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.zeürmg unö Anzeiger sür Dippol-iswal-e, Schmie-eberg «.L Sonntag den 1 Januar 1922 Amtliche MmtmachüM ArVettgeber miv Behörden, ausschneiden! S40 M. Die > auf dem Steuerbuch von der Gemeinde Vorschlagsliste des der Angestellten. am 29. Dezember l92l I530ck ff. sür den Steuerpflichtigen, für die Ehefrau, für zu berücksichtigende minderjährige Kinder oder mittellose Angehörige und zur Abgeltung der Abzüge. und der kommen Vorschlagsliste der Ortsgruppe VIppoltlllVüUü Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes, z An dem durch dte Verordnung vom 11. (Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 861) für Zur Vsdl ü»r vvck Lr»»1,wäoo»r lär öi« Lugsstslltsvvsrsivbsruvg sind, wie in der hiesigen Bekanntmachung vom 20. ds. Mts. bereits veröffentlicht, folgende Vorschlagslisten von den versicherten Lvk«>t»Utüi> rechtzeitig hier eingereicht worden. Vorschlagsliste des LUtz-mvioov 1r stell LoreeteUtso- „(KIL)' Liwüv» W Durch die rechtzeitig hier abgegebene Erklärung der be vollmächtigten Vertreter sind die Vorschlagslisten ä, k und L als wir »lvaväer vvrduvAev zn betrachten. (§8 14 und 15 der Wahlordnung vom 3.,7. 1912 (— Reichsgesetzblatt Seite 422). vr» k»>t»d»vptw»vv,ed»tt V1ppvläl»v»!lj», , auf je 13 Sitzungen (del letztere« Versteigerungen usw. dazu). Der zugelassenen erleichterten Verfahren hat sich nichts geändert. Finanzämter Dippoldiswalde «ad Heidenau, am 30. Dezember 1S21. Bekanntmachung. » ^Vom 1. Januar 1922 ab befindet sich das hiesige Spar- kassen-Erpeditionszimmer im Grundstück des Direktors Flasche. LslaLllrckUirlwwa, am 30. Dezember 1921. vlo 8p»r»»«»»p»rv»lt»vr. 1 Lsküduve öor L wäListnurso llllck Ldravlillvz. Durch das Gesetz, zur Aenderung des Einkommensteuer gesetzes vom 20. Dezember 1921 (Neichsgesetzblatt S. 1580) sind mit Wirkung vom 1. Januar 1922 die in 8 46 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Ermäßigungen des vom Arbeitslohn einzuhaltenden Betrags für den Steuer pflichtigen, die Ehefrau und' die Kinder verdoppelt und die Ermäßigungen zur Abgeltung von Abzügen verdreifacht worden. Bei der Ausstellung der Steuerbücher sind die Trhöhungeu in der Regel noch nicht berücksichtigt worden. An Stelle der auf dem Steuerbuch eingetragenen Jahresbeträge der Ermäßigungen von 120 M. sür den Steuerpflichtigen, 120 M. für die Ehefrau, 180 M. für jedes zu berücksichtigende Kind oder für mittellose Angehörige/ deren Berücksichtigung das Finanzamt'zugelasten hat, und von 180 M. zur Ab geltung der Abzüge, treten von der ersten Lohnzahlung im Kalenderjahr 1922 folgende Beträge: Vorschlagsliste der Ortsgruppe HlflMrl»! (MudüM) des Deutschnatlonalen Handlungsgehilfenvrrbande«. z Akp» da DM DM «m «edürdmO dte Zeile SO0PD.-«agM»D«D Bek tarnen 900 Alls Ilippwlilismralil», islsoamm Mail. Geschäftszeit: Werttags '/r9—>/2l und 2—^ Uhr, Sonnabends nur >/r9—>/r l Uhr. 8 o/o Lose» bei täglicher Verfügung. Ausführung von Vdvrv«1ü0llüvv 1» frü^r Uüda nach allen Orten Deutschlands. Lvivv Lostov Lsiua Sp»80ll. Vermittelung von äa voll VsrkLaksri von Varlpspioron. Loplavlas» Llvrisdave vov ivdaal« Fernsprech-Anschluß Nr. 2 und 21. Postscheck-Konto Dresden Nr. 113 217. Gemeinde - Verbands - Sparkasse Schmirdeberc Montags bis Freitags vorm. 8—1 and nachm. 3—5 Uhr, an Tagen vor Sonn- und Festtagen 'von 8 Uhr vorm.'bis 2 Uhr nachmittags geöffnet. Die Einlagen werden vor« Votz« «tm« kio- dS« Awg« var» «I»i» Aücik LtwijMi i Irm! W ncklschmi tznlmmr Gemelndegtro-Konto Nr. 2. Postscheck-KontoLetpzig Rr. 27040 Fernsprech-Anschluß Nr. 27 Amt Kasdorf. AI« Mitglied der öffentlichen Lebensversicherungsanftalt der Karkassen ist die Sparkasse Vermittlungsstelle für Lebens- und Rentenversicherungen. ^Bekanntmachung, betreffend die neuen Vorschriften W über die Eintommenstener vom Brbeitstohu. lohneS für kürzere Zeiträume auf volle 10 Pf. nach unten abzurunöen. ll. VormsllckavU chv «IlldadüN«»» 8t«v«rdatfüev. 1. Verwendung von Steuermarken. Die Steuermarken sind von der ersten Lohnzahlung im Kalenderjahr 1V22 ab tn die iosen Elnlagebogen des Steuer buchs elnzukleben und zu entwerten. In dte bisherigen Steuer karten sind Steuermarken für die nach dem 31. Dezember 1021 erfolgten Lohnzahlungen nicht mehr einzukleben. 2. Unmittelbare Einzahlung oder Ueberwelsung. Arbeitgeber, denen die unmittelbare Abliefe rung der einbehallenen Betrüge gestattet worden ist, und Behörden (mit Ausnahme solcher, denen die Ablieferung nach dem erleichterten Verfahren genehmigt worden ist) haben von der ersten Lohn- oder Gehaltszahlung im Kalenderjahr 1922 ab die einbehallenen Beträge nicht mehr an die Stadt- oder. Ortssteuereinnahme, sondern an die sür ihre Betriebs ställe oder ihren Sitz zuständige Finanzkasse abzuliefern. Die einbehallenen Beträge sind unmittelbar nach der Lohn zahlung in einer Summe ohne Beifügung von Gesamt-»oder Einzelnachweisungen, jedoch unter der Bezeichnung als Steuerabzüge und unter Angabe der Lohnpertode und der ge nauen Anschrift des Arbeitgebers oder der Behörde (Kaffen stelle) an die Finanzkaffe einzuzahlen oder zu überweisen. Der Arbeitgeber oder die Behörde hat für jeden Arbeit nehmer von der ersten Lohnzahlung im Kalenderjahr 1922 ab ein Steuerüberroetsungsblakk zu führen. Die Ueberweisungsblätter können von Anfäng Januar 1922 ab von den Finanzämtern unentgeltlich bezogen werden. In dem Ueberweisungsblatt ist vom Arbeitgeber bei jeder Lohn oder Gehaltszahlung der Tag der Auszahlung, der gesamte Verdienst und der einbehaltene Steuerbetrag elnzukragen. Am Schluffe jeden Kalendervierkeljahres sind dte Steuerüber- wetsungsblätter aufzurechnen, dte Summen in Nachweisungen, die nach Wohnsitzgemeinden der Arbeitnehmer — in Dresden nach Finanzamtsbezirken — getrennt aufzufiellen sind, zu übertragen und mit den Nachweisungen und einer Zusammen stellung bis zum Schluffe des dem Ablauf des Kalendervtertel- jahrs folgenden Monats, erstmalig also bis zum 30. April 1922, an das für die Betriebsstätte des Arbeitgeber- zustän dige Finanzamt abzuliefern. Die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Ein kommensteuer vom Arbeitslohn vom 3. Dezember 1921 (Zen- tralblatt für das Deutsche Reich Seite 913), in denen die Muster der Steuerüberweisungskarte, der Nachweisung und der Zusammenstellung abgedruckt sind, können im Buchhandel bei Carl Heymanns Verlag, Berlins. 8, Maurerstrahe 43/44, bezogen werden. im Falle der Zahlung des Arbeitslöhne- für volle , Kalendermonate monatlich je 20 M. für den steuerpflichtigen und die Ehefrau, 30 M. für jedes Kin- sowie für mittellose Angehörige, deren Be rücksichtigung daS Finanzamt zugelaflen hat, und , 45 M. zur Abgeltung der Abzüge: / im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle / , Kalenderwochen je 4,80 M., 7,20 M. und 10,80 Mark w ö ch e n t l i ch; , im Falle -er Zahlung des Arbeitslohnes für volle ' V Arbeitstage je 0,80 M., 1,20 M. und 1M M. täglich und s im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere < Zeiträume je 0,20 M., 0,30 M. und 0,45 M. für je 2 angefangen e oder volleArbeits- stunden. DK Arbeitnehmer (Lohn-, Gehalts-, Ruhegehalts- «npfänger und Empfänger von Witwen- oder Waisenbezügen) Hecken -a- von der Gemeinde für sie ausge stellte Steuerbuch sofort ihrem Arbeitgeber ecket -er die Bezüge^ahlenden Kaffe zuübergeben. Der Arbeitgeber darf nur die auf dem Steuerbuch vermerkten Angehörigen bei Vornahme der Ermäßigungen berücksich- vge«. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Ein kommensteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921, also mit Wirkung vom 1. Januar 1922, dürfen insbesondere zur Haus- haltung de- Steuerpflichtigen zählende minderjährige, aber über 17 Jahre alte Kinder, -le eigenes Arbeitseinkommen begehen, beim HauShaltungspdrstand nicht mehr berücksichtigt werden. Der nach Vornahme der Ermäßigungen einzubehaltende Betrag ist tm Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalendermonate oder -wochen auf volle Mark nach unten, du Falle der Zahlung -e- Arbeitslohnes für volle Arbeitstag« Ef volle W.Pf. nach unten,.imFalle -er Zahlung -es Arbetts- 240 M. 240 M. 360 M. >lt 1921 ehörden Ltchtbttder-AufllSruukS-Vortrag über „Hausbrand" Dienetog den S. Januar obrNb» >/»S Uhr «n der Turnhalle zu Dippoidl-walde. Eintritt steil Turnhalle ist geheizt! Dippoldiswalde, am 29 Dezember lM. zU« velalahle«stell vermerkte Jahresgesamtermaßigung ist also — m»enn nicht bereits die erhöhten Ermäßigungen auf dem Steuer- vuche eingetragen worden sind — in jedem Falle zu nächst zu verdoppeln und darnach sind weitere 180 M. zu zu setzen. Die dem so ermittelten Jahresbetrag «ntsprockttidrn Ermäßigungen bei vierteljährlicher, monatlicher, 14 tägtWA wöchentlicher oder täglicher Lohn- oder Gehalts zahlung oder der Lohnzahlung nach Stunden sinh aus der auf der Rückseite des Steuerbuchs befindlichen Tabelle zu ersehen. Im einzelnen betragen die Ermäßigungen vom 1. Januar 1«2 ab: brlngung der Volksblbllothrk, neue and an der Mallerschule, Behebung der Wohnungsnot, Büraer- schulumbau, Ratswahl usw. usw. und Darlehnsaufnahme. Vor steher Jäckel schließt seine Ausführungen mit dem Wunsch«, -atz im kommenden Jahre eine Besserung der städtischen Finanzen ««- u den wichtigsten Beratungsgegenständen gehörten u. a. das Nallerschuldach, die Anstellung hauptamtlicher Lehrer an der andels- und Gewerbeschule, die MädchenfortbildungSschule. Turnplätze, daS Bad im Drohen Teiche, die Krlegersttdtung, Unter- - — " ^—stellen an der Büraer- PstrstMttkb Ä2Ltk.«b»«3» IUM««, SV M. — Smnspeech«: Amt Lihpoldlmoav« «r. 8. Gwmdckeverbands^irvkovtv Dr. 3. — PoUcheck« Konto: Dresden 1LL48. Sitzung des Stadtverordueteu-Kollegimus zn Dippoldiswalde am SO. Dezember 1921. Das Kollegium ist vollzählig bis auf den Stadtverordneten Sieder, der Rat bis auf Stabtrat Halm. Dor Eintritt tn dte Tagesordnung stellt Vorsteher Jäckel fest, daß er in der letzten Stadtverorünetensitzung für -t« Erhebima von 200A der Gewerbesteuer vom Ertrag weder gesprochen noch gestimmt habe, wl« tn einer Zeitung irrtümlich berichtet word«n fei. Kenntnis genommen wird von einer Mitteimng d«S Gas werkes Mügeln, nach der der GaSpreis ab 1. 12. 21 um 7V Pf. auf 2HO M. sich erhöht. In dem Schreiben wird gesagt, bah daS Werk sogar zu «ine Erhöhung um SO Pf. berechtigt gewesen sei, nämlich 48 Pf. wegen der Kohlen, 17 Pf. wegen Gehältern und Löhnen und 25 Pf. wegen sonfttgen Preissteigerung«,. Zugestimmt wird «tnem RatSdeschlusse, dte Vergütung für KombtnationSstunden an der Bürgerschule ab 1. 10. 21 von 2 M. auf S M. zu erhöhen Die Amtsdauer der Bezirk-Vorsteher und deren Stellvertreter läuft mit IahreSschluh ab. Kollegium schlägt die bisherigen In haber der Aemter für die Jahre 1922 btS 1924 wieder vor: Kopfer- schmtedemeister Gemeinert, Schuhmachermeister Gäbler, Lohgerber- meister B. Arnold und Schlossermeister Hamann als Beztrksvor- steher und Produktenhändler Anders, Schleifermetster Hocke, Fabrikbesitzer A. Reichel und Zahntechniker Schwarz als Stell vertreter. Die Wahl selbst erfolgte durch den Rat. Weiter wählte man in das MtetelnigungSamt für 1922 als Beisitzer wieder Fabrikant A. Reichel und Stadtverordneten Schubert und als Stellvertreter Kaufmann Mehner und Gewerbe schullehrer Michael. Schließlich Libt der Vorsteher einen kurzen Rückblick über die Tätigkeit der Stadtverordneten im zu Ende gehenden Jahre: Es haben stattgesunden 26 Sitzungen mit 4S2 Beratungsgegenständen, 12 gemeinschaftliche Sitzungen mit 68 Beratungsgegenständen und 110 AuSschuhslhungen. Während drei Ausschüsse überhaupt nicht tagten, brachten eS der Spar- und Girokassen-, der Müllerschul- lingen möge. Nach Erledigung der Tagesordnung spricht Vtzevorfieber Schumann dem Vorsteher Jäckel für di« auch in dies«« Jahr« der Stadt im allgemeinen und dem Kollegium im besonderen ge leisteten Dienste namens d«S Kollegium« herzlichen Dank aus. Hierauf nichtöffentlich« Sitzung.