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Donnerstag. Rr. 117. 5. Oktober 1882. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde sowie fiir die Königlichen Amtsgerichte und die Sladträthe z« Dippoldiswalde «nd Araumsteiu. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Diese» Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehen durch alle Post« Anstalten und die Agenturen. — Pkti» vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de» Blatte» eine sehr wirksam« Verbreitung finden, werden mit lv Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Bekanntmachung, das Musikmachen im Umherziehen betreffend. Auf Grund ergangener Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden werden die Ortspolizeibehörden und Gutsvorsteher des Bezirks der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft zur Nachachtung darauf aufmerksam gemacht daß die nach § 59 der Reichsgewerbeordnung erforderliche ortspolizeiliche Erlaudniß zum Musikmachen im Um herziehen, insbesondere auch auf öffentlichen Straßen, nur solchen Personen ertheilt werden darf, welche sich im Besitze eines von der eingangsgedachten Königlichen Kreishauptmannschaft ausgestellten oder auf den Regierungsbezirk derselben ausgedehnten Legitimationsscheines befinden. Dippoldiswalde, am 2 Oktober 1882 Königliche Amtshauptmannschast. von Kestinger. Semig. Montag und Dienstag, den S. und L«. Oktober dfs. Js., von Vormittags s Uhr an, sollen in dem, zum Nacklast der Clara verw. Schöne hier gehörigen, kleine Waffergaffe Nr. «0 gelegenen Hausgrundstücke die zu demselben Nachlasse gehörigen, noch vorhandenen Mobilien, ferner ein neuer Spazierschlitten, das zum Betriebe der Stellmacherei nöthige Handwerkszeug, fertige und halb fertige Stellmacherarbeiten, Farben- und Nuyholz-Vorräthe gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich versteigert werden. Ein Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände hängt im hiesigen Rathhaus und am Gerichtsbret aus. Dippoldiswalde, am 26. September 1882. Königliches Amtsgericht. Klimmer. Tagesgeschichle. Dippoldiswalde. Nach verschiedenen Zeitungsberichten haben in letzter Zeit Verhandlungen zwischen der österreichischen Regierung und einem Konsortium mehrerer Banken über die Sanirung der Prag-Duxer Bahn stattgefunden. An dem diesfalls getroffenen Abkommen interessirt uns hauptsächlich der projektirte Ausbau der Strecke Klostergrab-Mulda insofern, als wir in diesem Blatte wiederholt die Idee einer Fortsetzung unserer Sekundärbahn von Kipsdorf über Alten berg nach Mulda bevorwortet haben. Es bedarf kaum eines besonderen Nachweises dafür, daß der Anschluß unserer Bahn an das böhmische Eisenbahnnetz für die Verkehrsentwickelung und Rentabilität unserer Bahn nicht nur, sondern auch für die Verkehrsinteressen unserer Stadt und des benachbarten Altenberg von großem Belange sein würde, und wir halten uns daher verpflichtet, alle auf die Verwirklichung dieses Gedankens gerichteten Bestrebungen, soviel an uns ist, zu unterstützen. Dem Vernehmen nach sind für die Bahn Klostergrab-Mulda verschiedene Linien, darunter auch eine über Zinnwald führende, projektirt worden. Mehr Aussicht auf Erfolg soll allerdings die Linie über Niklasberg haben. Es liegt tndeß auf der Hand, daß für die sächsischen Inter essen die Linie über Zinnwald erheblich vorzuziehen sein würde. Da indeß die Ausführung des frag!. Bahnbaues in den Händen des erwähnten Bankkonsortiums und bez. der österreichischen Regierung liegt, so läßt sich annehmen, daß bei der Auswahl der Linie vor allen Dingen die In teressen der Prag-Duxer Bahn bez. die österreichischen Lokal interessen maßgebend sein werden. Immerhin freuen wir uns aber, daß die Fortsetzung der Prag-Duxer Bahn bis zur Landesgrenze von gut fundirten Geldkräften in die Hand genommen worden ist und ihrer endlichen Verwirk lichung entgegengeht. Sei es uns gestattet, hieran die Hoff nung zu knüpfen, daß auch unsere Staatsregierung die Fortsetzung unserer Bahn von Kipsdorf bis zu einem ge eigneten Punkte der Klostergrab-Muldaer Linie in Betracht ziehen möge. — Da gegenwärtig die Schwurgerichtsverhandlungen bei mehreren sächsischen Landgerichten im Gange sind, so begegnet man in den Berichten der Zeitungen häufig der Bemerkung, daß diesem oder jenem Verurtheilten die bür gerlichen Ehrenrechte aberkannt worden seien. Ueber die Wirkung dieser Aberkennung sind, wie es scheint, im Allgemeinen nur unbestimmte Vorstellungen verbreitet; es