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Mniglich SAchstsch-v Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien md der Oder- nnd Mittelbehörden. bitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilag«, Ziehungslisten der Verwaltung der K S. EtaatSschuldrn und der K S. Land- und Landeskulturrentenbank.Verwaltung. Übersichten del >. S. Statistischen LandeSamtS über Tia- und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen des K. S. LandeSverficherungSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande»« BrandverficherungSanstalt, BerkaufSltste von Hol-Pflanzen auf dm K. E. Staatsforstrevieren. Nr. 220. > Beauftragt mit der Verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <- Montag, 22. September 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Marl vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 14574. ! Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Pf, j die Lspaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem NedaktionSstrich (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. l l Uhr. Der italienische Minister für Posten und Tele graphen, Califfano, ist gestorben. Der König der Hellenen nahm gestern da» Frühstück bei Präsident PoinearS. Beide wechselten dabei in herz lichen Worten gehaltene Trlnksprüche. Die französische Presse nimmt König Konstantin» Trinkspruch mit Zurück haltung auf. In Albanien ist die Lage bedrohlich. Zwischen vssad Pascha und den Parteigängern der provisorischen Negierung stehen Kämpfe bevor. Effad Pascha hat dle 'österreichische Flagge in Tirana hisse» lassen. Serbien wacht sich bereu, albanische» Gebiet wieder zu besetzen. Die ausständigen Eisenbahnangestellten in Liverpool, Sheffield, Virmiigham und Crewe haben heute die Arbeit wieder ausgenommen. Amtlicher Teil. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Maschinenschlosser Eduard Hugo Toepfer in Leipzig für die von ihm am 1. Juni unter eigener Lebens- »Msahr bewirkte Errettung zweier Personen vom Tode des Ertrinkens in der Pleiße die silberne Lebensrettungs medaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Rittmeister d. Res. des Garde- Reiter-Regiments aus dem Winckel auf Logau bei Lauban den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 4. Klasse anlege. Ministerium de» Kultu» und öffentlichen Unterricht». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Professor am Realgymnasium mit Realschule in Pirna Hermann Oskar Bergelt anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechts- ordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Kirchschullehrern, Kantoren Ernst Kleber in Ditt- mannsdorf und Gustav Theodor Rümmler in Benndorf anläßlich des Übertritts in den Ruhestand das Albrechts kreuz zu verleihen. Herr Bezirksarzt vr. Stahl in Großenhain ist vom 2. bis mit 22. Oktober dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Bezirksarzt Obermedizinal rat Dr. Erler in Meißen vertreten. 250»VII Dresden, den 18. September 1913. 6553 Königliche Kreishauptmannschaft. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf An suchen den Maschinenfabrikanten Alfred Beyreuther in Schwochau zur Ausbildung von Kraftradführern — Klasse 1 — sowie von Kraftwagenführern unter Be schränkung auf Führer von Wagen der Klassen 3» und 3b im Sinne von Punkt III der Anlage L zur Bundesrats verordnung vom 3. Februar 1910 und unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs ermächtigt. — A 8 der Aus führungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats vom 3. Februar 1910 über den Verkehr mit Kraftfahr zeugen vom 21. März 1910. 2447«XIII Dresden, den 19. September 1913. 6554 Königliche Kreishauptmannfchaft. Nichtamtlicher Teil. So« Königliche« Hof«. Dressen, 22. September. Se. Majestät der König wohnte gestern früh dem Gottesdienste in der Kapelle der Königlichen Billa zu Wachwitz bei. Um 1 Uhr fand bei Allerhöchstdemselben Familientafel statt, an der Ihre Königs. Hoheiten Prinz und Frau Prinzessin Johann Georg teilnahmen. Abends 10 Uhr 11 Min. begab Sich Se. Majestät zum Korpsmanöver nach Herrnhut und kehrte heute nachmittag in dar Hoflager nach Wachitz zurück. Dresden, 22. September. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wohnte am Sonntag abend in Begleitung Ihrer Exzellenz der Frau Ober hofmeisterin Freifrau v. Finck, der Hofdame Frl. v. Schön berg und des Hofmarschalls Frhrn. v. Berlepsch der im Zirkus Sarrasani veranstalteten „ M i r a ke l"-Auf führung bei. Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg ist gestern abend 7 Uhr 10 Min. nach Aschaffenburg ab gereist, um dort an den Sitzungen der Görres-Gesellschaft teilzunehmen. Am 24. d. M. früh wird Se. Königl. Hoheit wieder hier eintrxffen. Mitteilungen uns der öffentlichen Verwaltung. Dresden, 22. September. Se. Exzellenz der Hr. Präsident der Oberrechnungskammer Wirkt. Geh. Rat l)r. Löbe ist vom Urlaube zurückgekehrt und hat die Leitung dieser Behörde wieder übernommen. Deutscher «eich. Vom Kaiserlichen Hofe. Köni gsbe rg, 21. September. Bon Cadinen kommend traf Se. Majestät der Kaiser mit den Herren seines Gefolges heute vormittag 10 Uhr im Automobil hier ein und begab sich zum Dom, um dem Gottesdienst bei zuwohnen. Vor dem Domportal erwartete den Kaiser der neu ernannte Inspekteur der 8. Armeeinspektion, Exzellenz v. Kluck, mit dem sich Se. Majestät längere Zeit unterhielt. Ein etwa zwölfjähriges Mädchen über reichte dem Kaiser eine Bittschrift, die der Monarch ent gegennahm. Unter Orgelklang betrat der Kaiser sodann das in vollem Lichterglanz erstrahlende Gotteshaus, das bis auf den letzten Platz gefüllt war. Nach Beendigung der gottesdienstlichen Feier verließ der Kaiser unter Orgelklang die Kirche und begab sich im Automobil nach Schloß Preyl zu einem Besuch der gräflichen Familie Lehndorff. Kurz vor 3 Uhr traf der Kaiser, dem in den flaggengeschmückten Straßen herzliche Kundgebungen dargebracht wurden, im Automobil am Hauptbahnhof ein und fuhr im Hofzug nach Rom inten. Goldap, 21. September. Se. Majestät der Kaiser ist um 6 Uhr 30 Min. auf Bahnhof Groß-Rominten eingetroffen, auf dem Landrat v. Gehren-Goldap zum Empfang erschienen war. Der Kaiser begab sich im Automobil nach dem Jagdhaus Rominten. Koloniales. ZollerhShungen in Kamerun. Berlin. Wie verlautet, hat der Gouverneur von Kamerun am 10. Septeniber eine Änderung des Zolltarif» erlassen. Der Wortlaut dieser Verordnung ist noch nicht eingegangen; eS handelt sich, soviel bis jetzt bekannt ist, um nachstehende Erhöhung der Ein fuhrzölle: Spirituose» von 1,60 M. auf 3 M. für ein Liter. Tabak von 0,50 M. auf 1,50 M. für ein Kilogramm. Salz von 20 M. auf 60 M. für eine Tonne. Eisenwaren von 10 Proz. des Werte- auf 20 Proz. Textilwaren von 10 Proz. des Wertes auf 15 Proz. Die hierdurch gewonnenen Mehreinnahmen sollen in erster Linie .zum Ausbau der Automobilstraßen im Süden des Schutzgebietes verwandt werden. Schiffahrt auf dem Tau-anjika«Lee. VL. Auf dem großen mittelasrikanischen See unter hält die belgische Kongokolonie zurzeit einen. 28 m langen Dampfer „Alexandre Delcommune", der heute das grüßte Fahrzeug auf dem See ist. Ein stählerner Segler „StormS" ist vor einiger Zeit an den Felsen der Saint-Louisbucht gescheitert. Die Engländer besitzen zwei Dampfer: der etwa 15 m lange „Good RewS" war daS erste Dampfschiff auf dem See: ihr -weite» Schiff, der „Cecil Rhode»-, der »»»gezeichnet eingerichtet ist und u. a. einen elektrischen Scheinwerferapparat führt, ist bei schlechtem Wetter auf den Strand geworfen worden und zurzeit noch nicht wieder gebrauchsfähig. Die deutsche Flotte auf dem See besteht in der Haupt sache au» der „Hedwig v. Wißmann- und einigen Seg lern der Zentralafrikanischen Seengesellschaft. Bekannt lich sind aber jetzt mehrere Dampfer im Auftrage der Ostafrikanischen Eiseubahngesellschast im Bau. Ter erste, der demnächst von Stapel gehen wird, hat eine Länge von ruud 70 m und eine Breite von 10 in. Sein Tief gang ist mit rund 500 t Ladung neben Kohlen und Wasser 2,25 bis 2,30 w. Der Dampfer erhält Maschinen von 500 Pferdestärken und wird rund 10 Seemeilen in der Stunde fahren. Am Balkan. Friede zwischen der Türkei und Bulgarien. Der Vertrag. Konstantinopel, 21. September. Der türkisch bulgarische Friedensvcrtrag beginnt mit den Worten: Beide Souveräne, in dem Wunsche, auf fester, dauernder Unterlage Frieden herzustellen rc. In der Einleitung wird nicht, wie im Londoner Vertrage, von ewiger Freundschaft gesprochen. Artikel 1 setzt die bereits be kannten Grenzen fest. Artikel 2 erörtert die Nationali tätenfrage. Den Bewohnern der den Vulgaren ver bleibende» Gebiete wird eine Frist von vier Jahren ge währt, nach deren Ablauf sie entweder auswandern oder die bulgarische Nationalität annehmen können. Während dieser vier Jahre sollen die Muselmanen nicht zum Militärdienst herangezogen werden. Artikel 3 behandelt die Rechte der Muselmanen uud ihrer Gemeinden. Die Muselmanen sollen dieselben politischen Rechte genießen wie pse christliche» Bulgaren. Nach Artikel 4 werden die Bakufgüter von den muselmanischen Ge meinden verwaltet werden. In Artikel 5 wird der allgemeine Waffenstillstand festgestellt. Nach Artikel 6 wird die Räumung der den Bul garen verbleibenden Gebiete in zwei Monaten statt- sinden. Artikel 7 enthält Bestimmungen über den Aus tausch der Gefangenen. Ein anderer Artikel spricht aus, daß der Friede von London in Kraft bleibt, soweit er nicht durch den gegenwärtigen Vertrag abge- ändert erscheint. Ter Vertrag tritt vom Datum der Unterzeichnung an in Kraft. Die Forderung der Bul garen, einen besonderen Artikel über die Errichtung und Instandhaltung von Denkmälern auf den Schlachtfeldern in den Vertrag aufzuuehmen, wurde fallen gelassen. Dem Vertrage sind mehrere Zusatzprolokolle angefügt, in denen die einzelnen Artikel erläutert oder sekundäre Angelegen heiten geregelt werden. Ein Protokoll betrifft die Be zahlung für Requisitionen seitens Bulgariens während der Okkupation. Unterhandlungen der technischen Beiräte. Konstantiuoäel. Die technischen Beiräte der tür kischen und bulgarische» Friedensunterhändler setzten die Prüfung der sekundären Fragen fort, nm die ent sprechenden Artikel festlegen zu können. Diese Artikel betreffen die Anerkennung der erworbenen Rechte von Privatpersonen, wie zum Beispiel bestehende Bergwerls konzessionen. Hinsichtlich der Kriegsgefangenen wurde endgültig vereinbart, daß die Pforte Bulgarien nur den gezahlten Sold zurückerstatte. Die Bezahlung der Verpflegungskosten wird dem Haager Schiedsgericht unterbreitet werden. Die bulgarischen Delegierten find geneigt, die Auffassung der Türkei anzuerkennen, daß nach der letzten Haager Konvention die Kriegführenden ver pflichtet sind, die Kriegsgefangenen zu verpflegen. In einem Zusatzartikel wird bestimmt werden, daß Bulgarien die Vertragsbestimmungen betreffend die muselmanischen Gemeinden nnd Schulen, nicht durch ein spätere» Gesetz abändern dürfe. Bulgarische Amnestie für die Westthrazier. . Konstantinopel. Es bestätigt sich, daß die bul garischen Delegierten sich verpflichteten, der Bevölkern»- von Westthrazien Amnestie zu gewähre». «riechen und Bulgaren. Sofia, 21. September. Nach einem Telegramm de» Unterpräfekten von Nevrokop wurden bulgarische Flüchtlinge au» den Gebiete» vo» Eere» und Demir- hissan, die in ihr Land zurückkehren wollten, von den Griechen zurückgeschickt, und e» wurde ihnen nicht gestattet, die Grenze zu überschreite». Gegenüber der Meldung auswärtiger Blätter, daß die Stadt Melnik zerstört worden sei, ist nunmehr amtlich festgestellt, daß in Melnik nur drei Häuser, die Bulgaren gehörten, sowie das Postgebäude und die Kaserne eingeäschert worden sind. Hingegen Haden die Griechen Strumitza vollständig, Petritsch zur Hälfte zerstört. Gegenüber der Darstellung, nach welcher der bulgarische Kauf mann Spiro Surudschiew im Spital vou Saloniki an der Cholera gestorben sei, hält die «gence Bulgare die Behauptung aufrecht, daß Surudschiew bei Lolo durch