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18. uns hrer alt» r g«hr.n »schuß ui lternehmea »ollen und 'reundlichK r. dem v-r- st« 7«, 7S« 7» .70° ar 1896. rlaffene». Mk der Liek miß uns«!» 1 cbsten Dan!' ährt Her» liebevolle» he unsere« en Ebens« welche not nkheit durch h zur Sein erverein j» wlle Gele in ak aus. :etcher Ben er: vrmm«j verantwortln ft«: LÄ- -Dorck: knrpM«M VN- Tageblatt Amtsblatt für die l-sigli-ea Md Wdttsche» Behörde« zr Freiberg ud Brr»-. Bera«two»1Nche «ett«mg: B««r- »«»khartzt. Erscheint jedem Wochentag Abend» ^,7 Uhr^für de« anderen Tag. Preis vierteljährlich S Mk. 2b Pfg. ! zweimonatlich 1 Mk. bOPfg. u. rinmonatlich 7b Pfg. «8. Aahrga«, Sonnabend, de« 11. Januar. j 1896 Inserat, werden bis Lormttraa 11 1 angenommen. Preis für di, Spaltzeu, 13 H Außerhalb deS LandgrrichtSbeztrkS 1b Psg. Bekanntmachung, da» At<hki«derwese« delreffsnv. Der H«rr Bürgermeister zu Brand, sowie die Herren Gemeindevoiftände inuerhalb der AmtSgerichisbezirke Freiberg und Brand werden hiermit veranlaßt, über den Stand d:S Zieh« linderweserS am Schluffe deS JohreS 18S5, insbesondere über die Art und den Erfolg der Er- ziehurg solcher Kinder in ihren Bezirken bi» zum S5. diese» »suais nach dem nachstehenden Schema Anzeige anher zu erstatten oder Fehlbescheinigurg einzureichen. In dir auszustcllende Ucbersicht sird auch die am Schluffe des Jahres 1894 verhandln gewesenen Z ehkindrr mit aufzunehmcn und sodann unter «Hierüber* die im Jahre 1895 hinzu- zekomwenen auszuführen. Freiberg, den 4 Januar 1896. Königliche Amt»h»«ptma»«sch«st. Idr Uebersicht über dir Ziehkinder in der Gemeinde Auf Fol. 588 deS Handelsregisters für die Stadt Freiberg ist heute die Firma Emil Reuderi i» Freiberg, als deren Inhaber aber Herr Kaufmann Friedrich Emil Neubert daselbst «ingrtragkn worden. Freiberg, am 8. Januar 1896. Köuiglicht» Amtsgericht. Schubert Auf Folium 7 dkS GenoffenschaftSregisterS, den Coniumverein »Fortschritt*' siir Freiberg und Umgegend, zu Freiberg, eivgetrageur Genoffenschaft mit beschränkter Haftpflicht betreffend, ist heute eingetragen worden, daß Herr Barbier -eturich Ulterma«« in Freiberg nicht mehr Geschäftsführer und Mitglied deS Vorstandes ist, dafür aber der bisherige Kassirer Herr Schuhmacher VSWald HUdebraud i» Freiberg als Geschäftsführer und Herr Anstreicher Eleme«» Richard Zimmer in Freiberg alt Kassirer Mitglieder deS Vorstandes find. Freiberg, am 8. Januar 1896 Königliche» Amtsgericht. Schubert vtkaautmachung, A«mr»du«g der Militärpflichtige« zur Aufuayme i« die Rekrutiruug». stammrolle detr. Die Meidepflichtigen uuS dem Jahre 1876 haben dabei, soweit dieselben Nicht i« hiesiger» Orte geboren sind, ein Seburtbzeugnitz (sogen. Militärgeburtsschri»), welche» von den betr. ElÄU-eöäUtlekU nur zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird, vorzulegen, diejenigen aus frühere« Jahrgänge« den im 1. Militärpflichtjahr erhaltenen Loosung». schein mit zur Stelle zu bringen. Zeitweilig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene HandlungSoehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.) sind durch ihre solchenfalls hierzu ver pflichteten Eltern, Vormünder, Lehr«, Brot» oder Fabrikherre« innerhalb der oben- bezeichneten Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche «achA«m«lv««g zur Etammroll« ihre« da«er«de« Aufenthalt oder Wohnsitz von hier «ach einem anderen Orte ver» lege«, habe« die» behuf» Berichtigung der Stammrolle sowohl bei« Abgänge der »nterzelchnete« Behörde al» auch «ach A«t««st am «e«e« Orte bei der Behörde oder Perso«, welche daselbst die Gtammrolle führt, spätesten» inner halb dreier Lage z« melde». »rrsäumnitz der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepsttcht. Wer die vorgeschriebene» Meldungen zur «tammrolle oder zur Be richtigung derselbe» ««tert ätzt, ist mit Geldstrafe bis ZU dreißig Mark oder mit HafMruse bis zu drei Tugen zu bestrafe«. Freiberg, am 31. Dezember 1895. Der Stadtrath, Adtheilung für Milstärsachen. »»»«le». Hsm. v. Bekanntmachung, die Anmeldung schulpflichtiger Kt«o«r betreffend. Nach K 4 Ads. 3 deS VolkSschulgesetzeS vom 26. April 1873 werden zu Ostern laufende« JahreS alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin da» sechste L-beaSjahr erfüllt habe«, auch dürfen aus Mansch der Eitern und Erzieher solche Kinder in dte Schule ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni 1896 daff-lbe Älter erreichen. Dir hierrach schulpflichtige» Kinder hiesiger Einwohner find, dasern sie nich! einem anderen Schulbezirke angehören, behuss Aufnahme derselben in eine der hiesigen evangelisch «lutherischen Schulen vor den betreffenden Herren Schuldirec'oren für die MLdche«bürgersch»le . Montag, de» 20. diese» Mo»ak», und / . für Vie «nabeubürgerschule * ? Ditustag, Seu A1. diese»'Mouat», i« de« betreffende« Ech«l-ebL«de», sowie für die vereinigte» einfache« Bolt»schule« Do«»«r»tag, de« SS, «ad Freitag, de« L4. diese» Monat», i« E«sedie«schulgebäude (Srdgeschotz, zimmer »r. S) und zwar allenthalben nur in der Zeit von 9 bi» 1S Uhr Bor« ««d s bi» 6 Uhr Nach mittag» anzumelden. Hierbei ist der vollständige Name, Geburtstag und Geburtsort deS Kinde» genau anzugebe», die erfolgte Impfung nachzuwtisen und für die «icht hier gebar«««« Kinder eine standes amtliche Geb«rt»«rk««de nebst Taufschein beizudringeu, sowie gleichzeitig die lokalstatu tarische Aufnahmegebühr bei der Aufnahme in die einfache Volksschule mit 10 Pfg. zu entricht«». Wegen der Anmeldung gebrechlicher und geistig unreifer schulpflichtiger Kinder wird noch besondere Bekanntmachung erlassen werden. Freiberg, am 10. Januar 1896 Der Schula«»sch«h. «Pool«». Kßlg. LrlaülPt hat sich dte IN Ntederschö»« für den 11.Jau«ar 1896 Nachmittag» 2 Uhr augesetzte Auktion. Freiberg, den 10 Januar 1896 Sekr Belauutmachung für Hilbersdorf, die A««eld««g der Militärpflichtige« z«r Aufnahme t» die 9tekr«ttr«»g»- stammrolle betreffe«» In Gemäßheit von 8 L7 der deutschen Wehrordnung vom 22 November 1888 werden alle im Jahre 1876 geborenen Wehrpflichtigen, welche sich im hiesigen Orte aufhalteu, ferner die au» früheren Altersklassen zurückgestellten Mannschaften, über deren Militärpflicht «ine eudgiltige Entscheidung noch nicht erfolgt ist, hierdurch aufgefordert, sich behuf» Aufnahme ia die RekrutirnngS- stammrolle in der Zeit vom 16. Ja««ar bi» 1. F«br«ar 1896 bei Unterzeichnetem anzumelden. Hilber»dorf, am 9 Januar 1896 De* G«mei«devorsta»v. ^1a«I»»I7. In Gemäßheit tz 57 der deutschen Wehrordnuug vom 22. November 1888 werden all« lm Jahre 1876 geborene« Wehrpflichtige«, welche im hiestge« Stadtbezirke ihre« da««r«ve« A«fe«thalt bez. W0h«sttz habe«, ferner die hier a«fhältliche« .Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch aufgefordert, sich beh«f» Aufnahme i« die NekrutiruttgSstammrolle tu der Zeit vom 15 Januar bis zum 1. Februar 18S6 bei unserem Stammrollerführer (Stathha«», Halbgeschotz) und zwar während der Expeditione« stunde»: 9—12 Uhr Vormittags, 2—5 Uhr Nachmittags z« melde«. bie erste Lerathuug des Sörsrugesetzes. Der Reichstag nahm nach den Weihnachtsferien gestern sein« Arbeiten wieder auf. Präsident v. Buol begrüßte dte wieder- "erschienenen Reichsboten mit einem herzlichen Wunsche zum neue» Jahie und machte dem Hause die Mittheilung, daß er dem Kaiser anläßlich de» HtuscheidenS de» Prinzen Alexander la» Beileid de» Reichstages ausgesprochen; der Kaiser habe tu einem Tele» gramm an ihn seinen kaiserlichen Dank für die Beileidsbezeugung fandet. Die Verlesung der Depesche hörte der Reichstag stehend an. Nachdem dann tu die ReichSschuldenkommtsfion der Abg. von Holleuffer durch Zuruf gewählt war, begann da» Hau» dte erste Lesung deS Börsen- und d«S sog Depotgesetzes, die der preußische HandelSmtnister Frhr. von Berlepsch «tt einer längeren EinsührungSrede «tnleitete. Der Vertreter deS Entwurf» stellte seine» Darlegungen dte Erklärung Vorau, daß dte verbündeten Regierungen im Wesentlichen den Bor schlägen der Börseneuquete-Kommission gefolgt seien und be schäftigt« sich daun eingrhend mit denjenigen Einrichtungen, die behuf» Schaffung einer wirksameren Staatsaufsicht über die Börse mw ihr Gebühren getroffen werden sollen, dem StaatSkommiffar n»v dem Börsenregtster. Dir Empfindung, daß da» Börsenspiel im allgemeinei» Interesse «tngeschränkt werd«« müsse, sei «ine so wrtt verbrriteke, daß man ihr Rechnung zu tragen habe, und da «in besseres Mittel als da» Börsenregister bisher nicht vorgk- ichlageu sei, müsse man sich damit befreunden. Weiter streifte der Minister dte Vorschläge, die der Entwurf bezüglich der Prüfung der Lieferbarkeit deS Getreide» vor der Lieferung ent- hält, und wandte sich dann dem Depotgesetz zu, dessen Zweck dir größere Sicherung deS Publikum» gegen den Verlust deponirter Wlrthpapiere sei und dessen Bestimmungen einmal den Eigen - thumSbegriff in dieser Beziehung völlig klarstellcn und dann auch die bestehenden Strafvorschriftrn erheblich verschärfen sollen. Such dieses Gesetz habe in der Oeffentlichkeit Kritik erfahren, dir ver bündete» Regierungen hätten sich aber daraus nicht überzeugen können, daß ihre Vorschläge unnütz oder gar bedenklich seien oder die Banken zu sehr belasteten. Gründliche Berathung sei für de» Gegenstand bei seiner technischen Schwierigkeit unerläßlich, aber unausführbar sei die Aufgabe nicht, dte de» gesetzgebenden Faktoren hier gestellt sei, wenn man vermeide, über da» Ziel hinan» zu schießen. (Beifall) Abg. Gras Kanitz (kons): Ich bi« Kin Feind de» Handel», halte vielmehr den reellen Kaufmann für den besten Freund de« Landwirthe». Aber gerade der reelle Kaufmann»stand verlangt selb» nach einer gründlichen Reform de» Börsenverkehr». An und für sich halte ich dte Börse für et» nothwendigeS unt nützliche» Institut, aber gerade deshalb wünsche ich sie frei von den ihr anhaftende» Schäden. Auch im Au»lande mache« sich ja dahiugeheud« Bestrebungen bemerkbar; so ist b«sonder» in Amerika von beiden gesetzgebende» Köipern ein Gesetz angenommen, welche» den Terminhandel in Produkten ganz unterdrücken will. So weit gehe ich nicht, auch will ich nicht eine so leidenschaftlich« Sprache führen wie die dortigen Senatoren. Aber —absolut frei sein darf die Börse nicht, dazu find die dort verhandelt«« Interessen zu wichtig für die Allgemeinheit. Wa» die Einzel heiten der Vorlage anlangt, so mußten die Befugnisse de» StaalS- kommiffarS viel mehr ausgedehnt werden, er muß mindesten» soweit sofort einschretlen dürfen, wie tu Wien. Wenn er uur Akten schreiben, nur Berichte verfasse» darf, hat er kein Ansehen an der Börse. Der BörsenauSschuß ferner erscheint mir zu sehr au» Börsenmitgliedern zusammengesetzt. Auch der übrige Handel, Industrie und Lanowirlhschaft müßte» i« AwSschuffe mehr ver treten sein. Wetter ist der Ausdruck Ehrengericht hier unan gemessen, eS müßte DiSziplinarhof heißen, wie die Erqaete-Kom- mtsfion empfahl. Ehrengericht paßt mehr für Offiziere, Recht»- anwälte rc, aber nicht für ein Gericht von so heterogenen Elemente«. Die Vorschläge de» Entwurf» zur Sicherstellung reeller Kur»« feststellungen sind noch nicht völlig ausreichend, aber ich gebe zu, «ine b ffrre Lösung zu staden, ist nicht gelungen. Ob da» viel leicht noch in der Kommission gelingt, bleibe dahingestellt. Den vereideten Maklern da» Geschäftemachen für eigene Rechnung un bedingt zu verbiete«, geht jedenfalls bi» jetzt noch «icht an. Leber die Zulassung ausländischer Papiere werden noch Erwägung«» nöthig sei». Erst kürzlich hat ja da» kraftvolle Eintreten den