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WeM für PNmff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummern 10 Pf. ThmM. Uchen, Menlehn und die Umgegenden. Imtsblall Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 3. Freitag, den 8. Januar 18S2. Bekanntmachung, die innenge-achte Hanssammlnng betreffens. Das Königliche Ministerium des" Innern zu Dresden bat demZDirektorium der Diakonenbildungsanstalt mit Rettungshaus§zuZObergorbitz die erbetene ErlaubniMur Veran staltung^ einer Haussammlung für Zwecke der gedachten Anstalt im Bereiche des Königreiches Sachsen auf die Dauer des Jahres 1892 ,'ertheilt, was bierdurch mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß sich der Sammler vor dem ^Beginne der Haussammlung bei der betreffenden Ortsobrigkeit und Vorzeigung destzbezüglichen Vorweises oder einer beglaubigten Abschrift des letzteren zu melden hat. Meißen, am 80. Dezember 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Die in den Abthlgn. 3—6, 11, 12, 21, 23, 33, 36, 40, 50 und 63 des Tharandter Forstreviers aufbereiteten 1351 weichen, 185 harten Stämme, 311 weichen, 368 harten Klötzer, 1492 weichen, 13 harten Stangen, 244 Rm. harten, 223,z Rm. weichen Brennscheite, Brennknüppel, Zacken und Neste sowie die 21 Rm. weichen Stöcke sollen Freitag, den 15. Januar 18S2, Borm, von 1b Uhr an, im Gasthofe „zur Tanne" in Tharandt meistbietend versteigert werden, wasZ mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß nähere Angaben die in Schankstätten und den Ortsbehörden der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakate enthalten. König!. Forstrevierverwaltuna und König!. Forstrentnmt Tharandt, am 31. Dezember 1891. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Kirchenvorstand hat unter Rücksichtnahme auf das Gemeindebedürfniß und von der Erkenntniß geleitet, daß dem Choralgesange im Rahmen einer kirchlichen Beerdigungsfeier als einem Mittel der Erbauung eine Stelle gebühre, beschlossen, vom 1. Januar 1892 an einen unter Leitung des Herrn Cantor Hientzs ch stehenden Kirchenjchor ins Leben zu rnwn. Dieser aus 6 Manner- und 20 Kinderstimmen zusammengesetzte Kirchenchör übernimmt die Mitwirkung bei kirchlichen Beerdigungsaetcn sowohl in dem Trauerhause als auch auf den, Gottesacker durch Aufführung von vierstimmigen Choratgesang und Arien und wird auf besondere Wünsche hinsichtlich der Wahl der Lieder und Arien soweit als thunlich Rücksicht nehmen. Die von den, Kirchenvorstande festgesetzten und an Herrn Cantor Hientzsch zu zahlenden Gebühren betragen 1. für gesangliche Aufführungen am Trauerhause und auf dem Gottesacker 15 Mark, 2. für gesangliche Aufführungen nur auf dem Gottesacker 10 Mark. In dem Falle, daß nur ein Theil des Kirchenchors, d. h. 2 Männer- und 12 Kinderstimmen gewünscht werden, betragen die Gebühren nach den unter No. 1 und 2 bezeich neten Leistungen 8 resp. 5 Mark. Wird zu dem Chorgesange Posaunenbegleitung gewünscht, so ist hierfür mit dem Herrn Cantor Hientzsch besondere Vereinbarung zu treffen, bei welchem auch alle dem Kirchenchore geltenden Bestellungen anzubringen sind. Der Kirchenchor ist auch bereit, bei Trauungen für die unter No. 2 festgesetzten Gebühren vierstimmigen Choralgesang und Vortrag von Motetten zu übernehmen. . Wilsdruff, den 1. Januar 1892. .MxcheNVVksttMS. G. Ficker, Pfarrer, als Vorsitzender. Auetion. Dienstag, den ss2. Januar I., Vormittags V2I2 Uhr, gelangen in Lampersdorf 2 Stück Kühe gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Versamm lung der Bieter im Gasthofe daselbst. Wilsdruff, den 5. Januar 1892. Ger.-Vollz. Auktion. Mittwoch, -en 15. dieses Monats, 3 Uhr Nachmittags gelangen in Hühndorf 3 Stück Kühe und 2 Kalben gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieter versammlung im Gasthofe daselbst. Wilsdruff, den 7. Januar 1892. Busch, Ger.-Vollz. Tagesgeschichte. Kaiser Wilhelm hat dem Papst anläßlich des Neu- jabrs ein in freundlichsten Ausdrücken abgefaßtes Glückwunsch- Telegramm übersandt. In seiner Dankeöantwort drückt der Papst die Hoffnung aus, der Vatikan werde stets gute Be- zicbungen mit Deutschland aufrecht erhalten und wünscht dein Kaiser allen Erfolg in seinen! Kampfe mit dem Sozialismus, dem Feinde der Religion wie des Reiches. Im Präsidium des Reichstags besteht im Einvernehmen mit der Negierung die feste Absicht, die Reichstagssession, wenn irgend möglich, vor Ostern zu Ende zu bringen, und die Aus führbarkeit dieses Vorhabens erscheint, zumal nach der raschen Erledigung der Handelsverträge nicht ausgeschlossen. Die wich tigsten der noch in Behandlung begriffenen Vorlagen, der Reichs haushalt und das Krankenkassengesetz, werden verhältnißmäßig rasch erledigt werden können. Bei verschiedenen anderen Vor lagen, deren Einbringung bisher als wahrscheinlich bezeichnet Ivar, scheint die Ausführung dieser Absickt für die gegenwärtige ReichstagSsessicn wieder aufgegeben zu sein, so daß sich der Ar beitsstoff nicht mehr allzu stark erweitern dürfte. Wegen Sitzenbleibens bei einem Hoch auf den Kaiser wurde der Soeialdemokrat Gottfried Baitz in Kalbe a. S. zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. „Fort mit dem Vereinsgesetz!" so ruft ein „Genosse" in einer vom „Vorwärts" an hervorragender Stelle abgedruckten mit L. gezeichneten Zuschrift aus. „Das Sozialistengesetz ist gefallen" — so heißt es weiter — „dem Sozialistengesetz muß das Vereinsgesetz nach! Keine Uebcrwachung mehr! Kinder und Schüler überwacht man; nur Verbrecher mag die Gesellschaft unter eine besondere Aufsicht stellen und sich nur bewußt bleiben, daß sie selbst die Verbrecher erzeugt. Allein mündiger Bürger ist es unwürdig, sich bei ihren öffentlichen Berathungen polizeilich beaufsichtigen zu lassen —". Mündige Bürger! Eine recht pomphafte Bezeichnung für das Gros der sozialdemokratischen Versammlungsbesucher, das bekanntlich von den „Jugendlichen" gebildet wird. Aber gleichwohl! In der sozialdemokratischen Partei wünscht man aus naheliegenden Gründen keine Ueberwachung und darum soll, so wird in der oben er wähnten Zuschrift gewünscht, von feiten der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion der Antrag auf Aufhebung sämmtlicher Lan desvereinsgesetze und die Proklamirung der Vereins-und Ver sammlungsfreiheit von Reichswegen" eingebracht werden. Wenn der „Vorwärts" die Zuschrift eines „Genossen" an hervorragender Stelle abdruckt, so ist das immer ein Zeichen, daß der be treffende Autor ein hervorragender „Genosse" ist; trotzdem aber ist diesmal doch die Redaktion des Zentralorgans genöthigt, dem frommen Wunsche des Einsenders entgegenzutreten. Aus Vorsicht natürlich! Denn die Führer der Umsturzpartei wissen gar wohl, daß sie überaus „gemäßigt" auftreten müssen, um nicht das Sozialistengesetz in vielleicht schärferer Form wieder herauf zu beschwören, und die „Genossen" befinden sich doch jetzt ohne das Sozialistengesetz so unsäglich wohl. So erinnert denn der „Vorwärts" den geehrten Einsender zunächst daran, daß der Parteitag in Halle einen im Sinne des vorstehenden Artikels gehaltenen Antrag ablehnte und zwar mit der Be gründung, daß bei der zur Zeit in den maßgebenden politischen Kreisen herrschenden Stimmung, eine Aenderung auf dem Ge biete der Vereinsgesetzgebung in Bezug auf deren reaktionären und arbeiterfeindlichen Inhalt gewiß keine Besserung bringen würde, daß aber wohl die Befürchtung sehr begründet sei, daß bei Einführung eines Reichsvereinsgesetzes die liberalen Be stimmungen, wie sie in einzelnen süd- und mitteldeutschen Ver einsgesetzen und in Bremen und Oldenburg gelten, verloren gehen würden. „Das sächsische Vereinsgesetz zum Reichsgesetz zu machen, das dürfte wahrscheinlich der Erfolg einer solchen Aktion sein. Diese aber von unserer Seite anzuregen, davor werden sich unsere Abgeordneten hüten." Das glauben wir gerne! Die „Kreuzzeitung" behandelt in einem Leitartikel die Handwerkerfrage, zu der sie Folgendes ausführt: In Kürze wird in Berlin ein allgemeiner Handwerkertag abgehalten werden Es scheint deshalb von Interesse, was uns in Folgendem aus Handwerkerkreisen geschrieben wird: Im Reichstage ist ein Thema verhandelt, bei welchem die theoretischen und die practischen Freunde des Handwerks scharf aneinander gerathen sind: die Frage über die Einführung der Zwangsinnungen und des Be fähigungsnachweises. Da die Handwerker immer die Mehr heit des guten, bürgerlichen Mittelstandes ausgemacht haben und immer eine der festesten Stützen des Vaterlandes gewesen sind, so ist die Frage, ob und durch welche Mittel dieser Stand sich wieder heben läßt, von hoher Wichtigkeit. Wer mit Hand werkerkreisen bekannt ist, wird den Abgeordneten des Centrums Recht geben müssen, daß eine tiefe Verstimmung unter denselben Platz gegriffen hat. Zunächst ist die Concurrenz mit dem Händler für den Handwerker erdrückend, trotz aller Mühe, trotz allen Fleißes gehen alte, solide Geschäfte zurück. Heute kann jeder jedes Geschäft betreiben, wenn er die nöthigen Steuern zahlt. Ein zweiter wunder Punkt ist die Verwerthung der Ge- fängnißarbeit. Doch wird nach den Erklärungen des Herrn Staatssekretärs eine Aenderung hierin wohl bald eintreten. Aber mit der Abschaffung dieser Mißstände allein ist es nicht genug, es gilt auch durch Neueinrichtungen, bezw. durch Wiederein führung abgeschaffter guter Einrichtungen dem Handwerk aufzu - helfen. Als erstes Mittel wird die Wiedereinführung der Zwangsinnungen empfohlen. Hört man auch hier wieder die Handwerker in kleineren Städten, wo dieselben sich noch am unabhängigsten erhalten haben, so findet man, daß fast alle sich von der Wiedereinführung der Innungen sehr viel Gutes ver sprechen, sie sehnen die alten Zeiten wieder herbei. Es läßt