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Dienstag, 4. Dezember 1S28 ^egrunoer isss ,.»a»r »,m I. »U l». »«,««»«» »», «», IL,tt« ,««»<§,« A^Iellnn« f«, H««, ,.7« «. «»Ilbe,u»«vreU ,ür M-n-t »-t-mbe, 5.10 VN. ohne vo„,uftellm>,»s«ba»e. «n»elnu«mee l» «n»eigenvre»e: »,e «nietgen werde» noch «oldmor, derechne«: die einlvolv,« »o mm deetl« A-Üe 5» «lg., für autwirl« «0 «fg. A-mPenan,eigen und Llellengefuche ohne «ab-N t» «fg., «über h«ld »d «lg., di, »o mm »reite «eName«eUe »(Xi «,g.. »u»ei»alb 5»0 «>,. vflertrngebühr »0 «s, Ttutwünige Aullrüge gegen Lorau1be»ahlu«g »rL»«a»I»rifti N-«Na»t»n »re«dn, Fernlprecher-Lommelnummer: »dßll Nur für Nmlitgefpricki»! Nr. »oalt «chriftteilu», u. -au»tgelch1>»»üell«-. »resden-il. l, Marien»»-», »»/«» Druck u. Vertag! Llevfm ck Neickfardt, Dresden, «ofifitieck-lito. lü«» Dresden Nachdruck nur mit oeult.Quellenangabe <Dre«dn.Nachr.> «ulLiiig. Unverlangt« Echrtflllücke werden nicht autdeirahrt DleAufwettung-ttDresdnttStabtanlelljen Die Stadt muß ihre Anleihen nach dem Höchstsätze aufwerten. - Mehraufwand i8«oo v«o RM. Mit 25 Prozent Der Kreisausschuß der Kreishauptmann, schast Dresden als Spruchstelle hatte den Antrag des zur Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger bestellten Treuhänders, die Aufwertung deS Nennbetrages der Ablösungsanleihe <2K Prozent ihres Gold- wertes» aus das Zehnfache j— 25 Prozents zu erhöhen, abgelehnt, lieber den Antrag des Treu händers auf Herabsetzung der Ttlgungszeit der Ablösungs. anleihe von 8V Jahren aus 20 Jahre war keine Entscheidung getroffen worden, da der Rat z» Dresden für den Fall der Festsetzung des Etnlösungsbetragcs aus Len Mindestsatz <baS Fünffache, von 2)4 Prozent — 12)4 Prozents sich mit einer Tilgung seiner Ablösungsauleihe in 20 Jahren einverstanden erklärt hatte. Der Treuhänder hatte gegen diese Ent scheidung bet der beim Obcrverwaltungsgertcht eingerichteten Beschwerdestelle für die Ablösung der Markanleihen von Ke- meinben, Gemeindcverbänden und ösfcntlichrcchtlichen Kör- perschaften Beschwerde eingelegt und erneut die Auf wertung nach dem Höchstsatz sdas Zehnfache des Nennbetrages der Ablüsungsanleihes beantragt. Vom KretSausschuß war die Ablehnung des An trags des Treuhänders und damit die unzulängliche Leistungsfähigkeit der Stadtgemeinde Dresden mit der außer- »rtentlicken Vermehrung der Wohlfahrtslasten der Stadt auf nahezu das Vierfache der entsprechenden Lasten der Bor- kriegSzeit, dem Anwachsen der steuerlichen Belastung von SS,SO Mark aus den Kopf der Bevölkerung im Jahre 1014. ckuf 54.15 Reichsmark im Steuerfahr 1024/25, auf 40,70 Reichs, mark im Stcuerjahre 1025/20 und auf 55,80 Reichsmark im Struerjahrc 1920/27 sowie mit der durch die Erhöhung des Aufwertungösatzes eintretenden erheblichen Mehrbelastung aus den Kops der Bevölkerung begründet worden. Dem be deutenden Nermögcnszuwachs der Stadt seit dem Jahre 1014 war hierbei keine Bedeutung bcigemcsscn worden. Der Treuhänder hat zur Begründung seiner Beschwerde geltend gemacht: ») Die Mehrbelastung bei Einlösung nach dem Zehnfachen des Nennwertes der Ablösungs- anleihe würde auf den Kops der Bevölkerung jährlich nicht 6,88 Reichsmark, wie der Kreisausschutz angenommen hat, sondern nur 3.17 Reichsmark betragen. ds Da für die Erhöhung der Auswertung nur der Alt- besitz in Betracht komme, ermäßige sich jedoch dieser Betrag noch dadurch, baß von dem Goldmarkwert der aufzuwertenden Anleihen der Stadt Dresden von rund 200 000 000 Goldmark nur rund 148 000 000 Goldmark auf Altbesitz zu rechnen seien. Im Durchschnitt von 30 Tilgungsjahren betrage danach bei Auswertung nach dem Zehnfachen der jährliche Mehrauf wand auf den Kopf der Bevölkerung 1,82 Reichsmark. os Diese Mehrbelastung sei für die Stadt Dresden trag- kar, zumal das steuerliche Auskommen auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet gegenüber anderen Städten günstig sei. «is Die Vermögenslage der Stadt spreche dagegen, die be- antragte höhere Aufwertung abzulehnen. Die Festlegung von Geldern der Stadt in Grundbesitz könne nicht eine Beeinträchtigung der alten Anlethe besitzer rechtfertigen. Das Vermögen der Stgdt habe sich gegenüber 1014 beträchtlich vermehrt. Der Stadtrat zu Dresden hat zu den AuSfüh. rungen des Treuhänders Stellung genommen, besten Schluß- solgerungen bestritten und erneut in eingehenden Darlegun gen geltend gemacht, daß die Mehrbelastung durch eine er höhte Aufwertung für die Stadt nicht trag- bar sei. Die Beschwerdestelle hat als letzte Instanz die B e- sch werbe des Treuhänders sachlich für beacht lich befunden und für Recht erkannt: Auf die Beschwerde des Treuhänder» wird die Ent scheidung des Sreisausschusses der kreishauptmano- schaft Dresden vom IS. April 192S aufgehoben. Die Stadtiemeinde Dresden hat den Attbefih der von ihr für Anleihen früherer Wahrung auszugebenden Ab- lösunosanleihen — mit Ausnahme der für Rechnung des Reiche» aufgenommenen Markanleihen — zum zehnfachen Nennwert einzutösen. E» bewendet bei der Tilgung ln dreißig Jahren. Die Begründung der Entscheidung geht im wesentlichen dahin, daß die Mehrtelastung von rund 18000000 Reichsmark der Stadt Dresden nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer üfsent. ltchcn Aufgaben zugemutct werben könne. DaS Re in ver mögen der Stabt habe sich nach den Angaben deS Stadt rais vom 1. April 1014 bis 1. April 1027 von 102 005305 Mark auf 820 302 420 Reichsmark vermehrt. Ein derartiges erhebliches Reinvtrmögen könne nicht als bedeutungslos für die Leistungsfähigkeit der Stadt angesehen werden, zumal bet Ausnahme von GemeinLeanleihen der Vermögensstand der Gemeinde als Sicherheit für die aufzunehmende Schuld eine wesentliche Grundlage bilde und eS Treu und Glauben im Verkehr widersprechen würbe, wenn dies« Sicherheit bei Prü- fung der Fähigkeit zur Rückzahlung der Schulden außer Be tracht gelassen würde. Auch enthalte das Vermögen Werte, die für die öfsent, lichcn Aufaaben der Stabt keinesfalls erforderlich seien. Ein Eingriff ln solche Vermögenswerte könne nicht als un- angäugig bezeichnet werden. Befänden sich doch unter diesen Vermögenswerten zwei Rittergüter und 518 Miethänser im Gesamtwerte von 48 Millionen Reichsmark und 181S ver, pachtete unbebaute Grundstücke im Gesamtwerte von 12 Mil lionen Reichsmark. Es werde nicht verkannt, daß bas Vermögen der Stadt zum erheblichen Teile öffentlichen Zwecken diene und insoweit nicht realisierbar sei, der Vermögenszuwachs nicht unwesent lich auf Verwendung der Mietztnöstcuer sür Wvhnungsbau- zmecke zurückzuführen sei und eine wcitschanende Grundstücks politik den Interessen der Gemeinde diene. Rur könne nicht zugcstimmt werden, daß eine solche Grundstückspolitik über die Rechte der Gläubiger der alten Anleihen hinweggche» könne. Nach den Erörterungen über bas Auskommen an Steuern und über die steuerliche Belastung der Bevölkerung, Ins besondere die sehr erhebliche Steigerung der Wohlsahrtslasten und die Fehlbeträge der Haushalte für die Rechnungsjahre 1025 bis 1028, gewinne es zwar den Anschein, als ob die Finanzlage der Stadt Dresden ungünstig sei. allein eS sei zu krachten, daß nach den eigenen Angaben d«S Stadtrats im Jahre 1027 0503825 Reichsmark aufgewendet und «m Rechnungsjahre 1028 >0702257 Reichsmark vorgesehen seien für Aufgaben, die nicht durch Gesetz oder Verord nung vorgeschrieben, sondern von der Ge meinde sreijvillig übernommen werden seien. Diese Beträge gingen Uber die Fehlbeträge des Haushaltes zuzüglich des jährlichen Mehrbetrages sür die erhöhte Auf. Wertung weit hinaus und sprächen für die hohe Lei- stungsfähigkeit der Stadt Dresden, auch wenn man berücksichtige, daß die Stadt Dresden als Landeshaupt, stabt und nach ihrer historischen Bedeutung in der Pflege von Wohlfahrt, Kunst und Wissenschaft vorbildlich sein müsfe. Die Lcistungssähigkcit einer Gemeinde für freiwillig über, nommcne Ausgaben laste einen Schluß zu sür die Lcistuugs« sähigkeit zur höheren Auswertung der alten Schulden. Es komme hinzu, daß der Stadtrat sich selbst bereit er. klärt hake, bei Aufwertung nach 12)4 Prozent die Tilgungs- zeit auf 20 Jahre zu bemessen. Er erkenne also selbst für die ersten 20 Jahre die Fähigkeit zu einer höheren Einlösung an, als sich bet einer Aufwertung zu 12)4 Prozent in 30 Til- gungsjahren ergebe. Infolge Unterscheidung zwischen Alt. und Neubesitz ergebe sich nach alledem, daß die Stadt Dresden nach der Entscheidung der Beschwerdestelle an Verzinsung und Tilgung der alten Anleihen im Durchschnitt der Tilgungs jahre nur 2 201652 Reichsmark bei Einlösung der Ablösungs. anleihe nach dem Zehnfachen und 30jähriger Tilgung auszu wenden hat, also weniger als 2477463 Reichsmark, wie die Spruchstelle bei Einlösung der Ablösungsanleihe nach dem Fünffachen und 20>ähriger Tilgung angenommen habe. Daß nach Ablauf von 20 Jahren die sinnnzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Dresden derart abgenommcn haben werde, daß sie in den folgenden zehn Jahren den Mehraufwand für die erhöhte Tilgung und Verzinsung nicht aufzubringen vermöge, sei nicht anzunchmen. Ämmbttlabi im fmir-Mm MrwMr Erstaunen in Berlin über dir ilnterbauSrrbe iDrahtmeldung unserer Berliner Echrtftlrttung.» Berlin, 4. Dez. Die Erklärungen, dtc gestern im Unter haus der englische Außenminister Chanvberlain abgegeben hat, haben sowohl in den politischen als auch vor allem in den Regierungskretsen Berlins erhebliches Aufsehen erregt, da man eine Erklärung von solcher Schärfe von England nicht erwartet hatte. Bisher war von England stets vermieden worden, die Frage der Auslegung des Artikels 43l des Versailler Kriedensvertrages in der Oeffentltchkeit zu behandeln. Die von Lhamberlain gewählte Formulierung entspricht ganz und gar dem französischen Standpunkt. Mit einigem Erstaunen stellt man in Regierungskreisen fest, daß also England und Frankreich, entgegen den bisher gehegten Er Wartungen der amtlichen deutschen Stellen, auch in der Re parattonSfrage vollkommen konformgehen werden. Man betont deshalb in der Wtlhclmstraßc, daß. wenn England meinen sollte, auf diese Weise einen Druck in der Neparations frage auf Deutschland ausüben zu können, es auf dem Holz, wege wäre. Die Reichsregierung denke nicht daran, irgendwelche Konzessionen in der NeparattonSfrage z« machen. um eventuell eine schnellere Räumung der Rheinland« zu erreichen. Was Ehamberlains Behauptung angeht, Deutsch land hätte noch nicht alle Verpflichtungen des FriedenSver träges erfüllt, so wird darauf hingewtcsen, baß Deutschland sowohl die territorialen als auch die Entwaffnung«, bestimmungen des Vertrages bis ins letzte erfüllt hat. Man hätte kaum die Mtlttärkontrollkommtsston zurückgezogen, wenn Deutschland etwa beispielsiveise in der Entwaffnungs frage nicht den ihm auferlcgten Verpflichtungen bis ins kleinste nachgekommcn wäre. Was die NeparattonSfrage an gebt. so ist diese durch die DaweSgcsctze geregelt. Was nun die Auslegung des 8 4SI deS FriebenSvertrageS angeht. so wird in der Wilhelmstraße darauf verwiesen, daß bisher eine Auslegung bestand, die sowohl von französischer als auch von englischer Seite anerkannt worden sei. Der 8 431 sieht bekanntlich vor. daß. wenn Deutschland schon vor Ablauf der als BesatznngSzeit vorgesehenen fünfzehn Jahre allen Ver- pfltchtungen genügt, die Besatzungstruppen sofort zurück gezogen werden können. Wäre eine solche Auslegung nicht richtig, so hätte man seinerzeit kurz nach der Schaffung des Versailler Vertrages, als man diese Auslegung des Artikels bckanntgab, ja eine grobe Täuschung der Oeffent- ltchkett beabsichtigt gehabt. Wetter wird verwiesen auf den Widerspruch, der sich zwischen den Acnßernnge« EhamberlainS nnd den Ausführungen LhnrchillS ergibt, die der letztere am 8. November d. I. im Unterhaus machte. Auf dte Frage nämlich, ob die Reparationen mit der Rhetnlandräumung eng verbünden seien, erklärte Churchill, daß dies nicht der Fall sei, baß eS sich vtelmehr um ganz getrennte Angelegenheiten handele. Dte Erklärung Chamberlatns geht indes dahin, daß Räumung und Reparationen auf das engste miteinander verbunden seien. Man wirb gespannt darauf sein können, ob das eng- ltsche Kabinett von sich aus an eine Beseitigung des Wtder. spruchs gehen wird. Jedenfalls aber ergibt sich ans den Dar. legungen, dte Chamberlatn im Unterhaus machte, mit aller Deutlichkeit, daß England sich vollkommen dem französischen Standpunkt unterworfen hat. WaS dies sür die Stellung Deutschlands bet der Behandlung der ganzen Reparattonsfrage bedeutet, darüber gibt man sich auch in den Kreisen Berlins keiner Täuschung hin, die sonst zu einem starken Optimismus neigen. Bemerkenswert ist das Urteil der „Dailr, Expreß": Sie schreibt: Sir Austen Chamberlain hat die Rheinland, räumung vom rechtlichen und vom politischen Standpunkt be- handelt. Wir werden dieses Problem aber niemals lösen, solange wir es im Geiste von Advokaten behandeln. Der einzige Weg zur Räumung des Nheinlandes ist, daß man die Truppen zurückzicht. Naris Tagungsort der EaUMrsiSndigen Parts, 4. Dez. Havas berichtet, es sei fetzt sicher, daß dte N e p a r a t i o n ö sachvcrständigenkommission in Paris tagen und daß jede der in ihr vertretenen sieben Mächte einschließlich der Vereinigten Staaten je zwei Sachverständige ernennen werden. Die Antworten der alliierten Negierungen auf die deutsche Reparationsdenkschrift werden spätestens An fang nächster Woche nach Berlin gehen Die bestehenden Ab machungen, wie die Abkommen von Spa und Paris, die den prozentualen Ncparationsanteil der alliierten Länder festlcgen, sollen von dem Ausschuß nicht behan, delt werden und in dem Verteilungsschlüssel dürste eine Aenderung nicht eiutrctcn. Mussolini kommt zur Ratstagung Freitag Abreise der deutschen Delegation Berlin, 4. Dez. Wie verlautet, wird am nächsten Freitag die deutsche Delegation zur Ratstagung des Völker, bundes nach Lugano abretsen. Neichsaußenminister Dr. Stresemann wird auch diesmal von dem Staatssekretär Dr. von Schubert und dem Ministerialdirektor Dr. Gauß be- gleitet sein. Wie übrigens aus Lugano gemeldet wird, rechnet man dort mit dem Erscheine» Mussolinis auf der Ratstagung. Man versichert gleichzeitig, daß Motorboote zur Verfügung stehen, die rasch und gefahrlos die Teilnehmer zu den Berhandlungsräumlichkcttcn bringen würden. Ein Ver gleich mit Locarno liege nahe. Dr. Stresemann, so höre man in Lugano sagen, habe einen solchen Besuch Mussolinis vorausgesehen vnd gewünscht. Die Franzosen wollen diese Kombination nicht glauben, wenn gleich sie Poincar4S große Scnatsrede an die italienische Adresse damit in Zu sammenhang bringen. Man hört dte Meinung, es hätte irgend etwas in der Frage des syrischen Mandats Vorgelegen, was den sonst gegenüber Italien so zurück, haltenden PoincarS zu seinem scharfen, wenn auch nicht ganz offenen Ausfall gegen Italien veranlaßt habe. Was Ehamberlains Kommen nach Lugano anlangt, so hegt man Befürchtungen, bah der verschlimmerte Zustand des englischen Königs thm ein ernstes Hindernis sein würde. Der ungarische Ministerpräsident Graf Bethlen trifft bereits heute in Genf ein. Der Zweck diese» Besuches ist dte Anbahnung einer Völkerbunbsanleihe sür Ungarn. >