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IlHUIIÜsöl Heide. Ng- .»8 ii knu. li« und ohne trnberg, llock iens- u. M'v.) ., abends i Bret- i Besuch tun«. tag iyr Herr. !N. 904, von ufik- usik, »II«r HUS. n. 4 Uhr s», «««». lS. u. 4 Uhr stk, «er. n.4Uhr »«er. ^ßrS«. a. 4 Uhr », ««r. Amts- M Aizeikeblatt für de« «vonnement vierlclj. 1 M. 20 Pf. einfchlietzl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, bei uosern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. «L Gtzirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 42 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Ps. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ' - — LI. Jahrgang. Dienstag, den 7. Juni Nr. 600. VI. Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 28. April dieses Jahres — Nr. 52 dieses Blattes —, die auf Antrag des Stadtrates zu Eibenstock erfolgende Enteignung eines Teiles des der Firma Ä. L. Unger gehörigen Grundstückes Parzelle 198 des Flurbuchs für Eibenstock betreffend, mache ich hierdurch weiter bekannt, daß die auf diesen Enteig nungsfall bezüglichen Unterlagen während dreier Wochen vom Erscheinen dieses Blattes an gerechnet an Kanzlcistelle der Königlichen Kreishauptmannschast Zwickau zu Jedermanns Einsicht auslicgen. Während derselben Zeit wird auch der Stadtrat zu Eibenstock als Vertreter der Unter nehmerin an seiner Kanzleistelle die gleichen Unterlagen offen legen und jedem Beteiligten auf Verlangen Erläuterungen und Auskunft über die Gestaltung der betreffenden Anlage geben. Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen den mitausliegenden vor läufigen Plan find binnen drei Wochen und bei sonst -intretendem Verlust spätestens bis zu dem Enteignungstermin bei mir (Zwickau, Königliche Kreishauptmannschast) anzubringen. Nebenberechtlgte, denen ein dingliches Recht an dem obenbczeichneten Flurstücke oder ein darauf bezügliches persönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht zusteht, werden aufgesor- dert, solche Rechte und die hieraus abzuleitenden Entschädigungsforderungen ebenfalls binnen drei Wochen bei mir (s. oben) und spätestens bis zum Enteignungstermine anzumclden, widrigenfalls sie die in diesem Termine getroffenen Festsetzungen gegen sich gelten zu lassen haben und bezüglich des Rechtes aus besondere Entschädigung im Enteignungsverfahrcn der Gefahr des Verlustes ausgesetzt sein würden. Für Neubauten, neue Anpflanzungen oder sonstige neue Anlagen, soweit solche nicht durch die Notwendigkeit oder durch anordnunasmätzige Bewirtschaftung geboten sind, und die hierdurch herbeigeführten Wertserhöhungen können die Entschädiaungsberechtigten Entschä digung nur fordern, wenn diese Anlagen mit Zustimmung der Unternehmerin ausgeführt worden sind, oder soweit dadurch der Wert des Grundstückes für das Unternehmen felbst erhöht worden ist. Diese Vorschriften sind entsprechend anzuwenden und gelten auch gegen Dritte, wenn die Entschädiaungsberechtigten nach der Planauslegung Dritten Rechte am Grundstücke oder persönliche Nutzungs- oder Gebrauchsrechte eingeräumt haben, durch deren Berück sichtigung sich der Betrag der von der Unternehmerin zu leistenden Gesamtenlschädigung erhöhen würde. Endlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Beteiligten solche nur ihnen be kannte Umstände, aus denen Ansprüche auf außergewöhnlich hohe Entschädigungen her geleitet werden könnten, bis zum Enteignungstermine anzuzeigen haben, widrigenfalls diese Umstände bei der Entjchädigungsfeststellung im Enteignungsverfahren nicht berücksichtigt werden würden. Zwickau, den 2. Juni 1904. Der Beauftragte des Königlichen Ministeriums des Innern. M««s«l, Regierungsrat. R. Im Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 387 r Firma 4 - «. Schönheide a. ein versiegeltes Paket, enthaltend 50 Stück Proben von gestickten Besätzen, Serie XIX, Fabriknummern: 1663 1664 1665 1666 1667 1668 1670 1676 1677 1678 1679 1680 168 l 1682 1683 1684 1685 1686 1687 1688'/, 1689 1690 1691 1692 1693 1694 1695 1696 1697 1698 1699 1700 1701 1702 1703 1704 1705 1706 1707 1708 1709 1710 1711 1712 1713 1714 1715 1716 1717 1718 d. ein versiegeltes Paket, enthaltend 28 Proben von gestickten Besätzen, Serie XX, Fabriknummern: 1719 1720 1721 1722 1723 1724 1725 1726 1727 1728 1729 1730 1731 1732 1733 1734 1735 1736 1737 1738 1739 1740 1741 1742 1743 1745 1746 1747 Flächcnerzeugnisse. Schutzfrist 3 Jahre. Angemeldet am 26. Mai 1904, 8 Uhr 30 Min. vorm. Eibenstock, am 2. Juni 1904. Königliches Amtsgericht. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist aus Blatt 129 (Firma: «»au»»»» » t«. in Schönheide) eingetragen worden: Die Prokura des Kaufmanns Oskar Augu st Wilhelm Fritzsche in Schön heide ist erloschen. Eibenstock, am 6. Juni 1904. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Der Bebauungsplan sür das südwestliche Gelände der Unterstadt von Eibenstock ist vom Kgl. Ministerium des Innern am 13. Mai 1904 genehmigt worden. Der genehmigte Plan liegt an Ratsstelle öffentlich aus. Die zugehörigen, nachstehend veröffentlichten Bauvorschriften treten mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Eibenstock, den 30. Mai 1904. Der Stadtrat. In Vertretung: Justizrat Landrock. M. Bauvorschriften für da» südwestlich« «elände d«r Unterstadt vo« Eibenstock. - 8 i- Für das Gelände südwestlich der Langcstraße und des Brühls zwischen der Winkler straße, Flurduchsnummer 495, einerseits, und dein Grundstücke Parzelle Nr. 447 andererseits, ist auf Grund von 8 15 des Allgemeinen Baugesetzcs für das Königreich Sachsen ein Bc bauungsplan ausgestellt worden. 8 2- Der Bebauungsplan setzt nachstehende Straßen fest: ». eine Straße, welche in der Winklerstraße bei dem Grundstücke Flurbuchsnumincr 471 beginnt, letzteres, sowie die Flurstücke Nr. 476, 458, 452 und 447 des Flur buchs berührt iind auf dem letzteren in der unter <1 erwähnten Straße endigt: im Bebauungsplan mit „X" bezeichnet. I». eine Straße, welche von der Straße X bei dem Flurstücke Nr. 476 des Flurbuchs abzweigt, die Flurstücke Nr. 476 und 464 des Flurbuchs berührt, und zwischen den Hausgrundstücken Nr. 463 und 464 des Flurbuchs in die Langestraße, Nr. 334 des Flurbuchs einmündet: iin Bebauungsplan mit „8" bezeichnet. <:. eine Straße, welche von der Straße X bei dem Flurstücke 'Nr. 458 des Flurbuchs abzwcigl, die Flurstücke 'Nr. 458 und den Weg Nummer 457 des Flurbuchs be rührt und bei der Grenze zwischen der Langestraßc und dem Brühl, Flurbuchs nummer 334 und 346, an diese Straßen 'Anschluß findet: im Bebauungsplan nm „6" bezeichnet. «I. eine Straße, welche als Fortsetzung der Straße X die Verbindung mit dem Brühl herstellt, das Flurstück Nr. 447 und den Weg 'Nr. 446 des Flurbuchs berührt und zwischen den Hausgrundstücken Nr. 447 und 445 des Flurbuchs in den Brühl 'Nr. 346 des Flurbuchs, einmündet: im Bebauungsplan mit „I>" bezeichnet. 8 » Für die Beschaffung und vollständige Herstellung der durch den Bebauungsplan fest gestellten Straßen mit Zubehör lVergl. W 6,? und 8) sind die Vorschriften in 8 39 des Allgemeinen Baugesetzes tür das Königreich Sachsen maßgebend. Die Stadt behält sich für den Einzelfall die Beschlußfassung vor, ob sie die Ausführung der in Absatz 1 genannten baulichen Anlagen n. dem Anbauenden überläßt, oder aber d. 1> dieselben als Selbstunternehmerin und vorbehaltlich des Rückgriffs gegen später Anbauende ausführt bez. 2) für Rechnung des Bauherrn Herstellen läßt. 8 4. Die Straßen haben folgende Breiten: Straße X 10,°« ui, „8 ll.»° . „ 0 9,-» „ „ v 9,»o „ 8 5. Tic Baufluchtlinien fallen bei allen den in 8 2 bezeichneten Straßen mit den Straßen fluchtlinien zusammen lVergl. 8 9 Ziffer 2.) 8 6. Fußwege werden angelegt in X Straße beiderseits, je 1,» m breit, , breiter Schnitt- (1-u.O- I, I H js-rinn, 8 7. Nachstehende Straßenstrecken erhalten Rohrschleusen mir den dabei verzeichneten lichten Weilen: 1) Straße X n. von der Winklerstraße bis zur Einmündung der Straße 8 30 em, k. von der Straße 8 bis zum Wege L . 40 , o. von der Abzweigung der Straße 8 mit Fall bis zur Straße L 40 „ 2) Straße 8 30 „ 3) Straße 6 60 „ Tie Schleuse in Straße 6 nimmt die Wässer der Straße X von 8 bis v auf, soweit sie nicht durch die Schleuse der Straße 8 absorbiert worden sind. Die Schleusen der Straßen „8" und „6" werden an die Langestraßenschleuse angeschlosscn. Bei jeder Straßenkreuzung sind die Schleusen mit gemauerten Einsteigeschächten von mindestens 80 em Weite, welche mit eisernen Deckeln abzudccken sind, zu versehen. In den Schnittgerinnen sind in Abständen von 30 bis 40 m Einfallschächte für das Tagewasser, welche init Eisengittern abzudecken und mit der Hauptschleuse zu verbindet! sind, herzustellen. Die Sinkkästen sind mit Geruchverschluß (event. nach System Kretzschmar) auszuführen. 8 8. a. Die Versorgung der Anbauten an den neuen Straßen mir Trinkwasser geschieht durch die städtische Wasserleitung. Rokrstränge werden gelegt: in der Straße X von 80 mm lichter Weite, "I " 6 " 70 » " l>. Gasleitung nut den nachverzeichneten lichten Weiten erhalten die nachverzeichneten Straßen: Straße X . . . .60 mm, Wasser- und Gasleitung gelten als Zubehör der Straßen. 8 d- 1) Die Straßen sind zweistöckig in offener Bauweise mit Einzel- oder Gruppenhäusern zu bebauen. 2) Tie Straße X darf von der Winklerstraße ab bis zu Ouerprofil VIII auf dem Plane auf beiden Seiten, von da ab bis zur Straße I> nur einseitig, au der nördlichen Seite bebaut werden. Die Straßen 8 und 6 können beiderseitig, die Straße 17 darf ihres starken Gefälles wegen gar nicht bebaut werden. 3) Die Erdgeschoßfußboden der Wohngebäude müssen 50 cm über dein höchsten Punkte des Straßenniveau liegen. 4) Die Häusergruppen dürfen nur aus zwei Häusern von zusammen nicht über 30 m Länge bestehen. Tie Hauptsimshöhc der Gebäude darf die Straßenbreite nicht übersteigen, aber auch nicht unter 8 m betragen. 5) Ter 'Abstand zwischen zwei Vordergcbäuden soll mindestens der Hauptsimshöhe des höheren Gebäudes, 6) der Abstand von der Grenze mindestens der halben eigenen Hauptsimshöhe gleich sein; der Grenzabstand mutz aber bei Einzelhäusern mindestens 5 m, bei Gruppenhäusern mindestens 7 m betragen. 7) An den Straßenecken beziehentlich Kreuzungen sind verbrochene Ecken von 3 m Breite vorzusehen. Diese Eckflächen sind unentgeltlich zur Straße abzutrctcn und als Fußweg mit herzustellcn. Die an den Straßen liegenden Eckbauplätzc sind mit Eckhäusern zu bebauen. 8) Für Anlegung von Erkern, Baikonen und Galerien sind die Vorschriften in 8 07 des Allgemeinen Bauaeseges maßgebend. 9) Wohnungen in Untergeschossen oder Kellern und in Hinter- und Nebengebäuden sind