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MsdmfferTageblalt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. K« WUsdrsster Tageblatt enthält die amtlichen BeLanntmachnngen der Amtshanptmannschäft Meitze», des Amtsgerichts «nd Stadtrats zn Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts K«> -Mit»»«»!»« T«„cd!<lii» -scheint »Lzlich »ach». 5 Uhr skr de» Ta,. B«ju,»»rri»: «ei Abhoi»», in »m S«schSft»Brll« »ad den Auegabepellt« !M». i» Monat, bei ZnsteLun, durch die Bate» 2,so Md., bei Postbeftrllun, s Wi. z«,»zltu, «-»ag- „ .. ,ebühr. Einzelnummern »«,. «S-Pa».»ftaitrn Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Poftboienundunic-eAur. »e»« und «ekchift,stellen ——— ! u L-S nehme» zu jeder Zeit B-. H«iu«»,e» c»1ü«,e». I» Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Licserung st» Aett«», oder KLm»»g de» B«,»,»preise». — Rüchseadu», eiagesandter Schriftstücke« erfolgt nur, »e»n Port» beiliegt. I Anzeige»p,ei»:di«8g-spL!t«ntR-»mzei!«LVD»ldpsc«nig,dic4,esp-!tcnrZriI-d«r»mtUM-„«-i-^^^^.. , D°ldpfe»nig. Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Dara»tie. Zeder Radattanspruch e-Iischn w^u d^ B^o» Klage eingezogeu werde» muh »derder Auftraggeberin Konkur» geröl. Anzeigen nehmen alle DermittlungLft«», - Nr.30 — 85.Jahrga«g. Tel.gr.Adr.: .Amt-SIM- Wilrdruff-Dresde« Postscheck: Dresden 2K4V Donnerstag,4 Februar 1K26 l Dsuffchsr ^sLchsiag 08. Berlin, 3. Februar. (152. Sitzung.) zwecks Beschaffung des Materials mit den Ministerien .^tes Reiches und der Länder in Verbindung zu treten und wem Ausschutz baldmöglichst das herbeigeschaffte Ma- termi vorzulegen, insbesondere die Akten über die rechts kräftigen Vernrtcilnngcn und eingestellte Verfahren. wrn LkMichltNlds m den Völkerbund ablehurn oder an Bedingungen knüpfen, zur Tagesordnung über. Bekanntlich hatten die Dentschnationalen einen. An- wag eingebracht, der die Verschiebung der Anmeldung Deutschlands zum Völkerbund bezweckte. Dieser Antrag war bei der Besprechung über die Regierungserklärung gegen den Willen des Reichskabinetts mit zur Debatte ge stellt und an den Auswärtigen Ausschuß überwiesen wor den, der über ihn jetzt zur Tagesordnung übergegan gen ist. Wie cs heißt, beabsichtigt die Reichsrcgierung, nach dem nunmehr auch der Auswärtige Ausschuß ihre Pläne gebilligt hat, in beschleunigter Form das Gesuch um Ausnahme in den Völkerbund an das Generalsekrc tariat des Völkerbundes abzusenden. Fn diesem Gesuch wrrd Deutschland noch einmal auf den Vertrag von Lo carno Bezug nehmen, der beton.,«ich vorsieht, vnß DentM- land dem Artikel 16 des VöllerbundstatutS nur soweit nachZukmmncn braucht, als cS dies für sich als rickit-i betrachtet. ' " ... Vorher beschäftigte sich der Ausschuß mit dem vor läufigen Wirtschaftsabkommen mit dem Königreich Spa nien vom 18. November 1925, sowie dem Zusatzvertrag vom 26. November 1925 zum deutsch-niederländischen Han vels- und Schiffahrtsvertrag von 1851 und dem deutsch niederländischen Zoll- und Kreditvertrag vom 26. No vember 1925. Nach längerer Aussprache, in deren Ver lauf auch Reichsaußenministcr Dr. >^sr n das Wort ergriff, wurden die Gesetzentwürfe an ven tndelspoli- tischen Ausschuß weitergclcitet. Der KLmemsrKausschuH. Die konstituierende Sitzung. Der Fememorduntcrsuchungsausschuß des Reichs tages hielt unter Vorsitz des Abg. Dr. Schetter (Ztr.) seine erste Sitzung ab. Zunächst wurde zum stellvertreten den Vorsitzenden Abg. Graef-Thüringen (Dnt.) gewählt. Der Vorsitzende wies dann auf den wesentlich poli tischen Charakter des Ausschusses hin und richtete an die Mitglieder die Bitte, die politischen Gegensätze möglichst zurückzustellen und sachlich zu verhandeln. Der Vorsitzende betonte weiter die dreifache Aufgabe des Ausschusses: Untersuchung der Femeorgamsatronen, der Fememorde und der sonstigen strafbaren Handlungen. Er entwickelte dann einen Arbeitsplan: Zunächst Mate rialbeschaffung zur Beurteilung, ob überhaupt Femeorga nisationen bestanden haben, ob Fememorde vorgekommen sind und ob und wie die eventuell vorhandenen Fcme- organisationen in Zusammenhang stehen und welche straf baren Handlungen sonst vorgekommen sind. Nachdem die Mitglieder der einzelnen Parteien ihre Wünsche bezüglich der Art der Verhandlung vorgebracht hatten, wurde der Vorsitzende beauftragt. Juni 1926 arissetzt, fand mit 19 gegen 6 Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen Annahme. Da von den weg nern des Gesetzes die Ansicht vertreten wurde, daß das Gesetz eine Verfassungsänderung bedeute. ,ft sie Annahme mit einer Mehrheit, die über die Zweidrittel mehrheit weit hinausgeht, von Wichtigkeit. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung m Kraft CS bedarf noch der Zustimmung oes Reichstags und des Rcrchsrai». über die Militärpensionsbezüge von Mitgliedern des früheren preußischen Königshauses machte Ministerial direktor Erythropcl nähere Mitteilungen. Der ehemalige Kronprinz bezieht, wie Erythropel auf einen Zuruf er widerte, keine Pension. Prinz Eitel Friedrich bezieht als früherer Divisionskommandenr in Generalmajorsstettung jährlich 10 574 Mark, Prinz Adalbert als früherer Kor vettenkapitän 4830 Mark, Prinz Oskar als Oberst und Brigadekommandeur 7534 Mark, einschließlich Frauen- und Kinderbeihilfe. Diese auf gesetzlicher Grundlage be ruhenden Pensionen laufen in dieser Höhe seit dem 1. De zember 1923. Prinz Heinrich bezieht als Großadmiral und Generalinspekteur der Marins jährlich 17127 Mark und Joachim Albrecht, Prinz von Preußen, seit dem 1. Mai 1908 als Major 3013 Mark. In der Aussprache verwies der Abg. Everling (Dtn.) darauf, daß der Kronprinz von Bayern seine Militär pension zur Unterstützung von Angehörigen der ehemaligen Armee und ihrer Hinterbliebenen ohne Rücksicht auf Rang und Grad überwiesen habe. Daß die Angehörigen der Hohenzollsrnsamilie in Preußen nicht das gleiche täten, beruhe darauf, daß man ihnen ihr Vermögen beschlag nahmt und vorenthalten habe. Sonst wären sie zu glei chem Handeln bereit gewesen. Prinz O s k a r sei es zeit weise so schlecht gegangen, daß er selbst die Ofen Heizen mutzte. Es wurde dann in die Generaldebatte eingr treten, in der der kommunistische Abgeordnete Neubauer den Antrag seiner Partei aus Enteignung der früheren Fürsten ohne Entschädigung begründete. Das Spmßesetz über die FürsienabWunM. Die Militärpensionen der Hohenzollernprinzen. Der Rechtsausschuß des Reichstages hat die Be ratung über das Sprrrgcsetz zu Ende geführt. Dieses Ge setz. das alle schwebenden Mirftenprozesse zunächst bis Wr Eintritt in den dölkrrbunü. Reich und Reichsbahn. Von unterrichteter Seite wird uns geschrieben: In den letzten Tagen ist im Lohnkonflikt der Eisen bahner mit ihrer Verwaltung mehrfach mit einem Streik gedroht worden, wenn e" auch nur ein mehrstündiger Demonstrationsstreik sein sollte. Bekanntlich hat die Nelchsbahngesellschaft den Schiedsspruch des Schlichters in diesem Konflikt abgelehnt und dies Lauft begründet, daß sie dem Schlichtungsverfahren ÜC>-' , nicht unter ¬ liege, vielmehr den ganzen Nechtsfall dem besonders vor gesehenen Reichsbahngericht vorlegen wolle. Dieser Standpunkt der Reichsbahn scheint aber ju ristisch nicht haltbar zu sein, weil es sich gar nicht um einen Konflikt zwischen der Reichsregierung und der Reichs bahn handelt, sondern um einen reinen Tarifstreit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Reichs bahn, einer privaten Gesellschaft. Durch den Streit wird aber wieder einmal das eigenartige Verhältnis be leuchtet, in das diese Nelchsbahngesellschaft durch das Dawes-Abkomme n geraten ist. Sie hat gewaltige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen finanzieller Art, näm lich die Zahlungen auf Grund jenes Abkommens, trägt aber jetzt reinen Privatcharakter, aus den das Reich nur durch den Generalrat der Eisenbahn Einfluß hat. Die Zahlungsverpflichtungen der Reichsbahn, die bis zu einer Höhe von über 1 Milliarde steigen werden, haben nun im ersten Fahr zu schweren Konflikten namentlich mit w i r t- schaftliche« Notwendigkeiten geführt. Die Reichs bahn stellte sich auf den Standpunkt, daß jede Tarifherab setzung auch eine Herabminderung ihrer Einkünfte be- vente und damit zu einer Gefährdung der Zahlungsver- pfUchtnngen führen könne. Mit dieser Begründung hat man beispielsweise die Herabsetzung der Spezialtarife auch dann verweigert, wenn dadurch ganz große Jnter- essentengruppen, wie etwa die Kohlenrndustrie, sogar im Binnenlande konkurrenzunfähig gemacht wurde. Hat doch die englische Kohle in Mittel- und Süddeutschland die deutsche verdrängen können, weil die Gütertarife die rheinisch-westfälische Kohle in hohem Maße verteuerten. Buch die günstige Lage, in die infolge des deutsch-pol nischen Handelskrieges die schlesische Kohleuindustrie ge langt ist, wurde vielfach durch diese unbeugsame Tarif politik der Reichsbahn, zuungunsten der deutschen Wirt schaft nicht ausreichend ausgenutzt. Die Mahnungen der Wirtschaft selbst nnd des Reichstages stießen bei ver Reichsbahn nicht nur auf Ablehnung. Man sagte dem Reichstag sogar, er habe in das Geschäftsgebaren der Reichsbahn überhaupt nicht hineinzureden und man werde es sich sehr überlegen, ob man zu den Beratungen der Verkehrskommission des Reichstags einen Vertreter ent senden werde. Auch die Weigerung, die Gehälter und Löhne zu erhöhen wird mit diesen finanziellen Notwendigkeiten der Entente'gegenüber begründet, obwohl im Reichstag fest- gestellt wurde, daß die obersten Angestellten ganz außer ordentlich hohe Bezüge haben. Es ist ja richtig, daß auch die Entente, also ihr Kommissar, sehr erheblich in das Geschäftsgebaren der Reichsbahn hineinredet. So hat vor kurzem dieser Eisenbahnkommissar, Gaston Levervs, erklärt, die Finanzlage der Gesellschaft gestalte es nicht, die Hauptstrecken der deutschen Reichsbahn oder gar der Berliner Vororte zu elektrifizieren; die wichtig sten Ernenerungs- und Verbesserungsarbeiten der Reichs bahn verlangten eine Aufwendung von 1)4 Milliarden, würden aber nur durchgeführt werden „nach Maßgabe der Mittel, die sich die Reichsbahn dazu beschaffen könne". Eine derartige Stellungnahme des Eisenbahnkommissars, die dann eine absolute wird, wenn die Eisenbahn je mit ihren Reparationszahlungen in Rückstand gerät, ist für die deutsche Öffentlichkeit von schwerwiegendster Be deutung, weil die Eisenbahn Großabnehmer einer Spezial- indnstrie ist, die sich seit Jahrzehnten auf Massenabsatz eingerichtet hat. Und nun kommt auch noch der Konslikt Mit den Angestellten und Arbeitern, bei dem die Reichs bahn wahrscheinlich auch unter dem Druck des Eisenbahn kommissars steht. Im Neichseisenbahngesetz von 1924 ist ausdrücklich gesagt, daß die Tarifpolitik Rücksicht zu nehmen habe ans .hje Bedürfnisse der Wirtschaft; grundsätzlich sollen auch die Beamten und Angestellten sowie die Arbeiter in Ge halt und Lohn nicht schlechter behandelt werden als hje Gleichgestellten in Reich und Staat. Gewiß muß die Reichsbahn bestrebt sein, die finanziellen Verpflichtungen, die ihr aufgelastet sind, zu erfüllen und durch eine weit schauende Finanzpolitik dafür Vorsorge zu treffen, daß sie auch in Zukunft erfüllt werden können. Eine andere Frage ist es, ob hierbei nicht über das Maß des Notwendigen hinausgeschossen wird. SA ZsWW des Auswärtigen AEnffes. Rechts und links gegen Genf. Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages beschäf- ttgte sich unter dem Vorsitz des Abg. Hergt (Dtn.) mit der Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund Die Srtzlmg war außerordentlich stark besucht, u. a. war vas gesamte Reichskabinett zugegen. Bei Beginn der Be ratungen beantragte der kommunistische Abg. Stöcker sie Herstellung der Öffentlichkeit für die Aus- fchnßverhandlungen, was jedoch von der Mehrheit ves Ausschusses abgelehnt wurde. Darauf legte Reichsanßen- mmister Dr. Stresemann in ausführlicher Rede seine Stellungnahme zum Eintitt in den Völkerbund dar, wor an sich eine ausgedehnte Aussprache anschloß, in der sich eine starke Opposition der Deutschnatio nalen, der Völkischen nnd der Kommunisten bemerkbar machte. Es soll infolgedessen wiederholt zu stürmi schen Szenen gekommen sein. Nach Abschluß der Be ratungen faßte der Ansschuß mit 18 gegen 8 Stimmen folgenden Beschluß: Rach Entgegennahme der Erklärung des Reichs- außenmimst-rs hat der Auswärtige Ausschuß keine Bedemen dagegen zu erheben, daß die ReichSre- MNiNg von der durch das Gesetz vom 38. November erteilten Ermächtigung zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund Gebrauch macht, und geht über die sonstigen vorg-legLen Anträge, die den Ein» Präsident Löbe eröffnete die Sitzung mit einer Ansprach zur Befreiung der Kölner Zone, die von den Abgeordneten stehend angehört wurde and folgen den Wortlaut hatte: „Der Deutsche Reichstag sendet mit dem gesamten deutscher Volke seinen Gruß an den Rhein und beglückwünscht die Lands leute der sog. ersten Zone zu ihrer Befreiung vom Druck fremder Besatzungen. Er dankt ihnen für die unwandelbare Treue, mit der sie auch in den schwersten Tagen zur deutsche« Heimat hielten, für die Festigkeit und Tapferkeit, mit der sie jedem Druck standhirlten. (Beifall.) Wie wir ihnen oft von diesen Plätzen aus entgegen allen Drohungen von draußen und allen Zweifel« von innen zuriesen: Der Tag eurer Bc freiung kommt!, so versichern wir heute den Volksgenossen in den übrigen Gauen des Westens, daß all unser Trachten nnd unsere Arbeit darauf gerichtet sind, nicht nur ihre Lasten zi vermindern, sondern auch die Fristen der Besatzung abzukürzeu die mindestens nach dem letzten Völkerrecht ihren Sinn verloren haben. So hoffen wir, daß wir bald dem leisten deutscher Mann am Rhein und an Ler Saar die gleichen Glückwunsch, sagen können wie heute den LaudZleutcn im nördlichen Be sayungsgebiel." (Lebhafter Beifall.) Der Reichstag beriet dann in erster Lesnng einen von den Abg. v. Raumer (D. Vv.) und Genossen eingebrachten Gc setzcntwurs zur steuerlichen Erleichterung wirtschaftlich not- tvendiger Vctriebszusammen schläfst. Abg. v. Raumer beau lragte die tiberwcisung an den Steuerausschntz. Abg. Nen bauer (Komm.) wandte sich gegen den Antrag, der nur Wrede: Lie Lasten der arbeitenden Bevölterungsschichten vergrößere Der Antrag wurde dem Steuerausschuß überwiesen. Es folg die zweite "Beratung des Gesetzes znr Vereinfachung des Miliiärffrafrechis. olussckuk bat die Strafbestimmungen für Beleidigunge« isinerkmlb des Heeres verschärft. In besonders schweren Fäb len soll aus Dienstentlassung der Offiziere und Mannschastev erkannt werden. Gehorsamsverweigerung soll in schweren Mllen mit verschärftem Arrest bestraft werden. In einem be- koudcrcu vom Ausschuß cingesugten Abschnitt wird der Zwei- wmvk unter Hceresangehörigen mit Freiheitsstrafen von einem lwlben Fahre bis zu drei Jahren bedroht. Wer den Anzu- stellenden oder zu Befördernden über seine grnndsätzliche Stel- lunauahme zum Zweikampf befragt, wird mit Freiheitsstrafen von zwei Monaten bis zn einem Jahre bestraft. Wer Ehren, ac-ichle und Vereinigungen oder Orden anrust oder an rhue" mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis sechs Mo naten bestraft. Zn den Freiheitsstrafen kommt in allen -ralleu Dieusienstafsimg. Abg. Barth (Dtn.) bezeichnete die TueLbcstimmuugeu de, Vorlage als unannehmbar. Eine solä c SmiLerbehandtung ec-- Militärs stünde in der Gesetzgebung brr ganzen We.t einzig da Die Dcutschnatioualen könnten der Vorlage nur ff wenn die DueLbcstimmnugen wesentlich gcnnldcrr vor allem die Wußbesiimruung der DienNenuasst^ Abg. Buchholz (Ztr.) begrüßte die ^lage. ^e bestimmungen seien ein Fortsmritt. der nich. ent.. , t könne.