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Dres-ner Journal Nr. 198 1906 Amtlicher Teil. Königliche Kreishauplmannschasl (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) der Nichtamtlicher Teil eSden 171 16» iS er lt. Deutsches Reich. Der Kaiser. en: he. an- e«- Sor in del. och del. on: und ;or- mn. Herr Bezirksarzt Obermedizinalrat vr. EraS in Pirna ist vom 1. bis 30. September dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch den AnstaltS- und Ab- teilungSarzt der Heil- und Pfleganstalt Sonnenstein, Herrn Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ober-Postschaffner Frenzel in Leipzig-Schönefeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihm. Ifl i vr. rneck. Rentsch, vertreten. Dresden, am 24. August 1906. 6918 Nr. 518 VII. , Beseler. Die Amnestie, über deren Kommen oder Ausbleiben feit Geburt des Kaiserlichen Enkels mit so viel Ausdauer Hin ¬ os- igs >en lhr m. nst m- az hle Sch eut MA m: >en rer nd- ne- lbe. königlich Lächstschrv StaKtssrnzeigeV. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehördeu. nst: ihn. ndS och- tm ng: mds fen: und -lbe. ;en: rrer ttes- Erueuuuugen, Versetzungen re. im öffentliche«Dienste. Im «eschtftSbereiche deS Ministeriums der Finanzen. Bei der staatlichen Straßen- und Wasserbau-Verwaltung sind ernannt worden: Kluge, Schulze, seither Regierungsbauführer, als Regierungsbaumeister. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des «ultuS U. östeutl. Unterrichts. Zu besetzen: die Filialkirchschulstelle zu Bernbruch. Kollator: die oberste Schulbehörde. Einkommen: außer freier Wohnung im Schulhause und Sartengenuß 1200 M. vom Schuldienste, 250 M. vom Kirchendienste, 110 M. sür Er teilung deS Fortbildungsschulunterrichi», 55 M. für Erteilung deS Turnunterrichts, S M Singäquivalent (48 M. für Erteilung des weiblichen Handarbeitsunterrichts). Gesuche mit den ersorderlichen Beilagen bis 24. Sept, an den Königl. Bezirksschulinspektor in «Srimma. Allerhöchster Gnadenerlaß vom 24. August 1906. Wir Wilhelm, von GotteS Gnaden König vou Preußen rc. wollen, da UnS durch GotteS Gnade ein Enkel geschenkt ist, der in wenigen Tagen die heilige Taufe empfangen soll, und dieser Tag dazu auffordert, empfangene Unbill zu verzeihen und Vergebung zu üben, allen denjenigen Personen, welche bis zum Abschlusse des heutigen TageS durch Urteil eines preußischen Zivilgerichts wegen einer gegen Unsere Person begangenen Majestätsbeleidiguug oder wegen Be leidigung eines Mitgliedes Unsere- Königlichen Hause- im Sinne der 88 »5 und 97 de- Strafgesetzbuch» zu Freiheitsstrafen rechts kräftig verurteilt sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt ind, und die noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen. Ist wegen einer solchen und wegen einer anderen strasbareu Handlung auf eine Gesamtstrafe erkannt, so ist der wegen der ersteren Handlung verhängte Teil dieser Strase im vollen Umsange al- erlassen auzusehen. Nus die von einem mit anderen Bundesstaaten gemeinschaftlichen Gerichte erkannten Strafen findet dieser Erlaß Anwendung, sofern nach den mit den beteiligten Regierungen getroffenen Vereinbarungen die Ausübung deS Begnadigungsrecht- in dem betreffenden Falle UnS zusteht. Unser Justizminister hat für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung dieses Erlasses Sorge zu tragen. Schloß WilhelmShühe, den 24. August 1906. Wilhelm -ier: Ihr: hier. Oe. 8or- uat: Die l. — irrer ichte auf- Uhr Ihr: von nfir- oese. den e in rtin. tenst tieol. für ader- lufen arrer »nst: Uhr: feier: >astor l> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. Montag, den 27. August Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. 50 Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. worden ist. Um ^4 Uhr fuhr der Kaiser nach Schloß Friedrich-Hof bei Kronberg im Automobil. Mit dem Kaiser fuhren Prinz und Prinzessin Friedrich Karl von Hessen und Generaladjutant v. Löwenfeld. Die Herren de« Gefolges fuhren teils in Automobilen, teil« im Sonderzuae. Die Bevölkerung begrüßte dm Kaiser bei der Abfahrt auf« lebhafteste, ebenso den Großherzog, der zunächst nach dem Großherzoglichen Schlosse zurückkehrte, um sich später mit einem Sonderzuge nach Schloß WolfSgarten zu begeben. Die Ankunft de« Kaiser« und de« Prinzen und der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen in Friedrichshof erfolgte um ^5 Uhr nachmittag«. Im Schlöffe Friedrichshof fand später eine Abendtafel zu 18 Gedecken statt, an der teilnahmen der Kaiser, ferner u. a. Prinz und Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, die Kronprinzessin von Griechenland, Großfürst Georg von Rußland mit Gemahlin, der kommandierende General Vom Königliche« Hose. Dresden, 27. August. In Erwiderung des von Sr. Majestät dem Könige im Juni dieses Jahres am Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Hofe ausgeführten Besuchs trifft Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen als Ver treter Sr. Hoheit des Herzogs Freitag, den 31. August, vor mittag« zu Besuch Sr. Majestät des König« in Pillnitz ein. Se. Majestät der König und Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg empfangen Se. Hoheit den Erbprinzen am Bahnhofe Niedersedlitz. Mittag« findet zu Ehren de« hohen Gastes im Schlöffe Pillnitz Königliche Tafel statt, der sich nachmittags ein Aus flug in die Sächsische Schweiz anschließen wird. Für den Abend ist ein Besuch der Vorstellung im Königl. Opernhause in Aussicht genommen. In der Nacht zum 1. September wird Se. Hoheit Dresden wieder verlaffen und Sich nach Breslau begeben. — Dienstag, dm 4. September, wird Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Hessen zu Besuch am hiesigen König lichen Hofe eintreffen. — Zur gestrigen Mittagstafel bei Ihrer Majestät der Königin-Witwe in Rehefeld war Oberforstmeister v. Lindenau- Bärenfel« mit Einladung beehrt worden. Die Rückkehr Ihrer Majestät der Königin-Witwe nach Villa Strehlen wird heute nachmittag ^5 Uhr erfolgen. Hoftcrwitz, 27. August. Zu dem vorgestrigen Abmdtee bei Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde war der zur Dienstleistung beim Königl. Marstall kommandierte Rittmeister v. Römer nebst Gemahlin mit Einladung aus gezeichnet worden. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der 6 mal gespaltenen Ankündigungsseite oder deren Raum 20 Pf., die Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Pf. Gebührenermäßigung auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. über die Teilnahme Sr. Majestät de« Kaiser« an Truppenübungen in Mainz am vergangenen Sonn abend ist unter den Drahtnachrichten der letzten Nummer bereit« berichtet worden. Der Bericht schloß mit der Mitteilung, daß nach der Truppenbesichtiaung im Großherzoglichm Schlosse zu Mainz eine Frühstückstafel stattfand, an der außer dem Kaiser der Großherzog von Hessen und der Prinz und die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen teilnahmen. Vor der Tafel hatte im Portal de« Grobherzoglichen Schlöffe« Oberbürgermeister vr. Göttelmann den Kaiser im Namen der Stadt Mainz be grüßt Der Kaiser dankte mit überau« freundlichen Worten. Nach dem Frühstück begaben Sich der Kaiser, der Großherzog, Prinz und Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, Prinz Georx von Griechenland, der auch an der Tafel teilnahm, und die beiderseitigen Gefolge nach dem Museum. Hier übernahmen Direktor Lindenschmidt, Prof. Schuhmacher, Prof. vr. Körber und Hauptmann der Reserve Wallau die Führung. Eingehend wurde insbesondere die große mit reichen Reliefs versehene Jupiterfäule besichtigt, die hier vor einigen Jahren auSgegraben I Strafe und Kosten im Gnadenwege erlassen. Der Erlaß hat *** «**>1*»** 11^*» hi»*» und hergestritten worden ist, wird von der Bevölkerung nicht nur Preußens, sondern des gesamten Reiche« mit Freude und Dankbarkeit ausgenommen werden. Eine Amnestie ist eine Gnadenerweisung des Königs, ein Geschenk. Es steht der Öffentlichkeit daher nicht zu, eine Amnestie zu fordern. Immer hin ist es üblich geworden daß Herrscher bei er freulichen Ereignissen eine Amnestie erlaffen. Unser Aller- gnädigster Herr hat in diesem Jahre sogar die Feier Seines Geburtstages zum Anlaß genommen, um 64 Straf gefangenen die Freiheit zurückzugeben. Auch gelegentlich de« vorjährigen WeihnachtSfesteS betätigte Er Seinen gütigen Sinn in gleicher Weise, indem Er 22 Strafgefangenen ihre Freiheit wiederschenkte. Eine Amnestie wird auch als eine Art Grad messer der Beziehungen zwischen Volk und Herrscher gewertet, und wenn sie bei der Geburt eines preußischen Thron erben auSgeblieben wäre, so würde eine gewisse Presse nicht verfehlt haben, nach dieser Richtung hin ihre Schlüffe zu ziehen. Die Frage, wie weit eine Amnestie Gnade ge währen soll, ist natürlich sehr schwer zu beantworten, da sich kaum feste Grenzen ziehen lassen, die bestimmen, welche Ver urteilte der Begnadigung gewürdigt werden sollen Der Kaiser hat die Amnestie auf den Kreid der Majestätsbeleidigungen und Beleidigungen der Mitglieder des Königlichen Hause« beschränkt, und diese Auswahl berührt sehr sympathisch Da da« Be gnadigungsrecht ein Ausfluß der Landeshoheit ist, so kann der Kaiser infolgedessen nur in seiner Eigenschaft als König von Preußen und also auch nur für die Grenzendes Königreiches Preußen von diesem Rechte Gebrauch machen. Die Amnestie erstreckt sich ferner nicht auf die von Militärgerichten gefällten Urteile wegen MajestätSbeleidigung oder Beleidigung eines Mitgliedes deS Königlichen Hauses, ebensowenig werden natürlich durch sie diejenigen Strafverfahren dieser Art berührt, die bis zum Ab schluß des 24. August noch nicht rechtskräftig erledigt waren. In schwebende Prozesse darf der Monarch nicht eingreifen. WaS die Bestimmung für diejenigen Fälle betrifft, in denen über den Verurteilten eine Gesamtstrafe verhängt wurde, so ist ihre Durchführung gewährleistet durch die gesetzliche Vorschrift, daß im Urteil zunächst die für jedes Delikt erkannte Einzel strafe angegeben werden muß und dann erst die Zusammen ziehung dieser Einzelstrafen in eine Gesamtstrafe erfolgen darf, die niedriger fein muß als die Summe der ausgesprochenen Einzelstrafen. Der für die MajestätSbeleidigung festgesetzte Teil der Strafe fällt nun in vollem Umfange fort, und zu verbüßen bleibt nur der Rest der Gesamtstrafe, nicht etwa die für das andere Vergehen im Urteil festgefetzte Einzelstrase. Die Zahl der wegen Majestätsbeleidigung verurteilten Personen, denen durch diese Amnestie die Freiheit wiedergegebcn wird, dürfte nicht gering sein. Der deutsche Ostmarkenverein. (W. T. B.) Marienburg, 25. August. Der Gesamt- auLschuß deS deutschen Ostmarkenvereins beschloß in seiner heutigen von rund 200 Mitgliedern aus allen Reichsteilen be suchten Versammlung einstimmig eine Resolution, welche die Auffüllung deS AnsiedlungSfond« und die Verleihung de« Ent eignung-recht« durchs Königliche Verordnung aus Grund de« Enteignungsgesetze« an die Ansiedlungikommisfion in bestimmten Fällen für unerläßlich erklärt. de« 18. Armeekorps General der Infanterie v. Eichhorn mit Gemahlin und der Hauptmann der Schloßwache Frhr. v. Lüttwitz. Gestern vormittag besuchte Se. Majestät der Kaiser mit dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen und dem Gefolge den Gottesdienst in der Johanniskirche und begab Sich bald darauf mit Gefolge im Automobil nach Homburg. Die An kunft dortselbst erfolgte vormittags 11 Uhr im Automobil in Begleitung des bayerischen Gesandten in Wien, Frhrn v. Tücher. Der Monarch begab Sich zunächst zur Erlöserkirche, die unter Führung deS Geh. Regierungsrats Jacobi sowie des Architekten Appel besichtigt wurde. Von hier aus begab Sich der Kaiser zum Landgrafendenkmal und fuhr nach dessen Besichtigung gegen 12 Uhr wieder nach Cronberg zurück, wo die Ankunft *ä1 Uhr erfolgte. Der Kaiser empfing hier den preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach, den Regierungs präsidenten in Wiesbaden v. Meister und den Landrat des ObertaunuLkreise« Ritter v. Marx zur Konferenz über die pro jektierte elektrische TaunuSbahn. Während der Konferenz nahm der Kaiser auch die Modelle des neuen Homburger Bahnhofs gebäude« in Augenschein. An der Mittagstafel nahmen außer den obengenannten Herren noch teil: Der deutsche Botschafter in Tokio Frhr. Mumm v. Schwarzenstein, Prof. vr. Schmidt- Metzler-Frankfurt a. M., Generalleutnant v. Festenberg-Packisch und der bayerische Gesandte in Wien, Frhr. v. Tücher. Kurz vor 3 Uhr fuhr der Monarch mit einigen Herren des Gefolges und Landrat v. Marx nach der Saalburg. Im Sacellum be sichtigte Se. Majestät die vom Bildhauer Fritz Gerth aus- gestellten Skizzen des Denkmals für die Landgräfin Elisabeth in Homburg, sowie des vom ehemaligen Herzogtum Nassau seinem letzten Fürsten, dem verstorbenen Großherzog von Luxem burg, in Wiesbaden zu errichtenden Denkmals. Im Kastell begrüßte der Kaiser den Prof. v. Oechelhäufer aus Karlsruhe sowie seine Gemahlin. Kurz vor 6 Uhr kehrte der Monarch von der Saalburg zurück und begab Sich' gleich darauf nach der Villa des Bankiers Karl v. Gruneliu«, um dort mit der Kronprinzefsin von Griechenland, dem Prinzen und der Prin zessin Friedrich Karl von Hessen, dem Regierungspräsidenten v. Meister und dem Gefolge den Thee einzunehmen. Gestern abend um 9 Uhr 55 Min. reisten der Kaiser, die Kronprinzessin von Griechenland und Prinz und Prinzessin Friedrich Karl von Hessen mittels Sonderzug« von hier nach dem Neuen Palai« ab Bei der Fahrt zum Bahnhofe war die Stadt festlich illuminiert. (W. T. B.) Wildpark, 27. August. Se. Majestät der Kaiser, die Kronprinzessin von Griechenland und Prinz und Prinzessin Friedrich Karl von Heffen sind heute früh ^9 Uhr mit Sonderzug auf Wildparkstation eingetroffen und von Ihrer Majestät der Kaiserin empfangen worden. Nach herz licher Begrüßung begaben Sich die hohen Herrschaften in Automobilen nach dem Neuen Palais. Die Kaiserin. (W. T. B.) Wildpark, 26. August. Ihre Majestät die Kaiserin und die Prinzessin Viktoria Luise von Preußen sind mittel« Sonderzugs heute früh 7 Uhr 45 Min. auf Station Wildpark eingetroffen. Zum Empfang waren die Prinzen August Wilhelm und Oskar von Preußen erschienen. Nach herzlicher Begrüßung begab Sich die Kaiserin mit der Prin zessin und den Prinzen in geschloffenem Wagen nach dem Neuen PalaiS. Das Kronprinzenpaar. (W. T. B.) Potsdam, 27. August. DaS Kronprinzen paar ist heute von OelS kommend wieder im Marmorpalai« eingetroffen. Die Taufe des Lohnes des Kronprinzenpaares. (W. T B.) Berlin, 27. August. Laut Hofansage findet die Taufe de« Sohne« des Kronprinzenpaares Mittwoch nach mittag 6 Uhr im Neuen PalaiS bei Potsdam statt Amnestieerlatz des Kaisers aus Anlatz der Taufe des Kronprinzenfohnes. Aus Anlaß der für künftigen Mittwoch bevorstehenden Taufe de« jüngsten Hohenzollernprimen hat Se. Majestät der Kaiser für den Bereich der preußischen Justiz allen wegen MajestätSbeleidigung oder wegen Beleidigung eines Mitglied« Ide« Königlichen Hause« rcchtSkrästig verurteilten Personen