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Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöcheniUch'zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel- Mrlich ab Schalter 1,15 Mk. del freier Zusendung durch Voten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeimngsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Hrtsöeöärde und den Hemeinderat zu Mretnig. Inserate, die gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschä tsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Lolral-Nnreiger kiir sie vrisLKlr» Srrtnig, großrsdrslorl. ssEwM», ^rsnsteiudal uns LImgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstac vormittags II Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag II Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 99. Mittwoch, den 12. Dezember 1917. 27. Jahrgang Oeffentliche Aufforderung zur Meldung zwecks Ein tragung in die Nachweisung der Hilssdienstpflichtigen. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 (Reichsgesetz blatt S. 1040) werden die nachstehend aufgeführten Personen aufgefordert, soweit sie ihren Wohnsitz im Bezirke der König!. Amtshauptmannschaft Kamenz einschließlich der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz haben, sich in der Zeit vom 10. bis zum 15. Dezember 1917 bei ihrer Gemeindebehörde persönlich zu melden, um die für die Eintragung in die Nach weisung der Hilfsdienstpflichtigen erforderlichen Angaben zu machen: I. alle männlichen Deutschen, die nach dem 3l. März 1858 geboren sind und das 17. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht a) zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder b) auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Marine zu rückgestellt sind, 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das 17. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie im Gebiet des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Nicht nochmals zu melde« brauchen sich diejenigen HilfSdicnstpflichtigen, die sich bei der ersten Eintragung auf Grund der Verordnung vom I. März 1917 oder aus Anlaß eines späteren Stellen- oder Wohnungswechsels bei ihrer Gemeindebehörde oder beim Einberufungs ausschuß gemeldet haben und dies durch Vorlegung des abgestempelten Abreißstreifens der Meldekarte nachweisen können. Don der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis 15. Dezember 1917 schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung oer oorgeschciebenen Meldekarte meldet. Die schriftliche Meldung erfolgt durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte bei der Gemeindebehörde oder durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte in offenem, unfrankiertem adressiertem Umschläge bei einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der ausgefüllten und gestempelten Mel- debestätigung. Diese Bestätigung ist sorgfältig aufzubewahren. Die Abgabe der ausgefüllten Meldekarten bei der Gemeindebehörde oder bei der Postanstalt (Postagentur) kann auch durch den Arbeitgeber, bei Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde, erfolgen. Für die in öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-, Besserungs-, Heilanstalten usw.) mit Einschluß der geschlossenen Unterrichtsanstalten (Internate) untergebrachten Meldepflichtigen hat der Anstaltsleiter oder der von 'hm dazu bestellte Vertreter die Meldung schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte bis zum 15. Dezember 1917, ent weder durch Ablieferung bei der Gemeindebehörde oder durch Abgabe bei einer Postanstalt (Post agentur) gegen Aushändigung der Meldebestätigung vorzunehmen. Auf Antrag eines Anstalts leiters kann die für seinen Wohnort zuständige Kriegsamtsstelle ihm gestatten, die Meldungen ganz oder teilweise auf Listen zu erstatten. Die Meldekarten nebst Umschlag für die schriftliche Meldung werden bei den Gemeinde behörden unentgeltlich ausgegeben. Dort sind auch gegen Zahlung von 10 Pf. für das Stück die Bekanntmachungen über Mitteilung des Stellen- und Wohnungswechsels erhältlich, zu deren Aushang nach § 12 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 jeder Ar beitgeber verpflichtet ist, der in seinem Betriebe Hilfsdienstpflichtige beschäftigt. Wer die Meldung schuldhast unterläßt, kann durch den Einberufungs-Ausschuß mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 M. und, wenn die Geldstrafe nicht beizutreiben ist, mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Mit Gefängnis bis z» 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. wird bestraft, wer in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter,, der in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht sowie den Meldepflichtigen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstaltsleiter oder seinem Vertreter gegenüber derartige Angaben macht. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz und die Stadträte z« Kamenz und Pulsnitz, am 10. Dezember 1917. Die Auslegung der Wählerlisten für die Reichstagswahl betr. Die hiesigen Wählerlisten für die Reichstagswahl liegen vom Montag, den 10. Dezember 1917 ab 8 Tage lang zu Zedermanns Einsicht und innerhalb der üblichen Geschästsstunden aus und zwar: für den 1. Bezirk (umfassend die Ortslisten-Nrn. I bis mit 54 8, 128 bis mit 158 und 200 bis mit 224) beim Herrn Wahlvorsteher Gemeindeältesten Paul Gebler, Ortslisten-Nr. 34, und für den 2. Bezirk (umfassend die OrtSlisten-Nrn. 55 bis mit 127, s 159 bis mit 199 und 225 bis mit 238) im Gemeindeamte. Die üblichen Geschästsstunden sind: wochentags vormittags 8 bis nachmittags f l und nachmittags 3—6 Uhr, So nntags von ^zll—.^/z12 Uhr. Einsprachen gegen diese Listen sind binnen 8 Tagen nach Beginn «der Auslegung, : also bis zum 18. Dezember 1917 bei dem unterzeichneten Temeindevorstand schriftlich oder zu Protokoll unter Beifügung eines Beweismittels anzubringen, Bretnig, am 8. Dezember 1917. Der Gemeindevorstand. Nach H 27 der Marktordnung für die Stadt Pulsnitz hat der diesjährige mm Christmarkt —— Sonntag, den 16 Dezember von Mittags 12 Uhr an stattzufinden. Zu demselben werden nur solche Verkäufer zugelassen, die in der Sächsischen Oberlausitz oder im Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz wohnen. Anmeldung wird bis zum 14. Dezember 1917 erbeten. i^UlSNih, am 8. Dezember-1917. Ner KtaÄtrat. Deutsche Kreditgewährung an Rußland? In einer Berliner Meldung sagt die „Köln. Ztg." u. a.: Aus den Kundgebungen der deut schen Regierung und des deutschen Volkes wis sen die Völker Rußlands heute, daß sie, wenn die Verständigung zustande kommt, von der schwersten Sorge für die Zukunft ihres Landes befreit sein werden. Daß Rußland auch auf die Hebung seines gefährdeten Kredits durch deutsche Hilfe rechnen kann, ist eine weitere Ge wißheit, die den Wert baldiger Verständigung für Rußland erweist. Erwägungen in diesem Sinne werden heute auch in denjenigen russi schen Kreisen innerhalb und außerhalb des Hee res angestellt, die keine Freunde der Bolschewiki fino. Auch diese Kreise sehen jetzt, auf welchem Weg den Interessen Rußlands wahrhaft gedient U »ertliches imü Sächsischer. Bretnig. Am Sonntag hielt die hiesige frw. Feuerwehr im Gasthof.zum deutschen Hause ihre Jahreshauptversammlung ab, in der der heurigen 40. Wiederkehr des Gründungstages unserer Wehr ganz besoitdprs gedacht wurde. Die Versammlung, der auch Herr Regierungs amtmann Dr. Neumann i-Kamenzx beiwohnte, leitete der Branddirektor Herr Adolf .Petzold mit nachfolgenden begrüßenden Worten ein: Verehrte Anwesende! Zur Eröffnung unserer heutigen Zusammenkunft, denn Fest können wir es infolge der ernsten Zeit nicht nennen, be grüße ich als Branddirektor für Bretnig zu nächst Herrn Regierungsamtmann Dr. Neumann als Vertreter der Kgl. Amtshauptmannschaft und die Herren des Gemeinderates sowie auch die jenigen Herren, welche unserer Vereinigung wöhlwollend gesinnt sind, und heiße Sie herzlich willkommen beim Begehendes 40jähr. Bestehens der freiwilligen Feuerwehr in Bretnig. Der Zweck unserer heutigen Zusammenkunft wird Ihnen, meine verehrten Herren und Kameraden, jetzt von Herrn Regierungsamtmann Dr. Neu mann bekannt gegeben werben. Hierauf über reichte Herr Regierungsamtmann Dr. Neumann nach emer Ansprache den der Wehr noch ange hörenden fünf Gründern je eine Auszeichnung (Medaille). Es sind dies: Branddirektor Ad, Petzold, stellvertr. Hauptmann August Schölzel, Obersteiger Konrad Schreiber, Obersignalist Otto Heinrich und Spritzcnmann Julius Zschiedrich. Sodann nahm nochmals Herr Branddirektor Petzold das Wort, um als Aeltester von den jenigen Kameraden, welche soeben die hohe Aus zeichnung für 40 jährige Dienstzeit erhalten haben, der Kgl. Staatscegierung, sowie dem Vertreter der Kgl. Amtöhauptmannschaft Herrn Regie rungsamtmann Dr. Neumann für Befürwortung und Beförderung und den Herren des Gemeinde rats für die Einleitung dieser Auszeichnungs angelegenheit den aufrichtigsten Dank auszu - sprechen. Dies war der Teil der Versammlung, welcher verdient, öffentlich erwähnt zu werden. Bretnig. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt der Soldat Georg Horn im Infanterie- Regiment Nr. 431 (Sohn des Arbeiters Robert Horn, hier). Bretnig. In neuerer Zeit sind wieder holt Gesuche um Befreiung von der Abgabe von Pferden für das Heer bei der Amtshaupt mannschaft eingegangen, die veranlaßt sind durch die Anfang'Januar stattfindcnde Pferde vormusterung. Zur Aufklärung wird deshalb bekanntgegeben, daß mit dieser Vormusterung keine Pferdeaushebung verbunden ist; eine solche ist auch für die nächste Zeit nicht be absichtigt. Die Einreichung derartiger Gesuche ist daher gegenwärtig unnötig. Sie bleiben unbeantwortet. Bautzen. Die Zeitungsverleger der Ober lausitz ktaten hier unter dem^Vorsttze des Herrn Hans Witte (Löbau) zu einer Versammlung zusammen. Auf der Tagesordnung standen die Erhöhung der Papierpreise und der Setzerlöhne. Es wurde beschlossen, auf eine weitere Erhöhung der Bezugs- und Inseratenpreise zuzukommen. Löbau. Eine ganze Kuh auf Schleichwegen nach Dresden bringem wollte ein Händler, der das Tier in Neukittlitz gekauft und in Wohla geschlachtet hatte. Zwei Körbe Fleisch sollen bereits nach Dresden gebracht worden sein; der Rest wurde beschlagnahmt. Dresden. (Ein Raubaniall in einem Zigarrengeschäft.) Am 4. Dezember kam ein unbekannter Soldat in das Zigarrengeschäft von Glitz, Kurfürstenstraße Nr. 2, und kaufte für 200 Mark Zigaretten. Nach kurzer Zeit kam er wieder und behauptete, 100 Mark zuviel be zahlt zu haben. Als Glitz sein Geld durchzählte und zwei 50-Markscheine in der Hand hielt, versuchte der Soldat, ihm die Scheine aus der Hand zu reißen, erlangte dabei aber nur die zwei Hälften der Scheine und ergriff die Flucht. Reinsdorf bei Zwickau. Als der Berg schmied Masock von der Arbeit nach Hause kam und das Abendessen nicht bereit fand, geriet er in Erregung, die sich steigerte, als seine Frau, die glcichtalls außerhalb des Hauses beschäftigt war, anstatt an die Zubereitung der Mahlzeit an das Baden der Kinder ging. Der Mann ergriff einen Stiefelknecht und warf ihn gegen seine Frau, die so unglücklich an die Schläfe getroffen wurde, daß sie bewußtlos umsank und bald darauf verschied. Der Täter wuröe noch am selben Abend verhaftet. Alberode i. E. Zwei Spitzbuben in Feldgrau, die sich als Leutnant Grunewaldt, zurzeit in einem Zwickauer Reservelozarett, und Bursche vorstcllten, besuchten dieser Tage einen hiesigen Gutsbesitzer und überbrachten angeb liche Grüße von dessen Sohn aus dem Felde. Beide wurden zum Uebernachten genötigt und zeigten sich dankbar, indem sie — den Stall ausmisten, dreschen halfen usw. Der „Leutnant" versprach, den Gutsbesttzersohn zu seinem Bur schen machen zu wollen. In einem unbeobachte ten Augenblick verschwanden die beiden Betrüger unter Mitnahme von Herrenanzügen, einem Ueberzieher, Schuhen, Strümpfen, Wäsche, Le bensmitteln usw. Wahrscheinlich haben ste die Sachen zum Umkleiden benützt. Dresden. (Landgericht.) Der 1892 gebo rene Kutscher Emil Paul Kegel frönte der Wett lust. Das dazu erforderliche Geld verschaffte er sich durch Veruntreuung zum Schaden seines Dienstherrn. Kegel unterschlug in den Monaten Juli bis November 4397 Mk., die Verun treuungen .wußte er dadurch zu verbergen, daß er im Geschäft behauptete, die Kunden hätten nicht bezahlt. 375 Mk. wurden bei der Fest nahme des Angeklagten vorgefunden, das feh lende Geld will er bei Buchmachern gesetzt und verloren haben. Es wird auf I Jahr 4 Mo nate Gefängnis erkannt. —