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Regulativ für die Coursuotirungen auf der Börse zu Leipzig. 1) Die Course, auch die der Wechsel, werden in einem Nebenzimmer auf der Börse jeden Wochentag Mittags halb L Uhr notirt. 2) Die Makler haben sich zur angegebenen Zeit insgesammt pünctlich daselbst einzufinden, an der Tafel Platz zu nehmen und der Reihe des SitzenS abzustimmen. 3) Der Börsensecretair, welcher das Protocoll führt, ruft die Valuta auf und notirt die Angaben der Makler. Im VerhinderungS- hat er dafür zu sorgen, daß ein anderer Notar, dessen Wahl den Börsenvorstehern obliegt, seine Stelle vertritt. 4) Den Vorsitz und die Leitung hat einer der Börsenvorsteher, welchem zwei vom Vorstande monatlich aus den Börsenbesuchern hlte Beisitzer beigegeben werden. 5) Der Vorsitzende hat über die strenge Beobachtung des Regulativs zu wachen und insbesondere darauf zu achten, daß für jede te Valuta jedem anwesenden Makler das AbstimmunaSrecht gewahrt wird. K) Der Vorsitzende und die Beisitzer haben sich allen Einflusses auf die Abstimmungen der Makler rücksichtlich der Höhe der 'e zu enthalten. Doch steht ihnen nicht nur das Recht zu, sondern sie haven auch die Verpflichtung, nach der Abstimmung e, ihrer eigenen Erfahrung gemäß wahrheitSwidrige Angaben der Makler zur Kenntniß des Börsenvorstandes zu bringen, die Beschwerden anzunehmen, den betreffenden Makler zur Verantwortung darüber zu ziehen und nötigenfalls den Stadtrath in Kenntniß zu setzen hat. 7) Die Makler haben den auf die Geschäftsführung bezüglichen Anordnungen des Vorsitzenden unweigerlich Folge zu leisten. 8) lieber die Form d.eS CourSzettelS so wie die Aufnahme und den Wegfall von Notizen in demselben entscheidet der Börsen- d. In Bezug auf Notirung von Staatsanleihen bleibt der Staatsregierung das Recht Vorbehalten, Anordnungen zu ertheilen. 9) Bei den Notirungen sind nur solche Gebote oder Angebote zu berücksichtigen, welche nicht kraueo Courtage gelhan sind. Bedingte Gebote und Angebote, z. B. solche, bei welchen der Abschluß des Geschäfts von einer gewissen Notiz abhängig gemacht cd, oder eine gewisse Kategorie von Briefen oder Stücken den Gegenstand des Handels bildet, bei denen der Kaufpreis erst nach iger Zeit, oder nicht in Casse, sondern in einer anderen Valuta gewährt werden soll, Zeitgeschäfte u. s. w. dürfen keinen Einfluß ' die Notirung äußern und von den Maklern nicht als Unterlage der Cassacourse benutz: werden. 10) ES ist gestattet, daß wenn ein Theil der Makler nur Geld, ein anderer nur Briefe für eir mit ien Disconto sie gehandelt wurden, ob Valuta fehlten oder unverkäuflich waren. Wenn während der Börsenzeit bei einer Valuta hwaukungen eintreten, so sind die verschiedenen bezahlten Course derselben anzugeben. Die Angabe von Zeitcoursen, wenn sie als e bezeichnet werden, ist nachgelassen. Wenn sich für eine Valuta weder Gebot noch Angebot ergiebt, so wird sie nicht auSgefüllt. 11) Die Makler haben bei Feststellung der Course ihr Urtheil nur auf Grund der ihnen vorgekommenen Geschäfte und des »des der Valuten überhaupt, über den sie sich möglichst genaue Kenntniß zu verschaffen haben, abzugeben, willkürlicher Ab- Kungen sich zu enthalten, auch nicht durch ihre Collegen oder die Börsenbesucher sich bestimmen zu lassen. 12) Dem Börsenvorstande bleibt das Recht Vorbehalten, Usancen, nach Befinden mit Zustimmung der Börsenbesucher, festzu-e n und nach erfolgter Genehmigung des Raths der Stadt Leipzig und unter Bezugnahme auf dieselbe zu veröffentlichen. 13) Aenderungen dieses Regulativs bedürfen der Genehmigung der StaatSregierung. Geffentliche Sitzung der Leipziger polytechnischen Gesellschaft den -4. MLrz 1885. Nach Eröffnung der Sitzung theilte der Vorsitzende, Herr Hirrel, der Versammlung mit, daß folgende Zeitschriften die Bibliothek eingegangen seien. 1) Hamburger Gewerbe-Blatt 1863, IV. Quartal; 1864, I. U. Quartal und außerdem Nr. 25—32. Geschenk des Verlegers. 2) Die Fortsetzungen des Dresdner Communal-Blattes, der Her Gewerbezeituvg, der Würzburger Gemeinnützigen Wochen- nnd der Wochenschrift des Niederösterreichischen Gewerbe- Lj Berliner Industrie-Zeitung. IllustrirteS Organ für die «muten deutschen Gewerbe. 1865. Nr. 10. 4) Eine Probenmmner der neuen, im Verlag von Carl B. tu Leipzig erscheinenden Wochenschrift »Leipziger Börsenhalle. « für Handel und Geldverketzr, Industrie, Transport- und cherungswescn." Weiter macht Herr vr. Hirzel die erfreuliche Mittheilung, daß u Vau eine- eigenen GesellschaftShause« mehrfache Geschenke ^ Zzen sind. Herr Banquier Plaut hat 5V Thlr. geschenkt, ßerrauuter unter dem Motto »Glück auf! * 10 Thlr., Herr Vr. Schersll 10 Thlr., Herr Chemiker Heinze 3 Thlr Letzterer ist vor kurzem nach Buchholz übergesiedett, will aber dessenungeachtet Mitglied der Gesellschaft bleiben und seinen Jahres beitrag zahlen. Ferner hat Herr Schlossermeister Schulze den Beschlag von drei einfachen Tbüren im Werthe von 10 Thlr. zu gesagt. Allen diesen Herren sprach Herr vr. Hirzel im Namen der Gesellschaft den wärmsten Dank aus. Ferner zeigt Herr vr. Hirzel noch an, daß nächsten Freitag der blinde Rechenkünstler P. Chhbiorz in der Gesellschaft seine Kunst zeigen werde. Hierauf hielt Herr vr. Ndo Schwarzwäller einen Vor trag über die Kartoffelkrankheit, dessen Hauptinhalt hier folgt. Als Franz Drake, oder wer sonst die Kartoffel in Europa eingeführt hat, die ersten Knollen zu uns brachte, dachte er gewiß nicht entfernt an die Wohlthat, die er vielen Tausenden der später Lebenden damit erweisen würde. Heut zu Tage ist die Wichtigkeit der Kartoffel wohl überall hinlänglich anerkannt. Recht deutlich wurde man aber an den Werth dieses einfachen Gewächses erinnert, als im Jahre 1847 nach einer im allgemeinen und so auch im Bezug auf die Kartoffeln sehr dürftigen Ernte des Vorjahres die verschiedenartigsten Maßregeln ergriffen wurden, um die Ver wendung der Kartoffeln zu anderen Zwecken als dem der mensch lichen Ernährung zu verhindern. Ihren eigentlichen Zweck ver fehlten freilich diese wohlgemeinten Maßregeln gänzlich; so führte das Verbot des Branntweinbrennens einfach dahin, daß man die