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WaöenauerAnzeiger Zeitung siir ThmM, öeismkrs, Sch, SbmmW, LSdM, SpeW O. Amtsblatt für den Stadttat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnementspreis 7 Mark vierteljährlich. -- Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Psg., für auswärtige Inserenten 20 Psg., Reklamen 30 Psg., im amtlichen Teil 35 Pfg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. RWM 143. Fernsprecher: Amt Deuben 2120 MMg, hkN 3. TeDM 1918. Drahtanschrift: Anzeiger U. MMg. ÄmUichtr Teil. Feliensmiltrsavgabe in der Woche vom 2. bis 8. Dezember i9I8. Käse am Dienstag in den Buttecverkaufsstelleu auf Abschnitt Nr. 94 der Lebensmittelkarte und einen Dezember-Abschnitt der Landessperrkarte Vs Pfd. für 35 Psg. Brotaufstrich am Mittwoch auf Abschnitt Nr. 95 der Lebens mittelkarte 200 Gramm siir 36 Pfg. Lindergerstenmeht am Donnerstag auf Abschnitt II der Nährmittel karte 1 Pfund siir 80 Pfg. Suppen am gleichen Tage auf die Nährmiltelkarten 6 und o je V? Pfund, L V4 Pfund. Preis für l Pfund 94 Pfg. Weisskraut in den Grünmarenhandluttgen zum Preise von I I Pfg. für l Pfund frei erhältlich. Rabenau, am 2. Dezember 1918. Der Stadtrat. Erwerbslosenfürsorge. Die am 27. d. M. erlassene Bekanntmachung über die Erwerbslosenfürsorge wird insoweit abgeändert, als Unterstiitzungsanträge nur im Rathause — Registra tur — angebracht, dort auch die Unterstützungsbestimmungen eingesehen und Auskünfte eingeholt werden können. Im übrigen hängen die zur Reichsverordnung über die Erwerbslosenfürsorge erlassenen örtlichen Aussührungs- bestimmungen von heute ab 14 Tage lang im Rathause am Ratsbrette aus. Rabenau, am 30. November 1918. Der Stadtrat. WWlltklsllchW MM-EMD Nach der, Neichsverorduung vom 20. Nooeinber 1918 hat jeder vom Militär Entlassene, der vor seiner Ent lassung einer ärztlichen Untersuchung auf das Vorhanden sein von Ungeziefer und übertragbaren Krankheiten nicht unterzogen worden ist, unverzüglich bei der nächsten militärischen Behörde oder bei der Ortsbshörde sich zu melden, damit von dieser diese Untersuchung herbeigesührt werden kann. Hier wohnhafte, nach dem 19. November vom Militär Entlassene haben dieser Vorschrift sofort nach zukommen. Rabenau, am 2. Dezember 1918. Der Bürgermeister. Nachstehende Vorschriften ivcrden mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, das; gegen Zuwiderhandelnde streng vorgegangen werden wird. Rabenau, am 30. November 1918. Der Bürgermeister. Vorschriften zur Erhaltung der Reinlichkeit und Verkehrssicher heit auf den Wegen innerhalb der Stadt Rabenau. Mit Zustimmung des Stadtgemeinderates wird fol gendes bestimmt: § I. Jede Verunreinigung der Wege innerhalb des Stadtbezirks Rabenau ist verboten. Als Verunreinigung in diesem Sinne ist insbesondere auch das Wegwerfen von Obstrestcn, Papier usw. zu verstehen. , ß 2. Die Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, für die Reinhaltung der Fußwege längs ihrer Grundstücke mit besorgt zu sein und zu diesem Zwecke an jedem Sonnabend und an jedem sonst vor einen Feiertag fallen den Wochentage die Fußwege gründlich zu reinigen oder reinigen zu lassen. 8 3. Die Reinigung hat zu ersolgen n) bei gepflasterten Fußwegen durch sorgfältiges Kehren und nötigenfalls durch gründliches Spülen mit reinem Wasser. 6) bei Kiesfutzwegen durch Beseitigen jedweden Un rates. Der zusammengekehrte Schmutz und Unrat ist sofort auf unschädliche Weise — am besten durch Unterbringung in der Aschengrube zu beseitigen. Derselbe darf also weder liegen gelassen, noch in die Schnittgerinne, auf die Fahrbahn oder in die Sinkkasten der Schleusen gekehrt werden. 8 4. Die Benützung der Fußwege zum Abladen von Materialien — Kohlen und dergleichen — ist verboten. § 5. Bei Schneefall sind die Fußwege in gang barem Zustande zu erhalten. Hierbei ist folgendes zu beachten: a) der frischgefallene, lockere Schnee ist möglichst sofort vom Fußwege zu beseitigen; k) von den Dächern auf die Fußwege gefallene Schnee massen müssen umgehend entfernt werden; o) wenn bei starkem, anhaltenden Schneefall eine sest- getretene Schneedecke entsteht oder durch Frost so genanntes Glatteis eintritt, sind die Fußwege in ihrer ganzen Ausdehnung gehörig zu bestreuen. Das Streuen ist so oft zu wiederholen, als es die Sicher heit des Verkehrs erfordert; cl) als Streumaterial ist Sand zu verwenden. 8 6. Bei eintretendem Tauwetter ist die aus den Fußwegen vorhandene Schnee- und Eisdecke mit tunlichster Beschleunigung zu beseitigen; die abgelvsten Eisstücke sind kleinzuschlagen und auf der Fahrbahn der Straße auszubreiten. Au den Dächern überhäugende Schnee- und Eis- massen (Eiszapfen) sind, soweit sie die Sicherheit des Verkehrs gefährden können, zu entfernen. 8 7. In den Gehöften vorhandene Schneemassen dürfen nicht auf den Straßen aufgebracht werden. 8 8. Für die Erfüllung der vorstehenden Verpflich tungen sind die Besitzer der Grundstücke und, wenn der Besitzer auswärts wohnt, auch die Vermalter der Grund stücke verantwortlich. 8 9. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark geahndet, auch ist die Stadtgemeinde be rechtigt, nötigenfalls die Reinhaltung auf Koste» der säumigen Besitzer vornehmen zu lassen. Rabenau, am 7. November l918. Der Bürgermeister. Rodelverbot. In Rücksicht auf die Verkehrssicherheit und die für die Rodler selbst bestehenden Gefahren wird das Rodeln auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen (auch anf der Weststratze) verboten. Zuwiderhandlungen werden mit der Wegnahme des Schlittens und mit Geld bis zu 75 Mk. oder entspre chender Haft bestraft. Eltern und Erzieher haften für ihre Kinder. Rabenau, am 2. Dezember 1918. Der Bürgermeister. Lokales und Sächsisches. Rabenau, 2. Dezember 1918. * Die Zwischeuscheiue der achten Kriegsanleihe können laut Bekanntmachung im Anzeigenteile von heute ab in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden. * Wichtig für Rentenempfänger. Bei der herrschen den Knappheit an Geldmitteln fällt es der Post immer schwerer, siir die Auszahlung der Arbeiter- und Militär renten das zur Begleichung der zugehörigen Pfennigbeträge nötige Kleingeld zu beschaffen. Den Rentenempfängern wird daher dringend empfohlen, sich bei Abhebung ihrer Gcbührnisse so einzurichten, daß sie den an der Mark fehlenden Pfennigbetrag zurückzahlen können. * Eine kirchliche Stimme zur Trennungsfrage von Kirche und Staat. Die Superintendantur Leipzig (Obcrkirchenrat 0 Cordes) veröffentlicht darüber folgende Äußerung: Die geplante Trennung von Kirche und Staat beschäftigt naturgemäß die weitesten Kreise unseres Volkes. Im Interesse nicht nur der Kirche, sondern auch des Staates dürften folgende Forderungen weitester Zu stimmung gewiß sein: Nicht willkürlicher Machtspruch einer einzelnen Gruppe, sondern der Gesamtwille des Volkes hat die Entscheidung in dieser so tief in alle Verhältnisse eingreifenden Frage: Der. Kirche ist vor Durchführung der Trennung eine ausreichende Übergangs zeit zu gewähren, damit sie künftig ihre Verhältnisse selbständig zu ordnen vermag. Jede unsoziale Härte des Staates gegenüber den Angestellten und Ruhegehalts- empsängern der Kirche und jeder Eingriff in den stiftungs- gemäßen Besitzstand der Kirche müssen vermieden werden. * Die bisherigen einschränkenden Bestimmungen über Radfahren sind für den Bereich des stellvertr. Generalkommandos 12 aufgehoben. Die Bestimmungen über Rohstoffbeschlagnahme (Gummi) werden dadurch nicht berührt. Dippoldiswalde. Ferkelmarkt. Von den auf getriebenen 5 Ferkeln wurden 2 verkauft zum Preise von 75 Mark für das Stück. Plauen. Die Brauerei zum Felsenkeller zahlt für das letzte Jahr eine Dividende von 12V2 Prozent. Kamenz. Der Schulknabe Lähner, der von seinem Kameraden Walter wegen eines Diebstahls verraten wor den war, lauerte diesen auf dem Schulwege ab, hielt ihm eine» geladenen Revolver an die Stirn und sagte: „Ich erschieße dich!" Walter wehrte mit der linken Hand ab, der Schuß ging los und dem W. durch die linke Hand, die derart verletzt wurde, daß W. ins Barmherzigkeits- stift gebracht werden mußte, wo ihm wahrscheinlich mehrere Finger abgenommen werden müssen. Meerane. Dieser Tage versuchten Mitglieder eines auswärtigen, der Gruppe der unabhängigen Sozial demokraten angehörigen S.-Rates, die auf einer Loko motive hier anlangten, den Vorsitzenden des hiesigen S.-Rates, Stadtverordneten Schleicher, sowie den gesamten Stadtrat zu verhaften. Der Versuch mißlang. Plauen i. V. Einbrecher entwendeten bei einem Büchsenmacher aus dem Schaufenster Jagdgewehre im Werte von über 1000 Mark. Kleine Nachrichten. Der Rat der Volksbeauftragten hat beschlossen, die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalver sammlung am 16. Februar stattfinden zu lassen, vorbe hältlich der Zustimmung der am 16. Dezember 1918 zusammentretenden Reichsversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands. Die Kosten der Bewachung der neutralen Zone werden auf die Reichskasse übernommen. Alle transportfähigen Kranken und Verwundeten werden aus den deutschen linksrheinischen Gebieten nach den Gebieten der Brückenköpfe übergeführt. Die Mackensen-Armee muß wegen der völlig unge rechten Auslegung der Waffenstillstandsbedingungen durch die Entente in Ungarn interniert werden. An der Futterkrippe! Lebhafte Bedenken erregt die fortgesetzte Vergeudung von öffentlichen Geldern durch die derzeitigen Machthaber, insbesondere durch den Ber liner Vollzugsausschuß. Die Mitglieder des Vollzugs ausschusses beziehen außer ihren Tagegeldern von 50 Mark noch Aufwandsentschädigung von 100 bis 150 Mark täglich! — Es giebt also auch in der Republik schon ganz gutbezahlte Posten, die wenig zu dem Ver dienst eines Arbeiters passen. Sonst gilt im übrigen in der Republik wohl die Gleichheit für alle — bloß im Punkte Geld hört schon die Gleichheit auf. Die Schweiz lehnt die Anerkennung der jetzigen bayrischen Regierung ab. In Köln wurde von einem Bagagewagen der dort durchziehenden Truppen eine Kriegskasse mit 100000 Mark gestohlen, und in Ler Nacht wurden aus einem dortigen Bankhause 107 000 Mark geraubt. Die Tschechen sperrten die Braunkohlenausfuhr Nordwestböhmens nach Deutschland. Die Stadt Brüx wurde von den Tschechen nach er bittertem Kampfe besetzt. Die Tschechen sind im Anmarsch gegen Glatz in Schlesien. In Kudowa rechnet man stündlich mit dem Einfall der Tschechen. Nach Mitteilung der Wassenstillstandskommission verlangt der Verband, daß die letzten deutschen Truppen bereits am 4. Dezember 6 Uhr vormittags den Rhein überschritten haben. Nach Absicht der englischen Regierung sollen alle Deutschen in England nach Deutschland zurückgeschickt werden.