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No. 4«. Mittwoch, den SS. A«vma« »87«. außener W Aachrichtm. Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Conststorialbehörde der Oberlausttz. Amtsöl alt der Amtshauptmannschaft Bautzen, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. . - . . Die „Bautzener Nachrichten" erscheinen (außer Sonn- und Festtags) täglich Abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Abonnementspreis bei der Expedition sowie bei allen kaiserlichen Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. — Jnsertionsbetrag für den Raum einer Spaltzeile 13 Pf. — Kleinere Inserate, welche bis fnih 9 Uhr eingehen, können noch in der Abends auszugebenden Nummer Aufnahme finden. — Alle als solid bekannten Annoncenbureaus nehmen, ohne daß dadurch Mehrkosten entstehen, Inserate für die „Bautzener Nachrichten" entgegen; desgleichen die Herren Anicke in Löbau, Lippitsch in Schirgiswalda, Hilhenz in Weißen berg, Dormg in Ebersbach, Buhr in Königshain bei Ostritz, F. M. Reußner in Ober-Cunnersdorf und Johann Carl Heinze in Cunewalde. Bekanntmachung. Annahme von Telegrammen durch die Eisenbahn-Postbureaus. Zur Erleichterung des telegraphischen Verkehrs können vom 1. März d. I. ab Privat-Telegramme durch die in den Eisenbahnzügen fahrenden Post bureaus zur Ernlreferung gelangen. Die betreffenden Telegramme find mit dem laxmäßigen Betrage in Tclegraphen-Freimarken zu bekleben und durch den Brief kasten an dem Postwagen zur Aufgabe zu. bringen. Soweit dem Absender Telegraphen-Freimarkcn nicht zur Verfügung stehen, darf die Gebühr auch durch Aus- kleben von Post-Freimarken entrichtet werden. Das Telegramm kann auch auf eine Postkarte geschrieben sein, muß aber als solches durch Ausstreichen der Ueberschrrft „Postkarte" und Ersetzung derselben durch das Wort „Telegramm" deutlich bezeichnet werden. Den Betrag des Poststempels von 5 Pf. kann der Ab sender sich der der Gebühr zu gut rechnen. Wo die örtlichen Verhältnisse und die Dauer des Aufenthalts auf den betreffenden Eisenbahn-Stationen es gestatten, sollen auch mcht nut Marken beklebte Telegramme unter Beifügung der entfallenden, thunlichst abgezählten Gebühren in haarem Gelde durch das Fenster bez. die Thure des Postwagens angenommen werden; doch ist dabei den Aufgebern das Betreten des Postwagens selbst nicht gestattet. Die Absender brauchen die Auf gabe nicht selber zu bewirken, sondern können sie auch durch dritte Personen bewirken lassen- Die Telegramme werden vom Eisenbahn-Postbureau aus unverzüg lich an diejenige nächstbefindliche Telegraphen-Station besorgt, welche die schleunigste Abtelegraphirung nach dem Bestimmungsorte zu bewirken in der Lage ist. Berlin IV., den 16. Februar 1876. D e r G e n e r a l - P o ft m e i ft e r. Im Handelsregister für hiesigen Gerichtsamtsbezirk ist auf dem, das unter der Firma „Geschwister Thomas in Steinigtwolmsdorf" bestehende Färberei- und Druckereigeschäft betreffenden Fol. 43, woselbst a) Fräulein Johanne Christiane Thomas und , b) Carl August Thomas als Inhaber sich eingetragen befinden, das durch Ableben erfolgte Ausscheiden des zu b) genannten Herrn Carl August Thomas in Steinigtwolmsdorf am heutigen Tage verlautbart worden und wird zugleich bemerkt, daß Fräulein Johanne Christiane Thomas daselbst als Universalerbin des zeitherigen Gesell schafters das Geschäft unter bisheriger obenerwähnter Firma fortführen wird. Königliches Gerichtsamt Schirgiswalda, am 16. Februar 1876. Sehfert. Bekanntmachung. Da mit großer Wahrscheinlichkeit anzunebmen ist, daß die hin und wieder in hiesiger Stadt unter dem Rindvieh aufgetretenen Krankheiten und Seuchen durch die aus dem Auslande hier eingeführten Rinder eingeschleppt und verbreitet worden sind, so erscheint es nothwendig, künftighin den Gesundheitszustand des aus dem Auslande eingeführten Klauenviehes durch thierärztliche Untersuchung feststellen zu lassen, um auf diese Weise der Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten möglichst vormbeugen. Es sind daher Anordnungen getroffen worden, daß alles ausländische Rindvieh, welches nach hier gebracht wird, in Rück sicht auf seinen Gesundheitszustand untersucht werde und ergeht deshalb hiermit sowohl an die Händler, welche regelmäßig Viehtranspvrte hierher bringen, als an Diejenigen, in deren Ställe das Vieh eingestellt wird, Weisung, über alle hierher gebrachten Transporte ausländischen Klauenviehes sofort Anzeige bei der unter zeichneten Polizeibehörde zu erstatten- Die Unterlassung dieser Vorschrift wird mit Geldstrafe bis zu 60 für jeden einzelnen Contraventionsfall bestraft werden. Stadtrath zu Bautzen, am 18. Februar 1876. Heerklotz, Stadtrath. Zu seiner Bekanntmachung vom 9. October 1874 in No. 237 dfs. Bl. vom gen. Jahre hat der unterzeichnete Kirchenvorstand andurch zu veröffentlichen, daß an Stelle des verstorbenen Herrn Prof. vr. Jähne Herr Seminar-Oberlehrer Ernst Gotthelf Eltzner als Mitglied eingetreten ist. Bauben, den 22. Februar 1876. Der Kirchenvorstand zu St. Petri. ?. ?r. Kuhn, Vorsitzender. Zu besetzen ist die neu errichtete 2- ständige Lehrerstelle zu Uhhst UM Taucher. Collator: die oberste Schulbehörde. Die Stelle gewährt außer freier Wohnung in dem neu er bauten stattlichen Schulhause ein Gesammteinkommen von 1050 Mark. Gesuche sind bis zum 15. März u. o. an Unterzeichneten einzureichen. Bautzen, den 21. Februar 1876. Der Königliche Bezirksschulinspector. vr. Wild. Bekanntmachung. Hierdurch wird den Herren Ortsschulinspectoren hiesigen Bezirks bekannt gegeben, daß Sonnabends, den 25. März c., allhier eine Ausstellung Von weib lichen Handarbeiten der Schulen des ganzen Bezirkes veranstaltet werden soll. Zu diesem Zwecke werden Dieselben hierdurch ersucht, die Lehrerinnen in den weiblichen Handarbeiten zu veranlassen, daß sie die besten Arbeiten ihrer Schülerinnen mit Angabe des Namens und der Claffe, wie genauer Bezeichnung der Zeit, seit wann letztere Unterricht in genanntem Zweige genoffen haben, insbesondere aber die besten Arbeiten von solchen Kindern, die erst seit Einführung gedachten Unter« richtszweiges in der Volksschule solche Unterweisung erhalten haben, bis zum Ätz. März c. an die Direction der Bürgerschule einsenden. Zugleich wird mit- getheilt, daß die Lehrerin rn weiblichen Handarbeiten an hiesiger Bürgerschule sich bereit erklärt hat, vor den Lehrerinnen des Bezirkes an oben genanntem Tage eine Probetection zu halten. Löbau, den 21. Februar 1876. Der Königliche Bezirk sschulinspee io r« Schulrath A. Grüllich. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Schwepnitz sollen den 8. März 187« folgende im Schwepnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, und zwar: