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MWMllWer Anzeiger Bezugspreis monatlich M. 2.26, durch Bsten stet in» -au- geliefert, bei Abholung in den Geschäftsstellen M. 2.—, Wochen karten 50 Pfg. Bei Postbezug vierteljährlich M. 6.75 ausschließlich ZustellungSgebiihr. Einzelne Nuimner 15 Pfg. Ausgabe werktäg lich nachmittags. Falls durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Sperre, Aussperrung der Anzeiger verspätet oder nicht erscheint, ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonti Leipzig 4» 214. Geschäftsstelle: Hohenstein-Ernstthal, Bahnstr. 8. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorser Tageblatt Nuzeigruprai» tm BerbreitungSbezirl die 6gejpatt«nr Körpulzetl« 40 Pfg., sanft 50 Pfg., Rellamezelle 1 Mk.; bei Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. AuSkunftertetlung und Vermittlung »on schrtsüichen Angeboten 80 Pfg. Anzeigrnausgabe durch Fernsprecher schließt jeden Ersatzanspruch aus. Bei zwangsweiser Einziehung der «nzeigengedühren durch Klage oder im Konkursfalle gelangt dar »alle Betrag unter Wegfall der bei sofortiger Bezahlung bewilligten Abzüge in Nrurchmmg. — Fernsprecher Rr. 151. Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Büsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach,Grüna,Urspmng,Kirchberg,Erlbach,Meinsdorf,Langenberg,Falken,Langenchursdorsufw. Ak. 1« Mittwoch, -« U. 3o«M 1M 47.ÄhkWS Ausl. Speck, jede Person '/, Pfund --- 4 Mk. Die Verbraucher erhalten den Speck bei dem Fleischer, bei dem sie sich haben als Kunden eintragen lassen. Das Bezugsrecht gilt bis Ende Januar 1920. Kokosfett, jede Person 100 Gramm — Mk. 1.44 gegen Landesfettkarte und rote Zu- sotzkarte für Fettselbstoersorger. 1—1350, 4001—4575 Schmidt, 1351—2600, 4576—4850: Beyer, 2601-3340, 4981—5600: Lässig, 3341-3700, 5601-5850: Horn. Fettselbstoersorger erhalten Kokosfett aus Marke 24 der roten Zusatzkarte bei Lässig. Reis, jede Person '/« Pfund ----- 50 Pfg. ^—200: Lorenz, Hüttengrund, 201—405' Dräger, Schubertstr., 406—660: Zschocke, König-Albertstr, 661—910: Heuschkel, Bismarckstr., 911 bis 1040: Reuther, Bismarckstr., 1041-1400: Vetter, Altmarkt, 1401—1515: Tröger, Schubertstr., 1516—1905: Vetter, Altmarkt, 1906—2760: Lederer, Limbacher Str., 2761—8325: Hitschold, Bahnstr., 3326—3700: Krübel, Oststr., 4001—5850: Konsum-Verein. Die am 1S. Januar d. I. fällig gewesene 6. Rate Besttzsteuer ist bis 31. dieses Monats «n die hiesige Ortssteuereinnahme — Rathaus, Zimmer Nr. 1 — zu entrichten. Oberlungwitz, am 13. Januar 1920. Der Gemeindeoorstand. Gpärkaye Gersdorf (Unter Garantie der Gemeinde.) Zinsfuß: 3 /° Tägliche Verzinsung. Geschäftszeit: Jod«, Werktag 8—1 Uhr, Mittwochs außerdem von 3—5 Uhr, tm Rathause, Zimmer Nr. 3. (Haltestele d« Straßenbahn.) Uebertragungen von Guthaben bei anderen Kassen erfolgen kostenlos und ohne Ztnsrnver- lust. Buchgebühren werden nicht erhoben. Strengste Geheimhaltung. litt !WM ! I !M 1 tichen Interessen Deutschlands zu beeinträchtigen. Sie bestätigen diesbezüglich durch gegenwärtiges i Schreiben, die Erklärungen, die der General sekretär der Friedenskonferenz am 23. 12. dem Präsidenten der deutschen Delegation mündlich abgegeben hat. Diese Erklärungen sind folgende: 1. Der Generalsekretär ist durch den Obersten Nat ermächtigt worden, der deutschen Delegation zu versichern, das; die interalliierte Kontrollkom mission und die Wiedergutmachungskommission sich mit größter Sorgfalt an die in der' Rote vom 8. 1'2. bezüglich der Wahrung der wirtschaftlichen. Lebensinteres sen Deutschlands enthaltenen Versicherun gen halten werden. 2. Die Sachverständigen der alliierten und assoziierten Mächte, in der Erwägung, daß ein Teil der Erhebungen, auf die sie ihre Forderun gen von -100 000 Tonnen Schwimmdocks, schwim menden Kränen, Schleppern und Baggern gestützt haben, in gewissen Einzelheiten ungenau sein können, sind der Ansicht, daß ihnen bezüglich der in Hamburg befindlichen 80 000 Tonnen Schwimmdocks ein Irrtum unterlaufen sein könnte. Wenn die Untersuchung, zu denen die Jas BetrieSsrSteM. Das Betriebsrätcgesetz soll in einer Sonder tagung der Nationalversammlung zum Abschluß gebracht werden, die am heutigen Dienstag be ginnt und deren Dauer man auf 4 bis 6 Sitzun gen schätzt. Gleichzeitig wird im Reichsarbeits ministerium von einem achtundzwanziggliedrigen Ausschuß unter Zustimmung des Reichsrates die Wahlordnung zum Betricbsrätegesetz auSgearbei- tet. Sie dürfte zusammen mit dem Gesetz fertig- gestellt werden, so daß die Wabl zu den Be triebsräten, dem Wunsche des Reichskanzlers Bauer entsprechend, noch iin Januar slattfinden könnte. Bei der Beratung des Gesetzes in der Nationalversammlung wird von den Regierungs parteien zn den; von ihnen abgeschlossenen Kom promiß wenig mehr zu sagen sein. Weder die Demokraten noch das Zentrum dürsten ein Ver langen danach haben, besondere rednerische Lei stlingen an diese Arbeit zu knüpfen; dagegen wird voraitssichtlich die Opposition von rechts und von links diese letzte Gelegenheit wahrneh men, den Ag'tationSstofs, den ihr die Vorlage bietet, noch einmal gründlich auszunützen. Tie Rechte hat sich während der Parlaments- ftricn in ihrer Presse und auch bei sonstigen Ge legenheiten öfters zn der BctriebSräicfrage ver nehmen lassen. Ihre Stellung ist bekannt. Sie wirkt dem Kompromiß und besonders der demo kratischen Fraktion vor, daß sie es an Fühlung nahme mit den; Unternehmertum bade fehlen lassen, und daß sie im Schlepptau der Sozial demokratie fahre. Mit größerer Schärfe geht die Opposition von links gegen das Betriebsrälegesetz ins Zeug. Seit geraumer Zeit vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in der radikalen Presse, namentlich in ihrem Hauptorgan, der Berliner „Freiheit", ge gen das Rätegesetz Sturm gelaufen würde. Mit allen Mitteln sind die Unabhängigen bemiiht, die Arbeilerschakt gegen die Räteorganifation, wie sie der Kompromißentwurf der Regierungsparteien 'chaffeu will, scharf zu machen. In ausführlichen akademischen Darlegungen ist der Versuch ge macht worden, das Programm einer wahrhast sozialistischen Räteorganisation" auszustellen und bis in die Einzelheiten auszuarbeiten. Es mag genügen, zu erwähnen, daß das Gesetz als ein Hohn und Spott auf die Arbeiterschaft, als eine rohe, und nackte Vertretung der kapitalistischen Interessen, als eine Förderung der kapitalistischen Prositmachcrci bezeichnet wird, als eine Forde rung, wie sie nur von Arbeiterverrätern aufge stellt werden könne, die selbst schon schäbige Nutz nießer der Arbeiterunterdrückung geworden seien usf. Man gewinnt aus diesen Artikeln der „Freiheit" einen Vorgeschmack von dem, was die unabhängigen Redner in der Natimralvcrfamm- lung Vorträgen werden, und man braucht die MehrheitSsoziÄdemokratie nicht um die Ausgabe zu beneiden, daß sie sich mit diesen Angrisfen auseinandcrsetzen müsse. Man darf trotz des vorauszusehenden letzten und sehr lebhaften AufflackernS der Opposition erwarten, daß das Betriebsrätegesetz die Zustim mung der Nationalversammlung und dann mit möglichster Beschleunigung Gesetzeskraft erlangen wird. Ha haben sich nur noch bezüglich der Einführung der o b l i g a t o r i f.ch e n Schiedsgerichte Schwierigkeiten ergeben, doch Hoist man im ReichSarbeüSministcrium, auch über diesen Widerstand hinwegzukommen; und wenn die Betriebsräte auch nicht, wie es ur- sprünglich von der Mehrheitssozialdemokratie ge wünscht wurde, der Arbeiterschaft als das Weih nachtsgeschenk" der Nationalversammlung beschert werden konnte, so werden sie doch noch an der Schwelle des neuen Jahres zur Tat werden. Man wird ihnen kaum in einer einzigen Poliis schen Partei, kaum in irgend einer wirtschaft lichen Schicht des deutschen Volkes mit unge mischter Genugtuung entgegensetzen. Man wird abwarten müssen, wie sich die neue Einrichtung bewährt, und wird hoffen dürfen, daß durch das Betricbsrätegesetz in geordneter For m die Einrichtung geschaffen worden ist, die sich s o n st ohneFrage mit Gewalt und ohne Maß selbst geschaffen hätte. Not wendigkeit zu Reformen wird sich - zweifellos er geben, und es wird Aufgabe der Zukunft fein, ihnen gerecht zu werden. * Eine Entschließung des unabhängigen VoSzugsrates. Ter unabhängige VollzugSrat in Berlin hat zum Bctriebsrätegeietz mit folgender Entschließung Stellung genommen: Die Versammlung erkennt in dem von der Negierung und Ausschuß der Netionalvcrsammlm g ausgestellten Entwurf eines Gesetzes über die Betriebsräte einen gemein gefährlichen Versuch, die Arbeiter schaft um die noch vorhandenen spärlichen Reste der durch die Novemberrevolution errungene Frei heit zu bringen, die Arbeiterschaft erneut in Fcs- sel zu schlagen und sie zum wehrlosen Ausbeu tungsobjekt der kapitalistischen Reaktion zu ma chen. Sie fordert alle Arbeiter und Angestellten aut, mit allen Kräften das Treiben der kapita listischen Reaktion und ihrer Gefolgschaft, den Rechtssozialisten, entgegenzutreten. Ties kann nur erreicht werden durch Zusammenschluß .der Arbeiter und Angestellten zu einer revolutionären Kampsorganisation, die für die Wahl wahrhaft revolutionärer Betriebsräte zu forgen hat. Tiefe Betriebsräte haben die Pflicht, den ganzen Pro duktionsprozeß zu überwachen, und für die Ueber- lcitung in sozialistische Produktion Sorge zu tragen. M ZWMndMt j, »er Frage de; HaseugeW. Ter Text des Schreibens, das Clemenceau nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden dem Frhrn. von Lersner übergab, hat folgenden Wortlaut: Nach dcm das in der -Note vom 2. 11. vor gesehene Protokoll von den bevollmächtigten Ver- trelcrn der deutschen Regierung anerkannt ist und demgemäß die Ratisikationen des Friede nsvcrtra- gcs von Versailles niedergelegt sind, ergreifen die alliierten und assoziierten Mächte die Gelegen- beit der deutschen Regierung zu wiederholen, daß' sie obgleich sie die Wiedergutmachung für die versenkten Schisse von Scapa Flow aufrecht- erhalten, nicht die Absicht haben, die Wirtschaft- interalliterte Kontrollkommission schreiten wird, erwiesen hat, daß wirklich ein Irrtum vorge kommen ist, so sind die alliierten und assoziier ten Mächte bereit, die Forderungen herabzusctzcn derart, daß sie aus llOO 000 Tonnen in runder Zahl oder sogar darunter gehen werden, wenn die Notwendigkeit der Herabsetzung durch drin gende Gründe erwiesen wird. Den bevollmäch tigten Vertretern der alliierten und assoziierten Mächte müssen dabei alle Erleichterungen ge währt werden, rin: ihnen zu gestatten, die erfor derlichen Erbebungen zur Nachprüfung der deut- jchen Angaben zu machen, bevor irgendwelche Herabsetzung der allgemeinen Forderungen durch die alliier en und assoziierten Mächte gesiattet werden kann. 3. Die alliierten und assoziierten Regienm- gen, indem sie sich auf den letzten Paragraphen dcs FriedenSvertrages, der ihre Antwort enthält, beziehen, sind nicht der Meinung, daß die Versenkung der deutschen Schiffe in Scapa F l o iv an sich ein Kriegsverbrechen sei, das nach Artikel 228 des Friedensvertrages politische Strafen Vor sicht. Anderseits bemerken die alliierten rind assoziierten Mächte, daß sie, die wirtschaftlichen Lebensintcressen nicht außer Acht lassend, eine Forderung auf 400 000 Tonnen gestellt haben, weicht Forderung auf einem von ihnen aufge- stellren Inventar beruht. Die deutschen Sachverständigen haben ein Verzeichnis abgeliefert, das eine kleinere Ziffer enthält und das nachgeprüft werden wird. Dem gemäß werden von den 400 000 Tonnen Schwimmdocks, Schwimmkränen, Schleppern und Baggern, deren Ablieferung die Alliierten ver langen, alle Schwimmdock? abgezogen, die nach der Prüfung als ein Irrtum in den Verzeich nissen der Miicrten stehen (und die daher nicht beheben). Immerhin soll diese Herabsetzung .125 000 Tonnen nickt übersckreiten. Die alliier ten und assoziierten Mächte sind überzeugt, daß die 192 000 Tonnen, deren Ablieferung von der deutschen Regierung vorgefchlagen wurde und deren Verzeichnisse anläßlich der Beratungen der Sachverständigenkommission abgeliefert wurden, sofort abzulicfern sind. Für den Rest der abzu liefernden Tonnenzahl, wie sie von der Wieder- Mtmackungskommission bestimmt werden wird, wird der deutschen Regierung eine Frist gewährt, die für die Mlieferung der gesamten Tonnen- zabl 30 Monate nicht überschreiten darf. Wie der „Friede«" in Kraft «-treten ist. Die Unterzeichnung des Protokolls und der Austausch der Ratifikationsurkunden vollzog sich, wie aus Paris gemeldet wird, ohne jeden Zwi schenfall. Auf dem Quai d'Orsay hatte sich eine größere Menge angesammclt, die von einem zahl reichen Polizeiaufgebot in Ordnung gehalten wurde. Clemenceau und Lloyd George wurden stürmisch begrüßt. Die Ankunft der deutschen Delegierten von LerSner"'und Simson vollzog sich fast unbemerkt. Sic wurdcn zunächst in das Ar- beitskabinett des noch immer unpäßlichen Pichon geführt, wo sie das Protokoll unterzeichneten und darauf den von Clemenceau geschriebenen Brief in Empfang nahmen. Darauf gingen sowohl die deutschen wie die Ententedelegierten in den Uhrensaal, wo eine hufeisenförmige Tafel auf- gestellr war. Diesmal nahmen die deutschen Delegierten nicht an einen; besonderen Tische Platz, sondern an der allgemeinen Tafel. In der Mitte deS Saales war ein Tischchen ausge stellt, auf dem die Ratifikationsurkunden von allen Delegierten unterzeichnet wurden. Als dies geschehen war, drückten die 26 V e r t r e- ter der alliierten und assoziier ten Mächte Lersner und Simson die Hand zum Zeichen, daß der offizielle di plomatische Verkehr wieder ausgenommen sei. Ter amerikanische Botschafter Wallace nahm nur an der Unterzeichnung des Protokolls teil. Beim Austausch der Ratiftkationsurkundc war er nicht anwesend. Man nimmt an, daß die e r st c Sitzung dcs Völkerbundes etwa um den 16. statlfinden wird, ebenso die erste Sitzung der Wicdergutmachüirgskommission Als deutscher Delegierter bleibt nach wie vor Unterstaatssekr»- tär Bergmann in Paris. Ser erste Mch der Niedens- «mrages. Mn dem Jnlraftncten des Friedens hört in den besetzten linksrheinischen Gebieten das mili- ' torische Recht auf, gleichzeitig aber geht die Ge walt an die interalliierte Rheinlandskom- miffion über, die von ihren Befugnissen sehr weitgehenden Gebrauch gemacht hat und nicht nur sich selbst, sowie die Truppen der Alliierien un ter ihr eigenes Gesetz, sondern auch ihr Gesetz über das deutsche Gesetz gestellt. Tas Recht, das künftig in dem besetzten rheinischen Gebiete gilt, zerfällt in fünf verschiedene Verorderungen, die einen Drucksachenumfang von mehr als 20 Seiten ausweisen. Die erste Verordnung bestimmt, daß die Ver ordnungen der Kommission die Kraft von Ge setzen haben und mit ihrer Veröffentlichung von den alliierten wie auch von den deutschen Behör den anerkannt werden. Deutsche Beamte, die diesen Verordnungen zuwider handeln, können, abgesehen von der Beslraftmg, zeitweilig odcr dauernd ihres Amtes enthoben werden. Daneben müssen alle deutschen Behörden den Befehlen, welche von den Militärbehörden in Ausübung ihrer Befugnisse erlassen werden, gehorchen. Die zweite Verordnung umfaßt die Gcrichtsor« Ionisation und enthält ein sehr weitgehen des Strafrecht, wobei sich die Entente vornehm- sich gegen jeden Versuck der Propaganda bei ihren eigenen Truppen schützt. Die dritte Ver ordnung regelt die Verhältnisse der Verkehr s- poljzei, der Post- und Telegraphenverbin- dung der Presse sowie der Versammlungen. Tie Presse wird über das bisherige Maß hin aus geknebelt. Politische Versamm lungen müssen 48 Stunden vorher angezeigt werden, können aber jederzeit untersagt werden. Die vierte Verordnung belrüft die Verwaltung des Brückenkoples Kehl, die fünfte endlich sieht Maßnahmen vor, um die Sicherheit und den Unterhalt der alliierten Truppen in; Falle von Strcitigkeüen über das gewerbliche Arbeitsver hältnis zu sicher,;. Sie enthält, praktisch gesehen, ein glattes Strci'verbo;. Den Angestellten . der Eisenbahn, der Telegraphen-, Telephon- und Polwerwaltung, der Kohlenbergwerke, der Schiff, fahrt sowie der Gas-, ElektrizitätL- und Wasser werke wird jeder Ä u s s; a n d »erboten, bevor nicht der Streitgegenstand der; Behörden, die nach deutschen; Gesetz zur Schlichtung von gewerblichen Streitigkeiten bestellt sind, zur Ent scheidung unterbreitet worden ist. Die alliierte Kommission kann die Verordnung aber jederzeit ans andere Unternehmen ausdehncn. Sic kann sogar die Fortsetzung eines Ausstandes verbieten und den Beteiligten ein Schiedsverfahren anbe- lehlen. Im letzten Artikel endlich wird bestimmt, daß ungeachtet aller Vorschriften der geltenden deutschen Gesetze keine deutsche Behörde im be setzten Gebiete eine Entscheidung, die auf Grund des deutschen Rechtes, getroffen isr, für unan fechtbar erklären darf. Ta bleibt von der deut schen Hoheit übe; das besetzte Ge biet nicht allzu viel mehr übrig. Die deutsche Regierung hat denn auch keinen Zweifel darüber gelassen, daß diese Verordnun gen ihrer Ansicht nach den ersten Bruch des eben er st geschlossenen Fric- densvertrages 'enthalten.