensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über. die Ein willigung des Vaters oder des Vormundes, sowie «ine obrigkeitliche Be scheinigung darüber, daß der sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längstens bis zur Beendigung des Musterungsgeschäfts einzureichen. 5 ., Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamtete« Arztes beizubringen (8 65,6 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle find spätestens im M»ster»«gS- 1ermi«e vorzulegen. 6 ., Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunde» und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Ge stellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden künMen oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des einge reichten Zurückstellungsantrages der eine zurückgestellt und spätestens »ach Ablauf des zweiten MilitärpflichtjahreS, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden (8 32,3 der Wehrord- nung). Stützt sich ein Zmückstellungsantrag auf die Arbeits- beziehungs weise Aufsichtsunfähigkeit der Eltern rc. des Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Beiheiligten persönlich mit einzufinden (88 33,5 und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behuf« der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchende» oder auf «ingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzcommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oberersatzcommission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzcommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatzcommission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise uyd Bescheinigungen erhoben werden. Die OrtSbehürden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; das zur Musterung deputirte Mitglied des Stadt- rathes, StadtgemeinderatheS oder GemeinderatheS hat die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubrmgen (88 61,3 und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 12. Februar 1894. Der EiviU»»»fitze«de der Grsatzeommtsfio« i« de» AnshebuagSbezirke« Schwarzenberg ««d Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St. Gefchäftspla». I. Musterungstermine. 1 ., i« AuSbebuugSbezirke Schneeberg. i« MnsternngSorte Eibenstock, in der Eberwein'sche« Restanratto« in Eibenstock, von Vormittags 9 Uhr an : den 8. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Ortrü: CarlSseld mit Wetters- glaShütte, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer und Unterstützengrün, den 9. März 1894 für hie Militärpflichtigen aus den Orten : Blauenthal, Lundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthai, Sosa, Wildenthal, Wolfsgrün und Eibenstock. d, im MnsternngSorte Lößnitz, im Rathhanfe z« Lößnitz, von Vormittags 9 Uhr an: den 10. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Llberoda, Dittersdorf, Grüna, Mederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffatter, Ober- Pfannenstiel, Streitwald und Lößnitz. i« MnsternngSorte Schneeberg, in» Gasthofe zur Sonne in SchHeeberg, von Vormittags 9 Uhr an: den 12. März 1894 für die Militärpflichtigen aus de» Orte»: Albernau, Aue, Auer- Hammer, Neudörfel, Schiudler'S Werk und Zelle, VE 13' März ^894 für die Militärpflichtigen äuS den Orten i «rMr-tSgrS^ ML- städtel, Niederschlrma, Oberschlema und Zschorlau, dm 14. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Griesbach, Lindman und Schneeberg. L., r» AuShebungsbezirke Schwarzenberg. im MnsternngSorte Johanngeorgenstadt, i« -rathhanfe z« Johanngeorgenstadt, von Vormittags '/,10 Uhr an: den 16. März 1894 ftzr die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt. b, im MnsternngSorte Schwarzenberg, in» Bade Ottenstein in Schwarzenberg, von Vormittags 8 Uhr an: den 17. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: BermSgrün, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 19. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheide, Mittweida mit Ober- mittweida, Neuwelt mit Untersachsenfeld, Obersachsenfeld und Pöhla, de» 20. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Raschau, RitterSgrün, Dellerhäuser, Wildenau, Waschleithe mit Haide und Schwarzenberg. II. Loosungslermine. 1., dm 1b. März 1894 von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1874/94 aus dem Aushebungs bezirke Schneeberg im Gasthofe zur Sonne i» Schneeberg. 2, dm 21. März 1894 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahr ganges 1874 94 aus dem Aushebungsbezirke Schwarzenberg im Bade Otten- stein in Schwarzenberg. Hundesperre Schneeberg betr. Nachdem jetzt im Orte Zschorlau ein Fall von Tollwuth an einem Hunde, welche« auch in Schneeberg kurz vor Ausbruch der Tollwuth verkehrt hat, festgestellt worden ist, so wird gesetzlicher Vorschrift gemäß für den Bezirk der Stadt Schneeberg die sofortige Festlegung aller im Bezirke vorhandenen Hunde für einen Zeitraum von » Monate« angeordnet. Der Festlegung glrichgeochtet wird das Führen der mit einem sicheren Maul korbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Ertaub niß auS dem gefährdeten Bezirke, d. h. aus dem Kreise, welchen olle tnS 4 Kilometer von Schneeberg entfernter» Ortschaften, als: Neustädtel, Oberschlema, Niederschlema, Gries bach, Lindmau, Auerhammer, Neudörfel, Zschorlau und Albemau einschließlich ihrer Gemarkungen bilden, nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest «»geschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauche- festgelegt werden. Di« Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischer- Hunden zum Lreibrn von Vieh, von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Beding ung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Alle den vorstehenden Anordnungen Zuwiderhandelnde werden in Gemäßheit 8 66 unter 4 des ReichSgesetzes vom 20. Juni 1880 mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder ryit Haft, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höher« Strafe verwirkt »st, bestraft. Schneeberg, den 12. Februar 1894.» Der Stadtrat h. vr. von Woydt.