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Großenhainer MerhMM- L Ailzeigeblatt. Rmis^ait äer Königs Rlläs^aupiiiiann^aft, lies Kömgs. Amisgcricüis unä äes Äatlimliis zu GroHenlmn. Erschtinrn: DirnStag, Donnerstag, Sonnabend. BierteljLhrttchrS Abonnement: am Schalter t M., durch den Boten in« HauS 1 M. 25 Pf., durch die Post l M. 25 Pf., durch die Post ins HauS t M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 8en. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Nr. 44. Donnerstag, den 10. April 1884. 72. Jahrgang Die geehrten Inserenten ersuchen wir höflichst, für die Sonnabend-Nummer bestimmte Inserate wegen -es Charfreitags bis 8pLtS8tS»8 DoiAuvr8tt»8 ^kvnÄ8 V Tlkr ein zusenden. Hochachtend Ätv LxpeiliTLo». Bekanntmachung^ die Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Die alljährlich vorzunehmende Zählung der Fabrikarbeiter ist für das laufende Jahr am 1. Mai nach dem hierfür bestimmten Formulare durch diejenigen Gewerbeunternehmer, welche Fabrikarbeiter im Sinne der Gewerbeordnung beschäftigen, auszuführen. Neuerdings ergangener Anordnung zufolge, ist die Ausfüllung der Formulare von denjenigen Gewerbeunternehmern zu erfordern, welche 1) in ihren Gewerbeanlagen mindestens 10 Arbeiter beschäftigen, oder 2) Dampfkessel verwenden, oder 3) mit Wind-, Wasser-, Gas-, Heißluft- oder sonstigen elementaren Kraftmaschinen arbeiten, oder 4) deren Anlagen nach 8 16 der Reichs-Gewerbeordnung besonderer Genehmigung bedürfen. Den vorbezeichneten Gewerbeunternehmern des hiesigen Stadtbezirkes werden Er hebungsformulare zugestellt werden, und werden dieselben hierdurch aufgefordert, diese Formulare am 1. Mai d. I. wahrheitsgetreu auszufüllen, unterschriftlich zu vollziehen und sodann ungesäumt bei «ns wieder einzureichen. Sollten einzelne Gewerbe-Unternehmer, auf deren Arbeiter die Zählung Anwendung zu finden hat, bis zum 29. April d. I. Zählungs-Formulare nicht erhalten haben, so werden dieselben aufgefordert, dergleichen längstens am Zählungstage bei uns abzuholen. Großenhain, am 7. April 1884. Der Itadtrath. ' Herrmann. Bekanntmachung, Unfälle in Folge -es Gewerbebetriebes betreffend. Nach § 1 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. August 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1878 Seite 194) sind die Fabrikbesitzer und Fabrikleiter verpflichtet, sobald in Folge des Gewerbebetriebes eine Person daS Leben verloren, oder eine solche Beschädigung erlitten hat, daß sie länger als 72 Stunden an Verrichtung ihrer Arbeit behindert ist, hiervon der Polizeibehörde, sowie dem Königlichen Fabriken-, jetzt Gewerbe-Inspektor Anzeige und zwar im ersteren Falle sofort, im letzteren spätestens vier Tage nach Eintritt des Unfalles zu erstatten. Wir sind veranlaßt, diese Bestimmung zur Nachachtung für die Betheiligten mit dem Hinzufügen in Erinnerung zu bringen, daß das Unterlassen dieser Anzeigeerstattung mit den in 8 148 der Reichs-Gewerbe-Ordnung angedrohten Strafen geahndet wird. Die Königliche Gewerbeinspection für hiesigen Ort befindet sich nicht mehr in Leipzig, sondern in Cölln bei Meißen. Großenhain, am 7. April 1884. Der Sladlräth. Herrmann. Bekanntmachung. Die den 1. April s. e. fälligen Brandversicherungsbeiträge sind nach 1 Pf. von jeder Beitragseinheit längstens bis zum 22. April ». v. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 31. März 1884. Der Kl-dlrälh. Bogel, Stdtr. Fohlen-Versteigerung. Nächsten Sonnabend, de» IS. April 1884, Vormitttag 11 Uhr soll von dem unterzeichneten Regimente i Fohlen (Hengst) im Atter von 7 Wochen vor dem rothen Hause allhier öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Großenhain, am 9. April 1884. Königliches 1. Husaren-Regiment Nr. 18. Tagesnachrichlen. Sachsen. Am zweiten Osterfeiertage Abends ^9 Uhr findet in den Paradesälen des königl. Schlosses zu Dresden ein Hofconcert statt, vor dessen Beginn Ihre königlichen Majestäten die genehmigten Vorstellungen einheimischer und fremder Herrschaften anzunehmen geruhen werden. Laut Ansage des königl. Oberhofmarschallamtes wird hierbei jede Trauer abgelegt. Ein officieller Artikel im „Dresdner Journal" giebt nunmehr auch die Ansichten der königl. sächsischen Regie rung über das Begehren der deutschen freisinnigen Partei nach einem verantwortlichen Reichsministerium zu erkennen. Nachdem in dem Artikel dargelegt wird, daß in diesem Verlangen sich zugleich die Forderung auf Einführung des parlamentarischen Systems im deutschen Reiche liege, geht derselbe auf die Nachtheile näher ein, welche mit einem, solchen System verbunden seien, insbesondere wenn man die verwickelten und ungemein schwierigen Verhältnisse des Reiches betrachte. „Kein europäisches Reich", heißt eS dann, „bedarf solcher Ruhe und Umsicht in der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, als das inmitten des europäischen Continents zwischen vier militärisch organisir- ten Großmächten gelegene deutsche Reich. Nun denke man sich, daß der langjährige Leiter der deutschen auswärtigen Politik sein Amt niederlegen sollte, weil das von ihm präsidirte Reichsministerium in irgend einer Nessortfrage von ge ringer Bedeutung eine parlamentarische Niederlage erlitt. Wähnt irgend Jemand, daß Deutschland die mächtige, ein flußreiche Stellung bewahrt hätte, welche es nicht blos im Jahre 1870/71 im blutigen Kampfe erstritt, sondern we sentlich auch der uneigennützigen, consequenten Friedens politik des Kaisers Wilhelm und seines Kanzlers ver dankt? Im Auslande hört man oft das Wort: „Fürst Bismarck allein bedeute eine Armee für Deutschland." Ver meint die deutsche freisinnige Partei, daß man das Gleiche etwa auch sagen würde, wenn einer ihrer Führer jetzt die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten Deutschlands zu übernehmen hätte? Würde es einem Minister, der mit parlamentarischen Mehrheiten zu rechnen hätte, der viel leicht nur wenige Jahre oder Monate im Amte war, ge lungen sein, Oesterreich mit Italien zu versöhnen nnd fast ganz Europa zu einer Friedensliga zu vereinigen? Denke man sich ferner, daß der preußische Kriegsminister oder der Chef der Admiralität seit dem Jahre 1870 alljährlich wegen einer Niederlage im Reichstage gewechselt hätte, wie dies in Italien der Fall gewesen ist. Hätten wir daun noch eine festgefügte, furchtgebietende, immer vorwärtsstrebende Armee, hätte sich die junge deutsche Marine nach einem festen, wohlerwogenen Plane entwickeln können, wie sie sich zur Freude der Nation entwickelt hat? Hält man es für möglich, die Einmüthigkeit unter den fünfundzwanzig Re gierungen der deutschen Bundesstaaten aufrecht zu erhalten, wenn heute Herr Eugen Richter, morgen Herr v. Kleist- Retzow , übermorgen Herr Windthorst das Amt des Reichs kanzlers bekleidete? Man braucht sich nur die Consequen zen eines parlamentarischen Herrschaftssystems im deutschen Reiche an wenigen Beispielen zu vergegenwärtigen, um sich zu sagen, daß hier das prineipiis obstu gilt, und daß nicht nur die Regierungen, sondern alle deutschen Patrioten, welche den Bestand und die Wohlfahrt ihres Vaterlandes im Auge haben, dem Bestreben, die Herrschaft parlamen tarischer Mehrheiten zu begründen, von vorn herein ent gegentreten müssen. Dies ist aber nur die eine Seite der Erwägungen, zu welchen das Programm der sogenannten deutschen freisinnigen Partei Anlaß giebt. Die andere be rührt das vertragsmäßig vereinbarte und durch die Neichs- veriassung gewährleistete Verhältniß der Einzelstaaten zum Reiche und den Antheil des Organs der verbündeten Re gierungen — des Bundesrathes — an der Regierung des Reiches. Nach der Reichöverfassung steht dem Reichs kanzler, als verantwortlichen Minister des Kaisers, die selbstständige Verwaltung und das Verordnungsrecht nur auf denjenigen Gebieten der Reichöverwaltung zu, auf die sich die kaiserliche Prärogative erstreckt, namentlich also die auswärtigen Angelegenheiten, das Heerwesen, die Kriegsflotte, das Post- und Telegraphenwesen, sowie auf diejenigen Angelegenheiten, bei denen die Ausfüh rung von Reichsgesetzen dem Kaiser oder dem Reichs kanzler gesetzlich übertragen worden ist. Auf allen übrigen Gebieten aber ist nach Artikel 7 der Reichsverfassung dem Bundesrathe das Recht Vorbehalten, die zur Ausführung der Reichsgesetze erforderlichen Vorschriften zu erlassen und die dazu nöthigen Einrichtungen zu treffen. Hiernächst aber hat der Bundeörath über die dem Reichstage zu machenden Vorlagen und die von demselben gefaßten Beschlüsse allein und selbstständig zu beschließen. Zu einem „für Gesetz gebung und Verwaltung" verantwortlichen Reichsministerium ist daher kein Naum neben dem Bundesrathe. Denn eine politische Verantwortung kann einem Beamten und einer Behörde nur für diejenigen Angelegenheiten auferlegt wer den, hinsichtlich deren ihm oder ihr die letzte Entschei dung zufällt. Entweder wird die Verantwortlichkeit der Reichsbehörden, welche die Beschlüsse des Bundesrathes auszuführen haben, von letzterem äbsorbirt oder aber der Bundesrath würde zu einem einfachen gesetzgebenden Körper, einem Staatenhause herabgeorückt werden. Eine andere Alternative ist nicht denkbar. Haben sich nun auch nach der bestehenden Verfassung die Einzelstaaten den Beschlüssen der Mehrheit im Bundesrathe zu fügen, so gewährt doch die Verhandlung im Bundesrathe und besonders in den Ausschüssen desselben den Einzelstaaten ausgiebige Gelegen heit, ihre Particularinteressen bei der Berathung der ge meinsamen Angelegenheiten und besonders der dem Reichs tage vorzulegenden Gesetzentwürfe zur Sprache und, soweit sie Berücksichtigung verdienen, zur Geltung zu bringen. Da gegen würde bei Uebertragung des Verordnungsrechts und der Gesetzesvorbereitung auf ein Reichsministerium und Er niedrigung des Bundesrathes zu einem Oberhause der Ein fluß der Regierungen der Einzelstaaten auf die Verwaltung des Reiches auf ein äußerst geringes Maß zurückgeführt werden, die Stellung und das Ansehen derselben daher eine Einbuße erleiden, welche mit dem Wohle der Bevöl kerungen nicht vereinbar sein und infolge der dadurch er zeugten Mißstimmung unter den einzelnen deutschen Stäm men weit eher zum Zerfall des mühsam errungenen deutschen Reiches, als zur Befestigung der nationalen Einheit führen würde. Vorstehende Erwägungen haben die königlich säch sische Staatsregierung bestimmt, die verbündeten Regierungen auf die Gefahren, welche ein Versuch, das Programm der deutschen freisinnigen Partei in der mehrberegten Beziehung zu verwirklichen, im Gefolge haben würde, aufmerksam zu machen und die gemeinsame Bekämpfung eines jeden der artigen Versuches anzuregen. Zu ihrer lebhaften Befrie digung ist sie dabei der vollen Uebereinstimmung mit ihren Anschauungen bei sammtlichen verbündeten Regierungen und insbesondere auch bei der königl. preußischen Regierung be gegnet. Die durch den „Reichsanzeiger" vom 5. d. M. in ihrem vollen Wortlaute veröffentlichte Erklärung der königl. preußischen Regierung und die von allen Regierungen bekundete Zustimmung zu den in dieser Erklärung enthal tenen Ausführungen ist eine hochbedeutsame Kundgebung, welche wesentlich dazu beitragen wird, das Vertrauen zur Festigkeit und Unwandelbarkeit der Grundlagen unseres na tionalen Verbandes bei allen Freunden des Vaterlandes zu kräftigen." Der Strike der Maurer und Zimmerer in Leipzig ist seit Montag ein allgemeiner; Ausschreitungen, gegen welche übrigens das dortige Polizeiamt mit aller Energie vorgehen würde, sind bisher mcht vorgekommen. Wie man sich er zählt, soll der größere Theil der sinkenden Arbeiter mit der Arbeitseinstellung durchaus nicht einverstanden, vielmehr nur durch die Ueberredungskunst einzelner Unzufriedener, namentlich aber von zwei Berliner Emissären hierzu ver mocht worden sein. Nach dem Börsenneubau, wo ein Theil der Arbeiter wieder die Arbeit ausgenommen hatte, ging am Montag Nachmittag polizeilicher Schutz ab, weil eine