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«S1. Dienstag, dm S 1874 »rz Mß.PMsfMO Der Weber Bormittags 9 Uhr, v. B. '247-49) Bürgermeister. Reichert. TagsSgeschichte. Satlo w. dmfel« undderEtadträche U», Elterlein, Grünhai«, Hartenstein. Johannaeov. amstadt-Löhnitz Nenstädtel, bei dem unterzeichneten Rath einzureichen. Crimmitschau, am 27. Februar 1874. zv seiner Vernehmung anher zu aestellen. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, Schettlern im BctretungSfulle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen, auch seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Wildenfels, am 27. Februar 1874. Carl Schettler «MS Ortmarmsborf hat sich über eine gegen ihn hier ergangene Anzeige zu verantworten. Da Schettler'S Aufenthaltsort hier unbekannt ist, so wird derselbe hiermit vorgeladen, sich spätestens Vormittags 12 Uhr, an Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle, im ErbgerichtSgasthofe, im Schmidt'schen Gasthose und in der Echeffler'schen Schankwirthschaft in Niederzwönitz aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Stollberg, am 25. Februar 1874. Mattblatt d« ««- richwämter Grünha^, 3». Königliches Gerichtsamt. Zumpe. Das Königliche Gerichtsamt das. Geißler. täglich Mit ^«»«ahrne MV»« tag». — Preis vierteljähr lich I» Ngr. — Jnser- tiousgebührr« die gespal» tme geile IO Pfenulge. — Jnseratenan«ayme für die «m Abende erscheinende O Namm« bi« «mmttta- ll Uh«. oco sretchstageö vertagt worden, Nachdem am ! langen und heißen Debatten das Eivilehegesetz genommen und das Abgeordnetenhaus am 24. ... vom Herrenhause vielfach angebrachten Veränderungen und Erweiterungen ea dloe zngestlmmt hat. BemerkenSwerth bleibt aber dabei, daß «ehre ftetstnnige Be stimmungen diese« Gesetze«, welche da« Abgeordnetenhaus »icht dmchzusetzen ver mochte, vom Henenhause durchgesetzt wurde». Gewiß et» höchst fluner Fast, daß ein« erste Kammer freisinniger ist, al« eine zweite. , Italien leidet bekanntlich sehr schwer an der Schwindsucht de« Staats- Bekanntmachung, eine erledigte Straßsnmeisterstelle betreffend. In hiesiger Stadt ist die zur Erledigung gekommene Straßenmeisterstelle sofort wieder zu besetzen. (2235—36) Mit derselben ist zur Zeit ein jährlicher Gehalt von 275 Thlr. —- — - und Lin jährliches Bekleidungsgeld von 25 Thlr. —- —- verbunden. Bewerber, welche derartige Stellungen bereits innegehabt, sich praktische Erfahrungen angeeignet und hierüber günstige Zeugnisse aufzuweisen haben, werden veranlaßt, ihre diesfälligen Gesuche sofort und spätestens 'Deshalb eben mußten jetzt schon zum Gewerbegesetze Nachträge und Verbesserungen — und diese enthält eben die Novelle zum Gewerbegesetze — eingebracht werde». Auch eine genaue Revision des Strafgesetzbuches stellt sich als höchst nothwendig heraus, da viele Vergehen uud Verbrechen zu milde beurtheilt find und wir ble Revision namentlich die Beseitigung der AntragS-Vergehen in« Auge fassen müssen, dann aber auch eine strengere Bestrafung der Verbrechen gegen die öffent liche Sicherheit, jugendlicher Verbrecher, schärfere Bestrafung der Körperverletzungen rc. rc. Endlich sollen auch die zweifelhaften Bestimmungen deS Strafgesetzbuches eine unzweideutige Fassung erhalte». Daß aber solche Nachträge (Novellen) zu Gesche», die erst vor wenig Jahren in Kraft getreten sind, etwa« äußerst Miß liches find, liegt auf der Hand. Noch ist alö besonders bemerkenöwerth vom Reichstage zu melde», daß die RcichötagSabgeordnetcn Völk und HinschiuS eine» Antrag auf Ausdehnung deS CivilehegesetzeS auf daS gesummte deutsche Reich nächstens im Reichstage einbringen wollen. Sollte aber das Eivilehegesetz wirklich ei» Dedürfntß für daS gesammte Kutsche Reich sein? Haben sich in Würtemberg, Sachsen rc. je noch Stimm n dafür erheben? Unsere- Wissen« nicht! Preußen- Regierung griff bekanntlich — und wie die Welt recht gut weiß, gar nicht ohne Zaudern und Widerstreben — gleichsam aus Rothwehr wegen deS mißlichen Kirchenstreite« zu diesem Gesetze. Liegt aber in den übrige» Staaten des deutschen Reiches ein gleicher oder auch nur ähnlicher Grund vor? Durchaus nicht! Ist also das Ctvilehegesetz fürs deutsche Reich eme Noth wendigkeit? Sicher nicht! Wozu also daS deutsche Volk in sei»er Gesammt- h.it mit einem Gesetze „beglücken und segnen" wollen, nach welche« niemand v-rla»gt? Man kann wahrlich gespannt kein, wie sich der Reichstag in Pleno gegen den Antrag von Völk und HinschiuS, wenn er wirklich noch ringebracht wird, verhalte» wird. Der Landlag in Preußen ist endlich am 26. Februar während der Dauer des Reichstage« vertagt worden, nachdem am 20. Februar da« Herrenhaus nach langen und heiße» Debatten da« Eivilehegesetz mit 8S gegen 51 Stimm« an- . Februar diese« Gesetz mit den Freiwillige Sudhastatton. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll auf Antrag der Erben weil. deS Hausbesitzers Earl Friedrich Harnisch in Niederzwön'tz da» zu dem Nachlasse desselben gehörige Hausgrun-stück Fol. 165 deS Grund - und Hypothekenbuchs, Nr. 162 V. des Brandkatasterö und Nr. 52 deS Flurbuchs für Niederzwönitz, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf g ewürdert worden ist, Die hohe Politik scheint trotz des sehr milden Winters Winterschlaf zu hallen. Aus keinem Lande Europa'S ist aus der verflossenen Woche irgend ein wichtiges politisches Cretgniß zu melden; allenthalben heißt eS: „Unter allen Wipfel« ist Ruh." Das deutsche Reich richtete auch i» der verflossenen Woche die Blicke vorzugsweise auf seine» Reichstag in Berlin, obwohl die verflossene Woche kaum einige interessante Debatten brachte, weil die drei wichtigen Gesetzentwürfe, welche dem Reichstage dieses Mal allerdings in rascher Folge zugegangen sind, gegen wärtig den Commissionen zur Vorberathung vorliegen. Diese drei wichtigsten Gesetzentwürfe sind: das ReichSmtlitär- und das Reichö-Pr ßgesctz und die Novelle zu« Gcwerbegesetz. Das Reichömilitärgesetz ist,für das deutsche Reich insofern »aS wichtigste, weil eS sich hier in erster Linie ' um das GeldbewilligungSrccht für das Reichs-Militärbudget durch den Reichstag und mehre andere ticfein- schneidende P^inctpfragen handelt. Der Reichstag hat das auch sehr wohl erkannt, deshalb hat er den Gesetzentwurf einer 28 Mitglieder starke» Commission zur Vorberathung überwiese». Ueberhaupt muß gesagt werden, daß der Reichs tag eS dieses Mal mit den ihm vorgelegte» Gesetzentwürfen viel ernster nimmt «Nd Vvn den früher so beliebten Jn-Pleno-Berathungen, wo die Sache gleich sam mit Dampf getrieben wurde, absteht; den» auch das Preßgefttz und die Noville zur Gewerbeordnung wurde» Commissivnen zur Vorberathung überwiese», und zwar ersteres einer Commission von 14 und letztere einer Commission von 31 Mitgliedern. Was bis jetzt aus den Vorberathungen dieser drei Commissionen t» dir Ocffentlichkeit gedrungen ist, so geht jede mit vollem Ernste und voller Hingabe an ihre Aufgabe, und bereit- sind von den Commissionen zum Militär- Lind Preßgesetz sehr wesentliche Verbesserunge» in die vvtgelegten Gesetzentwürfe gebracht worden. Bei der B-rathung der Novelle zum Gewerbegesetz werden aber die Geister in der betreffenden Commissionen jedenfalls stark aufeinander platzen, da namentlich über die Bestimmungen über den Contraktbruch die Ansich ten sehr weit auseinander gehe». Manche Abgeordnete find der Ansicht, daß dieser Gesetzentwurf schließlich al« Gesetz gar nicht zu Stande kommen dürste, weil viele seiner Bestimmungen schon in den CommissionSberathungen werden Aber Bord geworfen werden. UebrigenS muß hier noch erwähnt werden, daß S sich schon »ach 2 bi« 3 Jahren bitter rächt, daß die frühere» Reichstage viele Gesetze mit Dampf gemacht, so häufig die Jn-Pleno-Verathung beliebt habe».