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Dresdner Munal. 1911. Nr. 193 TLoniglieh Sächstschev Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörde«. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Mo»tag, 21. August Bezugspreis: Beim Bezuae durch die Expedition, «roße Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gesp. «nkündigung»seite 25 Pf., die Zeile gröberer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile KV Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf GefchäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Sc. Majestät der »Snig hat Sich gestern nach Tarvis zu eimm etwa zehntägigen Aagdanfenthatt begeben. » 2« St. Petersburg ist am Sonnabend zwischen dem deutschen Botschafter und dem stellvertretenden russischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten ein Abkommen über Eisenbahn, Schiffahrt« , Wegebau-, Telegraphen- konzessionen in Persien nnd über die Bagdadbahn unter zeichnet worden. * In den Opelwerken in Rüsselsheim brach gestern Großfeuer auS, datz einen großen Teil der Fabrikanlage in Asche legte und 20 SOO Fahrräder und 30000 Näh maschinen vernichtete. Der Schaden, der durch Versicherung gedeckt ist, beträgt bis 4 Mill. M. Den vereinigten Bemühungen der Militärmannschaften und Feuerwehren gelang es nach viertägiger Arbeit den Waldbrand bei Gossensaß einzudämmen. » Der Ansstand der englischen Eisenbahnbeamten und -Arbeiter ist beigelegt. Nach einer Nachricht aus Jatins (Georgias veranlaßte dort die Ermordnng eines Polizisten durch einen Neger eine Ncgerhetze, wobei sechs Neger erschlagen wurden. Die Kirchen, Schulen und Wohnhäuser der Neger wurden verbrannt. Amtlicher Teil. Dresden, 21. August. Se. Majestät der König sind gestern vormittag 11 Uhr 48 Min. von Pirna nach Tarvis gereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Ober-Postschaffner August Wilhelm Leichsenring in Riesa und der Ober-Brief- träger Karl Friedrich Rudolph Nentschmann in Dresden das ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehene König!. Preußische Allgemeine Ehren zeichen anlegen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der ordentliche Professor an der Technischen Hochschule Geh. Hofrat Or. Gurlitt in Dresden den ihm verliehenen König!. Serbischen St.- Sava-Orden 3. Klasse annehme und anlege. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Er- ricbtung einer neuen Apotheke am Wilhelmplah, etwa Ecke Iosephinenstraße, in Chemnitz genehmigt. Bewerbungen um diese Apothekenkonzession sind bi» zum 30. September 19l l bei der unterzeichneten König lichen Kreishauptmannschaft einzureichen. Die Bewerber haben außer ihrem Approbations scheine, einem Ausweise über ihre Staatsangehörigkeit, einem behördlichen Leumundszeugnis und einem Lebens laufe noch eine nach der Zeitfolge geordnete lückenlose Übersicht über ihre bisherige Tätigkeit seit der Approbation beizufügen, aus der a) die Anfangs- und Endzeit nach Tagesdaten, b) der Ort und c) die Art der Tätigkeit hervorgeht. Ferner sind die einzelnen Zeitangaben fortlaufend zu numerieren und die entsprechenden Nummern auf die zugehörigen, der Zeitfolge nach geordneten und ge hefteten Zeugnisse zu setzen. Außerdem wird noch auf folgendes hingewiesen: 1. Bewerber, die eine Apotheke bereits besessen und sie freiwillig wieder veräußert haben, können in der Regel keine und nur ausnahmsweise beim Vor handensein ganz besonderer Umstände Berücksichtigung finden. 2. Gesuche von Apothekern, welche sich vom Apo thekergewerbe abgewendet und durch Übernahme ander weiter Geschäfte und Stellungen sich ihrem Berufe ent fremdet haben, können nicht berücksichtigt werden. 3. Gesuche von Apothekern, die erst seit kürzerer Zeit als 12 Jahre zurückgerechnet approbiert sind, haben keine Aussicht auf Erfolg. 4. Die Konzession wird nur als persönliche ver liehen, ist also unveräußerlich und unvererblich. 5915 Chemnitz, am 15. August 1S11. 47v vn KSnigliche Kreishawptmannschaft. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Garn ausgeber Richard Bruno Müller in Glauchau für den bei der Errettung eines Schulknaben aus der Gefahr des Ertrinkens bewiesenen Mut und die dabei gezeigte Ent schlossenheit ihre Anerkennung ausgesprochen. S785iii Lhemnitz, am 12. August 1911. 5,16 Die Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de« Kultn» und öffeuMchen Unterricht». Zu besetzen: Zwei ständige Lehrer stellen an der einfachen Volksschule zu Schmiedeberg, Bez. Dresden. Koll.: die oberste Schulbehörde. 1500 M. Grund gehalt, steigt mit dem 25. Lebensjahre aus 1600 M., mit dem 28. auf 1900 M. und von da ab alle 3 Jahre um 200 M. bis zum Höchstgehalte von 3800 M Hierüber für Verheiratete «00 M., für Unverheiratete 200 M. WohnungSgeld Für die eine Stelle ist musikalische Vorbildung, für die andere Befähigung zur Erteilung des Zeichenunterrichts erwünscht. Gesuche mit allen erforderlichen Beilagen sind bis zum 2. Sept, bei dem A. Bezirksschul,nspektor zu Dippoldiswalde einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. vo« Königlichen Hose. Dresden, 21. August. Se. Majestät der König wohnte gestern vormittag dem Gottesdienste in der Schloß- kapelle zu Pillnitz bei und reiste 11 Uhr 48 Min. ab Pirna nach Tarvis, wo Se. Majestät heute früh 7 Uhr 18 Min. wohlbehalten eingetroffen ist. Deutsch«» Rtich. Kaiserlicher Hof. Wilhelmshöhe, 20. August. Se. Majestät der Kaiser hat gestern vormittag auf der Terrasse des Schlosses Wilhelmshöhe der Prima des Kasseler Friedericianums in Gegenwart der Primaner, des Direktors und des Lehrerkollegiums der Prima, sowie einiger Conabiturienten des Kaisers eine neue Fahne gestiftet. Der Kaiser hielt hierbei eine Ansprache, in der er nach huldvoller Be grüßung der Anwesenden die Primaner darauf hinwies, daß die alte, von seinen Eltern gestiftete Fahne, die jetzt durch eine neue ersetzt werden solle, der Schule als eine Erinnerung daran bleiben solle, daß aus ihr ein deutscher Kaiser bervorgegangen sei Se. Majestät führte ferner aus, daß das Gymnasium besonders das Studium des klassischen Altertums in sein Programm ausgenommen habe. Beim Studium der Antike auf dem Gymnasium sei nicht auf die Einzelheiten des politischen Lebens, das von dem heutigen völlig verschieden sei, sondern auf die dem Griechenvolke mehr als jedem anderen eigene — unserer Zeit ganz fehlende — Harmonie in Kunst, Leben und Philosophie der Hauptwert zu legen, wie Chamberlain in der Einleitung ru seinen „Grundlagen des neunzehnten Jahrhunderts- t«Mnd dargelegt habe. Se. Majestät empfahl dann das Studium der vaterländischen Ge schichte, die uns das Elend der jahrhundertelangen Zer rissenheit Deutschlands zeige, und mahnte, beim Eintritt ins politische Leben solle >eder den Blick auf das Ganze richten und nickt durch die Partei einen Vorhang zwischen sich und sein Volk ziehen lassen. Der Kaiser wies weiter angesichts des Nahens der Reifeprüfung auf die Schäden hm, die der Alkoholmißbrauch unserem Volke, nicht zuletzt der akademischen Jugend, bringe, und bezeichnete die überkommenen Trinkfitten als un geeignet für eine Zeit, wo es gelte, Deutschland seine Stellung in der Welt, besonder- auf dem Weltmarkt, zu erhalten. Er rühmte die den Alkoholgenuß auSschliegenden Sitten der akademischen Jugend Amerikas, von deren Tüchtigkeit wir uns ost überzeugen könnten, und mahnte, den Körper durch Sport, durch Fechten und Rudern zu stählen, statt danach zu streben, einen Rekord im Ber- tUgen alkoholischer Setränke aufzustellen. Se. Majestät übergab dann eigenhändig dem krimu» omuium die neue Fahne und sprach dabei die Erwartung aus, daß dieser es als eine besondere Ehre ansehen werde, der erste zu sein, der sie trage. Ter Direktor antwortete mit dem Dank der Anstalt. Der krimus ownium brachte ein dreifaches Hurra auf Se. Majestät den Kaiser aus. Heute nahmen der Kaiser und die Kaiserin an dem Gottesdienst in der Schloßkapelle teil. Xeich-kafienau-wet-. Übersicht der Einnahmen an Zöllen, Steuern und Gebühren für die Zell vom 1. April 1911 bis zum Schlüsse des Monat» Juli 1911. Die Jsteinnahme hat betragen Im Reichs haushaltsetat L Bezeichnung vom Beginne ist die Ein- L nahmesür da» der im des Rechnungs- Rechnung» fahr 1911 Einnahmen Monat Juli jahrs bis zum veranschlagt Schlüsse des auf Monats Juli M. M. M. l Zölle 85 38« 865 264 110 186 638 191 000 2 Tabaksteuer . . . 833 733 3 403 320 14 549 00» 3 Zigarettensteuer . 2 384 031 9 396 318 25 814 000 4 Zuckersteucr . . . N 506811 58 421 633 151 919 00« 5 Salzsteuer . . . 4 060 444 I« 204 086 58 25« «0« 6 BerbrauchSabgabe für Branntwein . ,6 978 898 65 771 460 163 476 MW 7 Essigsäure- Verbrauchsabgabe 08 134 224 Zn5 641 SO« 8 Schaum weinsteuer. 1 108 470 3 453 060 10 876 0«« 0 Leuchtmitteisteuer. 1 015 941 3 267 864 8 963 00« lV ll Zündwarensteuer . Brausteuer und 1 633 05« « 085 335 15 776 09« Ubergaugsabgabe von Bier . . . 10 294 770 38 092 143 123 462 0«« 12 Spielkartenstempel. 139 833 655 005 1 852 45« 13 Wechjelstempelsteuer 1 634 299 6 230 427 17 190 000 14 Reichsstempel. abgaben: ä.vonWertpapieren 8. von Gewinn anteilschein- und 4 8S9 382 19 551 533 49 000 'NW Zinsbogen . . . von Kaus- und 622 152 3 669 755 sonstigen An- schaff» ngsge- fchästen . . . 2 251 707 8 099 558 15 430'»00 v. vonLolterielosen n) für StaatS- lotterien. . b) für Privat- 1 016 667 7 181 334 36 605 50« lotterten. . I 025 052 4 892 966 8 83» <>»0 L. von Fracht urkunden . . 1 377 235 5 415 593 14 994 00» X. von Personen- fahrkarten . . 2 195 642 6 747 «44 19 600 000 6. von Erlaubnis« karten für Kraft fahrzeuge . . 522 327 1 565 956 2 352 GW 14. von Bergü- tungen an Mit glieder von Auf- sichtsräten . . 241 538 2 697 575 4 410 0»0 4. von Schecks. . X. vonGrundstücks- 260 401 971 783 3 724 1»»» Übertragungen. 3 690 43« 13 386 604 43 700 OG) 15 Erbfchaftssteuer. . 3 550 122 12 282 174 39 000 000 16 Statistische Gebühr 154 589 602 713 I 536 960 Strafrechtstommission. Die Strafrechtslommiffion hat in den letzten Wochen vor Beginn der Sommerferien den Abschnitt über die Schuld (ZZ 58 bis 62), die Vorschriften über Unzurechnungsfähigkeit und verminderte Zurechnungs fähigkeit (8Z 63 bis 65) und den Abschnitt Strafantrag (§§ 71 bis 74) beraten. Die Beratung der 8§ 66 bis 70 (Notwehr, Notstand, Jugendliche) soll nach dem Wicder- zusammentritt der Kommission am 18. September er folgen. über die systematische Stellung der Vorschriften über die Schuld und Zurecknungsfähigkelt will die Kommission erst später Beschluß fassen. Im übrigen ist der Abschnitt Schuld sachlich im wesentlichen nach den Vorschlägen des Vorentwurfs, jedoch unter Beseitigung einiger in der Kritik gerügter Mängel, angenommen worden. In Übereinstimmung mit dem Borentwurf ist an der Auf nahme von Begriffsbestimmungen de- Vorsatzes und der Falirläsugkeit sowie von Vorschriften über Rechtsirrtum und Erfolgshaftung festgehalten worden. An Änderungen gegenüber dem Borentwurf find zu bemerken: In der Definition des Vorsatzes ist das Willeusmoment nicht mehr besonder- hervorgehoben, da die- neben der Hervor-