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restlag-, Amts- Nr. 265 Mittwoch den 13. November 1918 77. Jahrg. W und Llmgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Ein Aufruf des Ministers des Innern. In Dresden hat sich ein „Vereinigter revolutionärer Arbeiter« und Soldatenrat" gebildet. Cr hat sich in den Besik sämtlicber Maebt. mittel des Staates gesetzt. Die Garnison ist von Anfang an auf feine Seite getreten. Die Abgesandten des Bereinigten Arbeiter- und Soldatenrates haben dem unterzeichneten Minister erklärt, daß sie trotz aller von ihnen geplanten politischen Umwälzungen zweierlei aufrecht erhalten wollen: die öffentliche Sicherheit und die Versorgung des Landes mit Ernährungsmitteln und Rohstoffen. Die Erhslrung Ler Ordnung und Ernährung im Lande ist in der Tat das wichtigste Gebot der Stunde. Bricht die eine oder andere zusammen, so wird das Elend des ohnehin hart geprüften sächsischen Volkes und Landes unabsehbar werden. Dies zu verhüten muß der gemeinsame Wunsch aller redlich Gesinnten sein, gleichgültig, welchem Stand und welcher Partei sie angehören. ' Das Laud vor Unordnung und Hungersnot zu bewahren, ist nur möglich, wenn die Staatsmaschine, insbesondere aber alle Behörden und Dienststellen im Bereich des Ministeriums des Innern, in Tätigkeit bleiben, wenn alle Beamten, unbeirrt durch die politischen Ereignisse, unentwegt ihre Pflicht tun und wenigstens die laufenden Geschäfte erledigen. * Im Einverständnis mir dem Gesamtministerium richte ich an alle Beamten und Angestellten im Bereich des Ministeriums des Innern die dringende Aufforderung, auf ihren Posten auszuharren und ihre Pflicht wie bisher zu erfüllen. Ganz besonders wende ich mich mit diesem Ersuchen an diejenigen Beamten, denen die schwierige Ausgabe der Lebensmittelversorgung des Landes obliegt, Mehr als je muß in diesen schweren Tagen das Wort gelten: Ueber alles das Vaterland. Der Minister des Innern. (M. I.) gez. Dr. Koch. - Alle Postanstatten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzett Bestellungen entgegen, / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befärderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises, Fetner hat der Inserent in den obengenannten Fällen lein- Ansprüche, falls die Zeitlina verspätet, in beschränltem Umfange oder nicht erscheint, / (kinzel- verlaussprels der Nummer so Pfa, / Zuschriften sind nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schnftleitung oder die Geschäftsstelle, / Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW, 4S, Mb ^an-"mÄn -n^m E^en W Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beil.gengebshr das p°st°uNage Zu,ch,ag. , Für das Srscheinen de? Anzeig" an U "ll-n und Plätzen wird leme Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorübrtst r,», Ausschlag ohne Rabatt. X Oie Rabattsätze und R-ttosreis- haben üur bei Bal: blm^n Tagen Gültigkeit längere« Ziel, gerichtliche «nziehun, Inserenten bedingen die Berechnung de« Br.tt-Zetse» schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« GrfüHun-sott nicht ^Empfänger inn?rh.7 T«g?n7v°m RechnW Königlich« Amtsgericht un» den Stadtrat zu Wilsdruff Io.-strentamt zu Tharandt. für -ie Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Königliche MiMSrischer Erlaß. (M. I.) DaS Stellv. Generalkommando hat heute folgenden Befehl erlassen: 1. Im Interesse des Allgemeinwohl muß von jedem Offizier, Beamten und Unteroffizier verlangt werden, daß er auch unter den jetzigen Verhältnissen seinen Dienst nach besten Kräften weiter versteht; die Sicherheit und Ordnung, sowie die Volksernöhrung kann nur gewährleistet werden, wenn aste Kräfte hierzu vereinigt werden. Alle« Befehl«« des Stell«. Geuevalkomm««dos, die stets im Einvernehmen mit den Ad-eordnete« de» Nev. S»ld«ten- und Ardeiterrats erlassen wsrLe», ist auch Weiterhin F»!,» zn leisten. Sämtliche Abteilungen de» Steßv. Generalkommandos ardeNen IN der alten Zusammensetzung in gewohnter Weise weiter. 2. Es herrscht kein Zweifel, daß alle fiühcren Bestimmungen über Urlaub, Geld abfindung, Beköstigung und Verpflegung «olle Gültigkeit behaltrn. 3. Den Offizieren und Beamten ist es frUgesteltt, dort, wo der Dienst eS erfordert, zur Uniform die rote Binde anzulegen. 4. Einziehungen finden nicht mehr statt; wo Beorderungen noch laufen, find fit durch die Bezirkskommandot rückgängig zu machen. S. Hömtliche ErsatzformaUomn des Korpsb-reichs hader, sofort schriftlich hierher Meldung,n in folgender Form elvzurnchen: a) Wiesiel Vannschaslrn mußten nach drm Stand vsm S November 1vl» vorhanden sein? d) Wieviel Mannschaften find jetzt tatsächlich zur Stelle? c) Wieaiel Mannschaften find am 11 November ISIS beurlaubt? 6) Wieviel Mannschaften ,,n den uuler b) ge«eld«ten find außerhalb kom mandiert? «) ES ist anzugeben, welche Offiziere bei den Inkarnationen und den Unter abteilungen, Kompanien pp. zum Dienst zur Verfügung stehen, wer der Führer und der Feldwebel, Wachtmeister pp der Formation ist. t) Gleichzeitig ist zu melden, in welch« Weise d,r Dienst vor fich geht. «. Kokarden and Achselstücke, sowie OffizierSsibel find vorläufig nicht wieder an zulegen. Verbot der Kartoffeltrocknung. Mit Genehmigung des Staatssekretärs des KriegsernährungSamteS werden die Lieferungen von Speisekartoffeln an genossinschaflliche und gewerbliche TrocknungSbetriebe und Stärkefabriken bis auf weiteres verboten. Verarbeitet werden dürfen außer den bereis in den Fabriken befindlichen Mengen lediglich die zur menschlichen Ernährung nicht geeigneten sowie die unter einem Zoll großen Kartoffeln. Zuwiderhandlungen werden nach ß 17 der Bundesratsbekanntmachung »om 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprükungsstellen und die Versorgungs regelung mit Gefängnis bis zu 8 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu I5»0 Mark bestraft. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 10. November 1918. 314S Mimisteriu« de» Inner«. Mittwoch den 13. dieses Monats nachmittags von 2—4 Uhr Ausgabe von Spiritusmrkeu für sämtliche weißen Answeise und die rote» Ausweise von N». 156—405 und KtMsmrlttn siir KkitMWsMcl Mrolem »sni.j Karbid ist bis spätestens den 26. dieses Monat» beim Händler abzuholen. Nach diesem Zeilpunkte ist es den Händlern gestaltet, den noch vorhandenen Vorrat freihändig zu »erkaufen; der Anspruch auf Belieferung der Marken erlischt nach ge naintem Tage. Wilsdruff, a« 11. November 1»18. 5«» Der Stadtrat. Im EinversttnbniS mit dem HezirkSarzte wird die Beka»»1«ach»«> »0M 26. Oktober 1018, daß Verbot der Abheilung von Konzerten, Vorträgen, Schau spielen, Lustbarkeiten und öffentlichen Versammlungen betr., wieder aufgehoben. Wilsdruff, «« 12. November 181». »SS Der Stadtrat. Grumbach. Der unterzeichnete G«meind,»»rstand Hot »om ö. November 1918 ab folgende Geschästsstunden eingefühtt: Es ist geöffnet: Gemeindeamt: 8-12 und 2—6 Uhr, Sonnabends »—2 Uhr. Käuigl. Standesamt: 2-4 Uhr,. Sonnabends 12—2 Uhr. SteneroEinnahme und ,—12 Uhr, nachmittags geschlossen. Gemeindekafse: Sämtliche Verwaltungsstelle« bleiben Souuabeuds und an den Tage» »ar Feiertage» »ou nachmittag* 2 Ahr ab, an Sonn- u«d Feiertagen aber ganz geschloffeu. Grumbach, am 5. November 1918. .g. Der Gemeindevorftand. Weitere Ausdehnung der Volksbewegung. Die Bedingungen. Die Bekanntgabe der feindlichen Waffenstillstands- bedingungen trifft die deutsche Heimat in einem Augenblick tiefster, nicht mehr zu überbietender Erschütterung. Die Errichtung der sozialistischen Republik als bestehende Staatsform hat die Grundfesten der bisherigen Staats form umgeworfen und in diesem Moment stärkster An spannung aller EmpfindungSfühigkeit lesen und lesen wir die lange Reihe der Bedingungen, die der Versailler Krregs- rat für uns zusammengestellt hat. Nun ja, er hat recht gehabt, der Herr Clemenceau, als er in der Kammer erklärte, man habe Deutschland genau in der gleichen Weise behandelt wie Osterreuch- Ungarn. Also zunächst einmal: keine Verhandlungen, sondern bedingungslose Unterwerfung. Dann als nächstes Ziel die WehrloSmachurg auch des lebten und stärksten Gegners, damit er den Siegern auf Gnade und Ungnaö« ausgeliefert bleibt. Deshalb haben wir nicht etwa blot» das feindliche Gebiet zu räumen; wir haben ebenso Elsatz- Lothringen sofort preiSzugeben — worin bereits a«S- gedrückt liegt, daß eS von den Franzosen als ihr recht mäßiger Besitz behandelt werden soll, daß der Gedanke einer' Volksabstimmung über die staatsrechtliche Zugehörig-