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Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Naumzeile 20 Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 4l) Reichs- psennige, die 8 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile l RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspsennige. Vorgc- schriebene Etscheinungs- .. , - tage und Platzvorschristcn werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wtlsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahme bisvorm.lgUhr. ' - > —»— ^Lr die Richtigkeit der durch Fernrus übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das Wilsdruffer Tageblatt» «rscheint an allen Werktagen nachmittags s Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. frei Haus bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanstalten und Post- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Gewalt,Krieg od. sonstiger — Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. Nr. 170 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt* Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Montag, den 24. Juli 1933 GrO Wlge der Deutsches Christes. Stärkste Beteiligung -es Volkes an den Kirchenwahlen. Deutsche Christen überall führend. Die Kirchenwahlen im Reich und in Berlin ge statteten sich zu einem überaus eindrucksvollen Be kenntnis des Volkes zur Kirche und ihrem Neu bauwerk. überall, wo Wahlen stattfanden, herrschte ein großer Andrang der Massen vor den Kirchen und Ge meindehäusern. Soweit Ergebnisse vorliegen, zeigen sie starke Erfolge der Deutschen Christen. In vielen Berliner Gemeinden waren durch schnittlich bis zu 500 Prozent und teilweise mehr Neu - anmeld ungen in die kirchlichen Wählerlisten erfolgt. Die Wahlbeteiligung dürfte in Groß-Berlin im Durch schnitt 75 Prozent übersteigen. Einheitslisten in 130 westfälischen Gemeinden. Von den insgesamt 431 evangelischen Kirchengemein den Westfalens haben bisher 130 Gemeinden ge meldet, daß für die Wahl der Gemeindeverordneten nur eine Liste (Einheitsliste) eingereicht sei. Da sich da mit für diese Gemeinden die Wahl erübrigt, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Von den genannten 130 Kirchengemeinden melden 67 Gemeinden mit insgesamt 2216 Gcmeindeverordneten, daß der Wahlvorschlag ohne Rücksicht auf kirchcnpolitische Richtungen aufgestellt sei. In den übrigen 63 Gemeinden mit insgesamt 2229 Ge meindeverordneten sind 71 Prozent der Gewählten Deutsche Christen. IN Thüringen fanden nicht nur die Wahlen zum Landeskirchentag, sondern auch zu den örtlichen Kirchen vertretungen statt. Nach bisher vorliegenden Meldungen hat die Bewegung der Deutschen Christen in Thüringen einen unbestrittenen Sieg errungen. Wie stark die Bewegung der Deutschen Christen in Thüringen an Boden gewonnen hat, ergab sich bereits in den Tagen vor der Wahl. In sehr vielen Orten war überhaupt nur eine einzige Liste aufgestellt worden, u. a. auch in Eisenach und in Erfurt. In Hamburg brauchte keine Kirchenvorsteherwahl stattzufinden, da sich die großen Kirchengruppen auf eine Einheitsliste geeinigt hatten, auf der die Deutschen Christen die absolute Mehrheit haben. Be merkenswert ist, daß auch fünf Mitglieder des Senats und der Chef der Hamburger Ordnungspolizei in die Kirchenvorstände gewählt worden sind. In Schleswig - Holstein war sür die Neuwahl der Landessynode nur ein Wahlvorschlag ein gereicht worden. Der aus 79 Abgeordneten bestehenden neuen kirchlichen Körperschaft gehören 7 5 Deutsche Christen an. Für die Neuwahl der Kirchenvertretun gen waren bis auf sechs kleine Gemeinden gleichfalls Ein- beitslisten aufgestellt worden. Alles in allem verfügen die Deutschen Christen über 90 Prozent der Sitze. Die Kirchenwahlen iu Ostpreußen wurden in nur ganz wenigen Gemeinden durchgeführt, da fast überall Einheitslisten aufgestellt waren, die eine Wahl erübrigten. Es liegt ein Ergebnis der Kirchengemeinde der Stadt Lötzen vor. Danach erhielt die Liste 1 Evangelium und Volkstum 716 Stimmen, Liste 2 Bekennerbund 217 Stimmen, Liste 3 Deutsche Christen 1400. Die Deutschen Christen haben also die ab - solute Mehrheit. In Magdeburg machte sich nur in der Domgemeinde und in der Katha rinengemeinde eine Kirchenwahl notwendig. Die Ergeb nisse in der Domgemeinde sind folgende: Deutsche Christen 2563, Evangelische Kirche 488, ungültig 16. In der Katharinengemeinde: Deutsche Christen 1283, Evange lische Kirche 737, ungültig 7. In der Stadl Hannover war die Beteiligung an der Kirchenwahl in allen Gemeinden sehr lebhaft. Ueberall haben die Listen der Deutschen Christen die weit überwiegende Mehrheit erhalten. Kirchenwahlen ln Sachsen. Bislang 75 Prozent Deutsche Christen. Soweit sich in Sachsen Kirchenwahlen notwendig machten, sind bisher 75 Prozent der Stimmen sür die Deutschen Christen abgegeben worden. Bemerkenswert ist die starke Wahlbeteiligung in den Gemeinden. In der ein zigen Dresdner Gemeinde, in der gewählt wurde, der Heilandskirchgcmeinde, wurden 1500 Stimmen für dic Liste der Deutschen Christen und nur 400 sür die Gegcn- lnte abgegeben. Hitler über Staat mb Kirche. Reichskanzler Adolf Hitler sprach am Sonn abend abend von Bayreuth aus über alle deutschen Sender zu den am Sonntag stattgcfundenen evan gelischen Kirchenwahlen. Seine Ansprache war zu nächst ein Appell an die Wähler, darüber hinaus aber ent hält die Rede hochbcdcutsame Ausführungen über das Verhältnis zwischen Staat und Kirche im neuen Deutsch land, so daß jeder Deutsche davon Kenntnis nehmen mutz. Der Kanzler führte aus: Wenn ich zu den evangelischen Kirchenwahlen Stellung nehme, dann geschieht dies ausschließlich vom Standpunkt des politischen Führers aus, d. h. mich bewegen nicht die Fragen des Glaubens, der Dog matik oder der Lehre. Dies sind rein innere kirchliche Angelegenheiten. Darüber hinaus aber gibt es Probleme, die den Politiker und verantwortlichen Führer eines Volkes zwingen, offen Stellung zu nehmen. Sie umfassen völkische und staatliche Belange in ihrer Beziehung zu den Bekenntnissen. Ter Nationalsozialismus hat stets versichert, daß er die christlichen Kirchen in staat - lichen Schutz zu nehmen entschlossen ist. Die Kirchen ihrerseits können nicht eine Sekunde darüber im Zweifel sein, daß sie des staatlichen Schutzes bedürfen und nur durch ihn in die Lage gesetzt sind, ihre religiöse Mission zu erfüllen. Ja, die Kirchen fordern diesen Schutz vom Staate an. Der Staat muß aber dafür umgekehrt von den Kirchen verlangen, daß sie ihm auch ihrerseits jene Unterstützung zuteil werden lassen, deren er zu seinem Bestand bedarf. Kirchen, die dem Staate gegenüber keinerlei positiven Erfolg in diesem Sinne auf weisen können, sind für den Staat genau so wertlos, wie der Staat wertlos ist für eine Kirche, der gegenüber er unfähig ist, seine Pflichten zu erfüllen. Entscheidend für dic Existenzberechtigung von Kirche und Staat ist die seelische und körperliche Gesund erhaltung der Menschen; denn ihre Vernichtung würde sowohl das Ende des Staates als auch das Ende der Kirche bedeuten. Es kann daher auch weder der Staat den religiösen Vorgängen seiner Zeit gegenüber indiffe rent sein, wie es auch umgekehrt nicht die Kirchen gegen über den völkisch-politischen Ereignissen und Wandlungen zu sein vermögen. So wie einst das Christentum oder später die Reformation ihre gigantischen politischen Aus wirkungen hatten, so wird jedepolitisch-völkische Umwälzung auch das Sch icksal der Kirchen betreffen. Nur ein Geistloser kann sich einbilden, datz etwa der Sieg d es B o l s ch e w i s mu s für die katho lische oder evangelische Kirche belanglos wäre und daher weder Bischöfe oder Superintendenten in ihrer bisherigen Tätikgcit stören oder gar behindern würde. Die Be hauptung, datz aber durch die Tätigkeit der Kirchen allein schon solche Gefahren überwunden würden, istunhal 1 bar und wird durch dic Wirklichkeit wid » rlegt! Weder die katholische noch die evange lische noch die russisch-unierte Kirche haben oder würden dem Bolschewismus Einhalt gebieten können. Dort, wo sich nicht eine konkret völkisch-politische Gegenwehr bildete, ist der Sieg des Kommunismus entweder schon gelungen oder der Kampf zum mindesten bis heute unent schieden. Es ist daher klar, daß die Kirchen selbst zu solchen völkisch-politischen revolutionären Erhebungen Stel lung nehmen müssen. Dies hat zum erstenmal in einer klaren und eindeutigen Weise die römische Kirche dem Faschismus gegenüber in den Lateran-Verträgen getan. Das nunmehr unterzeichnete deutsche Kon kordat ist der zweite, ebenso klare Schritt auf diesem Gebiete. Es ist meine aufrichtige Hoffnung, daß damit auch für Deutschland eine endgültige Klärung durch freie Vereinbarung der Aufgabengebiete des Staates und der katholischen Kirche eingetreten ist. Für eine einige Reichskirche. Als Nationalsozialist habe ich den sehnlichsten Wunsch, eine nicht minder klare Regelung auch mit der evange - lischenKtrche treffen zu können. Diese setzt allerdings voraus, daß an Stelle der Vielzahl der evangelischen Kirchen, wenn irgend möglich, eine einige Reichs- lirche tritt. Der Staat hat kein Interesse daran, mit 25 oder 30 Kirchen zu verhandeln, um so mehr, als er überzeugt ist, daß gegenüber den gigantischen Aufgaben der jetzigen Zeit auch hier nur eine Zusammenfassung aller Kräfte als wirkungsvollangesehen werden kann. Tatsächlich hat sich auch innerhalb der evangelischen Bekenntnisse im Kirchenvolk in den „Deutschen Christe n" eine Bewegung erhoben, die von dem Wille» erfüllt, den großen Ausgaben der Zeit gerecht zu werden, eine Einigung der evangelischen Landeskirchen und Be kenntnisse anstrebte. Wenn diese Frage nun wirklich in Fluß geraten ist, dann wird vor der Geschichte nicht durch unwahre oder dumme Einwendungen bestritten werden können, daß dies das V e rd i eust der völkisch-politischen Umwälzung in Deutschland war und jener Bewegung innerhalb der evangelischen Bekenntnisse, die sich eindeutig klar zu dieser nationalen und völkischen Bewegung bekannte, zu einer Zeit, da leider genau so wie in der römischen Kirche, zahlreichePastoren und Superintendenten in schärf ster, ja oft fanatischer Weise gegen die nationale Erhebung grundlos Stellung genommen haben. Im Interesse des Wiederaufstieges der deutschen Nation, den ich untrennbar mit der nationalsozialistischen Bewe gung als verbunden ansehe, wünsche ich daher verständ licherweise, daß die neuen Kirchenwahlen in ihrem Ergebnis unsere neue Volks- und Staatspolitik unterstützen werden. Denn indem der Staat die innere Freiheit des religiösen Lebens zu garantieren bereit ist, hat er das Recht, zu hoffen, daß in den Bekenntn'cken diejenigen Kraft» gehör: werden möchten, die7nt- schlossen und gewillt sind auch ihrerseits für die Frei heit der Nation tick ein zusetzen. Dies wird aber nich« gewährleiste: durck weltabgewandte und den Erscheinungen und Ereignissen der Zeit keine Bedeutung beimessenden Kräfte einer religiösen Versteine rung, sondern durch dic Kräfte einer lebendigen Bejahung. Zum Schutz des Volles und seiner verdienten Vorkämpfer. Ein Erlaß Görings. Ministerpräsident Göring hat am 22. Juli folgenden Erlaß herausgegeben: Der SA.- und SS.-Mann, der Polizeibeamte und jeder andere Beamte, der bei der Errichtung des national sozialistischen Staates gegenüber staatsfeindlichen Elementen unter Einsatz seines Lebens seine Pflicht tut, hat Anspruch auf den Höch st en Schutz, den der Staat zu gewähren vermag. Ich habe deshalb im Einvernehmen mit dem Justiz- Minister angeordnet, daß künftig alle Angriffe auf SA. und SS. (der Stahlhelm, der sich dem Führer unterstellt hat, ist damit in die SA. eingeglicdert und somit Bestand teil der SA. und daher von diesen Bestimmungen mit be troffen), die übrigen aktiven Formationen der NSDAP, und die Polizei von den Strasvcrfolgungsbehörden, Polizei, Statsanwaltschaft und Gerichten mit allergrößter Beschleunigung verfolgt werden, so datz die Strafe der Tat des Sträflers auf dem Fuße folgt. Die aktiven Formationen der NSDAP., die den nationalsozialistischen Staat erkämpft haben, treffen sich in dem Wunsche, unter allen Umständen absoluteste Rechtssicherheit und Rechtsfrieden im Staate zu gewährleisten. Es liegt im Sinne der SA. und der SS. als Trägerin des Staates, daß von nun ab jede Handlung, die mit den Gesetzen des Staates nicht in Einklang steht, unerbittlich aus das strengste verfolgt wird, da der nationalsozialistische Staat privateEin- griffe in staatliche Hoheitssphären, insbesondere in der Gerichtsbarkeit des Staates, nicht dulden kann. Von dem Augenblick ab, in dem nach den Worten des Führers und Kanzlers -des nationalsozialistischen Staates d i e Revolution beendigt ist und der nationalsozia listische Aufbau begonnen hat, werden deshalb alle mit den Strafgesetzen nicht im Einklang stehenden Hand lungen, gleichviel vonwemsie begangen sind, u n - nachsichtlich geahndet werden. Für die Zeit bis zur Errichtung des nationalsozialisti schen Staates, d. h. bis zur Erklärung der Be - endigungder Revolution durch den Führer und Kanzler werde ich in geeigneten Einzelfällen prüfen, ob Handlungen, die, für sich allein betrachtet, mit den Strafgesetzen in Widerspruch stehen, zur Errich tung des nationalsozialistischen Staates begangen sind und werde bejah enden falls durch Niederschlagung oder Begnadigung der Tatsache Rechnung tragen, daß der Täter zur Errich tung des nationalsozialistischen Staates handelte. Wirksamster Schutz des SA.- und SS.-Manncs gegen Angriffe der Staatsfeinde, Niederschlagung der Verfol gung der zur Errichtung des nationalsozialistischen Staates begangenen Handlungen, unwiderrufliche Fest legung des Grundsatzes, datz künftig jede strafbare rechts widrige Handlung, einerlei wer sie begangen hat, verfolgt wird, sollen dem Ausbau des nationalsozialistischen Staates die erforderliche Sicherheit gewährleisten.