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Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Neunund-reitzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich L Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich l Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseiatenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementkprcis vierteljährlich 1 Mark. Sine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bi« Mittag 12 Uhr. Nr. 8. Dienstag, den 28. Januar 1879. Bekanntmachung. Von dem Königlichen Finanz-Ministerium sind zu stellvertretenden Vorsitzenden der Einkommeneinschätzungs-Commission im Steuerbezirke Meißen für das heurige Jahr ernannt worden: Herr Landtagsab. und Rittergutsbes. Oehmigen auf Choren in den Districten 1, 19, 28, 44, 51, 72, 79, 82, 90, 97, 103, 111, 113, 114, 120, 126, 150, 158, 173, 185, 187, 205, 206, 217, 218, 223 und 228. Herr Gerichtsamts-Rendant Dreher in Lommatzsch in den Districten 4, 33, 43, 109, 172, 213 und 230. Herr Bürgermeister Ficker in Wilsdruff in den Districten 6, 17, 65, 68, 69, 85, 106, 133, 134, 207 und 220. Herr Bürgermeister Zschiedrich in Nossen in den Districten 8, 35, 66, 136, 149, 151, 176 und 227. Herr Landtagsabg. und Gutsbes. «Klopfer in Schänitz bei Krögis in den Districten 9, 13, 29, 34, 40, 45, 57, 80, 98, 101, 104, 105, 110, 118, 121, 130, 144, 148, 161, 162, 164, 166, 171, 191, 195, 204, 214 und 229. Herr Fabrikbesitzer Ntudolph in Niederfähra in den Districten 20, 30, 137, 167, 184, 212, 221 und 231. Herr Bürgermeister Wolf in Siebenlehn in den Districten 23, 152 und 199. Herr Geometer «Kupfer in Meißen in den Districten 24, 32, 54, 59, 61, 78, 94, 135, 142, 156, 159, 201, 215 und 225. Herr Stadtrath .Hofmann in Meißen in den Districten 46, 48, 70, 84, 92, 95, 119, 138, 140, 154, 170 und 192, während in den übrigen Districten der Vorsitz dem Unterzeichneten verbleibt. Die einzelnen Ortschaften, welche zu jedem der voraufgeführten Districte des Steuerbezirks Meißen gehören, sind im Gesetz- und Ver ordnungs-Blatte vom Jahre 1878, Seite 267 bis mit 276 zu ersehen. Meißen, den 24. Jannar 1879. Der Königliche Bezirks-Steuer-Inspektor. Härtel Der 1. Termin Grundsteuer nach Höhe von zwei Pfennigen von jeder Einheit und der 1. Termin städtische Anlage sind vom 3. bis mit 13. Februar dS. Js. an die hiesige Stadtkämmerei zu bezahlen. Wilsdruff, am 25. Januar 1879. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Rührt euch! Der Reichskanzler hat in letzter Zeit wiederholt ganz unzweideutig ausgesprochen, daß in den Rahmen seiner wirthschäftspolitischen Re formen auch Getreide- und Viehzölle gehören. Wenn jeooch die Landwirthschaft ihrerseits diesen Bestrebungen nicht viel energischer als bisher zu Hilfe kommt, so ist es trotz der gewaltigen Autorität, über die der leitende Staatsmann verfügt, durchans nicht sicher, daß er feinen Willen gerade auf diesem Gebiete wird durchsetzen können. Kaum ein Dutzend landwirthfchaftliche Vereine mögen ihm bis jetzt ihre.Zustimmung ausgesprochen haben. Diese Vereine zählen aber in Deutschland nach Tausenden und ihre Mitglieder nach Hunderttausenden, deren Schweigen, wenn es noch länger sortdauert, die Gegner zu ihren Gunsten auslegen werden. Allerdings gehören zu den Stimmen, die sich haben vernehmen lassen, die wichtigen Collectivorgane des säch sischen Landesculturraths und einiger landwirthschaftlichen Centralver bände Preußens und Bayerns. Aber der Eindruck, den die Massen petitionen der Einzelvereine hervorbringen müßten, wird dadurch nicht ersetzt. Auch auf industriellem Gebiete sieht es übrigens nicht anders aus. Wenn man die in diesen Kreisen herrschende Stimmung kennt, muß man sich über den Mangel an Energie wundern, den sie gerade jetzt d. h. kurz vor dem entscheidenden Standpunkte, in der Verfolgung ihrer Interessen entwickeln. Allerdings scheinen sich die Gegner noch weniger anznstreugcn doch wer weiß, ob man nicht hinter den Coulissen nur um so thätiger ist? Auch läßt sich die Kampfesmüdigkeit bei den Vertheidigern des Manchesterthums ebenfalls durch das Gefühl der Unpopularität er klären. Aber was hat denn auf unserer Seite dem Enthusiasmus, den die wirthschaftliche Initiative des Reichskanzlers hervorrief, so rasch die Flügel gestutzt? In erster Linie ist es sicherlich die immer mächtiger hervortretende Erschöpfung und Agitationsunlust, wie sie als die uothwendige Folge der aufreibenden politischen Kämpfe des ver gangenen Jahres erscheint. Doch auch noch etwas Anderes ist schuld an unserer unzeitigen Ermattung. Wir verlassen uns zu sehr darauf, daß Fürst Bismarck das Nöthige besorgen werde. Nach seinem Erfolge in der Socialistensache scheint man vielfach zu glauben, daß ihm nichts mehr unmöglich sei. Vor dieser Vertrauensseligkeit kann nicht ein dringlich genug gewarnt werden. Wie der Reichskanzler das Socialisten- Gesetz nur mit Hilfe des mächtigen Druckes, den die durch die Unthaten des Sommers aufgeregte öffentliche Meinung auf die Abgeordneten ausübte, hat unter Dach bringen können, so wird er auch die wirth- fchaftlichen Reformen nur unter derselben Voraussetzung durchzuführcu vermögen. Ja, cs wird diesmal einer noch viel energischeren Unter stützung bedürfen als im Herbst, weil es sich hier nicht nur um Dinge handelt, die die Gesammtheit als solche augehen, sondern um ganz con- crete Interessen aller Einzelnen, die Jeder zu verstehen glaubt und gegen die sich Niemand gleichgiltig verhalten kann. Wenn sich hieraus nicht ein Krieg Aller gegen Alle entwickeln soll,- ans dem schließlich aller Wahrscheinlichkeit die Vertreter des stutu8 guo als Sieger hervor gehen würden, so bedarf es — wir müssen das wiederholen — der entschlossenen und vor Allem rechtzeitigen Einigung über ein bestimmtes Programm, wozu eben das Schreiben des Fürsten Bismarck eine vor treffliche Grundlage bietet. Diese Einigung darf sich aber nicht im Stillen vollziehen; sie gehört in die Oeffentlichkeit, da sie nur unter dieser Voraussetzung den Abgeordneten als Richtschnur dienen kann. Wenn jetzt energisch in diesem Sinne vorqegangen würde, ließe sich das Versäumte bis zur Eröffnung des Reichstags wenigstens zum Theil noch nachholen. Aber es darf auch keine Stunde mehr ver- säumt werden. Tageöqeschichte. Bei Bismarck und Hobrecht sind die Karten spieler ganz gut eingeschrieben. Bei Bismarck, weil sie im Wirthshaus nicht räsonnirm so lang sie spielen; bei Hobrecht, weil sie dem Reiche ein hübsches Geld cinbringen. Für 1879/80 ist der Kartenstempel allein auf 1,216,000 Mk. reinen Profit angeschlagen. Berlin. Bei einer Feuersbrunst, welche in der Nacht vom 22. zum 23. Januar in einem von 39 verschiedenen Miethern bewohnten Hause der Gollnowstraße stattfand, sind 2 Kinder durch Rauch erstickt, 5 Personen wurden durch Herabspringen aus dem zweiten Hausstocke schwer verwundet, zwischen 20 bis 30 Personen wurden durch die Feuer wehr mittelst Rettungssäcken gerettet; der von dem Feuer sonst ange richtete Schaden ist nicht erheblich. Wien, 24. Januar. Die „Pol. Corresp." schreibt: Die heutige Conferenz der deutschen und österreichisch-ungarischen Vertreter über die Pestepidemie in Rußland unter Vorsitz des Ministerpräsidenten be schloß: 1. die Regierungen entsenden in die Epidemiegcgend schleunigst eine ärztliche Comission, die regelmäßig berichtet und einander Berichte mittheilt; denselben sind der russischen Sprache knndige Personen bei- zugcben, die russische Regierung ist um amtliche Unterstützung der Com missionen zu ersuchen und Rumänien die Betheilignng an der Commission durch Sachverständige freizustellen; 2. die diplomatischen Vertretungen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns sollen in thunlichstem Einver nehmen jede Wahrnehmung sofort, mindestens aller fünf Tage, berichten, ebenso die Consnlate; 3. das von Oesterreich - Ungarn und Rußland gegenüber 1878 bezüglich gewisser Gegenstände erlassene Einfuhrverbot bleibt aufrecht und wird in Deutschland eingeführt, event. auf andere Träger des Ansteckungsstoffes ausgedehnt; 4. Reisende aus Rußland dürfen deutsches und österreichisches Gebiet nnr betreten, wenn ihre Pässe die behördliche Bestätigung enthalten, daß sie innerhalb zwanzig Tagen vor der Bestätigung nicht in einem verdächtigen Gouvernement verweilten. Zur Inkraftsetzung dieser Maßregel wird eine entsprechende Frist gewährt; 5. die Effekteu der Reisenden aus verdächtigen Gouver nements sind zu desinfiziern, event. hat an den Haupteinbruchstationen eine allgemeine fanitätliche Revision der Personen und Effekten statt zufinden; 6. der Verkehr aus Rußland bezüglich der Personen und Wagen ist auf bestimmte Einbruchstatiouen zu beschränken; 7. alle die russischen Grenzstationen berührenden Waggons sind sorgfältig zu reinigen und zu desinfiziren; 8. bei der näher rückenden Gefahr hat Grenzsperre und Errichtung der Quarantäne stattzufinden.