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«nL Taaeblatt und Tageblatt WM Königliche Staatsanwaltschaft. Amtsblatt für die lömMcn aad MWe» Behörde» zu Freiberg und Braud Verantwortliche «rUungr «eo*g Burkhardt. seine Ä^u7°^i?-?s°nwalt »>.. Richard Karl Ludwig Hultzsch in LiPPoldiSwald- aufaeaebenba? ist k-n^ unterzeichneten Königs. Landgericht durch Verlegung seines Wohnsitzes LlW " d°, hLsigm -Lw.wW- L-I«. -o-d-n. Las Königliche Landgericht. —— I>r v. 8etrv«rL«. die Meinung der Regierung, vor Allem auch die des Herrschers, wiedergeben, so fehlt es an einem sichern Boden für die V Inserate wnd« «» «Etttaa tt W angenommen. Pret» für dte Gpaltzetl« IS Pfg- v Außerhalb de» Landgertcht-beztr» 1V Pfg. H Bekanntmachung. link T^^!-?^-^«Er!eichneten Behörde in den Nrn. 4g und 100 des Freiberger Anzeiger und Tageblattes veröffentlichte Vorladung des Militärabsenten, Mechaniker Ernst Max Hermann Schurig, ^ieMi" wieder^zu^ückg/zo^ Meißen, wird, nachdem dessen Aufenthaltsort ermittelt worben ist, Freiberg, am so. April 1896. Wochentag Abend» '/,7 Uhr für den 49. Jahrgang. Sonnabend, den 2. Mai dann mit ihrer Person vor ihm, greifen den Gegner an und bilden die Zielscheibe seines Angriffs. Wenn aber das Gefühl verloren geht, daß die Minister Recht und Pflicht haben, für sich den Angriff der Gegner in Anspruch zu nehmen, so wendet sich der Ansturm nicht gegen sie, auch kaum gegen den oder die „un verantwortlichen Rathgeber", die man kaum kennt oder die mit dem Angreifer nicht in Berührung kommen, sondern der Angriff richtet sich schließlich gegen den Herrscher. Und eine solche Ent wicklung muß jeden monarchisch Gesinnten sorgenvoll stimmen. Daß jede der erwähnten bedenklichen Erscheinungen eine Quelle des Wohlgefallens für die Sozialdemokratie ist, braucht gar nicht gesagt zu werden. Verstimmung in Süddeutsch land, Verstimmung der Bundesfürsten, Mindernng des Ansehen» der Regierung, Angriffe auf die Monarchie und zu all dem noch die Möglichkeit, eventuell das Scheitern oer Reform der Militär- prozeßorduung auszuschlachten — so wohl ist eS den Sozial demokraten noch lange nicht geworden. So sind die Sozialdemokraten die Einzigen, die an der Krisis eine ungetrübte Freude haben können, wenn wir nicht noch die Franzosen hinzunehmen wollen, für die es bei ihren gegenwärtigen Wirrnissen eine Beruhigung sein mag, daß es auch in Deutsch land unerquicklich ausschaut. Die Freude von Sozialdemokraten und Franzosen aber ist für einen deutschen Patrioten kein Trost. Politische Umschau. Freiberg, den 1. Mai. veffenttiche Zustellung. Der Schneidermeister Paul Anton Erler in Freiberg, vertreten buch RechEanw^ Blüher daselbst klagt gegen Frau Alma verehel. »raune geb. Bürger m PartS, Mu»- bekannten Aufenthalts, wegen 2000 Mk. s. A. mit dem Anträge auf BeruttheilM dtt 1. dem Kläger 2000 Mk. sammt 4^°/„ Zinsen davon auf tue Zeck vom I.ONvberW NS zum Tage der Klagerhebung und Zinsen zu 5^ seit dem letzteren Tage aus den MW Nachlasses des Restaurateurs Ernst DienMtt Burger in Freiberg zu bezahlen, 2. zur Befriedigung deS Klägers wegen der erwähnten 2000 Mk. sammt Zinsen und Kosten die Zwangsverstemerung und Zwangsverwaltung des ihr und ihrer Schwester gehörigen Grundstücks Al-801 deS MU»d- und Hypothekenbuchs für die Stadt Freiberg geschehen zu lassen, »nd ladet dwB^wgstz« mündlichen Verhandlung deS Rechtsstreits vor die erste Eivilkammer deS Königlichen Landgerichts zu Freiberg Ven «. Oktober 18SS, vormittags s Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Os. I. 44/96 Nr. 4. Sekretär Gerichtsschreiber de» Königlichen Landgericht». All den Krisevgerüchten. Die Krisis, die wegen der Militärstrafprozeßordnung aus- gebrochen ist, hat in blitzartiger Beleuchtung eine so große Reihe bedenklicher Erscheinungen dem erschreckten Auge vorgeführt, daß es wohl erwünscht ist sie näher zu betrachten, selbst wenn si- durch eine Beilegung der akuten Krisis vorerst wieder in das Dunkel znrucktreten sollten. Zunächst haben die lebhaften Erörterungen ein interessantes, aber wenig erfreuliches Bild der Stimmung in Süddeutschland W. Das Organ der deutschen Partei in Württemberg, die „Wurttembergische Volksztg.", hat erklärt, daß es bei einer künftigen Heeresvorlage Parole werden müsse: „Ohne Militär- strasprozeßordllung keinen Groschen". Wenn ein durchaus national gesinntes Blatt eine solche Sprache führt, so muß die Erbitterung, die in Süddeuffchland über den Widerstand gegen die allgemein alS nothwendig empfundene Reform herrscht, eine sehr tiefgehende sem. Man muß sagen, daß man sich einen traurigeren Abschluß der Feiern, die der Einigung der süddeutschen Stämme mit Nord deutschland galten, nicht wohl denken kann, als daß sich gerade jetzt zeigt, baß das freudige Vertrauen, das der preußischen Führung entgegengebracht wurde, Gefahr läuft, einen schweren Aber nicht nur das freudige Festhalten des Volkes an dem blutgegründeten Bunde wird herabgemindert, sondern auch das Zusammenhalten der deutschen Fürsten muß einen Stoß erleiden. Wenn die Fürsten sich mit dem Gedanken des Reichsmilitär- gerichtshofes, der ihnen einen Theil ihrer Befugnisse entzog, frei willig und gern einverstanden erklärten, so war das ein schönes Zeichen dafür, wie sehr der Wunsch, die einheitliche Gestaltung des deutschen Reiches immer fester auszubauen, die Rücksicht auf die eigene Machtfülle überwog. Sie wollten dem deutschen Kaiser Befugnisse geben, die sie bisher selbst hatten ausüben dürfen. Wessen Gabe aber zurückgewiesen wird, der bewahrt ein Gefühl der Empfindlichkeit, das sich gar wohl bemerkbar machen könnte, wenn es sich einmal wieder darum handeln sollte, zu Gunsten einheitlicher Verhältnisse im deutschen Reiche auf Sonvervorrechte zu verzichten. In eine ganz besonders ungünstige Lage aber ist der Reichskanzler und mit ihm das gesummte preußische Ministerium versetzt worden, mag nun oas Ministerium die Krisis überstehen, oder ein anderes an seine Stelle tröten. Schon der plötzliche Sturz des Ministers Caprivi und die sich daran anschließenden mannigfachen Verände rungen in hohen Stellen hat das Vertrauen in die Stetigkeit preußischer Ministerien und der Leitung des deutschen Reiches gemindert, jede neue Krisis bedeutet eine weitere Verringerung des Zutrauens, daß die Minister im Stande sein werden, sich des Einflusses unverantwortlicher Rathgeber zu erwehren. Nen ist aber die Ueberzeugung, oaß der Minister die Krone mit den Auffassungen, die er vertritt, einverstanden weiß, eine absolute, nothwendige Voraussetzung eines fördersamenZusammeuarbeitens zwischen Volksvertretung und Regierung. Das Parlament würde sonst ein gutes Recht haben, die Aenßerungen der Minister un- der Handel bereit sein würde, geradeso wie jetzt daS Treibe abzunehmen und daher sei eS höchst bedenklich, m dem Gesetz selbst daS Verbot des Terminhandels in Getreide festzusetzen. Wenn die in diesem Gesetz gestellten Bedingungen für den Terackn- handel nicht die erhoffte Wirkung haben sollten, dann werde sich der Bundesrath nicht weigern, das Verbot des TerminhandelS »n Getreide auszusprechen. Die gesetzliche Festlegung des Verbots aber bitte er abzulehnen. — Freitag Fortsetzung der Berathung; Interpellation des Abg. Auer (sozd.), betreffend die Verhaftung des Abg. Bueb. , In der Reichstagskommission für daS bürgerliche Ge setzbuch wurde gestern die Berathung deS Eherechts fort gesetzt. tz 1549 lautet: „Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte ihm nach dem Leben trachtet." Abg. Kauffmann (fr. Bp.) beantragt, dem Paragraphen hin-u- zufügen: „oder sich ihm gegenüber einer daS Lebeu gefährdenden Behandlung oder einer groben Mißhandlung schuldig macht." Geh. Rath Planck erachtet eine solche Bestimmung als zu wett gehend, da von derselben die in plötzlicher Erregung begangenen Handlungen bettoffen werden würden. Eine solche Handlung, durch die man so das Leben gefährde, könne doch nicht ohne Weiteres als ScheidungSgrund gelten. Auch die Abga Osann (ul.), v. Stumm (Rp.) und von Buchka (kons.) widersprechen dem An träge, welcher darauf gegen 9 Stimmen abgelehnt wird. Abg. vr. Bachem u. Gen. (C.) beantragen folgenden neuen 8 1649a: „Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte die zugesagte kirchliche Trauung verweigert. DaS Gleiche gilt, wenn die Ehegatten derselben Religionsgesellschaft angehöreu, und auf Verlangen des einen Theiles der andere Theil Vie kirch liche Trauung verweigert." Geh. Nath Mandri hält diese Forderung für nicht unberechtigt. Abg. v. Cuny (nl.) widerspricht dem An träge unter Bezugnahme auf die Mischehen. Der bayerische Regierungsvertreter erklärt, seine Regierung habe ein lebhaftes Interesse an der Entscheidung der Frage; sie wünsche, daß eS gelingen möge, die Frage entsprechend dem ersten Theil des Antrags Bachem, in Rücksicht auf die gemachte Zusage der kirch lichen Trauung zu regeln. Abg. v. Bennigsen ist der Ansicht, daß durch die vorgeschlagene Bestimmung aus Furcht vor Scheidung die Erfüllung kirchlicher Pflichten geradezu erzwungen würde. Dazu aber dürfe das Staatsgesetz nicht gebraucht werden. Abg. Spahn (Centr.) führt aus, eS sei irrig, anzunehmen, daß e- sich um die Erzwingung kirchlicher Pflichten handle. Der Ankag wolle lediglich schwere Gewissenskonflikte vermeiden, die auS gröb licher bewußter Täuschung hervorgehen. Abg. Schröder (fr. Vereingg^ will allerdings derartige Täuschungen nicht zugelaffeu wissen. Trotzdem sei ihm der Antrag unannehmbar; besonders dessen zweiter Theil könne leicht zu Mißbrauch führen. Geh. Rath Planck: Wer vor der Eheschließung das Versprechen abgegeben habe, sich der kirchlichen Trauung zu unterziehen und das Versprechen hinterher nicht erfülle, der handle ehrlos, und ein solches Verhalten falle unter die in 8 1551 vorgesehenen Ehescheidungsgründe. Abg. Bachem: Es liege ihm ganz fern, den zweiten Theil seines Antrages auf Mischehen anwenden zu wollen. Es solle nur die ausdrückliche Vereinbarung, bett, die Erfüllung einer religiösen Pflicht geschützt werden. Und zwar solle dieser Schutz sowohl den Protestanten wie den Katholiken zu theil werden. Abg. v. Cuny: Die erste der vorgeschlagenen Forderungen werde für die katholische Geistlichkeit ein gewaltiges Mittel zur religiösen Propaganda sein. Es schließe sich bei Misch ehen an die Frage der kirchlichen Trauung in der katholischen Kirche gleich die Frage an nach dem Eingehen einer Verpflichtung, bett, die religiöse Erziehung der Kinder. In der Regel sei der katyolische Geistliche bestrebt, bei kirchlicher Einsegnung von Mischehen die Erziehung der Kinder in der katholischen Kon fession zugesagt zu erhalten. Abg. v. Stumm ist mit dem ersten Theil des Antrags einverstanden, verwirft dagegen den zweiten Theil als höchst bedenklich. Bei der Abstimmung werden beide Theile des CentrumsantrageS gegen die Stimmen des Centtums und der Polen abgelehnt. Sarkastisch schreibt die „B. B. Z.": Die „Köln. Zeit." er klärt in ihrer heute eingetroffenen Nummer, die von ihr ge brachten Angriffe gegen den Chef des Militär-Kabinetts Genera! von Hahnke seien nicht offiziösen Ursprungs. Fehlt nur neck», daß auch der „Hamburgische Korrespondent", der sonst auS den selben Quellen gespeist wird wie das rheinische Blatt auch seiner seits die gleiche Versicherung abgicbt und vielleicht hinzusügt, die von ihm gebrachten Mittheilungen, betreffend die Verhandlung,. unverändert angenommen, der 8 46, welcher sich auf die Zulassung ... ^er- von Waaren und Werthpapieren zum Börsenterminhandelbezieht, Handlungen des Parlaments mit den Regierungsvertretern. Wie! nach der Kommissionsfassung; ebenso die beiden ersten Absätze, sehr dadurch das Ansehen der Minister geschädigt wird, liegt auf, des 8 47, welche die Untersagung des Terminhandels betreffen; der Hand. j danach ist der Bundesrath befugt, den Terminhandel von Be- Aber nicht nur die Minister, sondern — es ist patriotische dingmigen abhängig zu machen oder in bestimmten Waaren zn Pflicht, es offen auszusprechen — auch die höchste Stelle leidet uniersagen. Der dritte Absatz des 8 47 behandelt die Lieferungs- durch solche Krisen Schaden. Wir sehen davon ab, davon zu qualität des Getreides. Ein Antrag des Abg. Schwarze (Centr.) sprechen, daß es bedenklich sein könnte wenn sich der Herrscher in schlägt indessen das Verbot deS Börsenterminhandels in Getreide Widerspruch zu der Auffassung der großen Mehrheit des Volkes vor. Der - Antragsteller macht geltend, daß an den starken setzt. Auch König Wilhelmi, befand sich in der ersten Hälfte der Schwankungen der Getreidcpreise in den letzten Jahren nur der 60er Jahre in offenem Gegensatz zu der großen Mehrheit des börsenmäßige Terminhandel schuld gewesen sei. Abg. Barth (frs. Volkes und es war gut, daß er fest blieb. Das Bedenkliche ist Vcr.) betont dagegen, daß der Terminhandel die Preise nicht vielmehr, daß sich immer mehr die Befürchtung festsetzt, daß nicht- drücke; gerade Vie große Zahl der vielen spekulativen Käufer und verantwortliche Rathgeber einen höheren Einfluß auf den Träger Verkäufer fördere im Gegenthcil die Stetigkeit der Preisbildung, der Krone ausüben, als die verantwortlichen Leiter des Staates. Preußischer Handelsministcr Freiherr von Berlepsch führt ans, Und hier hört Vie Parallele mit König Wilhelmi, auf. Denn König so, wie der Terminhandcl jetzt sei, entspreche er nicht den Er- Wilhelm handelte in jener Zeit im strengsten Einverständniß mit fordcrnissen von Produktion und Konsumtion. Aber die Regier- seinem Ministerpräsidenten von Bismarck, selbst gegenüber der uug glaube in den in diesem Gesetz niedergeleaten Bestimmungen anderen Auffassung der nächsten Angehörigen. Und es liegt im Bedingungen gefunden zu haben, welche die Bedenken gegen den wohlverstanoenen Interesse der Monarchie, daß der Herrscher mit Terminhandel soweit heben, daß er im klebrigen fortbestehen könye. den verantwortlichen Ministern konform handelt. Sie stehen Es sei höchst zweifelhaft, ob bei dem Verbot des Terminhandels Der deutsche Reichstag setzte gestern die zweite Lesung des Börse ngesetzes fort. Es handelt sich zunächst um die Zu lassung von Werthpapieren zum Börsenhandel. Im 8 06 wird die Errichtung von Zulassungsstellen für Werthpapiere zum Börsen handel an jeder Börse festgesetzt. Abg. Graf Kanitz (kons.) will eine Hauptzulassungsstelle in Berlin schaffen und begründet seinen Antrag damit, daß durch eine Centtalzulassungsstelle dem Publi kum eine größere Sicherheit gegen Schädigungen durch die Zu lassung ausländischer Papiere gewährt würde; solche Schädigungen seien leider wiederholt vorgekommen. Reichsbankpräsident Koch erwidert, daß er die Verluste, die auf die Emission ausländischer Papiere zurückzuführen seien, nicht bestreite; man müsse aber auch an die großen Gewinne denken, die uns diese Emissionen in anderen Fällen gebracht hätten; die Gewinne überwögen die Ver luste ganz erheblich. Der Besitz ausländischer Papiere bringe dem Jnlande außerdem noch den Vortheil, daß der Export erleichtert werde, und daß aus dem Auslande Zinsen dem Jnlande zufließen. Die Schaffung einer Centralennssionsstelle würde aber die Emission ausländischer Papiere erschweren. Nachdem sich sämmtliche Parteien mit Ausnahme der beiden konservativen gegen den Antrag Kanitz ausgesprochen haben, wird der Antrag abgelehnt und 8 36 in der Kommissionsfassung angenommen. Die 88 37—44» handeln von dem Verhältniß der Zulassungsstellen zu einander, der Voraus setzung der Zulassung, den Folgen der Nichtzulassung, den Be fugnissen des Bundesraths und der Haftung ans Grund deS Pro- , , , , . fpektcs; sie werden sämmtlich nach den Beschlüssen der Kommission beachtet zu lassen. Denn wenn es nicht sicher sein kann, daß die genehmigt. Es folgt die Berathung über den Börsenterminhandel. Aenßerungen — in diesem Falle des Herrn von Bronsart — Der den Begriff der Börsentermingeschäfte definirende 8 45 wird