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Sel.-Änschl.^ 14 892 la-cht-olchlatzi 14 893 14 894 Amtsblatt des Aales und -es Volizeiamtes -er Ltadt Leipzig. Anzeigen Preis Nl« 2«I<r»t» a»» »!«»»»'- an» Umqebu«, dt« llpalttg« B«NI»«>l« LPs^»t, ««Name. «U« 1 Ml. o»a a«»»Ltt» SUPs, Niklame» 1Ä VN. 2«I«iat« »o« Behörde« «m amt lich«« L«U M« B«ttt.«tt» SÜ Pi S*tchätt»a««««a«n mti Pladoorlchrtst«« im Br»»« erhöht Nada« «achTatti. Betlaaraedlld, Deiamr» aaliaa« L mti. o Taulrnd erN. Pollgebuhk. Trildrtlag« d^her. Fekenettt« Bustrag, kü«««n nicht «urllL» ««»,«»« a»«kd««- Kitt da» Urlchetnen a« velliinmlen Tan«i> und 'iiladen wird kcca« Sar.nti« vdernommen. >nt«>o«n > elnnadm«^ 2oda»«i»a,Ii« 8. b«t Iämtltch«n ililtal«« «. allen Ännoacen- Erp«bttt»n«a d«» 2a» and »«»lande«. Dra« an» Verla, ,»» Ftsch«, t Rllrste, 2nhad«r: Pa»> Nürlle«. M«daltt«a and ik«>chalt»it«ll«: IohannlsgaH« 8. -aapt-Filiale Dreode«: Eeestraße ä. l (Telephon 18211 Nr. 7 vomierst»-, »en 1. llsnuar lS>2. 106. Istirgsng. Die vorliegende Ausgabe umfaßt 8 Setten Dss Wlchtlgtte. * Die spanisch-französische« Marokko verhandlungen sind in ein kritisches Tta- di um getreten. (S. d. des. Art.) * Am Kerthflusse hat ein neuer Kampf zwischen Spaniern und Riffleuten statt gefunden. (S. Pol. Nachr.) * Nach einer Blättermeldung sollen die Russen in Täbris und Rescht ein Schreckensregi ment führen. (S. Letzte Dep.) * Sunyatsen ist als Präsident der Re publik China in Schanghai eingezogen. (S. d. bes. Artikel.) * Die Schillerstiftung erklärt sich zu den gegen sie gerichteten Angriffen des Schriftstellers Kyser. (S. Feuill.) Zum lächllfchen Gemeinüelteuergeletz. Schwierig ist es, mit einigen Worten darzu stellen, was das Geincindesteucrgcsetz aus dem Gebiete des interkommunalen Steuer rechts bringen will. Darunter versteht man im wesentlichen die Vorschriften, nach denen sich mehrere Gemeinden in die Besteuerung eines Einkommens zu teilen haben, dessen Träger in jeder von ihnen steuerpflichtig ist. Das Gemeindc- steucrgesetz ist bestrebt, die Doppelbesteue rung nach Möglichkeit auszuschlie- ßen und stellt zu diesem Zwecke zwei Grundsätze auf; einmal: der Teil deines Einkommens, den du in einer Gemeinde versteuerst, ist in jeder anderen frei, und weiter: für den Teil des Jah res, für den du in einer Gemeinde dein Ein kommen versteuerst, kannst du nicht in einer an Du; erriet kbe. Roman von H. ConrthS-Mahler. 31 s (Nachdruck verboten.) Mrs. Fokham hatte das Haupt in die Hand gestutzt und schien ihm die Worte aus dem Munde nehmen zu wollen. „Lassen Sie, — dieser Name tut nichts zur Sache. Sprechen Sie weiter." Bright verneigte sich wieder. „Diese Tochter Eva weilt erst seit ungefähr einem halben Jahre im Hause ihres Vaters. Man sagt, die Stiefmutter habe sie ferngehal- ten. Indes ist das nicht verbürgt. Tatsache ist, das Eva von Woltersheim bei einer Schwester ihrer Mutter aufgewachsen ist, — in einem klei nen Städtchen in Thüringen. Diese Tante der jungen Dame ist im Juli gestorben; und erst nach ihrem Tode hat Herr von Woltersheim seine Tochter zu sich genommen. Näheres über die Tante und den früheren Aufenthalt der jungen Dame habe ich noch nicht ermitteln können." Mrs. Fokham war ein wenig blaß gewor den. In ihrem sonst sehr kühlen, ruhigen Gesicht zeigte sich eine Erregung, die sich nicht ganz un terdrücken ließ. f „Sie brauchen nach dieser Seite hin nicht weiter nachzuforschen. Haben Sie etwas näheres über die Art und das Wesen der jungen Dame in Erfahrung gebracht?" „Mein Gewährsmann hat die junge Dame selbst gesehen und auch die Dienerschaft über sie ausgeforscht, — so gut es ging, ohne irgend welches Aufsehen zu erregen. Eine Zofe hat ihm erzählt, daß Eva von Woltersheim im Juli in einem unschönen, fast ärmlichen Aufzug, sehr unbeholfen und verschüchtert, im Hause ihres Vaters eingetroffen ist. Ihre Stiefmutter hat in dieser Beziehung sofort für sie gesorgt, und Vater und Schwester haben sie sehr liebevoll aus genommen. In kurzer Zeit hat sie sich sehr zu ihrem Vorteil verändert. Sie soll jetzt eine sehr schöne und elegante Dame sein. Ihr Cha rakter wird sehr gelobt. Auch soll sie wunder voll singen und Klavier spielen. Mit ihrer Stiefmutter und ihrer Stiefschwester, Baroneß Silvie, steht sie auf weniger herzlichem Stand punkt, als mit Vater und Schwester. Außer dem ist die junge Dame mit dem Nachfolger ihres Vaters, dem künftigen Majoratsherrn von Woltersheim, herzlich befreundet. Er lebt gleich falls in Woltersheim und bewirtschaftet mit seinem Oheim zusammen da» Gut. Der größte Teil meines Berichte» ist mir freilich nur durch Dienstboten übermittelt worden, — man müßte erst nachprüfen." -- - - deren Gemeinde steuerpflichtig gemacht werden. Ausnahmen hiervon ergeben sich nur in ganz geringem Umfange. Am besten aber wird cs sein, die Wirkung des Gesetzes an einigen Bei spielen zu erläutern. 1. Der Rentner L. hat feinen ständigen Wohnsitz in der Großstadt. Gleichzeitig aber be sitzt er ein Landhaus in einem Vororte, wo er 4 Monate des Jahres verbringt, und ein Haus in einem Gcbirgsorte, wo er im Winter zur Pflege des Wintersportes jährlich 2 Monate Wohnung nimmt. Er hat also einen dreifachen Wohnsitz, und jede der drei Wohnsitzgemeindcn hat naturgemäß das Bestreben, iyn zu ihren Lasten heranzuziehen. Das ist auch ganz berech tigt; denn er nimmt an den Vorteilen jeder der drei Gemeinden teil. Bisher halfen sich die Ge meinden in solchen Fällen mit den verschiedensten Bestimmungen in ihren Steuerordnungen, die aber, da sie untereinander nicht übercinstimmten, regelmäßig zu einer Doppelbesteuerung führten, d. h. ein solcher Steuerpflichtiger mit mehrfachem Wohnsitz mußte sein Einkommen ganz oder teil weise mehrfach versteuern. Daß dies von den Betroffenen als Unbilligkeit empfunden wurde, liegt auf der Hand. Das Gemcindcsteueracsetz verfährt folgendermaßen: Ausgeschiedcn wird zu nächst das Einkommen aus Gewerbebetrieb und Grundbesitz. Das erstere unterliegt der Besteue rung durch die Gemeinde, in der sich der Betrieb befindet, das letztere der Besteuerung durch die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Das hier nach verbleibende Einkommen wird zwischen den Wohnsitzgemeinden in dem Verhältnis verteilt, welches dem tatsächlichen Aufenthalte des Steuer pflichtigen in jeder der Wohnsitzgemeinden ent spricht, in unserem Beispiele also im Verhältnis von 6 (Großstadt) : 4 (Vorort) : 2 (Gebirgs ort). Nehmen wir an, hat 36 000 Mark Ein kommen, das nach Höhe von 12 000 Mark aus dem Grundbesitz stammt. 10 000 Mark davon trägt ihm sein Grundbesitz in der Großstadt, 1600 Mark derjenige in dem Vororte, 1000 Mark derjenige im Gebirge. Dann hat e>. zu ver Mrs. Fokham zuckte die Achseln. „Dienstboten pflegen meist genau orientiert zu sein über ihre Herrschaft. Es ist gut, Vir. Bright; ich weiß, was ich wissen wollte. Sie brauchen sich vorläufig nicht weiter mit der Angelegenheit zu befassen. Haben Sie der Gene ralin Herrenfclde die Beträge übermittelt, die ich gezeichnet habe?" „Es ist geschehen, — die Quittungen habe mitgebracht." Er nahm aus der Mappe einige Papiere und legte sie ihr vor. Sie betrachtete sie flüchtig und gab sie zurück. „Sonst noch etwas von Wichtigkeit, Mr. Bright?" „Nur die Berichte für die laufenden Ge schäfte. Darf ich sie vorlegen?" Mrs. Fokham erhob sich, und Bright schnellte zugleich von seinem Platz empor. „Nein, nein, — jetzt nicht. Ich will aus fahren. Bitte, geben Sie draußen Befehl, daß mein Auto in zwanzig Minuten bereit ist." Mr. Bright verneigte sich zum letzten Male. Er war entlassen. Mrs. Fokham ging, als sie allein war, einige Male im Zimmer auf und ab. Dann blieb sie am Fenster stehen und starrte hinab auf das großstädtische Leben und Treiben. Aber sie wußte nicht, was sie sah. Ihre Gedanken weil ten in der Vergangenheit. „Bah, — man wird sentimental, sobald man den Boden des heiligen Deutschen Reiches be treten hat. Bin ich bisher mit diesen Erinnerun gen fertig geworden, so will ich mich auch jetzt nicht davon aus meiner Ruhe bringen lassen, — ich will nicht. Habe ich gut zu machen, dann soll es geschehen, soweit ich es tun kann. Aber nichts bereuen. Es ist fruchtlos und führt zu nichts. Jetzt heißt es handeln." So dachte MrS. Fokham. Und dann ging sie schnell in ihr Toilettenzimmer und ließ sich von ihrer Kammerfrau umkleiden. In einem eleganten Besuchskleid, einen kost- baren Pelzmantel über den Schultern, saß sie zwanzig Minuten später in ihrem Auto und fuhr die Linden entlang nach der Wohnung der Gene ralin Herrenfelde. Diese bewohnte in der Nähe des Schlosse- eine kleine, aber sehr gemütlich und elegant ein gerichtete Wohnung. Sie war nicht vermögend und behalf sich seit dem Tode ihres Gatten mit einer älteren Dienerin, die zugleich da» Amt der Köchin versah, und mit einem schon grau köpfigen Diener, der ihrem Gatten in seiner Leutnantszeit schon als Bursche gedient hatte. Die kleine hagere Dame mit dem weißen, zierlich geordneten Haar war trotz ihres Alters noch sehr lebhaft und beweglich. Immer hatte steuern: in der Großstadt 10000 -j- 12 000 Mark (die Hälfte feines übrigen Einkommens, der Aufenthaltszeit von 6 Monaten entsprechend), nn Vororte 1000 -s- 8000 Mark, im Gebirgsorte 1000 -7- 4000 Mark, im ganzen also 36 0M Mark. Da er in jeder der Gemeinden nach seiner Gesamtleistungsfälligkeit veranlagt wird, so wird er von jeder Gemeinde in Klasse 54 des Staats einkommensteuertarifs veranlagt, jedoch so, daß er in der Großstadt im Vororte »/z« und im Gcbirgsorte » „ des daselbst auf ein Einkommen von 36 000 Mark entfallenden Satzes an Ein kommensteuer zu zahlen hat. Eine Doppelbesteue rung findet also nicht statt. 2. Der Staatsbeamte P. wird von der Stadt A. nach der Stadl B. am 1. Januar versetzt. Um den Schulbesuch seiner Kinder nicht mitten im Schuljahre zu stören, siedelt er zwar für seine Person an diesem Tage nach B. in die künftige Familienwohnung über, behält aber seinen bisherigen Wohnsitz sür seine Familie bis zum 1. April bei. Naturgemäß erachtet ihn die Gemeinde B. für das ganze Jahr steuer pflichtig, während andererseits die Gemeinde A., deren Vorteile er durch seine Familie noch für ein Vierteljahr genießt, ihn sür diese Zeit gleichfalls zu besteuern wünscht. So ergab sich bisher regelmäßig eine Doppelbesteuerung. Das neue Gesetz verfährt dagegen so: für das erste Vierteljahr ist P. sowohl in A. wie in B. steuer pflichtig, in jeder Gemeinde aber nur mit dem Halben Betrage der an sich ihn treffenden Steuer; den Nest des Jahres unterliegt er der Steuer pflicht in B. Eine Doppelbesteuerung ist also auch hier vermieden. 3. Der Industrielle Z. wohnt in der Gemeinde A.; sein Gewerbebetrieb, der ihm ein steuerpflichtiges Einkommen von 20 000 Mark bringt, befindet sich in der Gemeinde B. Ein kommen aus anderen Quellen hat er nicht. Das gewerbliche Einkommen unterliegt der Besteue rung durch die Berriebsaemeinde B.; der Wohn- sitzgemcinde A. blieb also nichts übrig, alS ihn nach dem Verbrauchsaufwanoe, d. h. nach dem, was er für sich und seine Familie zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausgibt, zu besteuern. Das Stcucrrecht dec Vctriebsgcmeindc B. zu schmä lern, wäre unbillig; denn gerade gewerbliche Niederlassungen verursachen den Gemeinden hohe Lasten. Andererseits kann aber auch der Ge meinde A. ein Bestenerungsrecht nicht versagt werden, da Z. an ihren Einrichtungen teilhat. Hier ist daher eine Doppelbesteuerung nicht ganz zu umgehen — bisher ist sie ausnahmslos in weitestem Maße in Gcdranch gewesen — aber der Entwurf des Gemcuidestenergcsetzes schränkt sie bedeutend ein, indem er bestimmt, daß die Wohn- sitzgemcinde den Vcrbrauchsaufwand nur inso weit besteuern darf, als er des auswärtigen gewerblichen Einkommens nicht übersteigt. 4. Eine Aktienbank hat Niederlassungen in Dresden, Pirna, Meißen. Der gesamte Be trieb wird von Dresden aus geleitet. Mit Rück sicht hierauf gebührt Dresden die Vorausbestcue- ruug von >/ig des Gesamteinkommens, während die übrigen 'Fg auf die drei Städte nach dem Verhältnisse der in einer Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen verteilt werden. 5. Eine Zigarettenfabrik, Aktien gesellschaft, hat ihren Sitz in Leipzig, unterhält aber außerdem Fabrikationsstätten in drei ande ren Gemeinden. Auch hier erhält der Sitz des Unternehmens, Leipzig, das Recht der Voraus besteuerung an ' des Gewinns, während der Rest nach Verhältnis der in den einzelnen Ge meinden erwachsenden Ausgaben an Gehältern und Löhnen verteilt wird. Alle diese Beispiele enthalten nur einfachere Fälle des interkommu- nalcn Stcuerrechts, und bringen bei weitem nicht alle Vorschriften des Gesetzes aus diesem Gebiete zur Darstellung. Sie mögen aber zeigen, daß das Bestreben des Gesetzes auf eine gleichmäßige Be rücksichtigung der Interessen des einzelnen Steuerpflichtigen und der beteiligten Gemeinden gerichtet ist. sie irgend etwas vor, und bei allem war sie mit Leib und Seele dabei. Sic war eine bekannte Persönlichkeit. Es gab wohl keine Wohltätig keitsveranstaltung, die ihr nicht irgend etwas zu schaffen gemacht hätte. Und sie stellte sich wirklich sehr uneigennützig in den Dienst der guten Sache. Da sie selbst nicht vermögend war, um überall helfen zu können, wo es ihr gutes Herz vorschrieb, so suchte sie wenigstens ihre vermögenden Bekannten für ihre Armen zu interessieren. Und sie tat es in einer so liebenswürdigen, heiteren und geistvollen Art, daß ihr niemand widerstehen konnte. Als ihr der alte Diener Mrs. Fokham mel dete, kam sic dieser selbst mit strahlendem Lächeln entgegen. „Ah, — meine liebe Mrs. Fokham, ich freue mich, Sie schon heute wieder bei mir zu sehen. Kommen Sie, setzen Sie sich zu mir in meine Schmollecke," sagte sie erfreut. Mrs. Fokham hatte ihren kostbaren Pelz in den Händen des Dieners gelassen, der ihn drau ßen bewunderte und sich gleichfalls als Wache daneben stellte, als könnte er gestohlen werden. Sie setzte sich nun zur Generalin in ein molliges, mit allerhand Kissen und Teppichen behaglich eingerichtetes Kamineckchen. Die kleine weißhaarige Generalin plauderte sehr amüsant, und Mrs. Fokham hätte ihr mit noch viel mehr Vergnügen zugehört, wenn sie nicht ein besonderes Anliegen auf dem Herzen gehabt hätte. „Ich bin noch gar nicht dazu gekommen, meine liebe Mrs. Fokham, Ihnen so recht von Herzen zu danken für die Summe, die Sie mir für unsere Armen zur Verfügung gestellt haben. Wirklich, — ich bin gerührt. Sie haben mir selbst damit eine große Freude gemacht. Es gibt ja leider so viel Armut bei uns," sagte die Generalin im Laufe des Gesprächs, ihrem Be such herzlich die Hände drückend. Mrs. Fokham lächelte. „O bitte, — sprechen wir nicht mehr davon. ES war mir selbst ein Herzensbedürfnis, in meinem alten Vaterlande etwas Gutes zu tun. Ich bin nämlich von Geburt eine Deutsche," sagte sie, auf ihr Ziel lossteuernd. Die Gene- ralin sah erstaunt in ihr lächelndes Gesicht. „Ah, wie interessant. Eine Deutsche? Nun, Ihrem guten Herzen nach mußten Sie eine Deutsche sein." MrS. Fokham bekam einen etwas sarkasti- schen Zug um den Mund. „Meinen Sie, daß es ein Vorrecht der Deut schen ist, ein gutes Herz zu besitzen?" Die Generalin lachte gutmütig. „Ach, wir tun uns nun mal etwas darauf zugute. Unter uns gesagt — ich kenne eine ganze Anzahl hartherziger Deutschen und habe dagegen bei manchem Ausländer ein gutes Herz gesunden. Aber nun wieder zu Ihnen. Sie sind lange nicht in Deutschland gewesen?" „Nein. Ich war fünfundzwanzig Jahre, als ich die Heimat verließ. Seit dieser Zeit — es sind beinahe 18 Jahre vergangen — bin ich nicht mehr nach Europa gekommen. Durch meine Heirat mit Mr. Fokham bin ich eine gut amerikanische Bürgerin geworden. Aber mein Mann ist seit reichlich einem Jahre tot, — und unsere Ehe war kinderlos. Seit ich Witwe bin, ist die Sehnsucht in mir wach geworden, Deutsch land wiederzusehen." „Und Sie haben vermutlich vieles verändert wiedergefunden, nicht wahr?" „Allerdings; und doch, — eins ist das Gleiche geblieben: die deutsche Luft, die deutsche Sentimentalität. Sie hat auch mich wieder er griffen. Ich habe mich doch wohl nicht so ganz frei machen können, als ich all die Jahre ge glaubt habe." „Darüber sollten Sie sich freuen; es gehört nun einmal zu uns. Und vielleicht bleiben Sie nun ganz bei uns." Mrs. Fokham wehrte hastig ab. „Nein, nein; sobald der Winter zu Ende ist, kehre ich zurück. Ich könnte gar nicht so ohne weiteres hier Wurzeln schlagen. Ein großer Teil meines Vermögens ist drüben in Fabriken und Grundbesitz angelegt; mein verstorbener Mann war in große Unternehmungen verstrickt. Und er hat mich gelehrt, diese Geschäfte zu leiten, da er schon jahrelang leidend war. Trotz meiner durchaus tüchtigen Beamten gehen alle Fäden durch meine Hand. Dann kann man sich nicht so leicht lösen von allerlei Verpflichtungen. Es würden Jahre dazu gehören." „DaS kann ich verstehen. Nun, — vor läufig haben wir Sie den Winter über hier; und ich hoffe, Sie bleiben nun der Heimat nicht wieder so lange fern." „Das kommt auf die Umstände an. Offen gestanden, meine verehrte, gnädige Frau, ich bin aus einem besonderen Grunde nach Deutsch land gekommen. Und ein günstiger Zufall hat es gefügt, daß ich gerade mit Ihnen bekannt wurde. Ich betrachte es als eine glückliche Fü gung. Und um ehrlich zu sein, — ich habe Sie heute in einer bestimmten Absicht aufgesucht." Die kleine Generalin rückte sich erwartungs voll zurecht. Ihre lebhaften Augen funkelten. „Da bin ich doch nun wirklich sehr gespannt. Bitte sprechen Sie. Wenn ich Ihnen irgendwie dienen kann, tue ich eS mit Freuden." „Vielleicht nehme ich Tie beim Wort. Zuerst gestatten Sie mir einige Fragen, — ich bitte darum." iAortsetzung in der Morgenausgabe.)