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Riesaer G Tageblatt Lonnabeuv, SS. August 1S31, »Senus. 84. Jahr«. MW »Vblatt U«««k Nr. SS. PMgch KlL öS Postscheckkonti Dresden i»a. Riesa Nr. «. WllilA »SU Hk» liil' lMU IUI» Nkniklnksn. vrvye smkMsnIskv-ttsnrSsiscNk vnter8lMrvvg8SkNon Illr knglsna. ttttd Av^olger (ElbedlM ruü> Anzeiger). Da» Riesaer Tageblatt Ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der LmtShcmptmannschast Großenhain, de» Amtsgericht» und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de» Rate- der Stadt Riesch de» Finanzamt» Riesa und de» Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. der Sonn» und Festtag«. VezuaSpret«, gegen Vorauszahlung, für «inen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell» , , . , gen der Löhn« und Materialienpreise behalten wir un» da« Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Auzetge» iüZgäbetage« find bi» 9 Uhr vormittag« autzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. 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Für den Fall de« Einttetms von ^Produkttonsverttuerungen, Erhöhungen der Löl Mr die Nummer de» Aus, die SS rvw breitt, S ww MM Me IWMlMlk MM In SMn. Sachsen begeht in diesen Wochen die Wiederkehr eines TageS, mit dem sich für immer die Erinnerung eines der bedeutendsten Ereignisse der sächsischen Geschichte verbindet. Am 4. September 1SS1 werden es hundert Jahre, daß nach Sachsen-Weimar, Bayern, Baden und Württemberg, die schon zwischen 1816 und 1820 den Absolutismus überwanden, auch bas damalige Königreich Sachfen eine konstitutionelle Verfassung erhielt. Mit Recht hat die sächsische Regierung Schi eck angeordnet, dieses unvergleichlich wichtigen Mark steins der staatspolitischen Entwicklung Sachsens besonders in den Schulen zu gedenken. Denn wenn es als Errungen schaft betrachtet und gefeiert zu werden verdient, daß ein Volk sich aus dem Zustand der Unterworfenheit herauS- kämpft und zum selbstverantwortlichen Träger der eigenen Macht wir-, so knüpft sich das Verdienst dieses Fortschritts in Sachsen nicht an die Schöpfung der Verfassung des Frei staates Sachsen vom 1. November 1920, sondern an jene der sächsischen Verfassung vom 4. September 1881. Daß diese Tat der inneren Befreiung in einer Zeit schwerer Not sich ausreifen und vollendet werden konnte, leuchtet tröstlich durch bas vergangene Jahrhundert in daS tiefe Dunkel unseres Daseinskampfes herüber und macht sie als ein An sporn für die lebenden sächsischen Generationen doppelt denkwürdig. Sachsen war von den Kämpfen der napoleonischen Aera unter den deutschen Ländern am schwersten heimgesucht wor ben. Allein in Dresden, der Hauptstadt, hatten in den Jah ren 1810 bis 1814 an 11 Millionen durchmarschierender Sol daten verquartiert werben müssen. Die Verpflegungs- und Rüstungsausgaben des Landes beliefen sich 1818/14 in 18 Monaten auf 67 Millionen Taler. Seuchen und TyphuS dezimierten die Bevölkerung, die 1818 um etnhunderttausend Köpfe zurückging. Auch daS politische Bild Sachsens war höchst trübe. König Friedrich August l. saß als Gefangener der Stegermächte in Berlin und der russische Fürst Repnin herrschte als Generalgouverneur. Im Wiener Kongreß verlor Sachsen 20 000 Quadratkilometer mit 864 000 Ein wohnern an Preußen und den Neustädter Kreis an den Großherzog Karl August von Weimar, so baß nur IS 000 Quadratkilometer mit 1182 000 Einwohnern bei Sachsen verblieben. Nur mühsam erholte sich daS Land von diesen Schlägen, ein Prozeß, der sich umso schwieriger anließ, als die Fesseln überalterter staatspolitischer und gesellschaftlicher Traditionen das Aufkommen neuer, vorwärtsdrängender Kräfte behinderten. In Sachsen herrschte das „Geheime Kabinett", eine Einrichtung, die August der Starke zur Wahrnehmung der RegterungSgeschäfte während seiner Ab wesenheit in Polen geschaffen hatte, und der Friedrich August I. wie auch sein Nachfolger Anton nahezu unbe schränkten Spielraum ließen. Neben diesem Lonsiltum führte der aus zwei Kurien bestehende Landtag ein Schatten dasein. Nach der Teilung Sachsen« im Wiener Kongreß hatte die erste Kurie nur noch 3 Köpfe, und etwa X aller sächsischen Rittergutsbesitzer durften im Landtag nicht er scheinen, weil sie nicht 8 Ahnen nachweisen konnten. Di« Vertreter der Städte wurden von den dem Willen einiger Patrizierfamilien unterworfenen GtadtrSten bestellt. Bauernschaft, Handel und Gewerbe hatten so gut wie keine Position im damaligen Gcheinparlament. Die Bauern waren der Gerichtsbarkeit der Gutsherren unterworfen «ub litten unter Gestnbezwang, Fronarbeiten und Zehnten. Einschneidende Reformen, die beispielsweise von den Städten vorgeschlagen wurden, verfielen unter der Regierung Fried rich Augusts l., der zwar gerecht, aber zu müde war, um staatSpoltttsche Wandlungen herveizuführen, der Ablehnung. Begreiflich, daß unter diesen Umstanden in Stadt und Land dte Unzufriedenheit wuchs. 1829 trat Albert von Carlowitz, eines der angesehensten Mitglieder der Ritterschaft, mit einer Adresse an König Anton Hera«, in der er mittelbaren Einfluß des sächsischen Volke» auf dte wichtigsten Angelegen heiten und Beschlüsse des Staates und gleichmäßige Vertei lung der öffentlichen Lasten unter die privilegierten und nichtprivtlegierten Kreise der Gesellschaft verlarmte. Ein Jahr später erregte eine Denkschrift Otto von Watzdorf- Aufsehen, in der nichts weniger als eine neue Verfassung und durch sie das Zwetkammer-System und die Verantwort lichkeit der Minister gefordert wurde. In dte von diesen Postnlaten und Dokumenten erhitzte Stimmung traf die Kunde der Pariser Jult-Revolution wie eine Bombe. In den Hauptstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz kam e» zu Tumulten, die aber von den freiwillig zusammengetretenen National- und Kommunalgarden unterdrückt wurden. In dessen fing der „Geheime Rat" den Hauptstoß de» aufbegeh- reubeu NolkSwillens geschickt dadurch auf, baß er die Ao- benckuua de» KabinettSministerS Grafen von Einsiedel, der deu KH'iia über die Forderungen des Volke» im unklaren g-lassen haben sollte, und seine Ersetzung durch daS RatS- mitalied von Lindenau, weiterhin aber die Berufung des M MUMM W »klllMMW. * Berlin. Einer Korrespondenzmeldung zufolge bat der Reichsfinanzminister den Länder« Richtlinie« z« der Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Haushalte von Ländern und Gemeinde« übersandt. Die Richtlinien beschränken sich auf die Empfehlungen derjenigen Maßnahmen die von den Länder« und de« Gemeinde« selbst zu treffen sind. Sie gehen davon aus, daß die Haushalte der Länder und Gemeinden unbedingt ausgeglichen werden müsse«. Dieser Ausgleich könne in der Hauptsache nur durch Abstriche auf der AuSgabenseite erfolgen. Mit dem Einsetzen einer Sparaktion größten Ausmaßes müsse daher sofort begonnen werden. Die Verordnungen der Länder regierungen, die aus Grund der Notverordnung des Reichs präsidenten erlassen würden, unterlägen nicht den Vorschrif ten der Landesverfassungen. Im Verordnungswege könne von dem bestehenden Landesrecht einschließlich des LanbeS- verfassungsrechts abgewichen oder bestehendes Landesrecht aufgehoben werben. Auf der Seite der Gemeinden hätten die Landesregie rungen nunmehr die Möglichkeit, im Wege der Uebertragung eigener Befugnisse, die Gemeindevorsteher zu selbständigen Sparmaßnahmen zu ermächtigen und Bestrebungen, die der Notwendigkeit, Ersparnisse zu machen, entgegenstehen auS- zuschalten. Was die Dparvorschläge im einzelnen betreffe, so gebe daS Finanz- und Wirtschastsprogramm des Deutschen Gtädtetages eine Reihe beachtlicher Hinweise. Soweit Ge» «eindebeamteugehälter höher seien als vergleichbare Gr» hälter deS Reiches und der Länder, so könnten im Wege der Verordnung oder der Aussicht diese Bezüge d«» übrige« Ge- hälter« augegliche« werden. Im übrigen kämen als Ver- waltungsmaßnahmen insbesondere in Betracht: Einstel« luugssperre, Besörderuugssperre, Stellenwechsel, Eutlas, sauge« und Kündigung«« vo« Angestellte« «ud Arbeiter«, Verwendung von entbehrlichen Beamten- und anderen Stellen. Des wetteren werde entsprechend den Vorschlägen des Städtetages geprüft werden müssen, inwieweit der Be« Hördenapparat mit Rücksicht aus dte zukünftige Finanzlage noch aufrecht erhalten werden könne. Tie öffentlichen Mittel für Wohnungsbau und andere Bauaufgaben müßten ein geschränkt werben. Tie Vorschläge des Städtetages für eine Einschränkung der Schullasteu müßten von den Länder regierungen eingehend geprüft werden. Tie Richtlinien de» Reichsfinanzministers werken die Frage auf, ob nicht durch eine Erhöhung der Klassenfrequenzen und der Pflicht stundenzahl und durch eine stärkere Begabtenauslese Ein sparungen erzielt werden könnten. Auf dem Gebiet der Justiz müßten unter Umständen die Koste« der Rechtspflege durch eine Justizresorm herabgesetzt werden. Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege müssen vertret, bare Einschränkungen vorgenommen werden. Auch hier wird auf die Richtlinien des Städtetages verwiesen. Au» dem Fälligwerden von kurzfristigen Schulden von Länder« und Gemeinden drohe eine besondere Gefahr für die öffent lichen Haushalte. Die Reichsregierung sei bereit, für die Gemeinden durch eine Umschulbungsaktion, deren Ausmaß und Verfahren noch vorbehalten bleiben müsse, helfend etn- zugreifen. Länder und Gemeinden würden sich bis dahin rechtzeitig mit ihren Gläubigern über die Verlängerung der Kredite zu einigen haben. Tie Reichsregierung würde Län dern und Gemeinden nur in den Fällen einer Umschul- dungSaktion oder eines SonderzuschusseS zu den Kosten der Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge eine finanzielle Hilfe leisten. Auch auf dem Gebiet der Wohlfahrtslasten könne nur dort unterstützend eiugegriffeu werde«, wo sowohl im Saud als auch in der betreffenden Gemeind« alles zu» Etatsansgleich Erforderliche getan worbe« fei. Die Reichsregierung wird demnächst Mitteilungen über die von ihr selbst durchgesührten Sparmaßnahmen machen. Der Reichsfinanzminister wird mit dem Reichsjufttzministe- rium Verbindung aufnehmen, um die Frage der Reichs- justizresorm im Wege der Notverordnung zu prüfen. End lich wird noch zwischen dem Reichsarbeitsministerium über das Problem der Arbeitslosenversicherung verhandelt. MMS »kl MWMlkM? )s Genf. Wie von unterrichteter Seite verlautet, «r- wartet man hier in den nächsten Tagen ein Schreibe« He«- dersons, worin dieser aus Anlaß der jüngsten politischen Entwicklung in England fein Amt als Präsident der Ab, rüfturrgSkonferenz wieder dem Bölkerbnndsrat zur Ver fügung stelle« wird. Der Völkerbundsrat wird sich infolge- dessen auf seiner bevorstehenden Tagung mit der Frage des Vorsitzenden der Abrüstungskonferenz noch einmal zu be schäftigen haben, wobei die Frage offen ist, ob Henderson, der seinerzeit in persönlicher Eigenschaft und nicht al» Ver treter der britischen Regierung zum Vorsitzenden ernannt wurde, vom Rate wieder bestätigt wird. Jedenfalls wird die Frage durch den angekündigten Schritt Hendersons jetzt geklärt werden. In maßgebenden Kreisen de» Völkerbundssekretariats HM man Henderson «ach wie vor für die weitaus geeignetste Persönlichkeit für die Leitung dieser Konserenz. Es ist aber kein Geheimnis, daß von bestimmter Sette eine sehr starke Aktivität, zum Teil auf diplomatischem Wege, entfaltet wird, um an Stelle HenderfonS einen anderen Präsidenten für di« Abrüstungskonferenz zu bekommen. Sollten sich diese Tendenzen durchsetzen, so ist noch nicht zu übersehen, welche weitgehende« Konsequenz» sich hieraus namentlich für die Abhaltung der Abrüstungskonferenz selbst ergeben. Seit Tagen erhält sich hier das Gerücht von einer Ver, schiebnug der Konferenz, die bekanntlich auf den 2. Februar nächsten Jahre» angesetzt ist, und es läßt sich nicht leugnen, daß der Gedanke einer kurzfristigen Verschiebung von zwei bis drei Monaten in dem internationalen Gedankenaus tausch neuerdings Fortschritte gemacht zu haben scheint. Wie man hört, würde selbst Kreisen der französischen Linken eine Verschiebung bis nach deu französische« Wahl«« i« Mai nächsten Jahres nicht ungelegen sein, und aus englischer Seite beobachtet man jetzt den auffallend häufigen Hinweis, daß die im Januar und Februar vorauszusehende inner politische Lage in England die Abhaltung der Konferenz i« Februar erschwere« würde. In Genf steht man demgegenüber in maßgebenden Kreisen deS Völkerbundssekretariats auf dem Standpunkt, daß die angeführten Hinweis« eine Verschiebung der Kon ferenz nicht rechtfertigen. Man fürchtet hier offenbar, daß auch ein« kurzfristige Vertag««» bei de« Völker« de« letzten Rest des vertrauens in de« Abrüstungswillen zerstören könnte. Prinzen Friedrich August zum Mitregenten erreichte. Prinz Friedrich August stand der Reformpartet nahe und hatte in seinem Bruder Johann einen ebenso kenntnisreichen wie praktisch tüchtigen Mitarbeiter. Anfang März 1831 ging dem Landtag die Vorlage der neuen konstitutionellen Ver fassung zu, die vom „Geheimen Rate" unter Vorsitz de» Prinzen Johann auf der Grundlage zweier Entwürfe der ÄatSmttglieder von Lindenau und von Carlowitz auS- gearbettet worben war. Nach langwierigen Verhandlungen, in denen dte Regierung, wie von Treitschke schildert, mehr Einsicht als dte Stände bewies, kam es zur Annahme und trotz einiger drohender „gesalzener Depeschen" Metternichs zur Inkraftsetzung des Berfassungswerks, die am 4. Septb. 1831 in glänzenden Feierlichkeiten vollzogen wurde. Die Bildung eines Fachministeriums mit 6 den Ständen ver antwortlichen Ministern, zu denen berühmte sächsische Namen, wie von Lindenau, von Könneritz, von Zeschau. von Zezschwitz und Kultusminister Dr. Müller gehörten, schloß sich an. „Dte ersten zehn Jahre der neuen Verfassung", so berichtet von Treitschke im 4. Band seiner Deutschen Ge schichte, „waren dte glücklichsten, welche bas Königreich unter dem deutschen Bunde verlebt hat. Das nach Fächern geglie derte Staatsmtnisterium war so reich an guten Kräften wie kaum ein anbereS in den deutschen Mittelstaaten und besaß an dem Ftnanzminister von Zeschau einen staatsmännischen Kopf, der, in den großen Verhältnissen des preußischen Dienstes geschult, LinbenauS idealistischen Schwung durch nüchternen Geschäftssinn ermäßigte. Auch in den anderen höheren Aemtern wirkten tüchtige Männer; der alte Reich tum des Landes an Talenten durfte sich jetzt freier entfalten." Inhaltlich legte dte Verfassung in 8 Abschnitten und 154 Paragraphen die Rechte und Pflichten der Krone und der Staatsbürger fest, sie regelte Vermögensrechte und Gebühr nisse des Königshauses, den Staatsdienst, die Rechtspflege, das Stänbewesen und die Verfaffungsgarantien. Wenn sie auch unvollkommen blieb, besonders was dte Bestimmungen über die Zusammensetzung der zweiten Kammer anlangte, so stellte sie doch mit der völligen Neuschöpfung des Verhält nisses des einzelnen Staatsbürgers zum Staate und der Anerkennung zahlreicher staatsbürgerlicher Rechte, die bi» dahin nicht bestanden hatten, eine bahnbrechende Tat bar, ohne dte der Aufbau von Staat und Gesellschaft, wie sie heute als selbstverständlich hingenommen werben, nicht denk bar wäte. Dr. Theodor Grumbt, Dresden.