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B. 6 Jahre lm au», geben? oersage» lm nicht t Taget en wür- lateliert ilmzeit- gelxuer. Film so ^w».«nkchk«st: Slmt Dresden Xe. 31 «I Allae «Ibaauvresfe Llasemttz Dieses Blatt enttzLtt die amtlichen Bekanntmachungen des Rates zu Dresden für die Stadtteile Vlasewitz, Lofchwitz, Weitzer Hirsch, Bühlau, Rochwitz und Laubegast (II. und III. Verwaltungsbezirk) der Gemeinden Wach witz, Niederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weißig und Schönfeld, sowie der Amtshauptmannschaft Dresden. reckaa: Eldpau-Buchkn-ckere» und Vertapsanflatt Hermann Leyer » E». Vresden-Blafetvitz. — Verantwortlich sür lokale« Ear> Drache für de« übrlG«n In-alt Eugen Werner beide m Dresden. Sächsische DvlW«.. «MM mit Loschwiher Anzeiger Tageszeitung für das östliche Dresden und feine Vororte. Meinl täglich mit den Beilagen: Amtl. Fremd.en. und Kurliste, Leben im Bild, Agrar-Dart«, Radio-Zeitung, l Anzeigen werben di« «gespaltene Pettt-Zeil« mit 20 Goldpfenmgen berechnet, IteNamen die 4 gelpalten« Zeil« Außptunden.Auck alter und neuer Zeit, Vtoden-Zeitung,Schnittmusterbogen. Der Bezugspreis beträgt frei int Haut j mit »0 Goldpfennigen Anzeigen u. Reklamen mit plohvonchnften unb »ytvierigen Satzarten werden mit MX «Mtl.M l.so, durch diepost ohne Zustellgebühr monatl Mk.r.-. Für Fälle höh.Gewalt,, , Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme vorm. 11 Uhr Für bas Erscheinen itnea, Streiks ul», hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung bzw.Rachlieferung der unv «Lxpkvnivn I der Anzeigen an bestimmten Tagen ober Plätzen, sowie für telephonische Aufträge wjrb Ptuna ob Mckzakil d Leieaeldes. Druck: Clemens Landgraf Nächst., Dresden.Freitat. I AlkNpKtzu I keine Gewähr geleistet. Insertionsbeträae sind sofort bei Sricheinen der Anzeige fällig, xümverl. einaeianbt Manuskripten ist Rückporto beizufüg. Für Anzeigen, welche durch f L i Zahlung wird der am Tage der Zahlung gültige Zeilenpreis in Anre vung WM ausgeqeb werden. kSnn. wir eine Verantwort bez. der Nichtigkeit nicht übernehm. ————— Jahrgang - gebracht. Nabattanipruch erlischt: b. verspät. Zahlung, Klage ob Konkurs d. Auftraggebers. Mittwoch, den 2. Februar Ar. 27 1927 Deutschlands völlige Entwaffnung anerkannt Keichsinnenminister v. Keudell Jie „MW" kl BEAWlIIIskM sich werden sollen. Kriegsmaterial Einfuhr-, Herstellungs- und Ausfuhrverbot Entwurf des Gesetzes über die Der wurden seit 1928 im ganzen 88 der- Betouuukerstäudc hergcftellt, und Es artige Geminderte Sicherung -es deutschen Ostens Wie die T.-U. erfährt, handelte es boote, Einrichtungen nnd Apparate für die Marine, Tanks nnd Panzerantomobil», Schiffe aller Tnpcn und Dimensionen, die als Kriegsschiffe gebant sind oder hierfür verwendet werden können, Kessel und Maschinen, die für Kriegsschiffe Verwen dung finden können, Gas-, Nauch- oder Flammenwerfer, Fahrzeuge, Feldküchen usw., Haupttcile von Kriegsmaterial und Maschinen, die für die Fabrikation von Kriegsmaterial dienen, sofern diese Ge genstände normalerweise nicht für andere Zwecke verwendet werden, chemische Pro dukte. Erniosivstoffe sowie Einrichtungen für ihre Herstellung. Artikel 4 führt Gegenstände auf, die nicht für die Verwendung im F.mern her- gestellt oder aufgestapelt werden dürfen. Kriegsmaterialausfnhr cutbält 12 Artikel. Artikel 1 untersagt die Ein- «nd Aus fuhr von Kriegsmaterial jeder Art (Waffen, Munition und verschiedenes Materials sowie seine Fabrikation für die Ausfuhr. Artikel 2 bestimmt, das» Kriegsmaterial für den inneren Ge, brauch weder fabriziert noch ausgc- stapelt, noch Handelsobjckt werden darf. Artikel 8 enthält eine ausführ liche Aufzählung der Gegenstände, die unter die ersten beiden Artikel fallen. Ausgcführt werden besonders Kanonen Miuenwerser, Maschinengewehre, Geweh re, Karabiner, Selbstladcrevolvcr, soweit sie für militärische Zwecke geeignet k?nd Granaten, Bomben, Minen. Untersee- Eine Erklärung der Deutschen Volkspartei Die Neichstagsfraktion der Deutschen Yolkspartci veröffentlicht eine Erklärung, ui der es heißt: „Durch die erfolgversprechenden Ver handlungen ihres Ministers Dr. Curtius hat die Deutsche Volkspartei alles versucht, am die Mehrheitsrcgierung von den De mokraten bis zu den Deutschnationalen zustande zu bringen. Um dieses Zieles willen hat sie schwerste Lpscr nicht gescheut. Besonders schmerzlich mußte sie den Ver zicht auf die Wetterführung des Berkehrs ministeriums durch Dr. Krohne empfin den. Ihre Stellungnahme wurde in letzter Pinie bestimmt durch den Appell des Reichspräsidenten, der nicht nur mündlich an den Vorsitzenden der volksparteilichen Reichstagsfraktion Dr. Scholz, sondern auch in einem Schreiben an die Fraktion die Bitte richtete, aus ihrer Forderung nicht zu bestehen, und so das letzte Hin dernis auf dem Wege zur Regierungsbil dung zu beseitigen." Oer lleberganq ber Kontrolle auf ben Völkerbund Mit dem 1. Februar ist die Kontrolle der deutschen Rüstungen an den InvestigationS- ausschuh des Völkerbundes, dessen Vorsit zender General Baratier ist, übergegangen. Wie bekannt, hat dieser Ausschuß kei. rrlei Kontrollrechte, solange er nicht von einer alli ierten Botschaft in Berlin aufgefordert ist. Für die UebergangSzeit ist vorgesehen, daß den einzelnen Botschaften und Gesandtschaften Lachverständige beigegeben sind, die auf di plomatischem Wege die Durchführung der restlichen Entwaffnungspunkle. also die Schlei fung eines Teils der Ostfestungen, und die Vorlegung eines Gesetzentwurfes über den Außenhandel mit Kriegsmaterial überwachen lassen können. Einigung in Paris Die zwischen dem H«rreralliierten Mili tärkomitee und den deutschen Delegierten getroffenen Abmachungen sind gestern in Paris unterzeichnet worden, nachdem sie die Billigung der Botschafterkonferenz ge funden haben. Auf deutscher Seite hat General von Pawelsz das Schriftstück unterzeichnet. Ter Austausch der Abma chungen wird auf diplomatischem Wege er folgen. Weiterhin ist eine Mitteilung der Botschasterkonferenz an die Neichsregic- rung aus diplomatischem Wege zn erwar ten, die die Feststellung enthält, bah Deutschland seine Entwaffnungsver- pflichtungen restlos ersüllt hat. Deutschland hat di« Verpflichtungen des Versailler Ver träges über die Abrüstung voll erfüllt Artikel 5 untersagt die Einfuhr der in Artikel 4 aufgezählten Gegenstände, der diese Gegenstände nur hinsichtlich der Ausfuhr beschränkt. Ferner wird den Fabriken untersagt, Kriegsmaterial für die Ausfuhr her- zuftellen, ebenso das Studium von solchem Mate rial, dessen Herstelluri Deutschland nicht gestattet ist. Artikel 6—12 enthalten Bestimmungen für die Anwendung des Gesetzes. Artikel 0 sührt die Strafmaßnahmen gegen Ver stöße gegen das Gesetz auf und siebt Ge fängnis- und Geldstrafen, Konsiskation und in bestimmten Fällen Zerstörung der konfiszierten Gegenstände vor. Hindenburg an Graef Ter Reichspräsident hat an den Reichstags- chcordneten Graef (Thüringens ein Schrei bt» gerichtet, in dem cs heißt: Sehr geehrter Herr Graes! Tie Bildung ber neuen NcichSrcgiernng ist ommehr beendet. Tie ihr entgegennehcnden Schwierigkeiten sind in erster Linie durch Men freien Entschluß, auf die Ihnen ange- tWene Kandidatur ciues Reichsministers zn verzichten, hinweggeräumt worden. Ich danke Ihnen für diese Sie ehrende sachliche Hand- Inngöweise. di- dem allgemeinen Interesse den Errang vor persönlichen und parteipolitischen ilnschauungen gelassen hat- gez. von Hindenburg. spiclsweisc Erd-, Holz- und Ziegelbauten durch Beton- oder Steinbauten ersetzt Einigung in Paris in der Frage der deutschen Ostfestungen — Bekanntgabe de« Gesetzes über die Ausfuhr von -mischen» Kriegsmaterial — Die Sozialdemokraten wünschen vorübergehende Aushebung des Roggenzolls — Scheitern der englisch-chinesischen Verhandlungen bei der Frage der deutschen Lstbefestigun- gen keineswegs um die eigentlichen per manenten Festungsanlagcn, sondern Kriegsanlagen, die von Deutschland nach dem Weltkriege eingeebnet wur den nnd die nach dem Fahre 1920 zum Teil wieder ueu hergestellt, zum Teil ergänzt wurden. Von den deutschen Unterhändlern war der Standpunkt vertreten worden, daß cs sich bei diesen Bauten nm Ergänzungs- bauten handele, während die Gegenseite sie als Neubauten bezeichnete. So ging dann der Kampf im wesentlichen um die Frage: Neubauten oder Ersatzbauten? (zwar 53 südlich von Königsberg, 15 bei Lützen, 5 bei Küstrin und 15 bei Glogau. Durch die Verhandlungen ist es gelungen, folgende Unterstände zu retten: Südlich von Königsberg behält Deutschland 31 Unterstände, während 22 zerstört werden müssen. Die 15 bei Lützen bleiben alle er halten. Die 5 Unterstände bei Küstrin wer den zerstört. Von den 15 Unterständen bei Glogau bleiben 8 ans dem linken Lder- ufer bestehen. 7 auf dem rechten werden zerstört, so daß insgesamt von den 88 Unterständen 54 erhalten bleiben und 34 zerstört werden müssen. Die Verhandlungen, die zu diesem für Deutschland verhältnismäßig günstigen Resultat geführt haben, haben sich außer ordentlich schwierig gestaltet. Erst im Laufe der letzten Woche ist es den deutschen Unterhändlern gelungen, die Mehrzahl der Anlagen zu rette«. Besonders bedeut sam war die Frage, in welchen Gebieten das Fortbestehen von Festungsanlagen und Errichtung von Neubauten gestattet werden sollte. Die von deutscher Seite übernommenen Verpflichtungen gelten übrigens nur sür die Grenzzone, die zwi schen den Festungen und der Ncichsgrenze liegt. Ein weiterer wichtiger Verhandlungs- Punkt war die Erneuerung des vcrdcrb- > lichen Materials der Fcstungsbauten. , Bisher mußte die Rcichsregierung jedes mal um Erlaubnis nachfragen, wenn das i durch die Zeit verwitterte Material der > 'Bauten ersetzt werden sollte. Die neu ge troffenen Abmachungen sehen vor, daß in Zukunft verderbliches Material, wie bei- MWMS lltllkr UMM' MN Im Trubel ber Genugtuung über die end liche Geburt einer neuen deutschen Reichs regierung ist der Urteilsspruch des Haager Schiedsgcrichtshofes in der Frage der Ent schädigung der Ausländsdeutschen in der großen Öffentlichkeit Deutschlands ziemlich unbeachtet geblieben. Und doch besagt diese Ablehnung des deutschm Rechtsstandvunktes nichts Geringeres, als daß die Verpflichtun gen der Reichsregierung sich um die Summe von nicht weniger als 9,233 Milliarden Goldmark erhöht haben. Diese ungeheure Schuldenlast umschreibt ungefähr die Gesamtsumme der als berechtigt anerkannten Forderungen un serer Ausländsdeutschen. Der deutsche Haus haltplan gestattete es bisher nicht, daß diese Forderungen auch nur einigermaßen für die Geschädigten befriedigend beglichen werden konnten. Es wurden zwar gewisse Summen ausgezahlt, zum Teil unter der sehr opti mistischen Voraussetzung, daß diese Zahlun gen der Reichsregierung als Vorschuß'ah- lungen betrachtet würden, die bei einer sinn gemäßen Behandlung des Dawesplans (pä- ter durch die Reparationskommission an die deutschen Kassen wieder zurückgezahlt wer den müßten. Aber im Vergleich zu der Ge samtsumme der Forderungen der Ausland»-