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W rt, isliQsrb cigent. Amts- M Anzeikedlitt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. L«8 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - > — 45. Jahrgang. ' ' Dienstag, den 13. September 18S8 ziehen, feinster ntie bei icr, s-Wcrk. r. s»» >ss. Bl. ,Tüll- vandcrt ugnisse. SieJhre sche gut u. ilhaft so kau- Tie ks ukver In hand- ian aus wlange von «ukr. einen der- >e und h billi- tr. 35. ein Nach- >lung Auk- r im rant. tanten inach- »<I. Ä? Uhr: land. lia. » '/,s Das noth- »d. -l. 4 Uhr «. 8rad. Urwahlen für die Ergänzunaswahlen bei der Gewerbe kammer in Plauen betr. Nachdem die Vornahme der Urwahlen zur Ergänzungswahl bei der Gcwcrbekammer in Plauen angeordnet worden ist, werden alle in den Ortschaften des eine Wahlabtheilung bildenden Amtsgerichtsbezirkes Eibenstock wohnhaften Gewerbetreibenden, welche a) als Kaufleute und Fabrikanten mit weniger als 1900 Mk. aber mindestens mit 600 Mk. jährlichem Einkommen im Ortskataster abgeschätzt sind, oder b) ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören im Ortskataster mit mindestens 600 Mk. jährlichem Einkommen abgeschätzt, e) 25 Jahre alt und st) nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Ver brechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, aufgefordert, zur Vornahme der Wahl von zwei Wahlmännern den 30. September 1898 in der Zeit von 3 bis 5 Uhr Nachmittags in dem Sitzungszimmer der städtischen Kollegien z« Eibenstock oder dem Sitzungszimmer deS Semeinderathes zn Schönheide persönlich sich einzufinden, sich betreffs ihres Wahlrechts durch Vorzeigung der Quittung über Bezahlung der Einkommensteuer des zuletzt vorheraegangenen Einkommen steuertermins auszuweisen, die nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforder liche Legitimation beizubringen, auch soweit nöthig, das Vorhandensein der in ß 17 unter 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 vorgeschriebenen Erfordernisse nachzuweisen und ihre Stimmen abzugeben. Alle stimmberechtigten Personen sind wählbar. Schwarzenberg, am 9. September 1898. Königliche Amtshauptuiamlschlist. Frhr. v. Wirsing. P Urwahkll für die Ergänzungswahlen bei der Handels kammer in Plauen. Nachdem die Vornahme von Urwahlen zur Ergänzungswahl bei der Handelskammer in Plauen ungeordnet worden ist, werden alle in den Ortschaften des eine Wahlabtheilung bildenden Amtsgerichtsbezirkes Eibenstock wohnhaften Kaufleute und Fabrikan ten, welche ») mit mindestens 1900 Mk. jährlichem im Ortskataster eingetragenen Einkommen abgeschätzt, d) 25 Jahre alt und e) nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Ver brechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, sowie die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirke gelegenen fiskalischen und communlichen Gewerbsanstallen, Eisenbahn-, Schiffsahrts-, Bergwerks- und Steinbruchs- Unternehmungen, soweit sie den unter b und o angegebenen Bedingungen genügen, bez. den unter a angegebenen Steuercensus erreichen, ausgefordert, zur Vornahme der Wahl von zwei Wahlmännern den 3V. September 1898 in der Zeit von Vormittags 10 bis Mittags 12 Uhr in einem der nachstehend bezeichneten, für die Wahlabtheilung bestimmten Wahllocale und zwar dem Stadtverordneten-Sitzungszimmer im Rathhause zu Eibenstock, oder im Sitzungszimmer des Gemeinderaths zu Schönheide persönlich sich einzufinden, sich wegen des Wahlrechts durch Vorzeigung der Quittung über Bezahlung der Einkommensteuer des zuletzt vorheraegangenen Einkommcnsteuerterinins auszuweisen, die nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legiti mation beizubringen, auch, soweit nöthig, das Vorhandensein der in 8 17 unter 2 des Ge setzes vom 23. Juni 1868 vorgeschriebcncn Erfordernisse nachzuwciscn und ihre Stimmen abzugeben. Alle stimmberechtigten Personen sind wählbar. Schwarzenberg, am 9. September 1898. Königliche Amlshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. P Der zweite diesjährige Bezirkstag Mittwoch, den 21. September k. 3. von 4 Uhr Nachmittags a« im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauplmannschafl abgehallen werden, lungen sind öffentlich. Schwarzenberg, am 10. September 1898. Königliche Amlshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Die Vcrhand- Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Mühlenbcsitzcrs Aax UorltL in Sofa wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 16. Mai 1898 an genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 16. Mai 1898 bestätigt ist, hierdurch ausgehoben. Eibenstock, den 8. September 1898. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gcrichlsschreibcr: Aktuar Friedrich. In das Mustcrrcgister ist eingetragen: Nr. 324, Firma «e» Kol in Eibenstock u) ein verschlossenes Packet, angeblich enthaltend 50 Muster in Zeichnungen zu Kleider besätzen, Fabriknummern: 7109 bis 7158, d) ein dergl. Packet, angeblich enthaltend 50 Muster in Zeichnungen zu dergleichen, Fabriknummern: 7159 bis 7208, e) ein dergl. Packet, angeblich enthaltend 50 Muster in Zeichnungen zu dergleichen, Fabriknummern: 7209 bis 7258 und ä) ein dergl. Packet, angeblich enthaltend 50 Muster in Zeichnungen zu dergleichen, Fabriknummern: 7259 bis 7289 und 7291 bis 7309. Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 7. Septbr. 1898, Nachm. '/«4 Uhr. Eibenstock, am 9. September 1898. Königliches Amtsgericht. I. V.: Schilde, Ass. Hg. Bekanntmachung, das Jnnungswesen betr. Mit dem 1. April dss. Js. ist das die Abänderung der Reichsgewerbeordnung be treffende Reichsgesctz vom 26. Juli 1897 zum größten Theile in Kraft getreten. Oberbehördlichcr Anordnung zufolge weise« wir die im hiesigen Stadtbezirk bestehenden Innungen daraus hi«, daß st« nach Art. 6 Ziffer 1 dieses Gesetzes verpflichtet sind, biS zum 1. April 1888 die Bestimmungen ihrer Statuten und et waiger Nebcnstatutcn den Vorschriften des Gesetzes entsprechend umzugestalten. Anträge aus Umgestaltung und Errichtung von Innungen im hiesigen Stadtbezirke sind bei dem unterzeichneten Stadtrath« thunlichft bald anzu bringen. Die bestehenden Innungen, sowie Handwerker, die eine neue Innung gründen wollen, können Vordrucke der Normalftatuten, welche bei Einreichung von Staluten-Entwürfen unbedingt zu verwenden sind, sowohl für freie wie für Zwangsinnungen von dem unterzeichneten Stadtrath beziehen. Der Stadtrath ist gern bereit, den Interessenten mit Aufklärung zur Hand zu gehen. Eibenstock, den 9. September 1898. Dcr Ralh der Stadt. Hesse. Müller. Bekanntmachung. Nach einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. August 1898 ist bei allen Neubauten an einer leicht sichtbaren Stelle ei« Anschlag an zubringen, welcher in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift de« Stand, den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen der Bauherren und der Bauleiter angiebt. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden an den Bauherren und den Bauleitern, welche für deren Beobachtung in gleicher Weise verantwortlich sind, mit Geld strafe bis zu einhnndertfünszig Mark und im Unvermögcnsfalle mit Saft bis zn vier Wochen bestraft. Eibenstock, den 12. September 1898. Der Rath dcr Stadt. Hesse. Müller. Bekanntmachung. Die Straßenrcinigung wird von den Grundstücksanliegern, welchen sic rcgulativmähig obliegt, noch nicht gehörig durchgeführt. Von den städtischen Arbeitern wird nur die an städtisches Areal grenzende Straßenfläche gereinigt. Vernachlässigung dcr Straßcnreimgung wird bestraft. Eibenstock, den 12. September 1898. Der Rath dcr Stadt. Hess«. Müller. Nr. 4 des I. Nachtrages zu dem Verzcichniß dcr dem Schank- und Tanzstättenvcrbot unterstellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, am 12. September 1898. Hesse. Müller. Die Ermordung der Kaiserin von Oesterreich. Eine furchtbar erschütternde und empörende Kunde durcheilt die Welt: Kaiserin Elisabeth von Oesterreich ist am Sonnabend in Genf von einem italienischen Anarchisten ermordet worden. Unter oem ersten Eindruck dieser Nachricht wird da« innigste Mitgefühl mit dem tragischen Loose der hohen Frau womöglich noch übertroffen von wüthendem Zorn über den elenden Mord buben, welcher den TobcSstahl gegen sic zückte. Man greift sich an den Kopf und fragt sich, wie ein denkender und fühlender Mensch, der nicht völlig verthierl ist, ein Weib sich zum Opfer auScrjchcn kann, da« freilich auf den höchsten Höhen des Leben stehend, doch vom Schicksal schwerer getroffen war als Millionen der Geringsten dieser Erde, da» den einzigen Sch» aus schreck ¬ liche Weise verlor, baß soeben erst durch eine schwere Krankheit an den Rand de« Grabes gebracht war und das, fern von aller Politik, das einfachste, harmloseste Leben führte und im Wohllhun, in der Linderung menschlicher Leiden seine schönste Aufgabe sah. Zur Ehre der Menschheit drängt sich unwillkürlich die Hoffnung auf, der Mörder müsse, geistig völlig verrückt, da» Bewußtsein seiner Thal nicht gehabt haben. Aber sieht man auf die Geschichte der letzten Zeit zurück, so muß man leider alsbald sich bekennen, daß anarchistische Scheusale vor den bewußten schändlichsten Greuclthatcn keine Bedenken hatten. Der Präsident dcr französischcn Republik, Earnot, hat unter dem Dolche eine« anarchistischen Mörder» geendet, erst vor zwei Jahren erfuhr der spanische Ministerpräsident Eanova« del Eastillo da» gleiche Schicksal. Immerhin waren c» Männer, waren e« Politiker in leitender Stellung, denen verbrecherische Verblendung eine Schuld an den herrschenden gesellschaftlichen Zuständen bei messen konnte, welche Anarchismus u. Sozialdemokratie Umstürzen wollen. Kaiser Alexander II. fiel durch Nihilistcnhanb, gerade al» er im Begriffe stand, dem russischen Volke eine Konstitution zu geben. Gegen König Humbert, gegen EriSpi und andere sind Mordanschlägc verübt worden, wie schon i. I. 1878 durch Hödel und Nobiling gegen den vom deutschen Bolle auf» Höchste ver ehrten Kaiser Wilhelm I. Aber auch vor dem brutalen, einfachen Massenmord ganz unpolitischer Persönlichkeiten sind anarchistische Scheusale nicht zurückgeschrcck:. Wir erinnern nur an den Bom benwurf im Licco-Thcater in Barcelona i. I. >893, wo 23 Per sonen getödtet und 45 verwundet wurden, an eine Reihe von Anschlägen in Pari« usw.