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iMusser Tageblatt Mittwoch, den 20. September 1933 Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Nr. 220 — 92. Jahrgang Weizen: Roggen: Un äie lSeWlche Levölkerung! W gebildet worden. Grundsatz dieses Winterhilfswerkes soll sein, daß es vom ganzen deutschen Volke getragen wird. Niemand darf sich von der gewaltigen Organisation des Kampfes gegen Hunger und Kälte ausschließen. Das deutsche Polk wird der Welt beweisen, daß es eine einzige große Schicksalsgemeinschaft ist, in der einer dem anderen hilft, die bitteren Nöte des bevorstehenden Winters zu bezwingen. Die ungeheure Arbeitslosigkeit geht zurück. Die Trost losigkeit des vergangenen Winters hat einer berechtigten Hoffnungsfreudigkeit auf eine bessere Zukunft Platz ge macht. Jetzt gilt es, den Gemeinschaftsgeist der Tat zu zeigen und den notleidenden Volksgenossen, deren es in dem dichtbesiedelten, industriellen Sachsen noch so un zählig viele gibt, mit wirklichem Opfersinn beizustehen. Es darf nicht sein, daß es einem Teil des deutschen Volkes noch verhältnismäßig gut geht, während ein anderer großer Teil bittere Not leidet. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Das Mühlengesetz. Das Mühlengestz gibt mir die Ermächtigung, alle Mühlen, die Roggen oder Weizen verarbeiten oder verarbeitet haben, zusammenzuschließen und für die Preisbildung des von den Mühlen zu kaufenden Ge treides und der hieraus hergestellten Erzeugnisse Vor schriften zu erlassen. Ich kann ferner anordnen, welche Getreidemengen die einzelnen Mühlen innerhalb einer bestimmten Zeit abzunehmen haben. Dabei können nichtnur Minde st mengen vor geschrieben werden, um eine ausreichende Entlastung des Marktes zu dem festgelegten Preise zu sichern, sondern auch Höchstmengcn, um einen ungesunden Wettbewerb zu unterbinden und die kleineren und mittleren Mühlen vor der überlegenen Kapitalkraft der Großbetriebe zu schützen. Die Sicherung -er Getreidepreise. Das zweite Gesetz, das die Wirkung des Gesetzes über den Zusammenschluß von Mühlen ergänzt und unterbaut, mit dem Namen „Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise" ermächtigt mich grundsätzlich, feste Preise für Getreide festzusetzen. Kaufverträge, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über im Inland erzeug tes Getreide abgeschlossen werden, gelten, wenn ein niedrigerer Preis vereinbart wird, gleichwohl als zu dem gesetzlich fe st gelegten Fe st preise ab geschlossen. Alle Vereinbarungen oder Klauseln, die etwa eine Umgehung des Festpreises darstellen, sind unwirk sam. Dem Erzeuger muß danach der festgesetzte Preis i n voller Höhe zugute kommen. Wer vorsätzlich dem Bauern für sein Getreide weniger zahlt oder auch nur verspricht zu zahlen, als gesetzlich sest- aelegt ist, wird mit Gefängnis -'nd mit Geldstrafe bis zu 1 v 0 0 0 0 Mark bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus und Geldstrafe in un beschränkter Höhe. Wer die Zuwiderhandlung fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben Gefängnis kann bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und aus Zulässig keit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Derartige Verurteilungen werden auf Kosten des Schuldigen öffent lich bekanntgemacht werden, unter Umständen durch öffent lichen Anschlag. Gegebenenfalls werden wir auch die be stehenden Vorschriften über Untersagung des Handels und Schließung von Geschäftsräumen aus den Jahren 1923 und 1924 anzuwcndc» wissen. Auf Grund dieses Gesetzes haben wir zunächst nur für Weizen und Roggen Festpreise geschaffen. Wir haben diese beiden Getreidearten hercmsgegriffen, weil das Brotgetreide entscheidend für den Getreidcmarkt ist und der Bauer auch von diesen beiden Früchten die größten Mengen zum Verkauf bringt. Ger sie und Hafer werden demgegenüber in wesentlich geringeren für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzelle 20 Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs» psennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RW- Nachweisungsgebllhr 2Ü Reichspsennige. Vorgc» schriebene Eischeinungs- ... - tage und Platzvorschristca werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen annahme bis norm.lv Uhr. ———————— Für die Richtigkeit der durch Fernrus übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Die Landesführung Sachsen oev Deutschen Winter hilfswerkes, Dresden-A., Lennöstraße 3, der die vier Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege: die NS-^ Volkswohlfahrt, die Innere Mission, der Caritasverband und das Note Kreuz angehören, ist bereit, auf ihrem Post scheckkonto Dresden 9900 oder auf dem Konto 6761 bei der Sächsischen Staatsbank, Dresden, allgemeine Spenden für das Land Sachsen anzunehmen, die den verschiedenen Not standsgebieten zugute kommen sollen. Einzelsammelstellen der Kreis- und Ortsführungeu des Winterhilfswerkes werden noch von den betreffenden Stellen bekanntgegeben. Es muß erwartet werden, daß der Aufruf des Führers sich zu einer gewaltigen Kundgebung des Opferns auswirktr Einer für alle, alle für einen! Dresden, 20. September 1933. Der Reichsstatthalter in Sachsen: Martin Mutschmann Die Sächsische Staatsregierung: von Killinger, Ministerpräsivent Das Winterhillswerk des deutschen Volkes. Landesfühxmtg Sachsen: Büttner In Berlin ist im Beisein des Führers der Reichsbeirat für das Deutsche WinterhtisSwerl Mengen umgesetzt. Das Festpreissystem trägt zweierlei Gesichtspunkten, die auf natürliche Verhältnisse Rücksicht nehmen, Rechnung. Einmal werden die Preise für Roggen und Weizen zum Ende des Getreidewirtschaftslahres nach obengestaffelt, zum anderen wird das Preisgefälle vom Westen nach dem Osten vollauf beachtet. Ab märkischer Station wird die Preisentwicklung danach folgendermaßen lauten: Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" . . . , „ „ der besonders reichen Ernte Deutschlands und Einkommens kraft der Bevölkerung. Sie sind darum gerechtfür den Landwirt und sozial vom Standpunkt der Verbraucher schaft. Das Prersschema versteht sich nur für das laufende Getreidewirtschaftsjahr mit seinem Charakter als Übergangsjahr. Ob nickt im nächsten Jahr mehr Gleichmäßigkeit der Preisbildung im Verlaufe des ganzen Getreidewirtschaftsjahres, dafür aber ein wesentlich höherer Anfangspreis festzusetzen ist, bleibt einer Regelung zu gegebener Zeit Vorbehalten. Freilich würde dann ein höherer Preis nur für diejenigen Getreidemengen zu gelten haben, die die Nation zu ihrer Ernährung braucht. Die deutsche Getreidewirtschaft steht jetzt auf einer völlig neuen Grundlage. Während in früheren Jahren der Staat durch mißglückte Stützungsaktionen versuchte den Getreidepreis zu halten, ist nunmehr der Reichsnährstand im Zusammenwirken mit der Autorität des Staates zum Garanten der Preisbildung gemacht worden. Der Bauer wird in Zukunft für sein Brotgetreide feste Preise erhalten. Damit ist ein ent scheidender Schritt zur Befreiung des Bauer» von der Marktabhängigkeit und zur Hcräuslösung der Bancrn- wirtschaft aus der kapitalistischen Wirtschaft erfolgt. Dem Spekulantcntum, das in der Brotversorgungswirtschaft des deutschen Volkes in besonderem Maße sein Unwesen trieb, ist ein für allemal das Handwerk gelegt. Die Verpflichtungen der Landwirtschaft. Die festen Preise für Getreide geben den Bauern aber nicht nur die Gewähr für eine angemessene Verwertung seiner Getreideernte, sondern sie legen ihm auch gleich zeitig die Verpflichtung auf, seine Wirtschaft in Zukunft in erster Linie den volkswirtschaftlichen Er fordernissen entsprechend zu führen. Die nationalwirt schaftliche Aufgabe der Landwirtschaft ist aber die Siche rung der Versorgung des deutschen Volkes aus eigener Scholle. Die nationalsozialistische Regierung hat im Gegen satz zu der einseitigen Politik der Vergangenheit die vrak- Der ^eichsnährslanü Festpreise für Weizen und Roggen. Der ständische Ausbau in der Landwirtschaft. Reichsminister Darrö über die neue Agrarpolitik. über den Aufbau des Reicksnährstaudes und über die Maßnahmen zur Markt- und Preisrcgelung für land wirtschaftliche Erzeugnisse machte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft R. Walther Darrö folgende Ausführungen: „Bereits am 15. Juli gab mir dis Reichsregierung die Ermächtigung, die feit Jahren von mir eingeleiteten Vorarbeiten zur Durchführung des ständischenAuf- baues in der Landwirtschaft in meiner Eigen schaft als Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft fortzusühren, obwohl für die ganze übrige Wirt schaft die ständische Neugliederung zurückgestellt wurde. Diese Vorarbeiten sind im wesentlichen abgeschlossen. Meinem Bestreben kam hierbei die besondere Lage des Bauerntums entgegen, die zum ständischen Zu sammenschluß und Aufbau drängte. Die jetzt erbetene und erhaltene Ermächtigung zur vorläufigen gesetzlichen Regelung des ständischen Auf baues in der Landwirtschaft zielt also nicht ins Un gewisse, sondern bietet lediglich die gesetzliche Handhabe, um unter die abgeschlossenen Vorarbeiten für den Reichs nährstand den autoritären Schlußstrich zu ziehen. Der gerechte feste Preis. Die jetzt gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten zum Aufbau des Reichsnährstandes kommen zur richtigen Zeit. Die Unzulänglichkeit der Marktverfassung in erster Linie des Getreidemarktes beweist dies zur Genüge. Wir müssen uns vollkommen darüber klar sein, daß der Landwirt kein Unternehmer im landläufigen Sinne ist. Der Nährstand kann und soll sich nicht an dem Spiel der freien Preisbildung beteiligen; er darf nicht den da mit verbundenen Gefahren ausgesetzt sein, weil seine Auf gabe für die Nation unerhört wichtig ist. Wir brauchen den Bauern als Blutsqucll des deut schen Volkes, und wir brauchen ihn als den Ernährer des deutschen Volkes. Darum kommt es auch nicht so sehr darauf an, daß derl Bauer für seine Erzeugnisse einen möglichst hohen Preis erzielt, damit sein Betrieb eine möglichst hohe Rente abwirft, sondern cs kommt darauf an, daß der Bauer durch ein deutsches Bauernrccht mit seinem Grund und Boden fest ver wurzelt wird und für feine Arbeit einen gerechten Lohn, d. h. auskömmliche gerechte Preise erhält. Der Bauer muß seine Tätigkeit immer als eine Aufgabe an seinem Geschlecht und seinem Volk betrachten und niemals mir als eine rein wirtschaftliche Aufgabe, mit der man Geld verdienen kann. Auf dieses Ziel muß eine echte Bauernpolitik ausgerichtet sein. Wer den bäuerlichen Betrieb in das liberali- stisch-kapitalistische Wirtschaftssystem hineinstellt oder, wie es in den letzten Jahren von den verschiedensten Seiten versucht wurde, ihn sogar mehr und mehr zu liberalistischen Methoden drängen will, versündigt sich da mit am Geist deutschen Bauerntums und damit am deut schen Volk. Wir kommen in der Landwirtschaft nur dann zu gerechten Preisen für die landwirtschaftlichen Er zeugnisse, d. h. zu einer Schließung der Preisschere zwischen den Agrarprodukten und den landwirtschaftlichen Nedarfsstoffen, wenn der Bauer den Konzernen. Trusts, Syndikaten, Innungen und so weiter seinerseits eine Organisation der Verteilung und Ver arbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ent gegenstellt. Das neue Gesetz über den Reichsnährstand gibt mir nun grundsätzlich die Möglichkeit, zum System der gerechten festen Preise für den Bauern Lberzugehen. Als erstes Gebiet haben wir im Sinne des neuen Festpreissystems die Getreidewirtschaft in Angriff genommen.- Die Grundlage bilden hier zwei Sondergesetze, die sich gegenseitig ergänzen und bedingen. Es ist dies das Gesetz über den Zusammenschluß von Mühlen, das der Öffentlichkeit bereits bekannt ist, und das Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise, was in den nächsten Tagen veröffentlicht werden wird. Diese Gesetze sind voneinander nicht zn trennen, und keines von beiden ist ohne das andere möglich. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags s Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— AM. srei Haus, bei Postbestellung 1,80 RW. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alls Postanstalten und Post- ftd»"Z^itB^te!?u^^ Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend gegen.^Jm Falle höherer Gewalt, Krieg od. sonstiger — - Betriebsstörungen besteht dein Anspruch aus Licserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke crsolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. Oktober 1933 147,— Mark 182,— Mark November 1933 148,- „ 183,— Dezember 1933 150,- „ 184,— Januar 1934 153,- „ 186,— Februar 1934 155,- „ 187,50 März 1934 157,- „ 189,— April 1934 159,- „ 49>,— Mai 1934 162,- „ 193,— Juni 1934 165,— „ 195,— Die Preise sino festgesetzt unter Berücksichtigung