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Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten nnd die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Austage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll - am 8. Mai 1877 das zum Nachlasse Friedrich Traugott Liebfcher's in Holjhau gehörige, Folio 6 bez 71 des Grundbuches für Holzbau eingetragene Einhalbhufengut und bez. Feldgrundstück mit einem Areale von 6 Hectar 87,r Ar, und im An schlüsse hieran das vorhandene lebende und tobte Inventar, namentlich 4 Kühe, 1 Kalbe und 2 Schweine, Ernte- Md Futtervorräthe rc., im Nachlaßgrundstücke öffentlich versteigert werden, waS andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Eine kurze Beschreibung des Grundstückes, der SubhastationSbedingungen und ein Berzeichniß des zu versteigernden Inventars ist an Amtsstelle, sowie in der Schänkwirthschast zu Holzhau ausgelegt. Frauensiein, am 16. April 1877. Königliches Gerichtsamt. Küchler. Bekanntmachung. Nach tz 134 der Armenordnung vom 22. October 1840 ist es den Schankwirthen bei Strafe untersagt, wissent lich Personen, die öffentliche Unterstützung genießen, und solchen Leuten, von denen, ihrer sich äußerlich kundgebenden Per sönlichkeit nach, sich vermuthen läßt, daß sie dem Müßiggänge obliegen und von Bettelngehen oder anderem unrechtmäßigen Erwerbe leben, das Aufliegen, Zechen und Spielen in ihren Schankstätten zu gestatten. Zu Folge gemachter Wahrnehmungen, daß den Häuslingen der hiesigen Bezirks-ArbeitS-Anstalt, wenn dieselben außerhalb der Anstalt beschäftigt oder beurlaubt sind, in öffentlichen Schankstätten geistige Getränke verabfolgt werden und dadurch ihrem Hange zur Trunksucht Vorschub geleistet wird, sieht sich die Königl. Amtshauptmannschaft veranlaßt, obiges Verbot hierdurch unter der Verwarnung einzuschärfen, daß Schankwirthe, welche diesem Verbote zuwiderhandeln, mit einer Geldstrafe von 15 bis 60 Mark werden bestraft werden. Dippoldiswalde, am 3 Mai 1877 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. , Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie fiir die Königl. Gerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde nnd Irauenstein. Verantwortlicher Nedacteur: Carl Ichllk in Dippoldiswalde. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, , das Oberersatzgeschäft im Aushebungsvezirke Dippoldiswalde betreffend. Das Oberersatzgefchäft in dem hiesigen Aushebungsbezirke wird den L. und S. Juni -s. Js. im Rathhause zu Dippoldiswalde stattfinden. Indem dies in Gemäßheit der Bestimmung in 8 68, Pct. 6, Abs. 3, der Ersatzordnung bekannt gemacht wird, werden die mit der Führung der RecrutirungSstammrollen beauftragten Behörden veranlaßt, für unverzügliche Aushändigung der ihnen zugehenden, an die zur Gestellung vor der Königl. Ober-Ersatzcommisston verbundenen Militärpflichtigen gerichteten Ordres Sorge zu tragen, übrigens aber auch sich selbst in den betreffenden Aushebungsterminen zum Zwecke etwaiger AuS- kunftSertheilung vertreten zu lassen. Was die au« den betreffenden Theilen des hiesigen Bezirke» laut gewordenen Wünsche anlangt, dahin gehend, daß das Oberersatzgeschäft wieder, wie früher, auch in Frauenstein und Lauenstein abgehalten werde, so hat für diese« Jahr hierauf nicht eingegangen werden können; die Königl. Ober-Ersatzcommission wird jedoch später auf diese Wünsche thunltchst Rücksicht nehmen. Dippoldiswalde, am 30. April 1877. Der Civilvorsitzende der Königl. Ersahcommission des Aushebungsbezirks Dippoldiswalde. " von Kessinger.