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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des StadtraLhes des Königs. Amtsgericht Wutsnrtz Ä b o n n «IN e n t S - Breis BiertrlNhrl. 1 M W Pi Aul Wuns-ti uiienlaeltliche K"' seiü'ung. Al« Beiblätter i I Jllustrirte« sonntaqsblatt iwockeutlichi: 2 tnndwirthschastliche Beilage (nionatlichl. ^ricbeinl Mittwoch und Sommden". Inserat sind bi« Dienstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeil» (oder deren Raums 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, E. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow.Groh- röhrSdors. B nnvncen-BureauS vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Moste und. G. L. Daub« L Tomp. Druck und Verlag von E. L. Försier's Erden in Pulsnitz. Mittwoch. Neunnndvibrzigstbu Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in PulSnitz. Nr. 52. 30. Juni 18S7. Bekanntmachung über den nächsten Aufnahmetermin in die Loldatenknaben-Erziehnngsanstalt zu Kleinstruppen. Die Soldatenknabcn-Crziehnngsanstiüt zu Kleinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlusse an den 8 jährigen Kursus der Volksschule öez. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, finden bei der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. Die Anmeldung für den nächsten Aufuahmetermi» zu Ostern 1898 hat von jetzt ab beim Kriegs-Ministerium bis spätestens im Monat Dezember zu erfolgen und sind hierbei folgende Ausweise beizubringen: u) die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben; b) das kirchliche Taufzeugniß oder eine Taufbescheinigung; v) ein ärztliches Zeugniß über den Gesundheitszustand des Knaben mit Angabe über Körpergröße und Brustumfang; ck) die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; e) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 des Königlich Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; H ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und Vermögensverhältnisse der Angehörigen; Z) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Obervormundschafts-Behörde; st) der Militürpaß und das Führungs-Attest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient; i) die Hcirathsurkunde der Eltern des Knaben und st» die Sterbeurkunde der Eltern bei Waisen. Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Aufnahme, welche bei guten Schulcensuren folgende Mindestmaße besitzen: bei 13 >/2 Jahren 140 ein Körperlänge und 66 bis 71 em Brustumfang, bei 14 Jahren 142 ein Körperlänge und ö7 bis 73 cm Brustumfang, bei 14 Vr Jahren 144 om Körperlünge und 68 bis 74 vm Brustumfang. Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruvpen werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg übergeführt, aus letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unteroffizierschule versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. Die Unteroffizierschüler gehören als solche bereits zu den Militärpersonen des Friedensstandes und wird die auf der Unteroffizierschule verbrachte Zeit vom erfüllten 17. Le bensjahre ab als aktive Militärdienstzeit gerechnet. Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppen, in der Unteroffizier-Vorschule und in der Unteroffizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. DaS Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist erweitert worden, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr als bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamlenstellen aufzurücken. Unteroffiziere, welche diese Schuten besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des Civilversorgungsscheins befinden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 Mark die Anwartschaft auf Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstelle des Staatsdienstes erwerben. Die vollständigen Aufnahmebestimmungen für die Anstalt zu Kleinstruppen können bei jedem Bezirks-Kommando bez. auch vom Kriegsministerium entnommen werden. Dresden, im Juni 1897. K r l e g s - M i n i st e r i u m. von -er Planitz. B e t anut m a ch u u g , das übermäßig schnelle Radfahren betreffend. Es werden hiermit die Bestimmungen der Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern uno der Finanzen vom 23. November 1893, den Verkehr mit Fahrrädern aus öffentlichen Wegen betreffend, eingeschärft. Nach derjenigen in 3 a, Z 6 wird übermäßig schnelles Fahren polizeilich mit einer Geldstrafe bis zu 60 „L oder mit Haft bis zu 14 Tagen für jeden Fall bestraft. Pulsnitz, am 28. Jun» 1897. Der Stadtrat h, Schubert, Brgrmstr. Ium Alionncmcnt auf das mit dem 1. Juli 1897 beginnende 111. Quartal des Wochenblattes für. Pulsnitz und Umgegend, Amtsblatt des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathks zu Pulsnitz gestattet sich die unterzeichnete Exped. ergebenst einzuladen. Bestellungen auf das neue Abonnement nehmen alle Briefträger, sowie unsere Stadt- und Landzeitungsboten entgegen. Hochachtungsvoll G. K. Förster s Wrbeu. Rei chstastsschl u tz. Eine lange Parlamentstagung ist am Freitag zu Ende gegangen. Nicht weniger als 237 Sitzungen hat der Reichstag in dieser Tagung abgehalten, die am 3. Dezember 1895 ihre» Anfang genommen Hal und am 2. Juli 1896 nicht geschlossen, sondern bis zum 10. November vertagt wurde; 441 Tage war er beisammen. Den äußern Anlaß zu dieser mehrmonatigen Vertagung bot die Justiznovelle, die neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr erledigt werden konnte, aber in der Kommission bereits eingehend berathen war. Um diese schwierigen und umfangreichen Kommissionsarbeitcn nicht verloren gehen zu lassen, hatte die Regierung den Reichstag nicht förmlich geschlossen, sondern nur vertagt. So konnte er am 10. November v. I. die zweite Plenarberathung der Justiznovelle ohne Förmlichkeit aufnehmen. Eine übermäßig lange Arbeitszeit liegt hinter dem Reichstag. Mag auch noch so sehr, und über vieles gewiß mit vollem Rechte, gescholten werden, war auch der Bestich häufig geradezu kläglich, gearbeitet wurde deshalb doch und, wie man anerkennen muß, nicht wenig. Reiches Material lag zur Erledigung vor, das nicht nur in 237 öffentlichen Sitzungen berathen, sondern auch in 663 Ab- theilungs-, 457 Kommissionssitzrtngen vorbereitet wurde. Da darf es nicht Wunder nehmen, wenn schließlich eine allgemeine Arbeilsabspannung eintrat und die Beschluß fähigkeit häufig nicht mehr zu erreichen war. Fertig ge stellt wurde außer dem Bürgerlichen Gesetzbuch daS Han delsgesetzbuch und die Grundbuchordnung. Von den Aus- gaben, welche in der bei Eröffnung des Reichstags am 2. Dezember 1895 verlesenen Thronrede zur Förderung „der Wohlfahrt der Erwerbsstände" aufgezählt worden sind, ist die Mehrzahl desgleichen von dem Reichstage aelöst wurden. Hierher gehörte das Börsengesetz und die Vorlage über das kaufmännische Depotwesen. Das ersteres einen unseligen Zwiespalt zwischen zwei der vornehmsten Berufsständen des Reichs hervorqerufen und fortgesetzt eine Quelle arger Verbitterung offen hält, ist im höchsten Maße bedauerlich, kann aber nicht dem Reichstag zur Last gelegt werden. Der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, das wiederholten Kreuz- und Quersahrten ausgesetzt ge wesene Marinegesetz, die Reform der Zuckersteuer, die in der vorhergegangenen Session unerledigt gebliebenen Ab änderungen der auf das Wandergewerbe bezüglichen Vor schriften, das Auswanderungsgesetz, die Handwerksorgani sation u. s. w. — alle diese, theilweise von vielen Schwie rigkeiten umgebenen Materien haben, wenn auch nicht ohne ernste Fährlichkeiten, den Reichstag passirt und sind zu gesetzgeberischen Thatsachen ausgereift. Manche Materie mußte allerdings unerledigt bleiben. Der bereits früher gefcheiterte Gesetzentwurf, durch den nothwendige Aenderun- gen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung von Neuem in Vorschlag gebracht wurden, ist auch diesmal unter den Tisch gefallen. Vor- lagen wie diejenige über eine Erhöhung der Postdampfer subventionen, die Reform der VersicherungSgesetzgebung, die Regelung der Arbeitsverhältnisse in der Konfektions industrie uni» anderen „bestimmten" Gewerben sind uner ledigt geblieben. Wenn auch manche Wünsche noch diesmal unerfüllt bleiben, so sind wir doch wieder einen, wenn auch kleinen Schritt weiter im inneren Ausbau des Reichs gekommen und wollen guten MutHS, im Vertrauen auf den ehrlichen Willen aller vaterlandsliebenden Parteien des Reichstags, den kommenden Ereignissen entgegenqehen. Oertttche und sächsische Angelegenheiten. PulSnitz. Am vergangenen Sonntag, früh 6 Uhr, fuhren von der hiesigen freiwilligen Feuerwehr per Omnibus und per Rad ca. 30 Mann nach dem schönen Bergstädtchen Stolpen, einer Einladung der dortigen Feuerwehr zu ihrem 25jährigen Jubiläum Folge leistend. In der 10. Stunde im Festort angclommen wurde die Wehr von einer Deputation aufs Herzlichste begrüßt. Sehr zahlreich waren die Wehren aus dem Bezirk erschienen, auch aus Böhmen hatten sich zwei Wehren eingesunden. Vom herrlichsten Wetter de- qünstigt, verlief daS Fest in folgender Weise: V,12 Uhr Jnspizirung der freiwilligen Feuerwehr zu Stolpen, be- stehend in Fuß- und Gerätheübung, hierauf Hauptangriff; V,3 Uhr Sammeln und Stellen zum Festzug im Parke am Schloßrestaurant; '/»4 Uhr Festzug nach dem Schützen- hauS, zuvor herzliche Ansprache und Begrüßung Seitens des Herrn Bürgermeister- auf dem Marktplatz und zugleich Einreihung der Fest-Jungfrauen und der Ehrengäste in den Zug; nach Auflösung deS Festzuger Ball bis Abends 8 Uhr; hierauf Commerz im Saale deS SchloßrestaurantS, wobei die Geschenkt für die Jubelwehr überreicht wurden. Die hiesige freiwillige Feuerwehr hatte eine Votivtafel mit sinnreicher Widmung gestiftet, welche durch den Hauptmann Herrn Bruno BorSdorf mit kurzen, gediegenen Worten überreicht wurde. Nur zu schnell rückte die Zeit zur Ab fahrt heran und Jeder hat, da die Stolpener Bürger, so wie die Stadtvertretuog deu Gästen den Aufenthalt jo