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Erzgebirgischer Vollssreund. Tage-Md Amtsklatt für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgmstadt, Swwarzenberg und Wildenfels; sowie für die Stadttäthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenftein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, NeuMtel, Schwär« zenberg, Wildenfels und Zwönitz. den 24 Januar' I'^WLL^LT'"! Preis vierteljährlich St,r. — Jnseraten-Annah«» für die am Abend erscheinende Nummer bi« Bormittaa« ' N!» Bekanntmachung. Für den abwesenden Sattler Friedrich Otto Leistner auS Grünstädtel, ist dessen Mutter Caroline Friederike verw. Leistner al- Abwesenheit-Vormünderin am gestrigen Tage allhier an- und m Pflicht genommen worden, wa- andurch bekannt gemacht wird. Schwarzenberg, am 19. Januar 1865. Das Köniql. Gerichtsamt das. Wichmann. Bekanntmachung. An BergamtSstelle zu Johanngeorgenstadt sollen von uns nächstkommendm » 1. Januar 18 «S, Vormittag- 10 Uhr, cir« 20 Gentner maeulirte Grubenregister, Leipziger Zeitungen re. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich versteigert werden, was hiermit zu Jedermann- Kenntniß gebracht wird. Schwarzenberg, am 7. Januar 1865. Das Königliche Bergamt daselbst. Oehler, im Auftrage. Tagesgeschichte Gin kräftige- Wort zur rechten Zeit. Preußen» Pläne, Schleswig-Holstein zu annectiren, treten im mer deutlicher und unverhüllter hervor und Oesterreich hat bis zur Stunde immer »och nicht fest, klar und ganz entschieden vor aller Welt ausgesprochen, daß es Preußens Vorhaben durchaus mißbil lige und daß es nun und nimmermehr zu einer Vereinigung Schles wig-Holsteins seine Einwilligung geben werde. Hätte Oesterreich dieses Wort ausgesprochen, so wäre es sicher ein entscheidendes, denn ohne eine ausdrückliche Einwilligung Oesterreichs kann Preußen feine Pläne nicht ausführen. Warum aber Oesterreich dieses Wort nicht spricht, warum aber Oesterreich sich immer noch von Preußen in der schleswig-holsteinischen Frage führen und lenken läßt: Das eben ist das große Räthsel der Gegenwart. Niemand hat bis jetzt eine treffende Lösung dieses Räthsels zu geben vermocht. Preußens Pläne, Schleswig-Holstein zu annectiren, werden aber bekanntlich fort und fort von dem deutschen Volke und von der deutschen Presse namentlich bekämpft. Ein recht kräftiges Wort in dieser Sache hat aber vor wenig Tagen die „Allg.Zeit." gesprochen, und da sich diese Zeitung bei ihrer Beweisführung vorzugsweise auf die deutsche Bundesacte bezieht, so können wir nicht umhin, dieses kräftige Wort in unserem Volksfreund mitzutheilen. Die „Allgemeine Zeitung" sagt aber: „Endlich muß es sich doch zeigen, ob wir wirklich bestimmt Nnd, es zu erlebe», daß Preußen tatsächlich die Hand ausltreckt nach fremdem Gute, auf das es auch nicht den Schatten eines rechtlichen Anspruchs machen kann; ob es wagt, die Schranken zu überschrei ten, welche die Grundgesetze des Deutschen Bundes vor solchen Schrit ten ziehen, und ob es möglich ist, daß Oesterreich der Durchsetzung solche» Beginnens gleichgiltig zusehe ober gar die helfende Hand znr Verwirklichung der preußischen Vergrößerung-plänr biete. Wir werden das Letztere absolut bezweifeln, so lange nicht die vollbrachte Thatsache uns eine- Andern belehrt. Der Artikel 2 der deutschen Bu»deSacte sagt wörtlich: „ Der Zweck desselben (de- Deutschen Bunde») ist Erhaltung der LtAern und iunern Sicherheit Deutsch lands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten." " Und ganz im Einklänge hiermit bestimmt der Artikel 11 ausdrücklich: „„Alle Mitgliedes de» Bundes verspreche» sowohl ganz Deutschland al» jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garautiren sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen. . Die bundcsgrundgefctzlichen Bestimmungen sind klar und unzwei deutig, und die daraus hervorgehenden Verpflichtungen binden all« Bundesglieder ohne Ausnahme. Mag nun der zur Erbfolge in den Herzogthümern zunächst Berechtigte und daher zur Negierung der selbe» zu Berufende der Augustenburger sein, wie wir die Ueber- zeugung davon haben, oder der Großherzog von Oldenburg, wie Andere wollen, jedenfalls wird dieser in erster Linie Berechtigte im mer ein Prinz aus dem oldenburgschcn Fürstenhause sein, dem sein Recht zu wahren alle Bundesglieder, nnd Preußen als eines Ler mächtigsten voran, die heilige Verpflichtung haben. Daß alle übrige» Ansprüche auf die Thronfolge in den Herzogthümern, welche nach und nach hervorgetreten sind, gegen die der Prinzen aus dem Hause Oldenburg nicht aufkommen können, also vor denselben zurückstehe» müssen, darüber hat sich die öffentliche Meinung längst fcstgestellt. Wir sprechen hier von der wahren öffentlichen Meinung, d. h. der Meinung Derjenigen, welche vermöge ihrer Sachkenntniß in erster Linie berufen sind, eine Stimme in dieser Frage abzngebe». ES wird also darauf ankommen, vor allem endlich einmal die Erbfolge zum Austrag und zur Entscheidung zu bringen und den als bestbercchtigten Anerkannten auch in fein Recht eiuzu- setzen. Daß aber eine deutsche Bundesregierung mit Mißachtung der Rechte eine» andern deutsche» Bundesfürsten, ohne daß dieser auch nur gehört würde, dessen rechtmäßiges Besttzthum sich aneig nen könnte, ohne von allen andern Bundesgliedern sogleich zu ihrer Pflicht zurückgeführt zu werde» — solche Gewalt vor den Auge» ganz Deutschlands und Europas auszuführen, halten wir für un möglich. Wir setzen dabei unsre Hoffnung auch auf die Gesinnung de» Königs von Preußen, der weiß, was er der Ehre und dem Ruhme Preußens und seines Geschlecht- schuldig ist. Vom Kaiser von Oesterreich glaube» wir überzeugt zu sein, daß er der echte. Erbe der Habsburger ist. Da» Gelingen des unglücklichen Schrittes wäre die Auflösung und Zerstörung des ganzen Bundes, der so zu einer le»»!-» würde, in welcher nur noch das Recht de» Stärker», da» Faustrecht, Geltung hätte. Unser Vertrauen in di« mibestegbare Kraft und Macht des Rechts und in das weder durch List noch durch Gewalt zu ertödtende Rechtsgesühl im deutschen VoÜe, bleibt fest und »«erschüttert inmitten all der trüben Erfahrungen, die wir schon gemacht, und giebt nn» Muth auch für dis weitern Prüfungen, die «n» vielleicht noch bevorstehcu."