Volltext Seite (XML)
1852 Mittwochs, den 28. Januar. e r n. aßen, 'yp Demuth. 'uftMß Eichung isGvl« rrs^dem Bücher irl ^der ir, wird Mstr- eA. . - V ^^ ****** ^ *** **/ ** ** o. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 3V. Juni und 8. December^1851, wird andurch zur öffentlichen Kenntmß gebracht, daß die Fürstlich Schwarzburg'sche Regierung zu Rudolstadt den Präclusivtermin für Einlösung der im Jahre 1848 emittirten Kaffenbillets bis zum 15. Februäir die ses Jahres in der Art verlängert hat, daß alle vor Ablauf dieses Termins bei der Fürstlichen Haupt« landtskässe in Rudolstadt präsentirte Cassenbillets gegen Metallgeld oder neue Caffenanweifungen getauscht werden sollen. . - Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen 8 22 des Gesetzes vom 14. März 1851', vle ÄngÜegey« heiten der Presse betreffend, bezeichneten Zeitschriften, nach Maßgabe der dort ertheilten Vorschrift zudrucken. - < - Dresden, den 21. Januar 1852. Ministerium deS Inn v. Friese«. abzuführen. Nach Ablauf dieses Termins würde gegen die Säumigen mit «xrcutivischer Beitreibung verfahren werden müssen. . irs Frankenberg, den 26. Januar 1852. Der S t a d t r a t h. ,1. Stöckel, Bürgermeister. Mr. 7 L« Rgr. Pf.biS -EPf^ Rgr.» Thlk. 3 hlr. 10 ! Lhlr., ter, Mon- im »ch uz - Wn e Em- !erejnö«7 Bor« SskLnrrtnrndrunx. Erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom. 18. zum 19. dss. Mts. hier auS dem L^rrch» gange des zu dem Hause des Lohgerbermeister Rümmler gehörigen Hintergebäudes zwei roh-, Kuhhäute, die eine grauschimmlich, die andere schwarz- und weißgefleckt- gestohlen worden,, von denen jedoch die letztere Tags darauf in Falkenau bei Haynichen unter einer Schleuste versteckt- wie* der aufgefunden worden ist. - Noch fehlt aber die zweite und ebensowenig ist bis jetzt der Dieb zu ermitteln gewesen. Man bringt daher diesen Vorfall hiermit zur öffentlichen Kenntniß und ersucht alle CriMinal« unH Polizeibehörden, sowie sonst Jedermann, zur Ermittelung des Thäters und zur Wiedererlangung Ler noch fehlenden Kuhhaut mitzuwirken, auch etwa sich ergebende Verdachts-Momente alsbaldzurKenutr niß des unterzeichneten Justizamtes zu bringen. . i. . - . - . Frqnkenb^g, den 22. Januar 1852. .. , u , ^ 7^ .. 74. " Königliches Justizamt Frankenberg mit SUchsenburg. : l Gdler^ ' 77777' 7>77 : vn-,7 -77^7/? -Michkm«,».',7 ZnEaenz-und Wöchenblatt - ", ' 7 ' lür 7 7^.,7 -7/ -D7 Frankenberg mü Sachsenburg und Umgegend. — Bekanntmachung. Die Grundsteuerbeiträge auf den ersten Termin l. I. sind auf den Grund beS Gesetzes bchn 15. December 1851 mit drei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum ' 7. Februar l. I.