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87 ML. Mittwoch, den^ir. November. und Nachm. 2—6 Uhr geöffnet. Die Sparkasse zü Schneeberg ist täglich Vorm S—12 und Nachm. 3—6 Uhr geöffnet. > Uhr, zer von Anson,i ild von kchränke, ! Bänke, Kücheii- whl mit ^ager Ilschast ale des ieneral- Mgeben königl. ' dieses ewerbe- Vr.257, Dresden, am 4. November 1862. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Bekanntmachung. V' - . . Man bringt hiermit die nachstehende DeroWung des Königsichen^Hicheu 'Ministerii des Innern, Maßregeln gegen das Einschleppen der Rinderpest betr., vom 4» dieses.MonaK>E,Kenntuiß des PublikuprS. ' Köntgl. G^rfchdSfgMt zu Joihanngeorgenstadt, >, -mt,zu Johanngeorgenstadt, am 10. November 1862. Sparkasse zu KirchIebg: Mittag 12^thr Die Sparkasse zu ' Sonnabends Sparcassentag für die Sparkasse in Lößnitz. in nvit r.' - .V rz-Mr§ffcher W«Ksfr<««b. E ' u., , '' V j. .»i! u.i WMMönUNg^ Maßregeln Mst das^V^ der Rinderpest hetreffend. l, Zu Vervollständigung der bereits durch Verordnung-vom 23. vorigen MvnatS zum Schutze gegen die Einschlep pung derMinderpest angeordneten Maßregeln wird auf .Grund der allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar^ 1860. — Gesetzsammlung von 1860. Seite 1. aydurch Folgendes bestimmt. . s. 1) DaS-Einbringen von Schafen Md. Ziegen aus dem Königreiche Böhmen und den k. k. österreichischen Staaten überhaupt entlang ber-ganzeft Sächsisch-Nöhmischen LandrSgrenze ist bis auf-Wmt««-Mtersagt. — 2) Demselben Verbot« 'unterliegen äußer,dM-in 8- 3 der BermdnNug vom 23. vorigen Monats schon Schachten frischen Rinderhäuteri, auch ändere frische Hhute aller Art, mgleichiü Horner von Rind-, Schaf- und Ziegenvieh, dienichk vollständig von den Stirnzapfen und häutigen Anhängen befreit sind, sowie der sogenannte Wampentalg, d. i. geschmolzener Talg in häutigen, vom Rindvieh selbst entnommenen Emballagen — im Gegensätze zu geschmolzenem Talg in Fässern, dessen Einfuhr noch gestattet bleibt. . - 3) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden, Verbote sind , in der durch 8. 3 der allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 angedrohten Maaße zu ahnden. . Für die unnachstchtliche Handhabung vorstehender Vorschriften sind die Polizeibehörden, deren Organe und die Gendarmerie verantwortlich. ,. .. an die Iustizämter, Stadträthe und Gerichte in den Schönburg'schen Receßherrschasten. Die bevorstehende Rekruten - Aushebung betreffend. In Beziehung auf die bevorstehende Rekrutenauöhebung wird den Gemeindeobriakeiten des hiesigen Bezirks zur Nach achtung bekannt gemacht, daß nicht nur die im Jahre 1842 geborenen, sondern .Mch die aus früheren Altersklassen nachzu- gestellenden Mannschaften, als Familienernährer, deren Ernährerschaft sich beendet hat, Mindermäßige und wegen zeitlicher Untauglichkeit Zurückgestellte nach 8- 6, 13 und 20 des Gesetzes vom 1. September 1858, demnach aber nicht die in die Dienstreserve versetzten Mannschaften, bezüglich deren die am 1. dieses zu bewirken gewesene Anmeldung bei ihrer Ortsobrig keit genügt, an folgenden Tagen und Orten früh H9 Uhr vor der Aushebungs-Commission sich persönlich zu gestellen haben, alS: I. im Rathhause zu Hartenstein den 27. November die Mannschaften aus Hartenstein, Thierfeld, Mülsen St. Niclas, Mülsen St. Jacob, Oberhaölau, Vielau, RosenthäkMd Niederhaölau; K II. im Rathhause zu Lößnitz den 29. November hie Mannschaften aus Lößnitz, Langenbach mit Lerchenberg und Neudörfel, Wildbach, Stein, Streit wald, Ober - und Niederaffalter, Grüna, Alberoda mit Niederpfannenstiel, Niederlößnitz, Oberpfannenstiel, Veutha und Raum; III. tm Rathhause zu Lichtenstein den 1. December die Mannschaften aus Bernsdorf, Gersdorf, Hohndorf, St. Micheln, Neudörfel, Rödlitz, Rasdorf, Stangendorf, Jüdenbain, Kuhschnappel und Callnberg; den 2. December die Mannschaften aus Oberlungwitz, Lichtenstein und Hermsdorf; - IV. tm Rathhause zu Waldenburg den 4. December die Mannschaften aus Altstadtwaldenburg, Altwaldenburg mit Eichlaide, BräunSdorf, Call, renuhlSdorf, Falken, Franken, Grumbach, Langenberg, LangenchurSdor^MrinSdorf, Niederwinkel, Schwaben und W»— s -B» .