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Erscheint!: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: I. JllustrirteS Sonntagsblatt »tt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftlichc Beilage (monatlich). Abonnements -IP reis: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Rmgegeud Blatt und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts WuLsnrtz Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftsstetken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoucen-Bureausvon Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. vm- -Nd KechsundvievzigSe» Aahrgang. ° ° s Sonnabend. Nr. 52. 3" Juni 18S4. P u l s n i tz, am 27. Juni 1894. m Die Empfangsbescheinigungen über Familienunterstühungen haben außer dem sonst Vorgffchriebenen auch zu enthalten: 1. Angaben über den Stand des Einberufenen, die Familieastellung der als unterstützungsberechtigt angemeldeten Angehörigen, Eeburtsfamiliennamen der Ehefrauen und eventl. Familiennamen der früheren Ehemänner derselben, o., Familiennamen bezw. Geburtssamiliennamen der Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern und Urgroßeltern) insoweit sie etwa von dem Einberufenen unterstützt werden. k., Familiennamen der Geschwister der Einberufenen, sowie der Kinder der Ehefrauen aus früheren Ehen. Das Königliche Amtsgericht. Weise. Wegen Reinigung der Amtsräumlichkeiten werden Freitag uns Sonnabend, den 6. und 7. Juli 1894, bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche, einen Ausschub nicht grstattrn^e Geschäfte erledigt, was zur Beachtung hiermit bekannt gemacht wird. Familien-Unterstützungen an zu Friedensübungen einberufene Mannschaften betr. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat wahrzunehmen gehabt, daß bei Beschaffung der Unterlagen für die Gewährung obengedachter Unterstützungen seitens der Gemeinde behörden nicht allenthalben den Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 10. Mai 1892 — Reichs-Gesetz-Blatt Seite 661 — und der Ausführungs-Verordnung vom 2. Juni 1892 — b?, Reichs-Gesetz-Blatt Seite 668 — gehörig genügt wird und bringt deshalb zur Vermeidung von Nachtheilen für die Unterstützungsberechtigten in dieser Richtung Folgendes hiermit ' Erinnerung. ä, Tag und Jahr der Geburt der Kinder, 2. Bescheinigungen darüber, daß die Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufsteigender Linie oder Geschwister der Einberufenen, für welche Unterstützung gefordert worden, von den Einberufenen unterhalten werden, oder daß das Unterhaltungsbedürfniß erst nach erfolgtem Dienstantritt derselben hervorgetreten ist. 3. Darlegungen der Umstände, welche die Gewährung von Unterstützungen für Verwandte der Ehefrau in aufsteigender Linie und für Kinder aus früheren Ehen derselben angezeigt erscheinen lassen. Die Auszahlung der Unterstützungsbeträge hat nach § 2 der gen. Ausführungsverordnung vom 2. Juni 1892, jedoch spätestens nach der von der Königlichen Amtshauptmannschafl erfolgten Festsetzung aus der Gememdekaffe Verlagsweise zu erfolgen. Den Empfang der Unterstützung hat die Ehefrau in Spalte 10 des Formulars durch ihre vollständige Namensunterschrift zu bescheinigen. Die Empfangsbescheinigungen sind sodann sofort wieder hier einzureichen. Vorstehendem ist nunmehr genau zu entsprechen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 22. Juni 1894. - I. V.: Ur. Körner, Bezirt^assessor. Abstempelung von Loosen betreffend. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden unter Hinweis auf Ziffer 32 der Aufführungsbestimmungen zum Neichsstempelgesetze vom 27. April 1894 darauf aufmerksam gemacht, daß vor Ertheilnng der Genehmigung zur Veranstaltung reichsstempelpflichtiger Lotterten oder Ausspielungen -cm Hauptsteueramte zu Bautze» unter Bezeichnung des Unternehmens und seines Zweckes, des Namens und der Wohnung des Unternehmers, sowie des Zeitpunktes, an welchem dem Letzteren die obrig keitliche Erlaubniß behändigt worden, schriftlich Meldung zu machen ist, damit die Abstempelung der Loose ohne jede Verzögerung vorgenoinmen werden kann. Es gilt dies namentlich von Ausspielungen geriugwerthigcr Gegenstände, Vie bei Gelegenheit von Schützen festen, Jahrmärkten und ähnlichen Volks belustigungen veranstaltet zu werden pflegen, sofern der Gcsammtpreis der Loose einer derartigen Lotterie mehr als 100 Marl beträgt. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. Juni 1894. I. V.: vr Körner, Bezirksassessor. Der Fleischermeister Nicolaus Scholze in Schönau beabsichtigt, in dem unter Nr. 11 g des Brandversicherungs-Catasters Nr. 35. des Flurbuchs für Schönau gelegenen Grundstück eine Schlächterei zu errichten. Nach Z 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts- Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 25. Juni 1894. I. V.: vr. Köruer, Bezirksassssor. Abonnement auf das mit dem 1. Juli a. v. beginnende III. Quartal des Pulsnitzer Amts- u. Wochenblattes erlaubt sich die unterzeichnete Expedition ergelenst einzu laden und bittet diejenigen geehrten Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, Bestellungen rechtzeitig ZU bewirken, damit die Zustellung keine Unterbrechung er leidet. Auch monatliche Abonnements werden nunmehr von jeder Postanstalt entgegengenommen. Hochachtungsvoll Expedition des Amts- und Wochenblattes. K. L. Körster's ßröen. Die anarchistische Schandthat in Lyon. Dem Andenken Carnot's werden in den in reicher Fülle vorliegenden Nekrologen die sympathischsten Huldigungen dargebracht. Allseits betont man die Ehrlich keit und Correctheit des Carnol'schen Regimes, sowie die Lauterkeit der dabei stets zum Ausdruck gebrachten Ge sinnungen ; doppelt groß ist infolge dessen aber auch die Entrüstung über das stattgefundene Verbrechen, dessen Möglichkeit unter solchen Umständen naturgemäß dazu 22 KL führen muß, der Gesellschaft mit ernster Beflissenheit vor das Auge zu führen, welch' entsetzliche Zustände durch das Treiben der anarchistischen Mordbuben in Europa sich herausgebildet haben und wie es somit die allerhöchste Zeit sei, gegenüber dem auf internationaler Basis gepre digten Umsturz endlich auch durch ein Vorgehen interna tionaler Natur darnach zu trachten, die vorhandenen Pest beulen energisch auszuschneiden. Eine recht kräftige Unter stützung erhält dieses Thema in dem der Erinnerung an Carnot gewidmeten Artikel der hochosficiösen,, Norddeutschen", welche dabei u. A. entwickelt, daß in dem Attentat Santo's sich wieder das Cympom einer schweren Zeitkrankheit darstelle, deren Existenz und zunehmendes Wachsthnm nicht bestritten werden könne. Der Tod des Präsidenten Carnot sei ein Mahnruf an die gesammte Culturwelt, der hoffentlich überall tie ihm gebührende Beachtung finden werde. Ganz Aehnliches lesen wir auch in dem offiziellen Organ der sächsischen Regierung, welches in seinem Nekro loge ebenfalls darauf hinweist, wie absolut nothwendig es sei, daß man in der Gegenwart, die durch so vi-le schänd liche Verbrechen blutig gezeichnet wird und die jetzt selbst das vertrauenswürdige, allgemein geehrte Oberhaupt eines großen Culturstaates dem Mordstahl eines Buben anheim fallen sah, auf härtere Mittel zur Strafe und Abwehr solcher Schandthaten sinnen und unsere falsche Humanität zum Schweigen bringen möchte bei der Ahndung dieser immer entsetzlicher um sich greifenden Attentatlust und Mordsucht. Für ein entschlossenes Einschreitcn dem An archismus gegenüber erklären sich ferner hervorragende österreichische, englische und italienische Blätter, wie nicht minder in Frankreich selbst mehr und mehr die Einsicht in Geltung tritt, daß man betreffs der Züchtung und Heranziehung fragwürdiger Elemente eine verhängnißvolle Toleranz bewiesen hat. Im französischen Senate hielt am Montag unter leb hafter Bewegung der Präsident eine Ansprache, in welcher er sagte, er schließe sich dem Gefühle des Schreckens an, welchen das Attentat einflöße. Das Ereigniß werde ge wiß den energischen Entschluß befestigen, die Grundgesetze der gesellschaftlichen Ordnung zu vertheidigen und die Menschlichkeit bis zum Aeußersten zu beschützen. In der französischen Dcputirtenkammer sprach der Präsident Na mens der gesanimten Volksvertretung den Abscheu über das verübte Verbrechen aus; Frankreich beweine in dem Verstorbenen einen ergebenen Diener und rechtschaffenen Bürger, der mit Ehren und Treue die nationale Fahne hochgehaltcn und Europa Empfindungen eingeflößt habe, die ein Trost seien in der harten Prüfung, welche dem Lande auferlegt wurde. Bezüglich der Persönlichkeit des Attentäters veröffent licht die römische „Tribuna" ein Interview mit dem ältesten Bruder des Mölders Cesario, welcher als Besitzer zweier Weinhandlungen und wohlhabender Mann in Mailand wohnt. Der Mörder sei 1873 geboren und habe eine gute Familienerziehung genossen; derselbe galt als religiös gesinnter junger Mensch, der bei Kirchenfesten gern als Sacristan fungirte und bei Prozessionen wieder holt die Rolle St. Johannis übernahm, wozu er sich