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Dienstag. Rr. 102. 3. September 1878. Weißerih-Aeitung. Arnis-Mtatt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträt!-e zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Cärl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeite, oder deren Raum, berechnet. ZnMcher Theis. Zwangs - Versteigerung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll Dienstag, -en I«. September 1878, das Carl Cmil Friedrich'en, früher in Cunnersdorf bei Glashütte, jetzt in Niederfähre zugehörige, auf Nr. 36 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Cunnersdorf, Reinhardtsgrimmaer Antheils, eingetragene Grundstück, umfassend die zu letzt als Schleiferei in Betrieb gewesene sogenannte Krugmühle Nr. 64 des Katasters für Cunnersdorf nebst zugehörigen Flurstücken, welches Grundstück am 29. Mai 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten, aber einschließlich der vorhandenen Wasserkraft auf 20 434 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die an hiesiger GerichtSstclle und im Gasthofe zu Cunnersdorf aushängenden Anschläge hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, den 6 Juli 1878 Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Donnerstag, den 3. September dieses Jahres, soll in der großen Saalstube des hiesigen Rath- Hauses die diesjährige öffentliche Impfung impfpflichtiger Kinder des Jmpfbezirks Dippoldiswalde durch den von uns hierzu bestellten Jmpfarzt, Herrn vr. möä. Joseph hier, vorgenommen werden. Es werden demgemäß die Ellern, Pflegeeltern bez. Vormünder aller im Jahre 1877, sowie auch der im Jahre 1866 geborenen Kinder, Pflegebefohlenen bez. Mündel, sofern dieselben hier ihren bleibenden Aufenthalt haben, hierdurch veranlaßt, die im Jahre 1877 geborenen Kinder am 3. September dieses Jahres, Vormittags S Uhr, die im Jahre 1866 Geborenen aber desselben Tages, Nachmittags 3 Uhr, dem genannten Jmpfarzte vorzustellen, im Behinderungsfalle durch Krankheit derselben sie durch ärztliches Zeugniß zu entschuldigen und für den Fall, daß die ersteren bereits, die letzteren aber innerhalb der letzten fünf Jahre die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, dies dem Jmpfarzt durch Vorzeigung ärztlichen Zeugnisses bez. des Impfscheines im Termin nachzuweisen. Sodann haben Donnerstag, den 12. September dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, die im Jahre 1877 geborenen Kinder, desselben Tages, Nachmittags 3 Uhr, aber die im Jahre 1866 Geborenen behufs der Controle über den Erfolg der Impfung und der Empfangnahme der Impfscheine im Termin wieder zu erscheinen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder, Pflegebefohlne bez. Mündel ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen worden sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis ZU 3 Tagen bestraft. Der Sta-trath. Dippoldiswalde, am 29. August 1878. Voiqt, Brgrmstr. Tag-sg-fchichte. Dippoldiswalde, den 2. September. Die Feier des Nationalfestes ist, das können und dürfen wir dreist behaupten, auch diesmal bei uns auf eine zwar einfache, aber würdige und sehr ansprechende Weise verlaufen. Da der arbeitsfreie Sonntag eine allgemeinere Betheiligung erwarten ließ, so war der Haupttheil der Festfeier auf diesen verlegt worden, und der Erfolg entsprach vollkommen den gehegten Erwar tungen. Zwar etwas windiges, aber heiteres Wetter begünstigte