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1857. LV. Montag, den 2«. Januar. barung bei diesen Berathungen noch mit den größten Schwie rigkeiten verknüpft sein werde, ja vielleicht auch nicht verwirk licht werden und deshalb noch ernste Verwickelungen herbeifüh ren könne, wird in den obigen Kreisen nicht getheilt. Daß auch von andern Großmächten auf eine Beschleunigung der Ausgleichung hingewirkt wird, dürfte Preußen nur genehm sein. Namentlich Hörl man in dieser Beziehung Frankreich und Eng land anführen, wenn letzteres auch weniger unmittelbar auf- tritt. Bor Allem möchte hier hervorzuheben sein, daß die Vor aussetzungen, welche die äußerste radicale Partei der Schweiz jüngst im National- und Ständerath durch ihre Hauptstimm führer in Bezug auf Preußen hat kund werden lassen, durch die thatsächliche Haltung Preußens in entschiedener Weise wer den Lügen gestraft werden. Die Eidgenossenschaft möchte, wa? jene Verdächtigungen Preußens anbetrifft, wett eher in die Läge kommen, die Hochherzigkeit deS Königs von Preußen laut aner kennen zu müssen. — Die militärischen Vorbereitungen, welche das Kriegsministerium noch vor Kurzem in eine so außeror dentliche Thätigkeit versetzten, sind nunmehr nach allen Seite« hin eingestellt. Diese Bemühungen sind nach der Ansicht ein sichtsvoller Militärpersonen keineswegs zu den verlorenen Ar beiten zu zählen, da bei dieser Veranlassung wieder mehrere Lücken und Mängel, welche sich hinsichtlich des diesseitige«' Heerwesens noch vorfanden, ausgefüllt und beseitigt worden sind. — Die N. Pr. Ztg. meldet: Am 21. d. AbendS ist leidet wieder eine Mordthat begangen worden. DaS HauSmädche« eines in der Linkstraße Nr. 40 wohnenden Gutsbesitzers wurde nach 8 Uhr von ihrem Liebhaber, wie es heißt, auS Eifersucht, erschossen. Der Thäter wurde sofort verhaftet. In Koblenz hat eine Frau, die vor etwa einem Jahre von Drillingen entbunden worden, von Neuem ihren Mann mit einer Drillingsgeburt beglückt, und ist so binnen zwei Jah ren Mutter von 6 Kindern geworden. Oesterreich. Die Jesuiten haben sich nun der Oberlei tung des ganzen österreichischen Schulwesens bemächtiget, und die Regierung scheint gar nicht daran zu deckten, daß sie desto weniger auf ergebene Unterthanen rechnen kann, je mehr das eigentliche Lehramt in die Hände des Priesterstandes fällt. Wien. „Die Kluft zwischen Oesterreich und Rußland hat sich eher erweitert als geschmälert." Es fragt sich nur, ob ohne oder mit Bedauern Oesterreichs. Die offiz. Oesterreicher Zeitung schrieb vor ein Paar Tagen: „wir sagen dies ohne Bedauern" — und die Augsb. Allgem. Zeitung berichtigte sofort: es muß heißen „mit Bedauern." Nürnberg, 14. Jan. Der Nürnberger Kurier meldet: Verschiedenen Mittheilungen zufolge, wurden in mehren Orten die neugewählten Kirchenvorstände nicht bestätigt-, weil sie bis her keinen kirchlichen Sinn an den Tag legten; in Augsburg wurde gegen die Wahl bei St.-Jakob remonstrirt, die andern aber bestätigt. , Württemberg. Ein „Eingesandt" im Schwäbischen Merkur sagt: „Zw der Nachricht im Betreff der Suspension des Pfarrers Abt zu Gerabronn von den Amtsverrichiungen ist ergänzend zu bemerken, daß diese vorübergehend angeordnete Maßregel einer langen Reihe gelinderer Verfügungen sich an schließt, durch welche seit 11 Jahren gestrebt wurde: diesen Geist lichen von der im Jugendunterricht und auf der Kanzel geübten Polemik gegen eine kirchliche Kernlehre, die Lehre von der durch Christi Tod begründeten Sühnung der Sündenschuld, abzuhalten." Schweiz. Die Berner Zeitung sagt über die Grundlagen der Konferenz: „In öffentlichen Blättern und in der Bundes versammlung sind die Anforderungen, die Preußen gegen den Verzicht auf seine Souveränetätsrechte stellen soll, zur Sprache gebracht worden. Wir denken, die Schweiz werde sich hierzu folgendermaßen verhalten. Beansprucht der König von Preußen „Privateigenthum", so mag er dasselbe vor den neuenburgischen Gerichten reclamiren. Ansprüche auf Domänen oder Gewähr leistung der Bourgeoisien wird die Schweiz entschieden von der Hand weisen. Verlangt der König die Fortführung deS Titels: „Fürst von Neuenburg und Graf von Valengin", so hat die Tagesoeschichte. Freiberg. Eine öffentliche Gerichtsverhandlung findet statt den 27. Januar Nachmittags 4 Uhr, Hauptverhandlung in der Untersuchung gegen Christiane Caroline verw. Hübsch aus Eibenstock wegen wissentlicher Ausgabe falschen Geldes. Freiberg, den 21. Januar. Rechtsgeschichtliche Werke von Werth sind keineswegs blos für den Juristen, sondern ganz besonders auch für den Gesetzgeber und den Geschichisforscher von Interesse. Diese Bemerkung erleidet ihre Anwendung in vorzüglichem Grade aus folgendes Werk, das soeben die Presse verlassen hat: „Die Constitutionen Kurfürst August s von Sachsen vom Jahre 1572. Geschichte, Quel lenkunde und dogmengeschichtliche Charakteristik derselben." Nach größtentheils noch unbenutzten Quellen von Dr. Hermann Theodor Schletter, Professor rc. zu Leipzig. Mit einem Nachtrage von Dr. Friedrich August Biener. Leipzig. F. A. Brockhaus. S. 370. 8. Dieses Sr. Maj. dem Könige gewidmete Werk bildet allerdings zunächst einen höchst dankens- werthen Beitrag zur Rechtsgeschichte Sachsens; aber die Art, wie die ganze Untersuchung namentlich in der Einleitung geführt ist, und das Material, welches der Verfasser aus zahlreichen, zum Theil noch unbenutzten Quellen zu Tage gefordert hat, lassen es für keinen Sachkundigen und Unparteiischen zweifel haft, daß der Verfasser sich auch ein Verdienst um die allgemeine deutsche Nechtsgeschichte erworben habe. Die 20 Jahre, wäh rend welcher der Verfasser seiner wissenschaftlichen Arbeit vor zugsweise Zeit, Kraft und Fleiß zugewendet hat, sind nicht ohne dankenswerthe Früchte geblieben. Das Ganze, welches ein Vorwort eröffnet, dem dann ein Verzeichniß der benutzten Hand schriften und Aktenstücke, sowie die bereits oben erwähnte werth- volle Einleitung folgt, besteht aus 3 Haupttheilen, die folgende Ueberschriftcn fuhren: Geschichte der Constitutionen, Gesetzge bung; Quellenkunde; dogmengeschichtliche Charakteristik. Wer vom rein historischen Standpunkte aus die Sache betrachtet, kommt zu zwei Ueberzeugungen: Sachsen war damals reich an Männern, die sich durch juristische Intelligenz auszeichneten, und der Kurfürst August übertraf alle Fürsten seiner Zeit an Einsicht in das Recht und in das Bedürfniß, die Zerwürfnisse zwischen dem römischen und sächsischen Rechte, das sich mehrfach von dem sogenannten gemeinen Rechte unterschied, von einer möglichst sicheren Basis aus zu lösen. Wer Herrn Schletter's Werk mit Aufmerksamkeit liest, dem wird es um so gerechtfer tigter erscheinen, wenn die sächsische Geschichtschreibung den Kur fürsten August „den Gesetzgeber" zu nennen gewohnt ist. Ue- brigenS sei nur noch bemerkt, daß Hr. vr. Biener in seinem Nachtrage am Schluffe die Aeußerung thut, daß seine eigenen über die Geschichte der Constitutionen angestellten Untersuchun gen mit den von Herrn Prof. Schletter gefundenen Resultaten völlig übereinstimmten, ein Urtheil, was dem vorliegenden Werke nur zur größten Empfehlung dienen kann. Wir können nicht umhin, auf dieses Werk die Aufmerksamkeit aller Juristen zu lenken, bei denen die Praxis die Dankbarkeit gegen die Wissen schaft noch nicht erstickt hat. Bernstadt. Die neulich in d. Bl. erwähnten Versuche in Anwendung der patentirten Löschpatronen sollen, wie es heißt, in nächster Zeit wiederholt werden, und zwar mit Patronen anderer Gattung, da bekanntlich Lie erste Probe ohne Erfolg blieb. Das Ganze leitet übrigens der hiesige ökonomische Zweig verein. Berlin, 22. Jan. (D. A. Z.) Die Angaben, welche in mehreren Blättern über die Bedingungen, unter welchen der König die Unabhängigkeit des Cantons Neuenburg anzuerkennen bereit sei, enthalten sind, werden in hiesigen hervorragenden Kreisen als durchaus ungenau bezeichnet. Man hört soviel an- deuten, Laß die Mäßigung, welche Preußen bis jetzt in der gan zen Angelegenheit bekundet hat, sich auch bei den bevorstehenden Berathungen hinsichtlich einer endgültigen Regelung der Streit frage in keiner Weise verleugnen werde. Die Anschauung, welche vielfach verbreitet ist, daß die Erlangung einer Verein - --- Freiberger Anzeiger 7-L- und " Tageblatt.