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TLZniglich SAchpschev Ltaatsanzetgrr. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- nnd MittelbehSrden. a.ttweike Rehenblätter: Landtag»b«tlage, Synodalbeilage. Ziehungsliste« der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K S. Land- und Landeskulturrentenbank - Verwaltung, Übersicht d« Lj '»nd «u-aaden der Landes-BrandversicherungSanstalt, überfichten der K. E. Statistischen LandeSamt« über Ein- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzlich« Entscheidungen de» ' K S. LandeSversicherungSamtS, VerkausSltste von Holzpflanzen aus dm K. S. Staatsforstrevterm. Beauftragt mit der verantwortlich»» Leitung: Hofrat DoengeSin Dresden. -7-.-^ - -- Nr. 16. I Dienstag, 21. Jannar 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 1«, sowie durch die deutschen Postanstalten » Marl vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag- nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1SS5, Redaktion Nr. 4S74. Ankündigungen: Die tspaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile So Pf., die Sspaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7S Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 1bO Ps. PreiSermäßigg. auf GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Ihre «Suial. Hoheiten der Herzog und die Frau Herzogin von Sachsen - Loburg und Gotha sind heute znm Besuche Gr. Majestät de» ASnig» hier eingetroffe». General Frhr. v. Lyncker, der Generalinfpekteur de» MilitiirverkehrSwesen», hat feinen Abschied genommen. Briand hat die Bildung de» französischen Kabinett» übernommen. * Die türkische Ratioualversammluug, die über die Antwortnote der Pforte beraten soll, dürfte nicht vor morgen zusammentreten. * Die griechische Armee hat den allgemeinen Angriff mf Bisanl begonnen. * Bei einer Dhnamitexplosion auf dem Arrturu» Slato- Btrgwerk bei Salisbury (Rhodesia) sind zwei Weiße und 1k Eingeborene um» Leben gekommen. Amtlicher Teil. Ministerium de» Aultut und öffentliche» Unterricht». Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist die Wahl des Professors Max Foerster zum Rektor der Technischen Hochschule in Dresden für das Hahr vom 1. März 1913 bis Ende Februar 1914 be- Migt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Pfarrer Johannes Martin Walther in Dresden- Löbtau das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Lekanntmachunz. Unter Bezugnahme auf § 2 der Verordnung, die Ausführung der Maß- und Gerichtsordnung für das Kutsche Reich vom 30. Mai 1908 betreffend, vom 1. April 1912 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 44 — wird bekannt gegeben, daß dem Untereichamte Freiberg auch die Befugnis zur Eichung von Präzisionsgewichten erteilt worden ist. 81 Hick Dresden, den 15. Januar 1913. 472 Ministerium des Innern. - Vitzthum. Das Ministerium des Innern hat die von dem Komitee für die Dresdner Pferdeausstellungen für den Monat Mai 1913 geplante Warenverlosung sowie den Vertrieb 'der Lose innerhalb des Königreichs Sachsen ge nehmigt. Die Nummern der Gewinnlose sind unter Angabe der auf sie entfallenden Gewinne binnen 3 Tagen nach der Ziehung und spätestens an demjenigen Tage, an welchem der öffentliche Verkauf der Ziehungslisten beginnt, im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung zu veröffentlichen. 10III. Dresden, den 16. Januar 1913. 474 Ministerium des Innern. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen hat die Mitglieder ihrer Genossenschafts- Versammlung neu zu wählen. Die Wahl der Vertreter der Genossenschaftsmitglieder außer den besonderen Vertretern der Gärtnerei- und Friedhofsbetriebe wird hiermit auf Grund der Bestimmung unter I, 1 der Wahlordnung vom 20. Dezember 1912 (G.- u. V.-Bl. S. 540) auf Donnerstag, den 27. März 1913, vormittags 10 bis nachmittags 2 Uhr anberaumt. Die Wahl der besonderen Vertreter der Gärtnerei- und Friedhofsbetriebe wird vom Genoffenschaftsvorstande veranstaltet. Dresden, 16. Januar 1913. 466 K-niglicheS Landesverstcherungsamt. Ernennungen, Verletzungen re. im öffentlichen Dienst«. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Kultur und öffentliche« Unterricht». Zu besetzen: Für den 16. Mürz eine ständige Lehrerstelle an der Mädchenbürgerschule zu Radeberg. Koll.: der Stadtrat. AnfangSgehalt 1600 M., Wohnungsgeld sür Verheiratete 350, für Unverheiratete 302 M.; nach 3 Jahre» 1800 M., WohnungSgeld f. Verh. 366, Unverh. 318 M.; nach 24 I. 3150 M., WohnungSgeld f. Verh. 540, Unverh. 420 M.; n. 27 I. 3300 M., WohnungSgeld f. Verh. 570, Unverh. 444 M. Nur solche Bewerber können berücksichtigt werden, die die Fach prüfung für Turnunterricht bestanden haben. Gesuche nebst Nach- weisen über Militärverhältnis bis zum 3. Februar an den Stadt rat zu Radeberg einzureichen. (Fortsetzung de- amtlichen Teiles in der 2. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hof«. Dresden, 21. Januar. Se. Majestät der König besuchte gestern abend das von Sr. Exzellenz dem Minister des Königlichen Haufe» v. Metzsch-Reichenbach im Hotel Europäischer Hof. veranstaltete Ballsest. Heute vormittag nahmAllerhSchstderselbe militärische Meldungen sowie die Vorträge der Herren StaatS- Minister und de» Kabinettssekretärs entgegen. Ihre Königl. Hoheiten der Herzog und die Frau Herzogin von «achseu-Coburg und Gotha trafen zum Besuche am Königliche» Hofe beute nachmittag 3 Uhr auf dem Hauptbahnhofe ein, woselbst Se. Majestät der König, Se. Königl. Hoheit der Kronprinz und Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg zur Begrüßung erschienen waren. Es fand großer militärischer Empfang statt. Der Ehrendienst als: Palastdame Gräfin Vitzthum v. Eckstädt, Kammerherr Senfft v. Pilsach, Se. Exzellenz Generalleutnant Frhr. v. Lindeman, Kommandeur der 1. Division Nr. 23, und Major Platzmann, Führer des 1.Husarenregiments „König Albert" Nr. 18, meldete sich am Bahnhofe. Die Ehrenkompanie vom 1. (Leib-) Grenadierregiment Nr. 100 hatte auf dem Wiener Platze Aufstellung ge- nommen. Nach herzlicher Begrüßung und Vorstellung der gegen seitigen Suiten wurde die Front der Ehrenkompanie ab- geschritten und der Vorbeimarsch derselben abgenounuen. Hierauf bestiegen die Allerhöchsten und Höchste» Herr schaften die bereitstehenden Hofwageu und begaben Sich durch die Prager, See- und Schloßstraße, das Georgen tor nach dem Residenzschlofse. Hierselbst waren in der Vorhalle an der Haupttreppe die Herren Oberhofmarschall, Oberkammerherr, Kämmerer, Hausmarschall, Oberzeremonienmeister, Hofjägermcister und Kammerherr vom Dienst zum Empfange versammelt. Ihre Königl. Hoheiten die Prinzessin Mathilde, die Prinzen Friedrich Christian und Ernst Heinrich sowie die Prinzessinnentöchter Sr. Majestät des Königs begrüßten die Hohen Gäste in deren Quartier im II. Stock. Im Höchsten Gefolge befinden sich: Hofdame Freiin v. Thüna, Oberjägermeister v. Minckwitz, Oberkammerherr v. Haeseler und Flügeladjutant Rittmeister v. Schack. Abends 7 Uhr findet Könialiche Tafel im großen Ballsaale des Residenzschlosses statt und hierauf werden die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften der Vor stellung im Opernhause beiwohnen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. — Die Zentralstelle für Bolkswohlfahrt in Berlin, welche die Frage der „Berufsberatung und Berufs- Vermittelung" schon in einer größeren Druckschrift sowie in Referaten und Leitsätzen gründlich erörtert hat, hat es nunmehr übernommen, die rn Betracht kommenden Kreise zusammenzuführen, eine regelmäßige Erörterung der schwebenden Fragen herbeizuführen, den Austausch von Erfahrungen zu vermitteln und vor allem die Schaffung von Einrichtungen für Berufsberatung und Berufsvermittelung nach Kräften zu fördern. Sie ladet alle Interessenten, insbesondere die in Frage kommenden Vertreter der staatlichen und kommunalen Behörden, der Schule und der Jugendfürsorge, der gewerblichen Interessen vertretungen, der gemeinnützigen Stellenvermittelung rc. zu eiuer Versammlung ein, die am 8. Februar d. I. nachmittags 4 Uhr im Festsaale des Rathauses in Charlottenburg, Berliner Straße72/73 (Untergrund bahnstation Wilhelmsplatz) stattfinden soll. Oberve-Waltungsgericht. Ein von einem Schneidermeister im April 1909 angenommener Lehrling war im Februar 1911 aus der Lehre entlausen. Die zuständige Ortskrankenkasse nahm ihn als Pflichtmitglied unter Bezugnahme daraus in Anspruch, daß er von seinen! Lehrherrn freie Wohnung und Beköstigung ge- währt erhalten habe, ohne Entgelt dafür zu entrichten. Sie er blickte in den ihm gewährten Naturalbezügen eine Entlohnung sür die von ihm geleisteten Arbeiten und wandte sich, als der Lehrmeister die nachträgliche Zahlung der Versicherungsbeiträge verweigerte, beschwerdesührend an ihre Aufsichtsbehörde. Diese entschied dahin, daß der Lehrherr nicht verpflichtet sei, Kranken» Versicherungsbeiträge für den Lehrling zu zahlen, da eine Ver sicherungspflicht desselben nicht bestanden habe. Es stelle sich das Verhältnis so dar, daß der Lehrherr dem Lehrling Vorschuß- weise Kost und Wohnung neben der Ausbildung in der Absicht gewährt habe, dafür aus dessen unentgeltlich zu leistender Arbeit im vierten Lehrjahre eine Entschädigung zu erlangen. Tas könne uni so mehr angenommen werden, als andernfalls nicht ersichtlich wäre, warum der Lehrling sür die im vierten Vertragsjahre zu leistende Arbeit, die sich doch den Umständen nach der eines Gesellen gleichstelle, keine Entschädigung erhalten solle. Die Gewährung von Kost nnd Wohnung an den Lehrling sei daher nicht als Entlohnung für die Arbeit während der hier in Betracht kommenden Zeit anzuseh«», und «S fehlten deshalb di« gesetzlichen Voraus setzungen für die Annahme einer verficherungSpflichtigen Tätigkeit. Die Klage der Kasse hat sowohl daS Berwaltungsgericht als auch das ObervrrwaltungSgericht beachtet. In seinem Urteile führt das letztere in: wesentlichen folgendes aus. Wissenschaft und Rechtsprechung stünden im allgemeinen aus dem Standpunkte, daß Lehrlinge dem BersicherungSzwange nach jetzigem Recht« dann unter lägen, wenn sie freie Kost und Wohnung genößen und ein Entgelt hierfür nicht entrichteten, oder wenn daS vereinbarte Lehrgeld hinter den: Werte des freien Unterhalts znrnckbleibe. DaS Over verwaltungsgericht nehme denselben Standpunkt ein. Maßgebend für die Bejahnng oder Verneinung der VersicherungSpfltcht sei vor allem die Willrnsrichtung des Arbeitgebers und insbesondere die Frage, ob es sich bet dem von ihm Gewährten um eine wirkliche Vergütung sür die geleistete Arbeit oder nm Zuwendungen ge handelt habe, die auS anoeren Gründen (z. B. geschenkweise oder zur Aufmunterung) und zwar nicht mebr in Entschädigungsabsicht gemacht worden seien, sollten sie auch vertragsmäßig feststehen. Dagegen komme auf die Art und Höhe der Gegenleistung und insbesondere darauf, ob letztere der Arbeitsverrichtung ent spreche, in der Regel, d. h. solange die Gegenleistung nicht ganz geringfügig sei, nichts an. Bei Anwendung dieser Grundsätze auf de» gegebenen Fall gelange das erkennende Gericht zu folgenden: Ergebnisse: Ta der Beklagte zur Familie des Lehrlings in keinerlei verwandtschaftlichen oder sonstigen näheren Beziehungen gestanden und den Lehrling, wie er selbst angebe, nur mit Widerstreben angenommen habe, weil ihn: der eben erst der Schule entwachsene Knabe wenig empfohlen war, so sei in: Zweifel davon auszugehen, daß er bei dem Abschlusse deS Lehrvertrages auch seinen eigenen Vorteil im Auge gehabt und, wenn er sich hierbei zu dem Versprechen der Gewährung freier Kost und Wohnung bereit gefunden, dies nicht in der Absicht getan habe, damit eine freiwillige Zuwendnng zu machen, sondern daß dies nur zu dem Zwecke geschehen sei, um ein entsprechendes Ent gelt für die vom Lehrlinge zu erwartenden Arbeitsleistungen zu gewähren. Tiefe Leistungen wären natürlich in den ersten Monaten der Lehrzeit ohne wirtschaftlichen Wert und deshalb sei eS glaublich, daß der Beklagte für die erste Zeit eine Vergütung nicht habe bieten wollen. Dem hab« ja auch die Klägerin inso fern Rechnung getragen, als sie die Kassenbeiträge nur auf die Zeit vom 1. Januar 1910 an fordere. Allein der Wert der Arbeitsleistungen sei unter regelmäßigen Verhältnissen von Tag zu Tag gewachsen, eS kaffe sich annehmen, daß die Leistungen bereits im Jahre 1910 und zu Anfang des Jahres 1911, also während des hier in Rede stehenden Zeitraumes von wirtschaft licher Bedeutung und einer Gegenleistnng wert gewesen seien. Die Ansicht des Beklagten, daß der von ihm gewährte freie Unter halt gewissermaßen nur daS Entgelt oder den im voraus bezahlten Lohn für die im vierten Lehrjahre zu leistende Arbeit gebildet habe, sei nach Lage der Sache nicht begründet, wennschon die Gewerbekammer eine derartige Auslegung nicht für ungerechtfertigt erklärt habe. Es sei nicht einzusehen, warum da» Entgelt nicht auch für die ersten drei Jahre gerechnet werden solle, zumal der Lehrling auch im vierten Jahre freie Kost und Wohnung beim Beklagten genossen haben würde. Wenn die Behauptung des Beklagten richtig wäre, hätte dies beim Vertragsabschlusse i« irgendeiner Weise znm AuSdrncke gebracht werden müssen, was nicht geschehen sei. Deutsch«» Reich. Vom Kaiserlichen Hose. Berlin, 20. Januar. Se. Majestät der Kaiser empfina heute im Königl. Schlosse den Statthalter von Elsah-Lotyringen, Grafen v. Wedel. Staat-setretLr v. Jagow beim Papst. Cöln, 20. Januar. Die „Kölnische Volkszeitung" meldet aus Rom: Staatssekretär v. Jagow wurve heute vormittag vom Papst in Privataudienz emp fangen. Rach dem Empfang machte Hr. v. Jagow auch