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Dresdner Journal Nr. 146 1S0S Amtlicher Teil KN 8ep- »iale Dresden, den 25. Juni 1909. mern - .1 Nichtamtlicher Teil i MN vom auch LS21 4839 bei dem bringen. blattes) spätestens Ua- Obs- »släk- voÜL- buill. ItM >05 en. chuld 1300 Sem. 4531 Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der6mal gespalt.Ankündigunasseite 25 Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textfeite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaltionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. 20 883 843 M., das sind gegenüber dem gleichen Zeit abschnitte des Vorjahrs 617 823 M. weniger. Ttoniglieh Sächsischer Staatsairzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörden 24. August Bezirksschulinspettor ihres Wohnortes anzu- n iliden Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Amtsgerichtsrat Gustav Arthur Oehmichen in Waldheim vom 1. August ab rinter Verleihung des Titels und Ranges eines Ober- . amtsrichters an das Amtsgericht Werdau versetzt werde. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Realschuloberlehrer Gustav Wolf Ficker in Crim mitschau anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens zu ver leihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die Inhaber der Firma M. Hörügel in Leutzsch, Paul Hörügel und Wilhelm Oskar Jürgens, den ihnen von Sr. Durchlaucht dem regieren den Fürsten zur Lippe verliehenen Tire! „Fürstl. Lippische Hoflieferanten" annehmen und führen. Ministerium des Kultus uud öffentlichen Unterrichts. » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeSin Dresden. Montag, 28. Juni beizufügenden Zeugnissen ebenfalls bis den Vom Königlichen Hofe. Dresden, 28. Juni. Gestern Sonntag fand mittags bei Sr. Majestät dem König in Villa Wachwitz Familien- 'tafel statt. AUerhöchstderselbe wohnte heute früh der Besichtigung des 3. Bataillons de- 12. Infanterieregiments Nr. 17? auf dem Garnisonübungsplatze bei, kam dann in das Residenzschloß und nahm militärische Meldungen sowie die Borträge del Herren StaatSminister entgegen. Um A1 Uhr erteilte Se. Majestät der König dem König!. Schwedischen außerordentlichen Gesandten und Die diesjährigen Wahlfähigkeitsprüfungen sowie die Kachlehrerprüfungen in Französisch, Englisch, Musik «nd Turnen sollen zwischen Michaelis und Weih nachten stattfinden. Diejenigen Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen, welche sich der Wahlfähigkeitsprüfung unterwerfen wollen, haben spätestens am 24. August ihre Zulassungsgesuche bei dem Bezirksschuliuspektor ihres Wohnortes unter Beifügung der in § 16 der Prüfungs ordnung vom 1. November 1877 (Seite 313 des Gesetz- und Verordnungsblattes) vorgeschriebenen Zeugnisse ein- Hureichen, worauf sodann von den Bezirksschulinspektoren die Gesuche mit tunlichster Beschleunigung und spätestens bis 9. September unter Beobachtung von 8 -16 der Prüfungsordnung an den Prüfungskommissar abzu geben sind. Diejenigen, welche sich einer Fachlehrerprüfung unterwerfen wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung nebst den nach § 28 der vorgenannten Prüfungsordnung und, was die Prüfungen in den modernen Sprachen anlangt, nach 8 6 der Prüfungsordnung vom 2. No vember 1908 (Seite 347 des Gesetz- und Verordnungs- Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Kult»» und öffentlichen Unterricht». Zu besetzen: Schuldirektorstelle in Mülsen St. Niklas. Koll.: oberste Schulbehörde. Gesetz!. Einkommen und Amtswohnung. Bewerbungen bis 10. Juli an den König!. Bezirksschulinspektor in Glauchau; — eine mit dem Organistenamte verbundene Lehrerstelle in Wildenfels. Soll.: oberste Schulbehörde. Neben dem gesetzl. Gehalte ein Wohnungs geld von 150 M. für unverheirateten, 300 M. für verh. Lehrer. Kirchendienstl. Einkommen 353,54 M. Gesuche sind unter Bei fügung sämtlicher Prüfung«- und Amtsführungszeugnisse, sowie eine« Mllitärdienstnachweises bis 12. Juli bei dem K. Bezirks schulinspektor für Zwickau II einzureichen. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedinon Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. — In 8 11 unter 86, Ls, 6o und 66 des Wahl gesetzes vom 5. Mai 1909ist der Ausdruck „Grundbesitz im Sinne I6t. ^6" gebraucht worden. Zur Behebung der hier und da aufgetauchten Zweifel über die Be deutung dieses Ausdruckes können wir auf Grund der an maßgebender Stelle von uns eingezogenen Erkundigung folgendes mittellen: Der Ausdruck „Grundbesitz im Sinne I-it.^6" ist in 811 unter 86, 8o, 6o und 66 gewählt worden, um nicht jedesmal die Worte zu wiederholen „die bei Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungs berechtigte im Königreich Sachsen Grundbesitz haben". Grundbesitz im Sinne lüt. ^6 haben also nicht etwa bloß diejenigen, auf deren Grundbesitz mindestens hundert Steuereinheiten haften, sondern alle Wahlberechtigten, die bei Abschluß der Wählerlisten als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungsberechtigte im Königreich Sachsen Grundbesitz haben. Bei ihnen spielen mithin, sobald der Grundbesitz im Umfange von mindestens 4 bez. 8 b» der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder im Umfange von mindestens 1 bez. 2 k» der Gärtnerei oder dem Weinbau dient, weder Steuereinheiten noch Ein kommen eine Rolle, und den Eigentümern und den gesetzlichen Nutzungsberechtigten von 4 b» der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau dienenden Fläche kommen drei Stimmen, den Eigentümern und den ge setzlichen Nutzungsberechtigten von 8 b» Fläche kommen 4 Stimmen zu, ganz ohne Rücksicht darauf, wieviel sie Einkommen haben und wieviel Steuereinheiten auf ihrem Grundbesitz haften. Das ist an sich, wenn man den ganzen 8 11 des Gesetzes im Zusammenhangs liest, so klar und selbstver ständlich, daß hierüber weder in der AuSführungsverord- nung vom 7. Mai 1909 noch in der Anweisung vom 10. Mai 1909 etwas gesagt zu werden brauchte. ES er hellt die Richtigkeit unserer Auslegung der Worte übrigen- aber indirekt auch aus dem, was unter Ziffer 13 Absatz 2 der Anweisung über die Mehrstimmen de- Miteigen tümer- gesagt worden ist. - Bei den Staatseisenbahnen sind im Monat Februar 6154431 Personen und 2279266 t Güter be fördert worden. Bon der Gesamteinnahme an 10179264 M. entfallen 2974536 M. auf den Personen- und 7204728 M. auf den Güterverkehr. Gegenüber der Einnahme im Monat Februar 1908 ergibt dies eine Mindereinnahme von 550242 M. Die Gesamt einnahme im Januar und Februar 1909 beträgt Zeitungsschau. In ihren dieswöchentlichen „Rückblicken" (in Nr. 148) schreibt die „Nordd. Allg. Ztg." zu den vom Reichs tage bisher gefaßten Beschlüssen in Sachen der Reichsfinanzreform: „Der Reichstag hat in der verflossenen Woche zwei Ent scheidungen gefaßt, die für das Zustandekommen der Finanzreform von folgenschwerer Bedeutung sind und für das Gelingen des Werkes verhängnisvoll werden können: er hat am vergangenen DienStag die sogenannte Kotierungssteuer angenommen und am Donnerstag die Erbanfallsteuer abgelehnt, beides in unverhülltem Widerspruch gegen den klar dargelegten Willen und Entschluß der Verbündeten Regierungen. Der Reichsschatzsekretär, der preußische Finanz- und der preußische Handelsminister, sowie der Reichsbankpräsident haben die Gründe dargelegt, aus denen die sogenannte Kotierungssteuer von den Verbündeten Regierungen im Interesse der deutschen Volkswirtschaft bekämpft werden muß. Sie haben dargetan, daß diese Steuer nicht den Anforderungen der Gerechtigkeit entspricht, weil sie auf die individuelle Leistungsfähigkeit keine Rücksicht nimmt, daß sie in die Interessen der Einzelstaaten aufs schwerste eingreift, indem sie die diesen grundsätzlich überlassene Ein kommens-und Vermögenssteuer teilweise an sich zieht, daß sie die deutschen Erwerbsgesellschaften, die ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung sind und zu dem Aufblühen der Volkswirtschaft in starkem Maße beigetragen haben, aufs schwerste schädigt und damit zugleich den Wohlstand weiter Kreise mindert, daß sie den Handel sowohl mit inländischen, wie vor allem auch mit ausländischen Wertpapieren teils unmöglich macht, teils äußerst erschwert und somit Deutschlands Stellung auf dem inter nationalen Kapitalmarkt, insbesondere auch für den Fall eines Krieges schwer in Mitleidenschaft zieht. Die Reichstagsmehrheit hat sich durch diese von allen Sachkennern eingehend unterstützten Ausführungen nicht von ihrem Standpunkt abbringen lassen, ob wohl auch in ihren eigenen Reihen sich die Bedenken nicht unter drücken ließen. Die Reichstagsmehrheit hat sodann zwei Tage später die Erb anfallsteuer, die von den Verbündeten Regierungen als Ersatz für die Nachlaßsteuer eingebracht war, in allen Punkten abgelehnt und damit den wichtigsten Teil auS der Finanzresorm heraus gebrochen. Sie hat dies getan, obwohl seitens der Verbündeten Regierungen mit allem Nachdruck dargelegt worden war, daß die Erb schaftssteuer von allen Abgaben auf den Besitz die gerechteste ist, weil sie die Leistungsfähigkeit am meisten berücksichtigt, daß sie die einzige allgemeine Besitzsteuer ist, die sich einführen läßt, ohne in die Finanzverhältnisse der Einzelstaaten unerträglich einzu greifen, daß sie in der Ausgestaltung, die sie erhalten hat, die er werbenden Kreise in keiner Weise schädigt, und daß sie endlich, allein von allen Besitzabgaben, auch ohne Erhöhung der Sätze, dauernde steigende Erträge abzuwerfen vermag, fomit in erster Linie berufen ist, die bestehende Finanznot zu beseitigen. Die von der Reichstagsmehrheit eingebrachten Einwendungen sind in der langen öffentlichen Erörterung, die über die Frage statt gefunden hat, eingehend als unbegründet nachgewiesen worden. Gegen den Einwand, daß sie in das Familienleben eingriffe, ist, soweit dieser überhaupt begründet ist, in weitestem Maße ins besondere durch Freilassung des Mobiliars Vorsorge getroffen, wodurch eine Inventarisierung überflüssig wird, der Befürchtung einer besonderen Belastung der Landwirtschaft ist durch Einfügung der Bestimmungen über die Rentenzahlungen und über die Be rechnung des Wertes landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Ertragswert Rechnung getragen. Diese Vorlage der Verbündeten Regierungen hat den fast einmütigen Beifall von Wissenschaft und Praxis erfahren; die Einfügung der Erbschaftssteuer wird mit Recht in weiten Bolksreisen als ein unentbehrliches Korrelat gegenüber der gleichzeitig notwendig werdenden starken Inanspruch nahme der Verbrauchsabgaben angesehen. Durch die beiden Beschlüsse hat die Reichstagsmehrheit nicht nur die politische Gruppierung der Parteien auseinander gesprengt, die seit den Wahlen des Januars 1907 bestand, und sich für die Führung der Reichsgefchäfte als durchaus erfolgreich und nützlich erwiesen hatte, sie hat durch diese Sprengung nicht nur den damals erzielten Erfolg des geschlossenen Auftretens der bürgerlichen Parteien gegenüber der Sozialdemokratie illusorisch gemacht, sondern sie hat auch das große Werk der Reichsfinanz reform nach langen, schwierigen und mühsamen Verhandlungen kurz vor deren Abschließung überhaupt in Frage gestellt. Die Verbündeten Regierungen müssen von der neuen Mehrheit den Beweis erwarten, daß sie nach Ablehnung der Erbschaftssteuer Reformvorlagen zu bieten vermag, di« mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit vereinbar sind und nicht an die Quellen des Wohl stands des Landes rühren. Die Reichstag-Mehrheit wird sich dabei keinem Zweifel darüber hingeben dürfen, daß die Verbündeten Regierungen nie mals Steuern annehmen können und werden, welche insbesondere Industrie und Handel in ihrem Lebensnerv treffen. Die Ver bündeten Regierungen werden vielmehr jeden einzelnen der Steuervorschläge auf feine sachliche Berechtigung prüfen und werden, falls der Versuch gemacht werden sollte, ihnen durch ein Mantelgesetz oder in anderer Form Steuern aufzuzwingen, die sie für unannehmbar erklärt haben, eher das gesamte Reformwerk ablehnen, als daß sie Vorschlägen ihre Zustimmung geben, die der deutschen Volkswirtschaft dauernden Schaden bringen müssen. : - A - t' bevollmächtigten Minister v. Trolle zur Überreichung seines Beglaubigungsschreibens und hierauf dem Fürstlich Schwarzburgifchen Hausmarschall v. Motz zur Notifizierung des Regierungswechsel- in Sondershausen im Beisein des Vertreters vom Ministerium der auswärtigen An gelegenheiten, Geh. Legationsrat Kammerherrn v. Stieglitz, seiettiche Audienzen. Eine Paradewache vom Gardereiterregiment erwies den Herren die militärischen Ehrenbezeigungen. Anschließend fand eine Frühstückstafel statt, zu der die vorgenannten Herren Gesandten, sowie der Königl. Schwedische Legattonsrat Frhr. v. Essen und der Geh. Legationsrat Kammerherr v. Stieglitz mit Einladungen ausgezeichnet worden waren. Hierauf kehrte der Monarch nach Wachwitz zurück. Se. Majestät der König wird Sich Mittwoch, den 30. d. M. früh 6 Uhr 54 Min. mit Sonderzug vom Hauptbahnhofe zu einer Landesreise innerhalb des Regierungsbezirks Chemnitz nach Flöha bez. Kupfer hammer-Grünthal rc. begeben. AUerhöchstderselbe wird vom 30. Juni zum 1. Juli in Warmbad Wolkenstein, vom 1. zum 2. Juli im Schlosse Lichtenwalde Nachtquartier nehmen und am letztgenannten Tage nachmittags hierher zurückkehren. Dresden, 28. Juni. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg be gaben Sich gestern nachmittag in Begleitung der Hof dame Frl. v. Schönberg-Rothschönberg und des persön lichen Adjutanten* Hauptmann v. Elterlein vom Königl. Jagdschlösse Rehefeld auS nach Frauenstein, zum Besuche des dort stattfindenden Heimatsfestes. Auf dem Marktplatze nahmen die Höchsten Herr schaften den Festzua ab und wohnten dann dem daran anschließenden Festspiele bei. Hosterwitz, 28. Juni. Heute nachmittag ^4 Uhr empfing Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde den Königl. Schwedischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister v. Trolle in Audienz.