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Mopauer« Tageblatt Pas „Zjchopausr Tageblatt und Anzeiger* erscheint v>«rk1äglich. Monatlich. Bezugspreis >.70 NM. Zuftellgebllhr LS Pf. Bestellungen werden In unserer Sefchäktsst.,von den Boten, sowie von ollen Postanstalten angenommen. und Anzeiger Allz-igenprelser Dl« 4S mm drekt« Mlllimeterzeil, 7 Pf.; di« 4Z mm breit« Millimet«rzeil« Im Text- 1,11 LS Pf.: Nachlahstaffel L: Ziffer- und Nachweirgebühr LS Pf. zuzüglich Porto. Vas »Zschopauer Tageblatt und Anzeig«»* ist das zur BerSgentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Landrats m Flöha und der Bürgermeister« zu Zschopau behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält di« amtlichen Belranntmachungen de, Finanzamt«» Zschopau — Baukkontiu: Lrzgedirgisch« Handelsbank e. S. m. b. H. Zschopau, Semeindegirokonto Rchopau Nr. L4t. 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Zu der Brandkatastrophe bei der venezuelanischen Stadt La Gunillas werden noch folgende Einzelheiten bekannt. Das Großseuer ist am Dienstag ansgebrochc«. In allen Teilen der Oelstadt lodern die Flammen empor. Hunderte von Personen haben bereits den Tot gesunden. Die Zahl der Todesopfer wird gegenwärtig auf 580 bis 1808 geschätzt. Mehr als 8888 Männer, Frane« «nd Kinder befanden sich in der am Rande des Oelfeldeö erbaute» Siedlerstadt, als diese von dem Flammenschicksal heimgesucht wurde. Flöße und Fähren mit Feuerwehr und Hilssmannschaf ten wurden sogleich zu der 40 Meilen südöstlich von Mara caibo entlegenen Stadt entsandt. Tas Feuer hat den von Sie pfeifen auf Drei englische Flugzeuge Brüssel, 13. November (Funkmeldung). Drei englische Flugzeuge haben am Dienstagnachmittag belgisches Gebiet in der Nähe der belgisch-französischen Küste überflogen. Einer der drei Apparate ist in Coxyde auf bel gischem Boden niedcrgegangen, ein zweiter in La Panne, ebenfalls auf belgischem Boden und der dritte in unmittel barer Nähe der französischen Grenze, aber auch noch in Bel gien. Die Piloten erklären, sie hätten geglaubt, sich über Frankreich zu befinden. Frankreichs Ananzmluisler in London Reynaud bei Churchill. London, 16. November (Funkmeldung). Der französische Finanzminister Reynaud ist in London otngctroffen, um mit der englischen Regierung „verschiedene finanzielle und wirtschaftliche Fragen zu besprechen, die sich aus der Kriegslage ergeben". Reynaud hatte bereits Be sprechungen mit mehreren Kabinettsministern u. a. mit Schatzkanzler Sir John Simon und Marineminister Winston Churchill Lüge und Hetze sind Englands Waffe Wieder «ine gemeine Drmmemvergifbung entlarvt. Budapest, 15. November. (Funkmeldung.) Von maßgebender ungarischer Stelle wird eine Hetz meldung des Budapester Vertreters der angeblich so „seriösen" englischen Zci'ung „Times" als üble Brunnen- vergistung entlarvt. Dieser Schreiberling hatte am 13. d. Mts. behauptet, die ungarische öffentliche Meinung sek der Ansicht, daß das Verbrechen von München von deutschen Stellen durchgrführt worden sei. Hierzu erklärt die maßgebende ungarische Stelle, daß diese durch nichts begründete Behauptung offenbar nur in die Welt gesetzt wurde, um die bewährten deutsch-unga rischen freundschaftlichen Beziehungen zu stören. Wie von der gleichen Stelle weiter bemerkt wird, habe der , TimeS"-Dertreter von ungarischer Seite ein« entschiedene Verwarnung erhalten. Schamloser britischer Lügenseldzug gescheitert „Gwrnale d'Italia" über die skrupellosem Methoden der Weltmächte. Rom, 15. November. (Funkmeldung.) Ein neuer Verleumdungsfeldzug der englischen Presse gegen Deutschland veranlaßt den Direktor des „Giornale L'Jtalia" zu einer energischen Stellungnahme. Die große englische Seifenblase über «men angbslichen Angriff Deutschlands auf Holland, so schreibt dieser, sei in nichts zerronnen. Von dem ganzen laut auspvsaunten Märchen bleibe nichts anderes übrig als der Alarm, den die demokratische Presse habe verbreiten wollen, was auch auf die Methode dieser Frage ein eigenartiges Licht werfe. Anscheinend merke die demokratische Presfe einer dicken Oclschicht bedeckten Maracaibo-See in ein hölli sches Flammenmeer verwandelt. Etwa 300 Wohnhüttc», die unmittelbar am Ufer gelegen sind, waren sofort von den Flammen völlig eingehüllt. Das Feuer ist dadurch aus- gebrochen, daß eine Gasolinlampe in der Caracas-Bar der kleinen Stadt Feuer gefangen hatte. Der Präsident der Provinz ZuNa, Manuel Maldonado hat sofort die Leitung aller Hilfsmaßnahmen übernommen, die jedoch im Kampf gegen dieses Flammenmeer bisher wenig erfolgreich sind. Die Flammen dehnen sich mit ungeheurer Geschwindigkeit über die ganze Lagune und darüber hinaus aus. Eine Brücke, die die Jnselstadt mit dem Festlande verbindet, und die sich auf der Rückseite der Lagune befindet, wohin sich das Feuer gerade jetzt auszudehnen droht, wird wahrscheinlich den Flammen auch noch zum Opfer fallen. Damit würde die letzte Hilfsmöglichkeit von außen her für die Stadt ver nichtet werden, denn nur über sic könnten sich die vielleicht sooo Ueberlebenöen der Stadt aus das sichere Festland retten. SOO Personen, die dort in den See gegangen sind, wohin das Feuer noch nicht vorgedrungen ist, konnten von einem klei nen Schiff an Bord genommen und gerettet werden. In Caracas hat Staatspräsident Alcazar eine dreitägige Trauer angcorönct. Sämtliche Gebäude der Hauptstadt haben halbmast geflaggt. die Ventralen! öelgien niedergegmgen garnicht, daß der Nervenkrieg, auf den die Westmächt« größere Hoffnungen setzen als auf den der Kanonen dem Gegner keinen Schaden zufüge, dagegen über die eigene Bevölkerung zermürbe. Jüdische Gerüchtemacher in Budapest verhaftet Budapest, 14. November. (Funkmeldung.) Nachdem erst vor kurzem die Budapester Polizei «ine ganze Anzahl von gefährlichen Gerüchtemachern dingfest gemacht hat, wurde gestern in von Juden dichtbesetzten Kaffeehäusern «ine Razzia durchgeführt. Dabei wurde wieder «ine große Anzahl dieser üblen Kaffeehaus- schwätzer aufgegriffen. Britischer Handetsdampfer auf eine Mne gelaufen Amsterdam, 15. November (Funkmeldung). Der 8000 Tonnen große britische Hanbelsdampfer „Ma tra" ist nach einer Meldung aus London auf eine Mine ge laufen und schwerbeschädigt worben. Vom Ufer aus kann man das gekenterte Schiff sehen. Ergänzend wird hierzu aus London gemeldet, daß bei der Explosion auf dem englischen Frachtdampfer „Matra" zwei Mann getötet und zwei verwundet wurden. Die „Ma tra" war in Liverpool beheimatet. Der Kapitän, der Lotse, 10 Offiziere und 40 Laskaren (Indische Matrosen) wurden von einem Rettungsboot gerettet, das dreimal zu dem Damp fer fuhr. Andere Mitglieder der Besatzung, die das Ret tungsboot des Dampfers benutzt hatten, wurden von einem Tankdampfer ausgenommen. Der Verlust des Dampfers ist den Liverpooler Reedern von der Admiralität mitgeteilt worden. M80 Tonnen durch ein deutsches U-Vool in den letzten Tagen versenk Berlin, 15. November (Funkmeldung). Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: Im Weste« außer gcringer örtlicher Artillerictätigkcit keine bcsondercn Ereignisse. Die ««glische Admiralität gibt den Verlust eines Zer störers bekannt, der auf eine deutsche Mine gelaufen sei. Der englische Frachtdampfer „Matra" (8888 Tonnen) wurde durch eine Explosion vernichtet. Eines unserer U-Boote hat in den letzten Tagen 28 880 Touucu versenkt und eine Prise eingebracht. Rechle und Pflichten der Neukalen Die Neutralität im Land- und im Seekrieg bringt nach geltender Auffassung des Völkerrechts für die Staaten, die am Krieg« nicht teilnehmen und sich neutral erklären, Rechte und Pflichten mit sich. Noch im 17. Jahrhundert war dieses Neutralitätsrecht sehr wenig ausgebildet. Die Bemühungen, in einein Konflikt zwischen mehreren Staa ten neutral zu bleiben, waren oft vergeblich. Sicherlich hätten sich manche mitteldeutsche und norddeutsche Mächte vor den Wirren des 30jährigen Krieges gern ferngehal ten. Der Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg bemühte sich um Neutralität, ohne sie zu erreichen. Sein Sohn, der Große Kurfürst, konnte ebenfalls die neutral« Haltung, wie Ranke nachweist, nicht vollständig durch führen, die im Interesse des Staates geboten schien. Die moderne Entwicklung beginnt damit, daß dl« Souveränität in den Mittelpunkt der völkerrechtlichen Betrachtungen über die Neutralität gestellt wird. Aus dieser Souveränität ergibt sich für jeden Staat die Frei heit, nach eigener Entscheidung Krieg zu führen, ohne daß sich ein dritter Staat ein Arteil über „Gerechtigkeit" oder „Angerschtigkeit" der Führung eines Krieges — früher sehr geläufige Begriffe des Völkerrechtes — anmaßen darf. Hieraus ergibt sich als oberster Grund satz, daß jeder Staat, der am Krieg« nicht teilnimmt» sich strengster Anparteilichkeit befleißigen muh. Allerdings ist dieser Ausdruck nur unvollkommen, denn er gibt die Rechte und Pflichten der nicht am Kriege teilnehmenden Staaten keineswegs erschöpfend wieder. Auf der zweiten Haager Friedenskonferenz wurden am 18. Oktober 1907 die Bestimmungen des fünften Ab kommens betreffend die Rechte und Pflichten der neu tralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges angenommen. Sie bilden auch heute noch die Grundlage für die Entscheidung der Frag«, ob ein Staat im Einzel falle dem Völkerrecht entsprechend gehandelt hat. (Zum Begriff „wohlwollende Neutralität" hier nur so viel, daß es einen inneren Widerspruch bedeutet, wenn man an nimmt, das Wohlwollen eines neutralen Staates dürfe einseitig einer von zwei kriegführenden Parteien ge schenkt werden, soweit es sich um praktische Auswirkungen eines solchen Wohlwollens handelt. Eine andere Sache ist di« mehr oder weniger freundschaftliche Gesinnung eines neutralen Staates gegenüber den kriegführenden Parteien.) Die Recht« des neutralen Staates besteyen vor allem darin, daß er von den Kriegsparteien die Beachtung der Neutralität verlangen kann. In diesem Sinne sagt das V. Haager Abkommen in Artikel 1: „Das Gebiet der neutralen Mächte ist unverletzlich". Die Heer« der krieg- führenden Staaten dürfen, wie Waldkirch im Handbuch des Völkerrechts betont, auf neutralem Boden keine Kampfhandlungen vornehmen, weder unter sich noch gegen neutrale Streitkräfte. Der neutrale Staat besitzt, wie man sagt, volle Gebietshoheit. Er hat den Anspruch auf Anabhängigkeit und Achtung. Nach dem Haager Ab kommen haben die Kriegführenden die Pflicht, das neu trale Gebiet unversehrt zu lassen. Den darauf bezüg lichen Artikeln 2 bis 4 des genannten Abkommens, die ausdrücklich den Kriegführenden solche Verbote auf eilegen, entspricht Artikel 5 Abs. 1, nach dessen Vor schrift eine neutrale Macht auf ihrem Gebiete keine der in den genannten Artikeln bszeichne'en Handlungen dul den darf. Hier beginnt bereits der Pslichtenrreis der Neutralen. Lenn dem Recht auf Beachtung der Neutralität durch die kriegführenden Staaten entspricht die Pflicht der Neutralen in Befolgung des Artikels 5 des Haager Ab kommens, jede Verletzung der Neutralität notfalls mit Gewalt zu verhindern. Die Beachtung der Neutralität zu erzwingen, ist ,wie Andrae nachweist, für den neu tralen Staat nicht nur ein Recht, sondern gleichzeitig positive Pslicht. Der neu rale Staat muh mithin Gegen mahregeln zur Anwendung bringen, um den Angriff auf seine Neutralität zurückzutveisen. Sinngemäß gilt das nicht nur für die militärische, sondern in dem gl i chen Maße auch für die wirtschaftliche Neutralität, die nicht voneinander zu trennen sind. Selbstverständlich haben die N utralen andererseits das Recht auf Fortsetzung des friedlichen Verkehrs mit den Staaten der Völierr.chisgemeinschaft. Sie haben aber nach den dargelegten Sähen des Völkerrechts auch die Pslicht, einer Verl hung ihrer Neutralität auch hier mit allen Machtmitteln «ntgegrnzutre.en, wollen sie nicht in den Verdacht geraten, mittelbar einer Partei ihos Anterstützung angedeihen zu lassen und so ihrer Rechts stellung als neutrale Macht verlustig zu gryen