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Sonnabend Nr 223. — 11. August 1849 Leipzig. Die ZcUuug erscheint täglich. gu beziehen durch alle Post, «Mier de«Jn< unb AuSlan' de«! in Frankreich durch G. A. Alexandre in Ttrah. bura, und bei Demselden in Parts, dir 2Z, ruv Kuire Deutsche Allgemeine Zeitung. InEngland durLWiMam» Lk Slvrgatc in London. 14 Henrietta. Street, Lo- »ent-Garden. Preis für das Bierteljahr 2 Thlr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» JusertionSgebübr für den Naum einer Zeile 2 Ngr. U-ve-blick. Deutschland, f-Dresden. Die neueste preußische Thronrede. Dres den. Ministerialverfügung wegen Auflösung der dresdner Communal- garde. München. Der Minister des Innern. Aschakkenburg. Die Lruppenconcentrirungen. Spcner. Hr. Kolb. Belagerungszustand in Hornbach. Stuttgart. Die Ministcrkrisiß, die Stadtcommandantschaf- ten. Von der obern Donau. Die preußische Occupatio» von Sigma ringen. Karlsruhe. Das Verfahren gegen Flüchtige. Rastatt. Pro- ceß und Hinrichtung von Biedenfeld und Elsenhans. Rastatt. Die Ein- quartierungSlast, Professor Kinkel. Heidelberg. Die Preußen. Mann heim. Verurtheilung von A. Stock. — Militairhändel. Freiburg. Der Prinz v. Preußen, das Kriegsgericht. Darmstadt. Die DreikünigSver- fassung. — Das Wahlgesetz, die Hessen in Baden. — Hr. Eigenbrodt. Mains. Der Großherzog von Baden. — Der Gouverneur. — Auswei sung. Kassel. Der Beitrittsvertrag zum berliner Bunde. 2 Gotha. Anschluß ans DreikönigSbündniß. ** Weimar. Die Assisen. Olden burg. Landtag. Hamburg. Verhaftung, Protcstation. Kurhaken. Der gefällige Gouverneur. Schwerin. Die Union beider Mecklenburg, Com missionsbericht. Schleswig. Landesversammlung geheime Sitzung. — Oberst Hodges. Gravenstein. Die Sachsen und Hannoveraner. Kiel. Oberst v. Stavenhagen. Die Truppen. Berlin. ll. Kammer, Wahlprüfung, Hr. G. v. Vincke. — Die Präsidentenwahl und der Staats-Anzeiger. — Ergänzungswahl. — Prinz und Prinzessin Johann von Sachsen. Berlin. Ein Parteipro gramm. — Diplomatischer Krieg — Die Hinrichtungen in Baden. — Hr. Otto Schomburg! und die Auswanderer. — Englische Pässe. Stettin. Brand des „Prinz von Preußen." Elberfeld. Aufhebung des Belage rungszustandes. — Lruppenconcentrirung. Deslerrcish. Wien. Die Verwaltung in Böhmen. — Die Garnison. — Die pesthcr Juden, die Gemeindeverfassung. — Der presburger Gemeinde- rath. Wien. Wiederbesetzung von Raab. F. v. Fenneberg. — Komorn und der letzte Ausfall. — Görgey. — Die Russen unter Osten-Sacken. — Der Stand der Armeen. Krakau. Der Kaiser von Rußland, Fürst Schwarzenberg. — Die russischen Reserven. — Schlacht bei St. György in Siebenbürgen. Kandel und Industrie. DeWtschk»«». -j-Dresden, s. Aug. In der neuesten preußischen Thronrede ist der deutschen Frage ein so großer Theil des Inhalts gewidmet, daß mir darin recht gern die hohe Bedeutung anerkennen, die man ihr auch in Berlin beimißt. Bedenklich ist uns aber dabei zuvörderst, daß des Verhältnisses zu Oesterreich mit keinem Worte gedacht wird. Hoffent lich wird man Oesterreich doch nicht schon zu dem Auslande rechnen, von welchem man sagt, es sei in den Beziehungen Preußens zu dem selben keine nachtheilige Veränderung eingetreten. (?) Wol sagt man an einer ändern Stelle: kein deutscher Staat werde sich der politischen Wiedergeburt Deutschlands dauernd entziehen können. Wie aber, wenn man diese politische Wiedergeburt so gestaltet, daß es für einen Staat, der die Kraft hat, sich des Zwanges zu erwehren, zum Lebensbedürf nisse wird, sich einer solchen Wiedergeburt zu entziehen? Derjenigen Wiedergeburt, die man von Frankfurt aus offerirte, hat sich Preußen entzogen, und wir tadeln es nicht darum. Wenn der jetzige Verfas sungsentwurf, statt von Preußen, von Oesterreich ausginge und Oester reich die Rolle zudächte, die sich Preußen zutheilen will, so würde Preu ßen gerade die Stellung zu dem Entwürfe einnehme», die jetzt Oester reich einnimmt, und wir würden es abermals nicht darum tadeln. Wir sind überzeugt, daß man in Berlin die tiefen Grundgebrechen dieser berliner Verfassung, die sie mit der frankfurter theilt, so gut einsieht wie wir, daß man aber über sie hinwegsieht, weil man der Meinung ist, die daraus hervorgehenden Uebel würden zunächst Andere treffen und nicht Preußen. Preußen bleibt danach was es ist, und erhält durch die Reichsgewalt auch die übrige deutsche Macht zu theilweiser Verfügung und Benutzung. Die übrigen deutschen Staaten aber bleiben nicht wäs sie sind, und erhalten nur die Vergünstigung, sich benutzen zu lassen. ES ist die ausgeprägte, wenn auch verschleierte preußische He gemonie, um die es sich bei diesen Verfassungen handelt, und eine solche ist für die abhängigen Staatenvielschlimmerals unmittelbare Unterjochung. Wir haW k«WN Groll gegen Preußen und wir misbilligen es ent- schiedefi, daß man jetzt sich vielorts mit Schadenfreude an den leidigen principlosen Händeln bairischer und preußischer Soldaten weidet und den asten Gt«mms-Haß schürt. Aber wir halten denn doch die Lage eines Va sallenstaates für di« kläglichste, in die ein Staat kommen kann, und zugleich ,st sie die unzuverlässigste unter allen. Der Elsaß ist bei Frankreich ge- l blieben, weil er eine gleichberechtigte.Provinz des großen französischem Reichs wurde; er würde wahrscheinlich auch bei Frankreich, geblieben sein, wenn dessen Provinzen einen großen Föderativstaat gebildet hät ten und er ein gleichberechtigtes Glied geworden wäre; aber er wäre längst von Frankreich abgcfallen, hätte er ein Staat für sich bleiben, aber von einem Theile des französischen Staats abhängig werden sollen, ohne die Gesammtpolitik mit bestimmen zu können. Nur zwei Ver hältnisse sind klar und können wohlthätig sein: der große Einheitsstaat, der aber in Deutschland, vollends in dem ganzen, großen Deutschland, unmöglich ist und viel Gutes und Schönes des deutschen Wesens aufgebcn würde, und dcr Staatcnbund,den man immerhin zweckmäßiger und bundes staatlicher organisiren, wirksamer gestalten, hauptsächlich auf eine bessere in nere Gruppirung basiren möge. Der Bundesstaat jener Verfassungen aber, auf die zeitherigen Staaten, minus Oesterreichs, gepfropft, ist ein po litisches Experiment, dem man von vorn herein voraussagen kann, daß es Elend, Zwist und Täuschung die Fülle erzeugen und keinen Halt haben wird. Daß dieser Bundesstaat ohne Boden ist, hat Preußen selbst erwiesen, indem es der Centralgewalt das Heft aus den Händen nahm. Soll aber dem Bundesstaate der Boden dadurch verschafft wer den, daß man seine Gewalt in die Hände des mächtigsten Staats legt, so ist er eben eine umschleicrte Hegemonie. Oesterreich aber aufgeben heißt die besten Möglichkeiten einer großen und glücklichen Zukunft Deutschlands aufgeben. Man rühmt die Erfolge der seitherigen An schlußverhandlungen, wobei man jedoch noch nicht so bestimmte und große Resultate ankündigcn konnte, wie vor kurzem Zeitungsnachrichten versprachen. Aber steht es mit diesem Anschlusse besser als mit dem der 28 oder 29 Regierungen an die frankfurter Verfassung? Ist er frei, ehrlich gemeint, aus wahrer Ueberzcugung von der Güte des Werks geflossen? Ach, es sind Viele, sehr Viele in Deutschland, die recht wohl wissen, was eigentlich das Richtige wäre, aber nur zu dem Ent schlusse nicht kommen, den Gedanken durchzudenken und auszusprechcn. Auch in Berlin weiß man das Rechte gewiß, aber halb die kokettirende Rücksicht auf die Partei der Phrasen und Illusionen, halb die Hege moniegelüste halten auf einem Pfade zurück, der eigentlich den Män nern, die jeht doch die leitenden Organe sind, sehr fern liegt, der-in ein unabsehbares Gewirr von Täuschungen und Illusionen fährt und von dem wir nur wünschen wollen, daß er nicht noch zu blutigem Bür gerkriege führen möge. Dresden, 8. Aug. Die vom 22. Jul. datirte Verfügung des Ministers deS Innern in Betreff der Auflösung der hiesigen Com- munalgarde (Nr. 22V) lautet: Dem Ministerium des Innern sind von dem Generalcommando der Communalgarden die Rapporte des Comman- danten Lenz und der AbtheilungScommandanten der hiesigen CoMmunal- garde über das Verhalten der letztem bei dem am 3. Mai d. J. in hiesi ger Stadt au-gebrochenen Aufruhr mittels Vortrags des Gsneralcomman- dos vom 25. Mai s. o. unter dem Anheimgeben der darauf zu fassenden Entschließung vorgelegt worden. Ist nun zwar hieraus und aus Demjeni gen, was sonst zur Kenntniß des Ministeriums gelangt ist, zu entnehmen gewesen, daß die Communalgarde in ihrer Gesammtheit an dem Kampfe gegen daS Militair sich direct nicht betheiligt hat, daß einzelne Abteilun gen derselben dem nach dem Zurücktritt des Commandanten Lenz ungesetz lich an die Spitze der bewaffneten Insurgenten getretenen sogenannten Obercommando ausdrücklich den gefoderten Gehorsam verweigert und daß andere Abteilungen zum Schutze des öffentlichen und des Privateigentums nach Kräften Dienste geleistet haben: so liegt doch andererseits so viel vor, daß die Communalgarde durch ihr zahlreiches Auftreten zu dem öffentlich angekündigten Zweck einer politischen Demonstration unter den Waffen am. 3. Mai ä. o. ihren gesetzlichen Standpunkt verkannt und verlassen hat, und es hat demnächst sowol durch das Erscheinen einer verhältyißmäßig nur geringen Zahl von Mannschaften auf den ersten Gcneralmarsch und durch die bei den einzelnen Abteilungen vorgekommene, wenn auch von Einzelnen ausgegangene, doch von den Uebrigen nicht behinderte strafbare Insubordination und selbst Thätlichkeiten gegen ihre Führer, als durch die beklagenswerte Wahrnehmung, daß eine, immerhin nicht unbeträchtliche Anzahl von Mitgliedern der Communalgarde und der zu derselben gehöri gen HülfscorpS an dem Kampfe gegen die gesetzmäßige Autorität geradezu tätigen Antheil genommen, die Ueberzcugung begründet werden müssen, daß die Communalgarde zu Dresden in ihrer zeitherigen Zusammensetzung eine genügende Bürgschaft für ihr ferneres gesetzliches und pflichtmäßiges Verhalten und für ein kräftiges und wirksames Auftreten zum Schutze der Ordnung und Sicherheit bei entstehenden Störungen zu gewähren nicht im Stande sein würde. Daß Ministerium des Innern hat sich daher, nachdem im Verfolge der Anordnungen des Oberbefehlshabers der bewaffneten Macht die Auflösung