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Amts- und Anzeigevlatt für den Erscheint . e « Abonnement sejirk -es Amtsgerichts Eibenstock WZZL sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Z-le io Pf und dessen Umgebung. P°sanstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — S«. Aa-r,««g. S1.Dienstag, den 30. April 188S. Die Schulvorstände des Bezirke- werden darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Gewährung von Beihilfen au- Staatsmitteln zur Bestreitung des Aufwandes für die Fortbildungsschulen auf das Jahr 1889 längstens bis zum 15. Mai 1889 anher einzureichen, den dieSfallsigen Gesuchen aber außer den in 8 16 Abs. 5 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetze vom 25. August 1874 vorge schriebenen Unterlagen eine tabellarische Anzeige über das Stiftungsjahr, die Zahl der Schüler, Lehrer und Klassen, die Lehrerhonorare und die sonstigen Aus gaben, sowie die Einnahmen, ferner ein Schulplan und Angaben über etwaige Verbindung mit einer gewerblichen Fortbildungsschule rc. beizufügen sind. An Gemeinden, welche über das Minimum von wöchentlich zwei Unterrichts stunden nicht hinausgehen, werden StaatSbeihilfcn nicht gewährt. Schwarzenberg, am 18. April 1889. Königliche Bezirksschul-Jnspection. Frhr. v. Wtrfing. Müller. W. Die unterm 23. August 1886 eingeleitete Abwesenheitsvormundschaft über Johann August Unger aus Sofa z. Z. in Corsicana, Texas (Ame rika) wird hiermit wieder aufgehoben. Königliches Amtsgericht Eibenstock, den 26. April 1889. Peschkc. F^ Bekanntmachung. Wegen der den 3. und 4. Mai dieses Jahres stattfindenden Reinigung der Lokalitäten des unterzeichneten Amtsgerichts können an diesen beiden Tagen nur die dringlichsten Sachen erledigt werden. Eibenstock, am 27. April 1889. Das Königliche Amtsgericht. P-schke. Bekanntmachung, die Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministerium« des Innern ist alljährlich eine Zählung der Fabrikarbeiter nach einem hierfür vorgeschriebenen Formular vorzunehmen. Es werden daher demgemäß sämmtliche Gewerbetreibende hiesiger Stadt, welche Fabrikarbeiter im Sinne der Gewerbeordnung beschäftigen, aufgefordert, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Formulare am 1. Mai auszufüllen und dieselben bis spätestens de« 4. Mai in der Rathsregistratur wieder abzugeben. Sollten einzelne Gewerbetreibende der gedachten Art bei Austragung der Formulare übergangen werden, so können sie letztere in vorgenannter Expedition unentgeldlich entnehmen. Eibenstock, den 24. April 1889. Der Stadtrat y. Löscher, Bürgermeister. Kl. Holz-Versteigerung auf Johanngeorgenstadter Staats forstrevier. Im »dtel ck« 8»x« in Johanngeorgenstadt kommen Donnerstag, den S. Mai ds. Js., von Dormittaas '/,1V Uhr an nachverzcichnete Ztzutir- und UreiiuNülLvr, als: 1499 Stück weiche Stangenkl. von 7—12 Ctm. Oberst., 4,» M. l.,, in den 64 „ „ Derbstangen, 8—9 , Unterst., 301 , , , . 10-12 , 304 , , . . 13—15 , , 472 Raummeter weiche Brennscheite, i 40,42,53u. 178 , „ Brennknüppel, 172 (Fasten- 78 . , Neste berg) 19-14M./ Schlagen ) s der Abth.: l lang. einzeln und partieenweise gegen sosortige Bezahlung in kastenmäßigen Münzsorte« und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden zur Versteigerung. Creditüberschreitnngen find unznläsfig. Holzkaufgelder können von Vormittags 9 Uhr an berichtigt werden. Die in den Schlägen der Abtheilungen: 9, 18, 33 und 40 aufbereiteten 2730 Stück weiche« Klötzer von 13 bis 50 Ctm. Oberstärke, 3,- «. 4,0 Mtr. lang sollen in einer gemeinsam mit dem Sosaer Revier abzuhalten den Auktion demnächst versteigert werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Kömgl.Forsttcviervemaltung Johanngeorgenstadt u. Kgl. Forstrentamt Eibenstock, Glier. am 26. April 1889. Wolstramm. Nutzrinden-Bersteigerung im F orstbezirke Eibenstock. Im Linn lkstdslrollor in Aue sollen Mittwoch, den 8. Mai ds. Js., von Vormittags 10 Uhr an die auf nachgenanntcn Forstrevieren im Jahre 1889 ausfallenden Nutzrinden und zwar: Aorst-Hkevier. Abtheikungen. Anzefä-re Kaummeterzaht. Sofa (Oberförster Höpfner.) 8. 14. 24. 27. 56 und 58. 1000 Bocka« (Oberförster Richter.) 3. 13. 17. 18. 22. 32. 33 und 34. 800 Johanngeorgenstadt (Oberförster Glier.) 9. 18. 19. 33. 35. 40. 53 und 70. 367 Auersberg (Forstinspector Gläsel.) 37. 38. 39 und 43. 230 Schönheide (Oberförster Francke.) 19. 27. 45. 52 und 70. 240 Hundshübel (Oberförster Heger.) 2. 3. 4. 16. 59. 64. 69. 75 und 76. 300 Summe ca. 2937 Raummeter unter den vor der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen partieenweise ver steigert werden. Nähere Auskunft ertheilen die unterzeichneten Revierverwalter. Käufer, welchen bei dem unterzeichneten Forstrentamte ein Kredit nicht er öffnet ist, haben nach erfolgtem Zuschläge die Kaufsumme für die erstandenen Rinden entweder baar zu erlegen, oder eine derselben gleich hohe Kaution in Werthpapieren oder Sparkassenbüchern zu deponiren. Die Reviervemalter: Forstinspektor Hkäsel. Oberförster Htichter. „ IranLe. » Köpfner. am 26. April 1889. Das Forsttentamt zu Eibenstock. Wolstramm. In Gemäßheit 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 werden Diejenigen, welche für laufendes Jahr am hiesigen Orte ihre Beitragspflicht zur Staatseinkommensteuer zu erfüllen haben, denen aber die nach der erwähnten Gesetzesbestimmung zu erlassende Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses sich bei dem Unterzeichneten zu melden. Schönheide, am 29. April 1889. Der Gemeindevorstand. Hagesgeschichte. — Deutschland. Der nunmehr vorliegende Ausweis über die R ei ch s e i n n a h m e n für das EtatSjahr 1889/90 ergiebt sehr befriedigende Resultate. Zunächst ist hervorzuheben, daß die Börsen steuer eine erstaunliche Höhe gegen die Vorjahre und den Voranschlag erreicht hat, was wohl hauptsächlich auf das Blühen de« Handel«, aber auch auf die zahlreichen Gründungen zurückzusühren ist. Auch die Zölle haben einen beträchtlich höheren Ertrag ergeben, al« für das laufende Jahr vorgesehen ist, wa» vor nehmlich der erhöhten Getreideeinfuhr, die zur Er gänzung der heimischen Ernte nöthig gewesen, zuzu schreiben ist. WaS die Verbrauchsabgaben von Branntwein und Zucker betrifft, so ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht zulässig, da beide noch im Uebergangsstadium befindlich. Immerhin zeigt sich, daß bei der Zuckersteuer die gehegten Erwartungen der Erfüllung nahe sind und daß, wenn auch bei der Branntweinsteuer das Ergebniß nur zögernd hervor tritt, die Hoffnung berechtigt ist, baß auch hier der in Aussicht genommene Ertrag erreicht werden wird.